Die Würde ist antastbar - Ferdinand Schirach - E-Book
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Die Würde ist antastbar E-Book

Ferdinand Schirach

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Beschreibung

»Die Würde des Menschen ist unantastbar, sagt das Grundgesetz. Aber das ist falsch. Denn sie wird jeden Tag angetastet.«

Ferdinand von Schirach beschäftigt sich in seinen Essays mit den großen Themen unserer Zeit – warum der Terrorismus letztlich über die Demokratie entscheidet – und geht zugleich sehr persönlichen Gedanken nach, über das Schreiben, das Lesen mit dem iPad und das Rauchen.

Oft ist es nur der Zufall, der den Einzelnen zum Täter oder Opfer macht. Schuld ist das, was einem Menschen persönlich vorgeworfen werden kann. Nicht zuletzt seine so überzeugend formulierten Gedanken über Gut und Böse, über die moralischen und ethischen Fragestellungen in unserer Gesellschaft, haben seine Stories und Romane zu Welterfolgen gemacht. In seinen Essays widmet sich Ferdinand von Schirach brisanten Themen wie den Herausforderungen an unsere Demokratie im Zeichen des Terrorismus, den Schauprozessen gegen Prominente, der Sicherheitsverwahrung oder der Folterandrohung gegen Kindermörder. Daneben geht er aber auch der Frage nach, wie es in Zeiten des iPads um unser Lesen bestellt ist oder was der Zwang zu schreiben für einen Schriftsteller wirklich bedeutet.

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Seitenzahl: 114

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FERDINAND VON SCHIRACH

DIE WÜRDE IST ANTASTBAR

ESSAYS

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Der Verlag weist ausdrücklich darauf hin, dass im Text enthaltene externe Links vom Verlag nur bis zum Zeitpunkt der Buchveröffentlichung eingesehen werden konnten. Auf spätere Veränderungen hat der Verlag keinerlei Einfluss. Eine Haftung des Verlags ist daher ausgeschlossen.

Neuausgabe März 2017 btb Verlag in der Verlagsgruppe Random House GmbH, Neumarkter Str. 28, 81673 München Zuerst erschienen im Piper Verlag, München, 2014 Copyright © 2016 Ferdinand von Schirach Umschlaggestaltung: buxdesign | München nach einem Motiv von © Shutterstock/Rawpixel.com Klü · Herstellung: sc

eISBN 978-3-641-20332-0V002

www.btb-verlag.dewww.facebook.com/btbverlagBesuchen Sie auch unseren Literatur Blog www.transatlantik.de

www.randomhouse.de

Inhaltsverzeichnis

CopyrightDie Würde ist antastbar
Warum der Terrorismus über die Demokratie entscheidet
Verstehen Sie das alles noch?
Fragen an dieWirklichkeit
Weil wir nicht anders können
Über das Schreiben
Du bist, wer du bist
Warum ich keine Antworten auf die Fragen nach meinem Großvater geben kann
Die Bühne der Weimarer Republik
Der Fotograf Leo Rosenthal
Zur Not ein Gesetz
Feminismus und Justiz
Wahrheit und Wirklichkeit
Die Prozesse gegen Verena Becker und Jörg Kachelmann
Verfahren als Strafe
Über die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft
Reine Menschen, reine Luft
Über Raucher und Nichtraucher
Vergessene Gummistiefel
Das Straßburger Urteil zur Sicherungsverwahrung
Die Würde der Fürchterlichsten
Die Menschenrechtsklage des Kindermörders Gäfgen
Die Kunst des Weglassens
Warum das iPad die Zukunft des Lesens ist
Was übrig bleibt
Eine Jugend im Jesuiten-Internat St. Blasien
Text- und Zitatnachweise

Die Würde ist antastbar

Warum der Terrorismus über dieDemokratie entscheidet

Haben Sie das »Kanzlerduell« gesehen, das auf allen Kanälen zum Höhepunkt des Wahlkampfs erklärt wurde? Stefan Raab fragte Peer Steinbrück dort immer wieder, ob die Kanzlerin ihren Amtseid verletze, weil sie zu wenig gegen die Abhörangriffe der NSA unternehme. Versäumte sie es, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden? Steinbrücks Antwort blieb merkwürdig schwammig: »Frau Merkel hat ihren Amtseid wahrzunehmen.« Es war richtig, die Frage zu stellen, sie streift die Oberfläche eines grundsätzlichen Problems: des Rechtsbruchs unserer eigenen Regierungen. Unsere Freiheit wird im Namen der Sicherheit geopfert. Aber wir leben in einer Demokratie, wir können das ändern. Die Frage ist, ob wir das wollen.

In der Nacht zum 2. Mai 2011 erschossen amerikanische Soldaten den Terroristen Osama Bin Laden. Den Befehl dazu gab der Präsident der Vereinigten Staaten. Als der Tod des Terroristen verkündet wurde, brach in Amerika Jubel aus, in New York tanzten Menschen auf der Straße. Barack Obama verkündete stolz: »Der Gerechtigkeit ist Genüge getan.« Kurz darauf sagte die deutsche Bundeskanzlerin: »Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten.« Und damit wir uns nicht über Merkels Freude wundern, erklärte Volker Kauder, die Kanzlerin habe sich natürlich ganz christlich gefreut: »Als Christ gibt es für mich das Böse in der Welt. Osama war böse. Und man darf sich als Christ freuen, wenn es weniger Böses auf der Welt gibt.«

Aber vielleicht ist es doch nicht so leicht. Darf ein einzelner Mann oder eine Regierung wirklich als Ankläger, Verteidiger und Richter in einer Person entscheiden, wer lebt und wer stirbt? Es gab eine Fülle von Rechtfertigungsversuchen, aber die meisten Völkerrechtler verwarfen sie. Und wenn wir genau hinsehen, sind all die Gesetze und völkerrechtlichen Regelungen, die wir gegen unser Bedürfnis nach Rache errichtet haben, Ausdruck für etwas anderes, etwas, was hinter ihnen steht und was größer ist als sie.

Am 5. Juli 1884 geriet die »Mignonette«, ein kleiner englischer Frachter, in einen Sturm. Das Schiff wurde auf das offene Meer abgetrieben. Etwa 1600 Meilen vor dem Kap der Guten Hoffnung kenterte es und sank. Die Mannschaft bestand aus vier Personen: dem Kapitän, zwei kräftigen Matrosen und einem 17-jährigen mageren Schiffsjungen. Sie konnten sich auf ein Beiboot retten. Als das Meer sich beruhigt hatte, überprüften sie ihre Vorräte. Es sah schlecht aus: An Bord waren lediglich zwei Dosen mit Rüben. Sie überlebten damit drei Tage. Am vierten Tag fingen sie eine kleine Schildkröte, sie aßen davon bis zum zwölften Tag. Wasser gab es nicht, nur manchmal konnten sie ein paar Tropfen Regen mit ihren Jacken auffangen. Am 18. Tag nach dem Sturm – inzwischen hatten sie sieben Tage lang nichts gegessen und fünf Tage lang nichts getrunken – schlug der Kapitän vor, einen aus ihrem Kreis zu töten, um die anderen zu retten. Drei Tage später hatte der Kapitän die Idee, Lose zu ziehen – wer verliere, solle getötet werden. Aber dann fiel ihnen ein, dass sie selbst Familien hatten, der Junge aber nur ein Waisenkind sei. Sie verwarfen die Idee mit den Losen wieder. Der Kapitän war der Ansicht, dass es besser sei, einfach nur den Jungen zu töten. Am nächsten Morgen – noch immer war keine Rettung in Sicht – ging der Kapitän zu dem Jungen. Er lag halb verrückt vor Durst in einer Ecke des Bootes, er hatte Meerwasser getrunken, sein Körper war dehydriert. Es war klar, dass er in den nächsten Stunden sterben würde. Der Kapitän sagte zu ihm, seine Zeit sei gekommen. Dann stach er ein Messer in seinen Hals.

In den folgenden Tagen aßen die Seeleute Teile des Körpers des Jungen und tranken sein Blut. Am zweiten Tag nach der Tat entdeckten Passagiere eines vorbeifahrenden Schiffes das Boot. Die drei Überlebenden wurden gerettet und nach England gebracht. Jede Zeitung des Landes und fast jede Europas brachte die Geschichte. Es gab Zeichnungen der furchtbaren Ereignisse auf den Titelseiten, alle Einzelheiten wurden vor dem Publikum ausgebreitet. Die Stimmung in der Bevölkerung war für die Seeleute, sie hätten schon genug durchgemacht. Die Staatsanwaltschaft ließ sie trotzdem verhaften und stellte sie vor Gericht. Einer der beiden Matrosen hatte sich als Zeuge zur Verfügung gestellt, er selbst wurde nicht angeklagt. Der Fall ging unter dem Namen »Die Königin gegen Dudley und Stephens«, das waren die Namen der beiden Seeleute, in die Rechtsgeschichte ein. Die einzige Frage des Prozesses lautete: Durften die Seeleute den Schiffsjungen töten, um ihr eigenes Leben zu retten? Drei Leben gegen eines. Das Gericht sollte darüber urteilen, ob eine solche Rechnung erlaubt ist.

Ich vermute, die meisten Menschen hätten bei einem Freispruch ein schlechtes Gefühl. Aber denken Sie einfach an andere Zahlen. Was wäre, wenn durch den Tod des Jungen nicht 3 Seeleute überlebt hätten, sondern 300? Ändert sich etwas, wenn es 30 000 oder 300 000 wären? Ist es tatsächlich eine Frage der Zahl? Das ist kein theoretisches, sondern ein sehr aktuelles Problem: Stellen Sie sich vor, auf dem Flughafen Köln/Bonn ist eine Maschine gestartet. Ein Mann verschafft sich Zugang zum Cockpit, er tötet Pilot und Co-Pilot. Der Mann erklärt über Funk, er fliege die vollgetankte Maschine nach Berlin und lasse sie auf den Potsdamer Platz abstürzen. Vier Abfangjäger der Bundeswehr sind aufgestiegen. Sie fliegen dicht neben der entführten Maschine. Die Bundeskanzlerin ist evakuiert worden. Lässt die Bundesregierung die Maschine abschießen, rettet sie Tausende unschuldige Menschen. Sie hat sich die Passagierliste geben lassen. 164 Reisende, Geschäftsleute auf dem Weg nach Berlin, zwei schwangere Frauen, sechs Kinder, ein Hund. Die Regierung muss entscheiden: Was sind 164 gegen Tausende? Und wenn das Flugzeug abstürzt, würden den Reisenden doch sowieso nur wenige Minuten bis zum sicheren Tod bleiben. Was würden Sie selbst tun?

Unser Grundgesetz beginnt mit dem Satz: »Die Würde des Menschen ist unantastbar.« Das ist natürlich falsch, denn die Würde wird dauernd angetastet. Es soll heißen, dass die Würde nicht angetastet werden darf. Der Satz steht nicht zufällig am Anfang unserer Verfassung. Er ist ihre wichtigste Aussage. Dieser erste Artikel besitzt eine »Ewigkeitsgarantie«, das heißt, er kann nicht geändert werden, solange das Grundgesetz gilt. Aber was ist diese Würde, von der auch die Politiker gern reden, eigentlich? Das Bundesverfassungsgericht sagt, Würde bedeute, ein Mensch dürfe niemals zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht werden. Aber was soll das sein: »ein bloßes Objekt staatlichen Handelns«?

Die Idee geht auf Kant zurück. Der Mensch, sagte Kant, könne sich seine eigenen moralischen Gesetze geben und nach ihnen handeln, das unterscheide ihn von allen anderen Wesen. Er erkenne die Welt, er könne über sich selbst nachdenken. Deshalb sei er Subjekt und nicht, wie ein Tier oder ein Stein, bloßes Objekt. Kant nennt ihn, den vernünftigen Menschen, »Person«, dem allein Würde zukomme.

Schopenhauer warf Kant vor, er habe den Begriff nicht hinreichend bestimmt. Ganz unrecht hat er damit wohl nicht: Weshalb ein Wesen, das sich seiner selbst bewusst ist, »Person« sein soll und alle anderen Lebewesen nicht, erklärt Kant nicht. Ich glaube, er brauchte keine weitere Begründung. Denn ob wir es wollen oder nicht: Unser gesamtes Denken ist tief und in jedem Bereich vom Christentum beeinflusst. Dabei ist es ganz gleichgültig, ob wir an einen Gott glauben oder nicht. Das Neue dieser Religion war ja nicht die Erschaffung eines neuen Gottes. Das Neue war die kompromisslose Achtung des Mitmenschen. Unsere Philosophie, unsere Kunst, unsere Kultur sind ohne diese Achtung nicht vorstellbar. Die Achtung vor dem anderen Menschen bedeutet nichts anderes, als ihn zum Subjekt zu machen. Die Verfassung geht daher auch weiter, als Kant das tat: Bei Kant können nur vernünftige Menschen Personen sein – ein Kind oder ein geistig Behinderter fällt nicht darunter. Der Verfassung reicht es hingegen, wenn der Mensch ein Mensch ist. Schon dadurch ist er Subjekt und besitzt Würde. Wenn nun über einen Menschen bestimmt wird, ohne dass er darauf Einfluss nehmen kann, wenn also über seinen Kopf hinweg entschieden wird, wird er zum Objekt. Und damit ist klar: Der Staat kann ein Leben niemals gegen ein anderes Leben aufwiegen. Keiner kann wertvoller sein als ein anderer, eben weil Menschen keine Gegenstände sind. Und das gilt auch für große Zahlen.

Ist das nur eine Idee der Professoren und der Philosophen? Eine Forderung der Verfassungsrichter, die weit weg von den Anstrengungen unseres normalen Lebens entscheiden? Nein, im Gegenteil: Stellen Sie sich nur einmal vor, was passieren würde, wenn wir ein Leben gegen ein anderes aufrechnen dürften: Drei Patienten sind sterbenskrank. Dem einen fehlt eine Niere, das Herz des zweiten bleibt gleich stehen, der dritte hat so viel Blut verloren, dass auch er sterben wird. Ein völlig gesunder Mann, nur mit Schnupfen, sitzt im Wartezimmer und liest Zeitung. Wenn wir Leben gegen Leben rechnen, muss der Arzt den Gesunden ausnehmen, um die anderen drei zu retten. Eins zu drei eben. In einer solchen Welt wäre es noch gefährlicher, zum Arzt zu gehen, als es ohnehin schon ist.

»Im echten Leben«, im Fall des Flugzeugentführers, zweifeln wir trotzdem, ob die Wertung der Verfassung richtig ist. Wenn es gar nicht anders geht, dürfen und müssen wir den Mann töten, der kurz davor ist, eine Bombe zu zünden. Niemand, der vernünftig ist, kann das bestreiten. Aber wir dürfen niemals einen Unschuldigen für unser eigenes Überleben opfern, wir können Leben nicht gegen Leben abwägen – auch wenn das andere Leben »nur« ein magerer, halbtoter Schiffsjunge ist oder wenn es »nur« 164 Reisende in einem Flugzeug sind. Der Richter in dem Fall »Die Königin gegen Dudley und Stephens« brachte es auf den Punkt: »Wie schrecklich die Versuchung war, wie schrecklich das Leiden (der Seeleute) … Aber wie soll der Wert von Leben verglichen werden?« Dann heißt es weiter: »Soll es Kraft sein oder Intellekt oder etwas anderes? … In dem Fall wurde das schwächste, das jüngste, das widerstandsloseste Leben gewählt. War es richtiger, ihn zu töten, als einen der erwachsenen Männer? Die Antwort muss lauten: ›Nein.‹«

Die Regierungen haben längst damit begonnen, diese Grundsätze in Frage zu stellen. Mit immer komplizierteren Konstruktionen wird heute versucht, diese vollkommen klare Entscheidung für die Gleichwertigkeit der Menschen zu umgehen. Es gibt zahlreiche Beispiele: Barack Obama erklärte kurz nach seinem Amtsantritt, die USA würden den Kampf gegen Gewalt und Terrorismus weiter verfolgen, aber auf eine Weise, »die unsere Werte und unsere Ideale achtet«. Er sagte, er werde das Lager in Guantanamo schließen, und bekam den Friedensnobelpreis. Endlich schien Amerika – dieses im letzten Jahrhundert so strahlende Land, der Bürge der Welt für Freiheit, Fairness und Anständigkeit – sich wieder auf seine Ideale zu besinnen. Es war ein glücklicher Moment. Die Erklärung des Präsidenten ist nun vier Jahre her. Seitdem werden in Guantanamo weiter rechtlose Menschen festgehalten, erniedrigt und gequält.

Auch in der Bundesrepublik gibt es seit Jahren eine solche Bewegung. Der Rechtswissenschaftler Günther Jakobs unterschied in einem Aufsatz 1985 zum ersten Mal zwischen Feindstrafrecht und Bürgerstrafrecht. Er berief sich dabei auf die Vertragstheorie von Thomas Hobbes: Ein Mensch, der die Gesellschaft verlasse, begebe sich in einen gesetzlosen Naturzustand und werde zum Feind. Und als Feind müsse er bekämpft werden. Terroristen, die den Staat und die Verfassung selbst angreifen, sind danach vogelfrei, sie werden zu Rechtlosen. Nach dieser Theorie dürfen sie gefoltert oder getötet werden, wenn sie unsere Gesellschaft zerstören wollen – ein Lager wie in Guantanamo wäre auch in Deutschland legal. Das ist nicht bloß eine abstrakte Diskussion – sie wird erbittert geführt, und es gibt ernsthafte Leute, die einem solchen Feindstrafrecht zugeneigt sind. Nach dem 11. September 2001 fragte Jakobs, ob die Bindungen, die sich der Rechtsstaat gegenüber seinen Bürgern auferlegt, gegenüber Terroristen nicht vielleicht »schlechthin unangemessen« seien.

Während aber Jakobs nur Terroristen und Mafia-Mitglieder nach Feindstrafrecht bekämpfen wollte, wurde bei dem Fall Magnus Gäfgen diskutiert, ob besonders abscheuliche Verbrechen nicht auch durch Folter aufgeklärt werden dürfen – zumindest, wenn ein anderes Leben dadurch vielleicht gerettet werden kann. Das Wort von der Rettungsfolter machte die Runde. Bei Gäfgen handelte es sich weder um einen Terroristen noch um einen Mafioso. Viele waren und sind dennoch sofort bereit, ihm die Menschenwürde abzusprechen. Sogar der damalige Vorsitzende des Deutschen Richterbundes hielt Folter nicht für ausgeschlossen, und es gab Professoren, die dem zustimmten.