GEZ - Michael Grandt - E-Book

GEZ E-Book

Michael Grandt

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Beschreibung

Ärgern Sie sich auch jeden Monat über Ihre GEZ-Gebühr?
Dann sollten Sie dieses Buch lesen!

Die bittere Wahrheit in Deutschland: Sie haben kaum mehr eine Chance dem staatlichen »Propagandafernsehen« und seinen Handlangern zu entkommen. Und auch die Politik hält nach wie vor ihre schützende Hand über die Öffentlich-Rechtlichen, alimentiert mit Ihren Zwangsgebühren.

Doch die Bürger sind mündiger geworden und wollen sich nicht mehr gängeln lassen. Der Widerstand gegen die GEZ wächst.

In diesem Buch erfahren Sie alles, was Sie über unsere zwangsfinanzierten Staatsmedien wissen müssen. Es bringt Licht in das Dunkel des GEZ-Systems und räumt mit Mythen und Halbwahrheiten endgültig auf.

Der investigative Erfolgsautor Michael Grandt belegt zudem, dass der Begriff »Lügenpresse« nicht vom Himmel gefallen ist und entlarvt die größten Propagandalügen, die illustrieren, warum immer mehr Menschen den Mainstreammedien zurecht nicht mehr vertrauen.

Erfahren Sie:

  • wer und was wirklich hinter der GEZ steckt,
  • mit welchen unglaublichen Tricks die GEZ-Fahnder arbeiten,
  • warum Sie Meinungsvielfalt vergessen können, und wie die Zensur über mediale »Sagbarkeitsregeln« stattfindet,
  • wie unverschämt Ihre Gebührengelder verschwendet werden,
  • warum die Intendanten mehr verdienen als die Bundeskanzlerin,
  • wie dreist Ihre privaten Daten abgegriffen werden.


Der Autor enthüllt viele skandalöse Fälle. Doch wehe, wenn Sie gegen das System aufbegehren! Dann werden Sie wie ein Schwerverbrecher behandelt, in Handschellen abgeführt, Ihre Wohnung wird aufgebrochen und Ihnen droht sogar Gefängnis! So weit ist es in unserem Land schon gekommen, dass es von einer Landesrundfunkanstalt abhängig ist, ob Sie verhaftet werden oder nicht!

Erfahren Sie außerdem:

  • welche Rechte Sie überhaupt noch haben,
  • auf welche Anti-GEZ-Tricks Sie nicht hereinfallen sollten,
  • welche einzig legalen Möglichkeiten es für Sie gibt, sich aus den Klauen der Zwangsgebühr zu befreien,
  • welche gerichtlichen Klagen aktuell gegen das GEZ-System anhängig sind und welche Erfolgsaussichten diese haben.


Der Autor plädiert dafür, dass der Einfluss der zwangsfinanzierten »Staatspropaganda« auf unsere Meinungsbildung und die politisch-mediale Zensur endlich aufhören müssen.

Michael Grandt macht klar: Die GEZ-Zwangsgebühr muss weg - und zwar jetzt!
Dazu braucht er Ihre Unterstützung!

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

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1. Auflage April 2018 Copyright © 2018 bei Kopp Verlag, Bertha-Benz-Straße 10, D-72108 Rottenburg Alle Rechte vorbehalten Satz und Layout: Helmut Kunkel Covergestaltung: Nicole Lechner ISBN E-Book 978-3-86445-576-6 eBook-Produktion: GGP Media GmbH, Pößneck

Gerne senden wir Ihnen unser Verlagsverzeichnis Kopp Verlag Bertha-Benz-Straße 10 D-72108 Rottenburg E-Mail: [email protected] Tel.: (07472) 98 06-0 Fax: (07472) 98 06-11Unser Buchprogramm finden Sie auch im Internet unter:www.kopp-verlag.de

Zitate

Die Bücher sind dazu da, uns in Erinnerung zu rufen, was für Dummköpfe wir sind.1› Hinweis

— RAY BRADBURY

Der Öffentlichkeit ist eine simple Lüge lieber als eine komplizierte Wahrheit.2› Hinweis

— T. R. RICHMOND

Halte die Augen auf und sei auch geistig stets auf der Hut, denn fast nichts ist so, wie es erscheint.3› Hinweis

— JONATHAN MABERRY

Widmung

Für meine Mutter Magda und meinen »Vater« Walter

Anmerkung

Anmerkung: Offiziell heißt es »ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice«, der Einfachheit halber werde ich in diesem Buch jedoch ausschließlich von der »GEZ« sprechen.

Vorwort

Sicherlich gehören auch Sie zu denjenigen, die sich darüber ärgern, regelmäßig den Zwangsbeitrag für den öffentlichen Rundfunk bezahlen zu müssen. Immerhin ist derzeit eine monatliche Gebühr von 17,50 Euro fällig. Neue Erhöhungen sind nicht ausgeschlossen.

Über den Beitrag regen sich die Menschen auf, seit er im Jahr 1953 eingeführt wurde. Genauso lange kursieren aber auch Halbwahrheiten, Mythen und Lügen über die verhasste Rundfunkabgabe. Befürworter nennen sie eine »Demokratieabgabe«, Gegner sprechen von einem »Zwangsbeitrag«.

Doch wer als scheinbar »unabhängige« Medienanstalt eine quasi »staatliche« Zwangsrundfunkgebühr erhebt, hat schlechte Karten, wenn sie darauf pocht, »staatsfern« zu sein, oder?

Zudem haben die Menschen den Eindruck, dass sie diesem »Staatsfernsehen« nicht entkommen können. Da ist was dran, denn Sie können zwar aus der Kirche austreten, aber nicht aus dem Rundfunksystem. Es kommt halt nicht mehr darauf an, ob Sie das Programmangebot auch tatsächlich nutzen, sondern es reicht schon die Möglichkeit, es zu nutzen!4› Hinweis

Nach Ansicht vieler Kritiker werden die Deutschen so zu einem entmündigten Zwangspublikum, weil der Staat unterstellt, dass jeder die Programme der Öffentlich-Rechtlichen schaut. Ich möchte mit diesem Buch Licht in das Dunkel dieses sehr komplizierten Systems bringen und mit Mythen und Halbwahrheiten aufräumen.

* * *

Wir monetarisieren immer noch ein Mediensystem, das sich nach Ende des Dritten Reiches gebildet hat. Um es in den Worten des SPIEGEL auszudrücken:

Nach der Nazizeit wollten die Amerikaner und Briten die Deutschen auch mittels des Fernsehens zu Demokraten umerziehen. Und ihre Idee war: Man locke das Volk mit Unterhaltung in Massen vor die Geräte und gebe ihnen dann Nachhilfe in Sachen Politik.5› Hinweis

Ist das GEZ-System also die Fortsetzung der staatlichen Zensur, deren Zeilenschwärzer und Bücherbeschlagnahmer?

* * *

Wie niemals zuvor ist das Gleichgewicht zwischen öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern, den »zwangsgebührenfinanzierten Staatsmedien« und privater Presse durch das Internet infrage gestellt.

Ich sehe das Grundproblem darin, dass der Mediennutzer wie ein Unmündiger behandelt wird. Denn er hat keine Wahl, was er bezahlen muss und was er dafür bekommt.

Er ist im wahrsten Sinne des Wortes der »Zahlclown«, der mit Tralala-Shows und (für mich) einseitiger Berichterstattung »geformt« wird.

Die Politik hält nach wie vor ihren schützenden Mantel über die Öffentlich-Rechtlichen und alimentiert sie mit Zwangsgebühren. Was wohl der »Lohn« dafür ist?

Ich glaube jedenfalls nicht, dass die Mehrheit der Bürger und Beitragszahler für die Öffentlich-Rechtlichen kämpfen würde.

* * *

Gleich zu Beginn möchte ich Ihnen ein Geständnis machen: Ich sehe mich als »Journalist der Mitte«, der dafür eintritt, dass die Öffentlich-Rechtlichen (für manche auch »Staatsmedien«) weniger Einfluss auf unsere angebliche »Meinungsfreiheit« haben und dass die GEZ-Zwangsgebühr endlich abgeschafft wird.

Trotz dieser »Parteinahme« gehe ich in diesem Buch faktisch vor. Ein Quellenapparat von über 500 Belegen und Dokumenten soll Kritiker und Interessenten die Möglichkeit geben, die teils drastischen und unglaublichen Aussagen und Fakten in meinem Buch nachzuvollziehen.

Zunächst erläutere ich Ihnen die Hintergründe zu unserem Rundfunksystem. Da es auf allerlei in »Beamtendeutsch« geschriebenen Verträgen beruht, habe ich versucht, deren Inhalt in eine allgemein verständliche Sprache zu »übersetzen«. Der Fachmann möge mir dies verzeihen, der Laie danken. Diese Grundlagen sind unerlässlich, um verstehen zu können, wie das System aufgebaut ist, und vor allem, wie es funktioniert.

Ich komme nicht umhin, Ihnen dann die bittere Nachricht zu überbringen, dass es hierzulande eigentlich keine totale Meinungsfreiheit gibt. Ich als freier Journalist, der täglich heiße Eisen anpackt, kann ein Lied davon singen. Eine gesellschaftliche, mediale und politische Zensur findet zudem über »Sagbarkeitsregeln« statt. Auch dazu werde ich Ihnen einige Beispiele aufzeigen.

Dass der Begriff »Lügenpresse« nicht vom Himmel gefallen ist, erläutere ich Ihnen, wenn ich die größten Presselügen aus den Jahren 2017 und 2018 aufzeige, die sehr gut illustrieren, warum viele Menschen den Mainstream-Medien nicht mehr vertrauen. Auch das ist ein Grund dafür, warum immer weniger Bürger dazu bereit sind, für die – häufig so wahrgenommene – »lückenhafte« und/oder tendenziöse Berichterstattung auch noch einen Zwangsbeitrag zu bezahlen.

Wie ein Teil Ihrer GEZ-Gebühren im wahrsten Sinne des Wortes »verschleudert« wird, erfahren Sie anschließend. Es geht um fürstliche Gehälter, Pensionen, Abfindungen und Honorare. Sie werden sich die Augen reiben!

Ich werde Ihnen auch viele skandalöse Fälle aus dem »GEZ-Zirkus« aufzeigen. Es geht um GEZ-Beiträge für Tote, für Tiere, für Babys, sogar für noch verpackte Fernseher im Elektronikladen und vieles mehr, was Sie auf den ersten Blick sicherlich nicht glauben können. Und doch sind sie alle wahr.

Wie die GEZ-Jäger Sie gnadenlos hetzen, welche Methoden sie haben und wie sie versuchen, an Ihre Daten zu kommen, erläutere ich anschließend. Ebenso, was Ihnen passieren kann, wenn Sie Ihre Gebühren nicht bezahlen. Ich werde Ihnen wahre Fälle anführen, die Ihnen vielleicht einen Schauer über den Rücken jagen. Wie ich Ihnen zeigen werde, müssen Sie damit rechnen, wie ein Schwerverbrecher in Handschellen abgeführt zu werden, nur weil Sie Ihre Rundfunkgebühren nicht bezahlt haben! Ferner mit Polizeieinsätzen, staatlichen Wohnungsaufbrüchen und auch mit Gefängnis.

So weit ist es in unserm Land schon gekommen, dass es von einer Landesrundfunkanstalt abhängig ist, ob Sie verhaftet werden oder nicht!

All das ist in unserem Absurdistan möglich – und alles nur wegen Rundfunkgebühren! Das müssen Sie sich einmal vorstellen. Das ist so ungeheuerlich, dass mir die Spucke wegbleibt. Und deshalb habe ich auch dieses Buch geschrieben. Diese Zwangssteuer, diese Zwangsgebühr muss weg – und zwar schnell!

Ich warne Sie ebenso vor sogenannten »Anti-GEZ-Gurus«, die Ihnen mit allerlei Tipps beibringen wollen, mit welchen Methoden Sie keine Rundfunkgebühren mehr bezahlen müssen. In diesem Buch erfahren Sie die einzigen legalen Möglichkeiten, wie Sie sich aus den Klauen der GEZ befreien können – und das sind leider nicht sehr viele.

Ich stelle Ihnen dann wichtige Gerichtsurteile vor, die sich mit dem Thema Rundfunkgebühren befassen. Manche frustrieren, andere wiederum machen Mut.

Zum Schluss erläutere ich Ihnen, welche Alternativen es aus meiner Sicht zum jetzigen GEZ-Zwangssystem geben könnte.

Ich werde Sie auch weiter auf dem Laufenden halten. Es wird bestimmt nicht das letzte Mal sein, dass Sie im Zusammenhang mit der GEZ von mir hören werden.

Ihnen alles Gute und vor allem: Bleiben Sie mutig!

Ihr

Dr. Michael Grandt

Prolog: 61 Tage Knast wegen 200 Euro GEZ-Gebühr!

Spiegel Online meldete im April 2016: »GEZ-Rebellin wird nach 61 Tagen aus Haft entlassen: Eine 46-Jährige weigerte sich, GEZ-Gebühren zu bezahlen – und musste in Erzwingungshaft. Nun ist sie frei, weil der MDR seinen Antrag überraschend zurückzog.«6› Hinweis

Das müssen Sie sich einmal reinziehen: Über 2 Monate Frauengefängnis wegen nicht bezahlter GEZ-Gebühren, schlimmer behandelt als eine Verbrecherin!

Was war geschehen?

Eine 46-jährige Thüringerin hatte sich permanent geweigert, ihre GEZ-Gebühren zu bezahlen. Der Witz dabei: Die Frau besaß weder Fernseher noch Radio!

Deshalb hatte sie sich seit 2013 geweigert, den Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender zu zahlen, und gab auch keine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensauskunft ab. Der Zahlungsrückstand belief sich auf 191 Euro und wäre erst nach 30 Jahren verjährt. Dafür musste sie schließlich in den Knast einfahren und verlor ihren Job in einer Metallfabrik.

Am 4. Februar 2016 wurde die »GEZ-Verbrecherin« dann plötzlich aus dem Frauengefängnis in Chemnitz entlassen. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hatte den Antrag auf Erlass des Haftbefehls überraschenderweise zurückgezogen. Der Grund für diese Kehrtwende war nicht bekannt. Doch es dürfte ein offenes Geheimnis sein, dass der Sender einen Imageschaden fürchtete, weil mehrere Medien über die Beugehaft berichteten. In Kapitel 3.8 (»Dumm oder Märtyrer? – Haftstrafen für GEZ-Verweigerer«) gehe ich auf weitere Fälle ein, bei denen Menschen wegen der Zwangserhebung in den Knast wanderten.

Sie erkennen daran: Mit dem »ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice«, wie die GEZ seit 1. Januar 2013 heißt, ist nicht zu spaßen. Wer nicht zahlt, muss mit drakonischen Strafen, ja schlimmstenfalls mit Gefängnis rechnen!

Denn für jeden Bürger ab 18 Jahren gilt: eine Wohnung – ein Beitrag, egal, ob Sie ein TV- oder Radiogerät besitzen. Die Zwangsabgabe ist also geräteunabhängig, und es ist völlig egal, ob Sie sich etwas ansehen, und wenn ja, was. Auch wenn Sie die öffentlich-rechtlichen Sender nie einschalten, müssen Sie blechen. Denn jeder angemeldete Haushalt muss die Rundfunkgebühr zahlen.7› Hinweis

Dreist und frech: Sie zahlen also allein für die Möglichkeit, das Programm empfangen zu können!

1 GEZ-Jäger: Wer und was steckt dahinter?

1.1 Historisches zur Zwangsgebühr

Die Geschichte der »Zwangsgebühr« ist alt und geht – wie oben angedeutet – auf das Jahr 1953 zurück: 3 Jahre nachdem die ARD den Betrieb aufgenommen hatte, führte die Regierung eine Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein. Sie betrug 2 D-Mark und konnte per Lastschrift, Überweisung oder direkt beim Briefträger bezahlt werden. Ab 1961 musste sich dann das »Erste Deutsche Fernsehen« (ARD) die Rundfunkgebühren mit dem »Zweiten Deutschen Fernsehen« (ZDF) teilen.8› Hinweis

Am 15. März 1968 stellte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil fest, dass die Regelung der Rundfunkgebühren Sache der Bundesländer und nicht der Post sei.9› Hinweis Im Zuge dessen wurde dann 1973 die GEZ gegründet. Sie nahm am 1. Januar 1976 ihre Arbeit auf. Schließlich kam 1994 das damals neu gegründete Deutschlandradio dazu, das ebenfalls einen Teil der Gebühren erhält.

Die »Gebühreneinzugszentrale« (GEZ) war eine Gemeinschaftseinrichtung von öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (Landesmedienanstalten), dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio mit Sitz in Köln. Am 1. Januar 2013 wurde das Gebührensystem auf ein neues Beitragsmodell umgestellt und die GEZ gleichzeitig in »ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice« umfirmiert.10› Hinweis

Bis zum 31. Dezember 2012 musste jeder volljährige Bürger der Bundesrepublik Gebühren zahlen, falls er einen Fernseher, ein Radio oder einen Computer mit Internetzugang besaß.

Das änderte sich am 1. Januar 2013. An diesem Tag trat ein neues Rundfunkgesetz in Kraft. Die verschmähte »GEZ-Gebühr« hieß plötzlich »Rundfunkbeitrag«, was sich weniger schlimm anhört. Die »GEZ« erhielt den ebenfalls unverdächtigen Namen »Beitragsservice«. Doch durch die Namenskittung lassen sich die Bürger nicht täuschen. In ihren Köpfen heißt die Zwangsabgabe nach wie vor »GEZ-Gebühr«.

Mit dem neuen Gesetz änderte sich etwas Entscheidendes: Während bis dahin nur jemand Gebühren bezahlen musste, der einen Fernseher, ein Radio oder einen Computer mit Internetzugang besaß, musste nun jeder Haushalt diese Zwangsabgabe bezahlen – egal, ob ein Fernseher/Radio/Computer vorhanden war oder nicht!

Ja mehr noch: Seither ist es so, dass sich jeder volljährige Wohnungsinhaber anmelden muss!

Die Zwangsabgabe beträgt zurzeit 17,50 Euro im Monat. Sie deckt alle Radios und Autoradios ab. Doch für eine Zweitwohnung muss erneut bezahlt werden.11› Hinweis

HINTERGRUND

Vor dem 1. Januar 2013 waren für ein Fernsehgerät 17,98 Euro im Monat fällig, für ein Radio allein 5,76 Euro. Seit 2007 mussten auch Gebühren für internetfähige Computer oder Handys entrichtet werden.12› Hinweis

Grundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags und die Arbeit des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist der von allen sechzehn Landesparlamenten ratifizierte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), auf den ich weiter unten noch genauer eingehe. Er legt fest, wie der Rundfunkbeitrag berechnet wird und wer ihn zu bezahlen hat.13› Hinweis

Zusätzlich hat jede Landesrundfunkanstalt eine Beitragssatzung erlassen, auch darauf werde ich noch zu sprechen kommen.14› Hinweis

1.2 Selbstbeweihräucherung und Augenwischerei

Zu Beginn möchte ich Ihnen die offizielle Version über den »ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice« vorstellen:

Das Angebot der großen Senderfamilie von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist so vielfältig wie die Interessen der Menschen, die es nutzen. Ob Information, Unterhaltung, Sport oder Kultur: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk produziert ein breit angelegtes Programm für Hörfunk und Fernsehen sowie Videotext- und Onlineangebote. In den Haupt- und Regionalprogrammen von Das Erste, im ZDF, in 3sat, ARTE und PHOENIX, in den Programmen von Deutschlandradio, dem KI.KA und in den digitalen Zusatzkanälen findet jeder das passende Programm! Ihr Rundfunkbeitrag trägt entscheidend dazu bei, Vielfalt und Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heute und in Zukunft zu gewährleisten.15› Hinweis

Dann werden auch gleich die wichtigsten Gründe für die Zwangsgebühr mitgeliefert. Sie gleichen einer Selbstbeweihräucherung und Augenwischerei, die es in sich hat. Ich möchte Ihnen eine Auswahl davon nicht vorenthalten [Hervorhebungen durch mich]:

1. Unabhängig

Wenn Sie Fernsehen, Radio oder Internet nutzen, möchten Sie sich über wirtschaftliche Umstände, politische Entschlüsse und gesellschaftliche Ereignisse Ihre eigene Meinung bilden. Damit Sie das tun können, brauchen Sie verlässliche Medien, die Sie objektiv und neutral informieren. Und genau diese Aufgabe hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk.

Damit unabhängig von wirtschaftlichen und politischen Interessen berichtet werden kann, wird er durch den Rundfunkbeitrag finanziert. Die Programme von ARD, ZDF und Deutschlandradio bilden damit die Grundlage für Ihre persönliche Meinungsfreiheit, gesellschaftliche Meinungsvielfalt und unsere Demokratie.16› Hinweis

Das müssen Sie sich noch einmal auf der Zunge zergehen lassen:

»Vielfalt und Qualität gewährleisten«;

»unabhängige Berichterstattung frei von wirtschaftlichen und politischen Interessen«;

»Grundlage für Ihre persönliche Meinungsfreiheit«.

Dreist! Genau auf diese Punkte werde ich in dieser Publikation näher eingehen und Ihnen genau aufzeigen, wie frei die Berichterstattung von wirtschaftlichen und politischen Interessen tatsächlich ist und wie unabhängig die Berichterstattung.

Doch die offizielle Beweihräucherung geht munter weiter:

2. Aktuell und kritisch

Was passiert in diesem Moment in der Welt? Wie ist es dazu gekommen? Und inwiefern betrifft mich das persönlich?

Diese Fragen beantwortet Ihnen der öffentlich-rechtliche Rundfunk jeden Tag durch aktuelle und umfassende Nachrichten, Informationen, Hintergründe und Analysen.17› Hinweis

Haben Sie wirklich den Eindruck, dass die Nachrichten der öffentlich-rechtlichen Sender »umfassend« und immer »kritisch« sind?

3. Vielfältig

[…] Und Vielfalt heißt noch mehr: Auch in unseren Inhalten legen wir großen Wert darauf, verschiedene Ansichten und Lebenseinstellungen zu zeigen.18› Hinweis

Ich habe nicht den Eindruck, dass die öffentlich-rechtlichen Sender »verschiedene Ansichten« zeigen, sondern eher tendenziös und manipulierend berichten. Ich werde auch darauf zurückkommen.

Und jetzt die Krönung:

9. Seinen Preis wert

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat seinen Preis und bietet dafür einen wichtigen Gegenwert: ein umfangreiches und unabhängiges Programm, das rund um die Uhr über alle Themen, die unser Lebensumfeld beeinflussen, berichtet. Diese Bereitstellung von Informationen bietet die Grundlage für eine Gesellschaft, in der jeder Einzelne seine Meinung frei bilden und äußern kann. Das ist das höchste Gut unserer Demokratie.19› Hinweis

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll also seinen Preis »wert« sein und so »umfangreich« und »unabhängig« berichten, dass jeder seine Meinung »frei bilden und äußern kann«?

In welcher Welt leben die Programm-Verantwortlichen denn? In meiner Welt werden Andersdenkende durch Gesinnungsterror und Meinungsdiktate verunglimpft und mundtot gemacht. Kritische Journalisten werden in die »braune Ecke« gedrängt, um so ihre Existenz zu zerstören.

Ein »unabhängiges« Programm gibt es meiner Meinung nach nicht, denn »unabhängig« heißt in meinen Augen, frei von …

politischer Korrektheit,

Anforderungen der Werbekunden,

Meinungen der Chefredakteure,

Ansichten der Intendanten,

Vorgaben aus der Politik und so weiter und so fort.

1.3 Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist die »Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug«.20› Hinweis Die Satzung regelt den Aufbau sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder im Verhältnis untereinander sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder zum Beitragsservice. Denn es geht um viel Geld, sehr viel Geld:

Die öffentlich-rechtlichen Landesmedienanstalten beschäftigen rund 27000 Mitarbeiter und haben einen jährlichen Etat von insgesamt 8 Milliarden Euro.21› Hinweis Die Mitglieder der Verwaltungsvereinbarung sind die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten:

Bayerischer Rundfunk (BR)

Hessischer Rundfunk (HR)

Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)

Norddeutscher Rundfunk (NDR)

Radio Bremen (RB)

Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)

Saarländischer Rundfunk (SR)

Südwestrundfunk (SWR)

Westdeutscher Rundfunk (WDR) sowie

die öffentlich-rechtliche Körperschaft Deutschlandradio (DLR) und

das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF).22› Hinweis

Die Landesrundfunkanstalten decken folgende Bundesländer ab:

BR: Bayern

HR: Hessen

MDR: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

NDR: Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern

Radio Bremen: Bremen

Rundfunk Berlin-Brandenburg: Berlin, Brandenburg

Südwestrundfunk: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz

SR: Saarland

WDR: Nordrhein-Westfalen

Die Zentrale des Beitragsservice befindet sich in Köln. Es gibt daneben sieben regionale Niederlassungen bei sieben Landesrundfunkanstalten der ARD. Im Sende- und Zuständigkeitsgebiet des Saarländischen Rundfunks und Radio Bremens gibt es hingegen keine eigenen Niederlassungen.23› Hinweis

Im § 2 der Vereinbarung ist der Zweck im Rahmen einer »nicht-rechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft« als der »gemeinschaftliche Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums« zum »Beitragseinzug« definiert.24› Hinweis

Die beiden Organe des Beitragsservice sind:

die Geschäftsführung (lt. § 5)

der Verwaltungsrat (lt. § 3)

Die Organe der Mitglieder (Landesrundfunkanstalten, etc.) sind in den entsprechenden Gesetzen geregelt. Deshalb ist der Beitragsservice nicht »Teil der Rundfunkanstalten«, sondern wegen seiner eigenen Organe eine rechtlich selbstständige Organisationsform. Doch genau darin liegt für mich der Haken. Die Einordnung des GEZ-Nachfolgers in ein Rechtsformgefüge ist nämlich nicht eindeutig geklärt.

Denn:

Kein Gesetz verleiht dem Beitragsservice eine Rechtsfähigkeit. Somit ist er keine juristische Person. Andererseits ist er vom inneren Aufbau kommunalen Zweckverbänden ähnlich, die jedoch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind.

Rechtsanwalt Krim.-Dir. a. D. Willy Burgmer geht auf diese Frage im Internet ein:

Die früher sog. GEZ war eine nicht rechtsfähige, öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Sie ist keine juristische Person. Sie ist jedoch eine Behörde im materiellen Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes, da sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Sie wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag § 10 als Beitragsgläubigerin definiert ist. Insofern bedient sie sich nach geltender Rechtslage – die nicht unumstritten ist – der qua »Bescheid« festzusetzenden und zu vollstreckenden sog. Verwaltungsvollstreckung des öffentlichen Rechts.25› Hinweis

Das müssen Sie sich einmal auf der Zunge zergehen lassen:

Die GEZ-Nachfolgerin ist nach Ansicht des Rechtsanwalts nicht per Gesetz eine Vollstreckungsbehörde;

Sie ist keine juristische Person, da nicht durch ein Gesetz, sondern »nur« durch einen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag definiert;

Die GEZ-Nachfolgerin wird so aber zu einer »Behörde« des öffentlichen Rechts!

Andersherum: Der Beitragsservice wird damit für die betreffenden Landesrundfunkanstalten tätig, die vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als Beitragsgläubigerin definiert wird.

Es handelt sich also um ein Rechtsverhältnis zwischen dem Beitragsservice und den Rundfunkanstalten. Ja mehr noch: um ein Beleihungsrechtsverhältnis. Denn der Beitragsservice nimmt hoheitliche Aufgaben, Rechte und Pflichten für die Rundfunkanstalten wahr.

In Kapitel  »Die GEZ vor Gericht« gehe ich näher auf diese Thematik ein und zeige Ihnen den aktuellen Stand der juristischen Diskussion.

1.4 Der Rundfunkstaatsvertrag

Die Sache mit dem Rundfunk ist leider etwas kompliziert. Ich versuche sie deshalb so einfach wie möglich darzustellen.

Der »Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien« (kurz: Rundfunkstaatsvertrag oder RStV)26› Hinweis ist ein Staatsvertrag. Er gilt zwischen allen 16 deutschen Bundesländern und schafft bundeseinheitliche Regelungen für das Rundfunkrecht.

HINTERGRUND

Ein Staatsvertrag ist ein Vertrag, bei dem mindestens einer der Vertragspartner ein staatliches Organ ist. Organe juristischer Personen des öffentlichen Rechts sind zum Beispiel:

Bundestag

Bundesrat

Bundesversammlung

Bundespräsident

Bundesregierung

Bundeskanzler

Bundesverfassungsgericht

Das Rundfunkrecht umfasst neben dem bereits benannten Rundfunkstaatsvertrag folgende andere Verträge:

ARD-Staatsvertrag

ZDF-Staatsvertrag

Deutschlandradio-Staatsvertrag

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

Telemediengesetz

Seit 2003 ist der Jugendmedienschutz nicht mehr im Rundfunkstaatsvertrag, sondern im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der einzelnen Bundesländer geregelt.

Im Rundfunkstaatsvertrag sind unter anderem folgende Punkte geregelt:

das duale Rundfunksystem (das bedeutet die Koexistenz zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk)

Übertragung von Großereignissen

die Dauer und Form der Fernseh- und Radiowerbung

Einfügung von Werbung und Teleshopping

Sponsoring

Gewinnspiele

Berichterstattung, Informationssendungen, Meinungsumfragen

das Recht auf Kurzberichterstattung

Telemedienkonzepte

Finanzausstattung

Beteiligung an Unternehmen

Kontrolle der kommerziellen Tätigkeiten

Versorgungsauftrag

Vorschriften für den privaten Rundfunk

Hörfunk im Internet

Regelungen für Plattformen

Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen

Bestimmung der Zuschaueranteile

die Überwachung der Medienkonzentration

die Einführung und Nutzung von analogen und digitalen Übertragungsverfahren

Einteilung der Sender in die mit Voll- und die mit Spartenprogramm

Organisation, Zuständigkeiten, Aufgaben27› Hinweis

In den Bundesländern wird der Rundfunkstaatsvertrag durch die Länderparlamente als Zustimmungsgesetz zu einem von der Landesregierung ausgehandelten Staatsvertrag in Landesrecht umgesetzt.

1.4.1 Historisches

1987

Durch den Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens vom 3. April 1987 wurde das duale Rundfunksystem zum ersten Mal gesetzlich ausgestaltet.28› Hinweis

1991

Der Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland aus dem Jahr 1991 bildete dann die Nachfolgeregelung für die wiedervereinte Bundesrepublik.29› Hinweis

1994–2007

In diesem Zeitraum wurde der Rundfunkstaatsvertrag neunmal geändert. Der 9. Vertrag über den Rundfunk wurde im März 2007 in Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) umbenannt und enthält seither neben den Regelungen zur Rundfunkveranstaltung auch Vorschriften zu inhaltlichen Anforderungen an Telemedien.30› Hinweis

2008

Mit dem 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag war erstmals im deutschen Medienrecht eine zentrale Zulassung für bundesweite private Rundfunkveranstalter vorgesehen. Ebenso wurde das Zulassungsrecht der Länder vereinheitlicht.

Zusätzlich wurde der Rundfunkgebührenstaatsvertrag geändert, insbesondere der Nachweis bei Rundfunkgebührenbefreiungen und die Verwendung von Datenbeständen durch die Landesrundfunkanstalt.31› Hinweis

2009

Der 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag trat am 1. Januar 2009 in Kraft. Änderungen gab es insbesondere bei der Höhe der Rundfunkgebühr und in der Jugendschutzeinrichtung jugendschutz.net GmbH.32› Hinweis

Am 1. Juni desselben Jahres trat dann auch der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft. Hervorzuhebende Änderung: Die Rundfunkanstalten durften ihre Programme und Begleitinformationen nach der Sendung in der Regel nach 7 Tagen nicht mehr zum Abruf bereitstellen. Weitere Angebote wurden auf einer Negativliste verboten – etwa Anzeigenportale, Partnerbörsen und Routenplaner.33› Hinweis

2010

Der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag legte die Schwerpunkte auf eine Neuregelung von Werbung und Produktplatzierungen in Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der privaten Rundfunkveranstalter. Sie waren dann teilweise zulässig.34› Hinweis

2011

Der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde zwar überwiegend ratifiziert, trat aber nicht in Kraft, da er vom nordrhein-westfälischen Landtag abgelehnt wurde.35› Hinweis Begründung: Es gab zu viele Unsicherheiten, so etwa, dass die technischen Grundlagen für die Kennzeichnung von Webseiten noch nicht fertiggestellt waren.36› Hinweis

2013

Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Mit ihm wurde ein Paradigmenwechsel der Rundfunkfinanzierung vollzogen. Von nun an gab es eine »Haushaltsabgabe«. Sie war eine Gebühr, die nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt und Betriebsstätte erhoben wird.

Auf diese Weise sollte der Aufwand für die Datenerhebung und die Kontrolle durch die Beauftragten der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) entfallen.37› Hinweis Aufgrund dessen wurde der bis dahin geltende Rundfunkgebührenstaatsvertrag aufgehoben und ein neuer Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eingeführt.

2015

Der 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag trat am 1. April 2015 in Kraft.

2016–2017

Artikel 1, 2, 3 und 5 des Änderungsstaatsvertrags zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gelten seit dem 1. Oktober 2016.38› Hinweis Kernpunkte sind die Beauftragung eines onlinebasierten Jugendangebots von ARD und ZDF, neue Regelungen zum Jugendmedienschutz sowie Nachbesserungen beim Rundfunkbeitragssystem. Die Neuregelungen im Artikel 4 wurden zum 1. Januar 2017 rechtswirksam.

1.5 Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) wurde zwischen den Bundesländern geschlossen. Er regelt die Beitragshöhe und die Verteilung der Mittel.

Zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs wird eine unabhängige Kommission (KEF) eingesetzt. Die Mitglieder dieser Kommission sind in ihrer Aufgabenerfüllung an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden.39› Hinweis

1.5.1 Die unabhängige Kommission (KEF)

Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) hat unter anderem die Aufgabe, unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf fachlich zu überprüfen und zu ermitteln. Die Prüfung soll ergeben, ob der Finanzbedarf im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist. Die KEF ist berechtigt, von den Rundfunkanstalten Auskünfte über deren Unternehmen, Beteiligungen und Gemeinschaftseinrichtungen einzuholen.

Die KEF muss den Landesregierungen mindestens alle 2 Jahre einen Bericht erstatten. Die Landesregierungen leiten diesen Bericht dann den Landesparlamenten zur Unterrichtung zu.

Und dieser Bericht hat es in sich. Denn die KEF nimmt insbesondere zu der Frage Stellung, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt eine Änderung des Rundfunkbeitrags notwendig ist.40› Hinweis

Die KEF besteht aus sechzehn unabhängigen Sachverständigen. Sie wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen oder zwei Stellvertreter. Die Berichte werden mit einer Mehrheit von mindestens zehn Stimmen beschlossen.

Mitglieder der KEF dürfen nicht sein:

Bedienstete der Institutionen der Europäischen Union oder der Verfassungsorgane des Bundes und der Länder.

Gremienmitglieder und Bedienstete von Landesrundfunkanstalten der ARD, des ZDF, des Deutschlandradios, des europäischen Fernsehkulturkanals ARTE, der Landesmedienanstalten und der privaten Rundfunkveranstalter sowie Bedienstete von an ihnen unmittelbar oder mittelbar im Sinne von § 28 Rundfunkstaatsvertrag beteiligten Unternehmen.

Gleiches gilt für Personen, bei denen aufgrund ihrer ständigen oder regelmäßigen Tätigkeit die Gefahr einer Interessenkollision besteht.

Jedes Bundesland benennt ein Mitglied. Diese sollen aus folgenden Bereichen berufen werden:

drei Sachverständige aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung;

zwei Sachverständige aus dem Bereich der Betriebswirtschaft; sie sollen fachkundig in Personalfragen oder für Investitionen und Rationalisierung sein;

zwei Sachverständige, die über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet des Rundfunkrechts verfügen und die die Befähigung zum Richteramt haben;

drei Sachverständige aus den Bereichen der Medienwirtschaft und Medienwissenschaft;

ein Sachverständiger aus dem Bereich der Rundfunktechnik;

fünf Sachverständige aus den Landesrechnungshöfen.

Die Mitglieder der KEF werden von den Ministerpräsidenten des jeweiligen Bundeslandes für die Dauer von 5 Jahren berufen. Eine Wiederberufung ist zulässig.

Die gegenwärtigen Mitglieder der KEF:

Anmerkung: Nicht jedes der KEF-Mitglieder ist noch in einer Partei tätig. Inwieweit dies bei den einzelnen Mitgliedern zutrifft, konnte nicht in jedem Fall eruiert werden. Wichtig bei der Darstellung der ehemaligen öffentlichen Ämter ist mir jedoch die Nähe zur Politik.

1. DR. HEINZ FISCHER-HEIDLBERGER (VORSITZENDER)

Öffentliche Ämter (CSU?):

von 1984 bis 1998 in der Bayerischen Staatskanzlei

persönlicher Referent des bayerischen Ministerpräsidenten

Büroleiter des Leiters der Staatskanzlei

Leiter der Abteilung Richtlinien der Politik

Leiter der Abteilung Wirtschafts-, Wissenschafts-, Verkehrs- und Umweltpolitik

von Januar 1999 bis Juni 2004 Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

vom 1. Juli 2004 bis zum 30. Juni 2016 Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs41› Hinweis

2. PROF. DR. ULRICH REIMERS (STELLV. VORSITZENDER)

Öffentliche Ämter

nicht bekannt

3. KAY BARTHEL

Öffentliche Ämter (CDU)42› Hinweis

von 2007 bis 2011 persönlicher Referent des Ministers für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt

Leiter des Ministerbüros

2011 in den Landtag von Sachsen-Anhalt gewählt

Mitglied im Ausschuss für Finanzen

finanzpolitischer Sprecher seiner Fraktion

Mitglied in der Enquete-Kommission

stellvertretender Ausschussvorsitzender des 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

seit 2015 Präsident des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt43› Hinweis

4. KLAUS P. BEHNKE

Öffentliche Ämter (SPD)44› Hinweis

Referent und stellvertretender Abteilungsleiter im Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Leiter der Zentralabteilung im Ministerium der Finanzen

Oberfinanzpräsident der Oberfinanzdirektion

von 2007 bis Juni 2017 Präsident des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz45› Hinweis

5. MARION CLAßEN-BEBLO

Öffentliche Ämter (gilt lautBerliner Zeitungals »SPD-nah«)46› Hinweis

Richterin Landgericht Berlin

Referentin für die Angelegenheiten des öffentlichen Dienstrechts, des Personalvertretungsrechts- sowie des Besoldungs- und Tarifrechts im Berliner Senat

1991: Ernennung zur Richterin am Kammergericht

1998: Leitung des Referats für Haushaltswesen – einschließlich der Finanz- und Investitionsplanung – für die Berliner Justizbehörden bei der Senatsverwaltung für Justiz

2002: Vizepräsidentin des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin

Von 1998 bis 2004 Mitglied der Arbeitsgruppe »Antikorruption und Innenrevision« bei der Senatsverwaltung für Justiz

2005: Vizepräsidentin des Kammergerichts

Vorsitzende eines Zivilsenats sowie des Senats für Angelegenheiten der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

ab 2009 Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin47› Hinweis

6. PROF. DR. MARTIN DETZEL

Öffentliche Ämter

nicht bekannt

7. DR. NORBERT HOLZER

Öffentliche Ämter (CDU)48› Hinweis

Fraktionsassistent im Landtag Saarland

Persönlicher Referent des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Bauwesen des Saarlandes

Direktor für Verwaltung und Vertrieb beim Saarländischen Rundfunk

gehörte dem seinerzeitigen Verwaltungsrat der GEZ an

2007 und 2008: Vorsitzender der Finanzkommission ARD/ZDF/DRadio

davor und danach Leitung der Arbeitsgruppe Honorare und Lizenzen der Finanzkommission49› Hinweis

8. ULRICH HORN

Öffentliche Ämter

nicht bekannt

9. PROF. DR. WERNER JANN

Öffentliche Ämter (SPD?)

von 1989 bis 1993 Ministerialrat und Leiter der »Denkfabrik« in der Staatskanzlei Kiel unter Björn Engholm50› Hinweis

Mitglied verschiedener Verwaltungsreformkommissionen und der sog. Hartz-Kommission

Mitglied des Committee of Experts on Public Administration (CEPA) der Vereinten Nationen, New York51› Hinweis

10. CHRISTIAN MÖLLER

Öffentliche Ämter

Seine beruflichen Stationen umfassen unter anderem die Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft der FH Kiel (2010–2012),

das US-Generalkonsulat in Hamburg (2008–2010),

das Büro des Beauftragten für die Freiheit der Medien der Organisation für Sicherheit in Zusammenarbeit in Europa (OSZE, 2003–2010),

die Unabhängige Landesanstalt für das Rundfunkwesen (ULR) (1999–2001). Außerdem tätig als

Prüfer der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF),

Gutachter der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb),

Consultant für den Europarat, den Safer Internet Action Plan der Europäischen Kommission, die OSZE-Mission in der Ukraine und die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH). 52› Hinweis

11. HORST RÖPER

Öffentliche Ämter

nicht bekannt

12. HUBERT SCHULTE

Öffentliche Ämter (SPD)

von 1980 bis 1985 Tätigkeit im Bundesministerium der Finanzen

Finanzpolitischer Referent der Bundestagsfraktion der SPD

von 1985 bis 1992 Abteilungsleiter für überregionale Finanzangelegenheiten bei der Finanzbehörde in Hamburg

bis 2000 Leiter des Amtes für Haushalt und Aufgabenplanung in der Finanzbehörde Hamburg (»Haushaltsdirektor«)

von 2000 bis 2001 Staatsrat und Chef der Senatskanzlei in Hamburg

von 2003 bis 2005 Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin

von 2005 bis 2011 Chef der Senatskanzlei der Freien Hansestadt Bremen