Gründung einer Tochtergesellschaft innerhalb der EU. Rechtliche Rahmenbedingungen - Oliver Peters - E-Book

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Oliver Peters

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Beschreibung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,8, Rheinische Fachhochschule Köln (RFH Köln), Veranstaltung: Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Europa bekommt als Gemeinschaft eine immer stärkere rechtliche Bedeutung. Die europäische Kommission regt zu Reformanstößen an und diese finden in fast jedem Rechtsgebiet der jeweiligen Mitgliedstaaten Anwendung. Die Grenzen Europas sind offen und nicht nur einzelne Personen können sich nun frei über die eigenen Landesgrenzen hinaus entfalten sondern auch ganze Unternehmen. Dabei werden verschiedene Rechtsgebiete und Rechtskulturen berührt. Diese Unterschiede im europäischen Recht versucht die Europäische Union (EU) auszugleichen, indem sie über sogenannte EU-Richtlinien auf die jeweiligen Gesetze einwirkt. Aber nicht nur rechtlich hat Europa an Bedeutung gewonnen, sondern auch wirtschaftlich. Mitgliedstaaten helfen und unterstützen sich gegenseitig, durch Zukäufe von staatlichen Wertpapieren des anderen Landes. Auch Unternehmen wachsen und stärken sie sich durch Zukäufe im europäischen Ausland und weiten sich so auf andere EU-Länder aus. Das ist manchmal auch die einzige Alternative um seine wirtschaftlichen Ziele zu erreichen und vor allem sein Unternehmen für die Zukunft auszurichten. Diese Arbeit gibt Lösungsvorschläge wie die jeweiligen nationalen Rechte unter dem Dach des EU-Rechts umgesetzt werden. Als Beispiel dient hier Deutschland und Italien. Der Autor hat eine Tochtergesellschaft in Italien gegründet und die unterschiedlichsten Vorschläge dargestellt. Am Ende wird einer davon als beste Wahl vorgeschlagen.

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Veröffentlichungsjahr: 2016

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Inhaltsverzeichnis

 

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

1.2 Zielsetzung

2 Grundlagen zur rechtlichen Situation

2.1 Das Gesellschaftsrecht innerhalb der EU

2.1.1 Bedeutung der EU am Gesellschaftsrecht

2.1.2 Der Begriff Tochterunternehmen innerhalb der EU

2.2 Das Gesellschaftsrecht in Deutschland

2.2.1 Gründungsformen in Deutschland

2.2.2 Arbeitsrechtliche Aspekte

2.2.3 Sozialrechtliche Aspekte

2.2.4 Steuerrechtliche Aspekte

2.3 Das Gesellschaftsrecht in Italien

2.3.1 Gründungsformen in Italien

2.3.2 Arbeitsrechtliche Aspekte

2.3.3 Sozialrechtliche Aspekte

2.3.4 Steuerrechtliche Aspekte

2.4 Zusammenfassung der rechtlichen Vorgaben

3 Der Mutterkonzern und seine italienische Organisation

3.1 Die Vorstellung des Konzerns

3.2 Die Tochtergesellschaften des Konzerns in Italien

3.3 Ideen & Gedanken des Vorstands zum Standort Italien

3.3.1 Die Gesellschaftsform

3.3.2 Die Arbeitnehmer und ihre Arbeitsverträge

3.3.3 Die soziale Absicherung der Arbeitnehmer

3.4 Die Versteuerung des Konzerns und der Gewinne

3.5 Zusammenfassung und Ausblick der Konzernvorgaben

4 Gründungsvorschlag für eine Tochtergesellschaft in Italien

4.1 Gründungsphasen/-prozess

4.1.1 Die società a responsabilità limitata (s.r.l)

4.1.2 Der Inhalt eines Gesellschaftsvertrages/Satzung

4.1.3 Die Arbeits- und Sozialvertragliche Gestaltung des Arbeitsnehmers in Italien

4.2 Vor- und Nachteile für diese Tochtergründung

4.2.1 Vor- und Nachteile der Gesellschaftsform

4.2.2 Vor- und Nachteile der Arbeitnehmerentsendung

4.2.3 Vor- und Nachteile der Dividenden Versteuerung

4.3 Handlungsvorschlag für eine Tochtergründung

4.3.1 Handlungsvorschlag zur Gesellschaftsstruktur

4.3.2 Handlungsvorschlag zur Entsendung eines Mitarbeiters

4.3.3 Handlungsvorschlag zur Dividenden Steuerung

5 Fazit

Literatur- und Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

 

1.1 Problemstellung

 

Europa bekommt als Gemeinschaft eine immer stärkere rechtliche Bedeutung. Die europäische Kommission regt zu Reformanstößen an und diese finden in fast jedem Rechtsgebiet der jeweiligen Mitgliedstaaten Anwendung. Die Grenzen Europas sind offen und nicht nur einzelne Personen können sich nun frei über die eigenen Landesgrenzen hinaus entfalten sondern auch ganze Unternehmen. Dabei werden verschiedene Rechtsgebiete und Rechtskulturen berührt. Diese Unterschiede im europäischen Recht versucht die Europäische Union (EU) auszugleichen, indem sie über sogenannte EU-Richtlinien auf die jeweiligen Gesetze einwirkt.

 

Aber nicht nur rechtlich hat Europa an Bedeutung gewonnen, sondern auch wirtschaftlich. Mitgliedstaaten helfen und unterstützen sich gegenseitig, durch Zukäufe von staatlichen Wertpapieren des anderen Landes. Auch Unternehmen wachsen und stärken sie sich durch Zukäufe im europäischen Ausland und weiten sich so auf andere EU-Länder aus. Das ist manchmal auch die einzige Alternative um seine wirtschaftlichen Ziele zu erreichen und vor allem sein Unternehmen für die Zukunft auszurichten. Bei der eingehenden Betrachtung dieses Sachverhalts stellt sich die Frage, warum sind diese EU-Richtlinien von so hohem Interesse für die jeweiligen Mitgliedstaaten mit Ihren nationalen Gesetzen. Diese EU-Richtlinien sind deshalb von so hoher Bedeutung, weil einerseits neue nationale Gesetze geschaffen werden und andererseits die bestehenden Gesetze neu geregelt werden. Dadurch soll eine Harmonisierung der Staaten zu einander stattfinden. Ausgangspunkt dieser Arbeit, sind also die vielen unterschiedlichen Richtlinien und Gesetze der einzelnen Mitgliedstaaten, unter deren Berücksichtigung eine Unternehmesgründung stattfinden kann. Es gibt eine ganze Reihe an Vorschriften die beim Gründungsprozess zur Anwendung kommen und beachtet werden müssen. Dabei werden zahlreiche juristische Teilgebiete berührt, wie das Gesellschaftsrecht (Errichtung der Organisation), Verwaltungsrecht (die bestehende Organisation mit Blick auf die Mitarbeiter und deren Entscheidungsbefugnissen), die Vermögensrechte (Verwendung und Darstellung des wirtschaftlichen Ergebnisse), um nur einige zu nennen. Diese genannten Rechtsgebiete finden in den einzelnen EU-Ländern unterschiedliche Anwendung oder existieren teilweise so in der Form nicht. Europa ist noch sehr jung und die Rechtslage befindet sich in einem stetigen Wandel. Es werden neue Richtlinien und Verordnungen erlassen, die dann in die jeweiligen nationalen Gesetze Einzug finden sollen. Das in Kapitel 3 der Thesis vorgestellte Unternehmen steht nun bei der Gründung einer Tochtergesellschaft, vor der Frage, wie man diese unterschiedlichen rechtlichen Regelungen der beiden Länder Deutschland und Italien miteinander vereinbart. Wie müssten die organisatorischen Vorgaben des deutschen Mutterkonzerns in Italien umgesetzt werden, ohne dabei die in Italien vorliegenden rechtlichen Gegebenheiten zu verletzen. Um das Problem konkret zu erfassen, ist eine intensive Betrachtung der Organisation des Unternehmens notwendig. Dazu sollen die folgenden Fragen zur Organisation des Unternehmens helfen. Es sollte auf die Gesellschaftstruktur in Italien eingegangen werden. Die Versteuerung der Gewinne innerhalb des Konzers sollte betrachtet werden. Die Mitarbeiter und deren Arbeitsverträge sind von Interesse. Es wird beantwortet wie die Sozialabgaben an die jeweiligen Träger abgeführt werden. Diese organisatorischen Fragen sind nur eine kleine Auswahl. Aber auch schon diese Fragen unterliegen gewissen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wenn man von einer Angleichung und Annäherung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb der EU spricht, dann meint man damit eine Harmonisierung der Mitgliedstaaten zu einander. Auch in Bezug auf die zunehmende Globalisierung wird die wirtschaftliche Rolle von Europa in den kommenden Jahren immer bedeutender. Einzelne schwächere Länder können nicht ohne Unterstützung der wirtschaftlich starken Länder überleben. Durch die einheitliche rechtliche Regelung kann es Unternehmen ermöglicht werden, sich weiter zu entwickeln und damit Europa zu stärken. Die Gründungsform, auf welche in dieser Arbeit speziell eingegangen wird, um sich als Unternehmen weiter zu entwickeln ist die der Tochtergesellschaft. Diese Arbeit soll mit Hilfe einer detaillierten Aufstellung und Darstellung zur aktuellen rechtlichen Situation in den beiden genannten EU-Mitgliedstaaten einen geregelten Verfahrensablauf aufzeigen und mit einem Handlungsvorschlag für die Muttergesellschaft des Konzerns enden. Nachdem die Problemstellung dargestellt und erläutert wurde, soll nun im kommen Abschnitt das Ziel dieser Arbeit erläutert werden.

 

1.2 Zielsetzung

 

Aus der detaillierten Problemstellung soll als Ziel dieser Arbeit ein Handlungsvorschlag entwickelt werden, der durch die Darstellung und Erläuterung der einzelnen Gesetze und Richtlinien und der anschließenden organisatorischen Umsetzung im Mutterkonzern Anwendung finden soll. Unternehmen sollen dadurch einen geregelten Verfahrensablauf zur rechtlichen Lage einer Tochtergründung im Ausland erkennen und gegebenenfalls die Scheu verlieren, selbst ein Tochterunternehmen in einem anderen EU-Mitgliedsland zu gründen.

 

Bei der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland handelt es sich regelmäßig um ein bedeutendes und zugleich risikoreiches Vorhaben. Dieses wird durch die vielfältigen Unterschiede der einzelnen Rechtsordnungen auf den Gebieten des Gesellschafts-. Steuer-, Arbeits- und Sozialrechts ungemein erschwert. Der Weg, wie ein solcher Verfahrensablauf heraus gearbeitet wird, soll anhand eines praktischen Beispiels erläutert werden. Das praktische Beispiel in dieser Arbeit ist die Gründung eines Tochterunternehmens für den Betrieb von Windkraftanlagen in Italien. Dadurch soll gezeigt werden wie die unterschiedlichen Rechtsordnungen mit einander harmonieren und welche Bedeutung das europäische Recht dabei trägt.[1]

 

Vorab soll in wenigen Sätzen der Unternehmenszweck und die angestrebte Unternehmensform wiedergegeben werden. Das Unternehmen im Ganzen wird an späterer Stelle ausführlich vorgestellt, genauso wird auch an späterer Stelle auf die jeweiligen Rechtsgebiete eingegangen. Es handelt sich um ein deutsches Unternehmen, welches Windkraftanlagen plant und betreibt. Dieses Unternehmen plant in naher Zukunft eine Tochtergesellschaft in Italien zu gründen, um dort eigene Windkraftanlagen mit zu betreiben. Bei der Gründung eines Tochterunternehmens stellen sich zwei Grundsatzfragen.

 

1) Wie orientieren sich die Unternehmesziele an den rechtlichen Rahmenbedingungen und welche Auswirkung haben diese auf die Organisation der Muttergesellschaft.

2) Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Gründung einer Tochtergesellschaft in Italien für die Muttergesellschaft.

 

Einerseits muss man die rechtliche Seite betrachten, besser an welche gesetzlichen Vorgaben da Gründungsvorhaben gebunden ist. Anderseits existiert eine organisatorische Seite, auf die konkrete Anwendung dieser Regeln/Vorgaben im Unternehmen im Fokus steht. Dazu werden die rechtlichen Grundvoraussetzungen, wie das Gesellschafts-, Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht zusammen getragen und erläutert. Anschließend werden die rechtlichen Fragen auf das Unternehmen mit seiner Organisation angewendet. Es ergeben sich also bei der Betrachtung dieses konkreten unternehmerischen Vorhabens zwei große Kernfelder, in denen sich wiederum einige zentrale Fragenstellungen herausbilden.

 

 Die Beteiligten sollten sämtliche rechtliche Gegebenheiten der Mitgliedstaaten beachten.

 

 Die Gründung einer Tochtergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat basiert auf welcher Legitimierung (Grundfreiheiten des AEUV, Niederlassungsfreiheit).

 

 Es sollte klar geklärt sein welche Gesellschaftsformen es in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten gibt. Es kommt durch den Konzern allerdings nur eine der beiden Typen die in Frage. A) Aktiengesellschaft und B) Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

 

 Es sollten die Sondervorschriften der jeweiligen EU-Mitgliedsländer für Gesellschaften, die von Ausländern gegründet und geführt werden berücksichtigt werden, um kulturelle Vorgaben zu berücksichtigen.

 

 Es sollte ein Gründungsvertrag/Satzung ausgearbeitet werden.

 

 Es sollten die Steuern und Abgaben des jeweiligen EU-Staates berücksichtigt werden.

 

 Die Arbeitsvorschriften des EU-Staates sollten genau so beachtet werden.[2]

 

Die Hauptaufgabe liegt somit in dem Zusammentragen von Gesetzen, Richtlinien, Behörden und Verfahrensabläufen, um daraus einen Handlungsvorschlag abzuleiten.

 

Nachdem nun die Problemstellung genau erläutert wurde und das angestrebte Ziel dargestellt wurde, soll nun in den kommenden drei Abschnitten die rechtlichen Grundlagen erläutert werden. Das Unternehmen, welche für diese Arbeit relevant ist, soll vorgestellt werden und abschließend ein Verfahrensablauf mit einem Handlungsvorschlag für dieses Unternehmen herausgearbeitet werden.

 

2 Grundlagen zur rechtlichen Situation

 

Der folgende Abschnitt befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen in der EU. Es werden allgemeine Begriffe und Gesetzestexte erläutert. Dabei wird wie folgt vorgegangen. Unter Punkt 2.1 werden die EU relevanten rechtlichen Grundlagen erläutert. Anschließend werden die darauf aufbauenden Länder spezifischen rechtlichen Grundlagen dargestellt. Es wird dabei der Focus auf die relevanten Rechtsgebiete gelegt, die bei einer Unternehmensgründung von großer Bedeutung sind. Das wären die Gründungsformen in den jeweiligen Ländern, das Arbeitsrecht, das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht und das Sozialrecht. Dieser Abschnitt soll die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzählen und erklären. Die nachfolgenden Ausführungen bauen auf dem Gemeinschaftsrecht (EU-Recht) und den jeweiligen nationalen Rechten auf.

 

2.1 Das Gesellschaftsrecht innerhalb der EU

 

Bei der Anwendung des Gesellschaftsrechts innerhalb der EU sollte man sich als erstes fragen, welche rechtlichen Voraussetzungen es gibt, die bei der Gründung eines Tochterunternehmens von Bedeutung sein könnten. Es ist vor allem fraglich, welches nationale Recht zur Anwendung kommt. In der Literatur gibt es die Definition der Zweistufigkeit. Das bedeutet, es gibt mindestens zwei Rechte die nebeneinander anzuwenden sind, dass Europa-Recht und das nationale Recht, wobei hier dann auch zu prüfen ist welches nationale Recht zur Anwendung kommt.[3] Das EU Recht wird auch Gemeinschaftsrecht genannt. Dabei unterteilt sich das Gemeinschaftsrecht nochmals in ein Primär- und ein Sekundärrecht. Das Primärrecht gibt die Grundfreiheiten wieder. Auf diese Grundfreiheiten können sich alle EU-Bürger berufen. Sie stellen die Basis oder das Fundament des EU-Rechts dar. Das Sekundärrecht spiegelt die EU-Richtlinien und Verordnungen wieder, welche von der Europäischen Kommission verabschiedet werden. Nach dem Artikel (Art) 288 AEUV, sollen durch diese EU-Richtlinien und Verordnungen eine Angleichung der jeweiligen nationalen Rechte miteinander stattfinden. Dieser Prozess wird als Harmonisierung der jeweiligen nationalen Rechte zueinander bezeichnet. Der Gemeinschaftsbegriff der EU bekommt durch die Zweistufigkeit seinen Ausdruck, damit werden die kulturellen Hintergründe der jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten gewahrt und beachtet.[4] „Die Integrationsziele stehen im Europäischen Gesellschaftsrecht historisch und schon von der Kompetenz her im Vordergrund. Gemeint ist die Funktion des Europäischen Gesellschaftsrechts, binnenmarktgrenzüberschreitende Tätigkeiten zu erleichtern oder gar erst zu ermöglichen.“[5] EU-Richtlinien und Verordnungen stollen diese Integrationsziele sichern und können deshalb als die Basis der Harmonisierung des nationalen Rechts gesehen werden. Zu einem solchen Integrationsziel zählt auch die der Mobilität.[6] Gemeint sind hier Harmonisierungen, welche auf die Mobilität der Gesamtheit des Unternehmens zurückführen. „Es geht hier um die verschiedenen Möglichkeiten, die Struktur der Gesellschaft grenzüberschreitend zu verändern.“[7] Dabei gibt es drei Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Strukturveränderungen einer Gesellschaft, a) die Errichtung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften, b) die grenzüberschreitende Sitzverlegung und Fusion und c) die grenzüberschreitende Übernahmen und Konzerne. In dieser Arbeit wird im Unterpunkt 2.1.2 auf die grenzüberschreitende Strukturveränderung der Tochtergesellschaft eingegangen.

 

2.1.1 Bedeutung der EU am Gesellschaftsrecht

 

2.1.1.1 Das Primärrecht

 

Das EU-Recht soll die Integration der Gemeinschaft zum Ziel haben. Der Gemeinschaftsbegriff, kommt durch den Grundgedanken des Europa-Rechts zustande, in welchem das gemeinsame Ziel die Errichtung eines gemeinsamen Marktes (Binnenmarkt) war. Das Europäische Gesellschaftsrecht hat die Funktion, die grenzüberschreitende Tätigkeit zu erleichtern oder gar zu ermöglichen.[8] Wenn man sich fragt, auf welcher Basis ein Unternehmen eine Tochtergesellschaft in einem anderen EU-Mitgliedsland gründen darf, dann muss man zunächst die Grundfreiheiten beachten. Diese Grundfreiheiten stehen nach Art. 54 I AEUV neben den natürlichen Personen (EU-Bürger oder Personengesellschaften) auch den juristischen Personen (Kapitalgesellschaften) zu. Die Grundfreiheiten sollen somit für eine Gleichbehandlung der EU-Mitgliedstaaten sorgen. Es gibt mehrere Arten von Grundfreiheiten. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 – 48 AEUV. Dieses ist für das Arbeitsrecht von Bedeutung und sorgt dafür, dass EU-Bürger in allen EU-Mitgliedstaaten arbeiten können. Das ist die spätere Grundlage für das Arbeitsrecht. Denn es muss sich gefragt werden, wenn der Arbeiter sein Heimatland verlässt, um in einem anderen EU-Land zu arbeiten, welches Arbeitsrecht kommt dann zur Anwendung. Dann gibt es die Niederlassungsfreiheit. Diese Niederlassungsfreiheit ist eine Grundfreiheit, indem das Unternehmen nach ökonomischen Grundsätzen sich frei aussuchen kann wo es sich nieder lässt oder wo es eine Tochtergesellschaft gründen möchte. Diese Rechte stellen das Primärrecht dar. Nach Art. 49ff i.V.m 54 I AEUV gelten diese auch für juristische Personen.[9] Die Grundfreiheiten des Europa-Rechts sind in ihrer Anwendung vergleichbar mit denen des Grundgesetzes. Sie verdrängen nationales Recht und stellen somit das Primärrecht dar.

 

Diese Grundfreiheiten begründen ein Diskriminierungsverbot. Danach ist eine ungleiche Behandlung von Personen im Inland und Personen aus dem einem anderen EU-Land untersagt. Es gibt zwei Arten von Diskriminierung.

 

a) Die unmittelbare Diskriminierung, diese ergibt sich unmittelbar aus der nationalen Regelung. Als Beispiel könnte man hier ein Gesetz anführen welches die Ausgrenzung oder Diskriminierung auf Grund einer gewissen Staatsangehörigkeit die Folge hat.

b) Die mittelbare Diskriminierung, wenn die Gesellschaftnorm aus der Diskriminierung herkommt und bestimmte Personen stärker betrifft. Als Beispiel, wenn bestimmt Personengruppen auf Grund Ihres Wohnsitzes von anderen Personen bewusst diskriminiert werden.[10]

 

2.1.1.2 Das Sekundärrecht