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Menschen in Spandau haben eine besondere Identität, weil dieser Bezirk von Berlin fast 700 Jahre lang eine selbständige Stadt war. Chroniken tragen zur Bildung und Festigung unserer Identität bei. Sie erzählen nicht nur von Ereignissen, sondern auch von den Menschen, die diese geprägt haben. Durch die Erzählungen in Chroniken können wir nachvollziehen, wie unsere Vorfahren gelebt, geliebt und gekämpft haben. Diese Geschichten sind oft tief in der Kultur und den Traditionen einer Gesellschaft verwurzelt und tragen zur kollektiven Identität bei. Sie schaffen ein Gefühl der Zugehörigkeit und des Verständnisses für unsere Wurzeln. In Zeiten der Unsicherheit oder des Wandels können Chroniken als Anker dienen, der uns mit unserer Geschichte verbindet. In der heutigen schnelllebigen Welt, in der Informationen in einem rasanten Tempo produziert und konsumiert werden, spielt eine Chronik eine entscheidende Rolle in der Bewahrung unseres kollektiven Gedächtnisses. Sie dient nicht nur als Aufzeichnung von Ereignissen, sondern auch als Spiegel unserer Identität, Kultur und Werte und wird so zu einer Brücke zwischen der Vergangenheit und der Gegenwart, indem sie uns ermöglicht, die Entwicklungen und Veränderungen im Laufe der Zeit nachzuvollziehen und aus der Vergangenheit zu lernen. Wenn wir die Geschichte studieren, können wir besser informierte Entscheidungen treffen und versuchen, die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen.
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Seitenzahl: 893
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Vorwort
Kap. I: Die Anfänge
– Ortsbildung
Chronik der Stadt Spandow / Spandau
Zeit der Askanier 1150-1321
Spandow zur Zeit des Markgrafen Albrecht I.
Spandow zur Zeit des Markgrafen Otto I.
Spandow zur Zeit des Markgrafen Otto II.
Spandow zur Zeit des Markgrafen Albrecht II.
Spandow zur Zeit des Markgrafen Johann I.
Spandow zur Zeit des Markgrafen Otto III
.
Spandow zur Zeit des Markgrafen Johann II.
Spandow zur Zeit des Markgrafen Konrad
Spandow zur Zeit des Markgrafen Otto IV.
Spandow zur Zeit des Markgrafen Heinrich I.
Spandow zur Zeit des Markgrafen Waldemar
Spandow zur Zeit des Markgrafen Heinrich II.
Zeit der Wittelsbacher 1323-1373
Spandow zur Zeit des Markgrafen Ludwig I.
Der falsche Waldemar
Spandow zur Zeit des Kurfürsten Ludwig II.
Spandow zur Zeit des Kurfürsten Otto V.
Ausblick
auf die Stadtgeschichte Spandows
Kap. 2: Die Chronologie der Stadt Spandow
Zeit der Luxemburger 1373-1415
Spandow zur Zeit des Kurfürsten Wenzel I.
Spandow zur Zeit des Kurfürsten Sigismund
Spandow zur Zeit des Kurfürsten Jobst
Zeit der Hohenzollern 1415-1918
Spandow zur Zeit des Kurfürsten Friedrich I.
Spandow zur Zeit des Kurfürsten Friedrich II.
Spandow zur Zeit des Kurfürsten Albrecht III
.
Spandow zur Zeit des Kurfürsten Johann.
Spandow zur Zeit des Kurfürsten Joachim I.
Spandow zur Zeit des Kurfürsten Joachim II.
Spandow zur Zeit des Kurfürsten Johann Georg
Spandow zur Zeit des Kurfürsten Joachim III. Fr.
Spandow zur Zeit des Kurfürsten Johann Sigismund
Spandow zur Zeit des Kurfürsten Georg Wilhelm
Spandow
zur Zeit des Kurfürsten Friedrich Wilhelm
Spandow zur Zeit des Königs Friedrich I
.
Spandow zur Zeit des Königs Friedrich Wilhelm I.
Spandow zur Zeit des Königs Friedrich II.
Spandow zur Zeit des Königs Friedrich Wilhelm II.
Spandow zur Zeit des Königs Friedrich Wilhelm III.
Spandow zur Zeit des Königs Friedrich Wilhelm IV.
Spandow zur Zeit des Kaisers Wilhelm I.
Spandow zur Zeit des Kaisers Friedrich III.
Spandow zur Zeit des Kaisers Wilhelm II.
Kap. III: Informationen zur Historie Spandaus
Festung – Münzgerechtigkeit – Jagd – Schützengilde – Jahrmärkte – Erbregister (1590) – Gesundheit – Gouverneure der Festung – Zuchthaus- und Festungsprediger –Schulwesen und Lehrer – Pfarrer und Diakone – das Brauwesen
.
Nachwort - Namensverzeichnis - Quellen
Da dies ein Lesebuch mit Spandauer Urkunden sein soll, übernehme ich die Übersetzungen der Originalurkunden im Wesentlichen von Anton Krüger und Daniel F. Schulze, die dankenswerter Weise die Urkunden gesammelt haben. Durch den 1. und 2. Weltkrieg mögen einige vernichtet sein, daher habe ich nicht nach dem jetzigen Ort der Urkunden geforscht, sondern will lediglich absichern, dass diese Urkunden nicht nur Historikern zugänglich sind.
Die Burgherren werden aufgelistet, sie sind in der Regel dem Landesherrn verpflichtet, daher ist ihr Handeln oft nicht im Interesse der Bürger der Stadt, denen oft viel zugemutet wurde. Garnisonsstadt zu sein ist oft mehr Last als Segen, nur zu oft wurden dadurch auch die wirtschaftlichen Möglichkeiten eingeschränkt.
Dies ist eine Chronik, die vom Leben der Menschen in Spandau berichtet, kein Geschichtsbuch im Sinne dessen, was Historiker erwarten. Wie meine Pfarrkollegen zuvor, die sich um die chronistischen Berichterstattungen bemühten, will auch ich keinen wissenschaftlichen Standards folgen, die das Werk für Laien unverständlich machen würden. Ich bin, wie meine Vorgänger, kein Militärexperte … es gibt auch genug, die Spandau als Garnisonsstadt genau beschrieben haben. Ich halte es mehr mit Daniel F. Schulze und tue das Meine um eine Gesamtschau zu ermöglichen. Manchmal haben Laien den besseren Blick für das Leben ihrer Mitmenschen. Man sieht es an manchen Dingen, z.B.: haben Experten die Titanic gebaut, Laien die Arche. Es ist wie mit einem Kirchbuch der Gemeinde. Liest es ein Pfarrer, der die Menschen in seiner Gemeinde kennt, ist es für ihn wie eine Geschichte der sozialen Beziehungen in seinem Gemeindebereich. Liest es ein Gemeindefremder, ist es nur ein Buch, dem man Namen und Zahlen entnehmen kann. Pfarrer sind nicht umsonst Chronisten ihrer Zeit. Historiker ordnen diese Daten dann ein und schaffen eine Gesamtschau der Geschichte einer Stadt oder eines Landes. Dass dies möglich ist, dazu will ich beitragen.
Als ehemaliger Pastor in Staaken, habe ich diesen Bereich miteinbezogen, zumal es jahrhundertelang Filialdorf von Spandau war. Da dort viel ‚Herimatforschung‘ erfolgt, habe ich ein Staaken-Verzeichnis einbezogen. Einfacher ist natürlich, sich das Buch digital zu besorgen, dann reicht ein Suchbefehl.
Nach fast drei Jahren sind meine Studien nicht beendet, aber vorzeigbar und hoffentlich eine Hilfe für die, die nach neuen Aspekten der Spandauer Geschichte suchen. Ich habe zum Beispiel im Buch ‚Männergespräche in Spandau‘ mit dem chronistischen Material eine Übersicht über die ‚Neumeister-Dynastie‘ erstellt. So eröffnet eine solche Menge von Fakten, wie sie die Chronik bietet, immer neue Möglichkeiten sich der Spandauer Geschichte zu nähern. Ich würde mich freuen, wenn viele diese Möglichkeiten nutzen.
Johannes Simang
Die Geschichte Spandaus beginnt genaugenommen mit dem Zuzug von Slawen, die sich auf einer Halbinsel am Ufer der Havel niederließen. Wahrscheinlich ca. 3km vom heutigen Standort der Altstadt entfernt.
Sicher wohnten hier schon vorher Menschen, so fand man in einer Kiesgrube am Hahneberg Schädelknochen von einem ‚Präsapiens‘, einen Vorläufer des Homo sapiens, der vor etwa 55.000 Jahren lebte. Aus der Jungbronzezeit (900 v. Chr.) fand man im Raum Staaken Grabstätten mit Werkzeugen.
Zwischen 400 und 700 n. Chr. siedelten sich dann Slawen an, wie Ausgrabungen am Cosmarweg zeigten.
Mit den Askaniern, die das Havelland bei Nauen und Rathenow besiedeln lassen wollten, war die Siedlung schon stromaufwärts gewandert, wahrschein hing es mit dem Grundwasser zusammen, so vermuten Archäologen. Hier war eine Siedlung im Schatten einer Burg entstanden, ca. im Bereich der heutigen Zitadelle. Ein Gebiet, in dem die Heveller oder Haveldüner lebten, Wenden, die von Fischfang, Landwirtschaft (Weizen, Hirse, Mohn, Gemüse und Obst) und Bienenzucht lebten und zudem sehr kriegerisch gegenüber Fremdem waren.
Als der Fürst der Heveller, Pribislav, Christ wurde, schenkte er dem Sohn Albrechts des Bären einen Teil des Landes zwischen Havel und Elbe. ‚Keiza‘, also ‚Kiez‘ heißt ‚Fischerhütte‘, dort blieben offenbar viele Wenden wohnen. Für die Namensgebung des Ortes gibt es drei Theorien, die Historiker schon reichlich beschrieben haben, z.B. ‚spant‘=Schutzort / spanja=ruhen (das Wort ‚ausspannen‘ hat den Wortstamm).
Auf dem Damm war an einer Furt ein Gasthaus entstanden, späterer Name ‚Der weiße Krug‘, noch 1782 stand das Gasthaus (Damm Nr.7 auf dem Bentz) im Hypothekenbuch Spandows. Zudem ein Fährhaus, das über 100 Jahre der Familie Kolbatzen gehörte.
965
In Magdeburg wurden jüdische Kaufleute erwähnt, die über Brandenburg, Spandow und Köpenick nach Lebus zogen, um dort Handel zu treiben.
1137
Albrecht der Bär wurde Markgraf.
1141
Als Pribislav starb, setzte er den Markgrafen für das restliche Land zum Erben ein. Der nannte sich künftig ‚Markgraf von Brandenburg‘. Bis 1170 regierte er, in der Zeit wird Spandow, so manche Historiker, das Stadtrecht erhalten haben. Die gefährdete Ostgrenze (wegen Wenden-Überfällen): Boetzow, jetziges Oranienburg, Spandove, Potsdam und Trebbin wurden mit Burgen oder Festungen mit ständigen Besatzungen versehen. Im Rahmen der Ostbesiedlung strömten zahlreiche Zuwanderer in das Gebiet zwischen Elbe und Oder, darunter auch viele Juden, wobei die erste jüd. Gemeinde schon von manchen Historikern in den slawischen Siedlungen vermutet wurden, da sie so den vielen Verfolgungen im westlichen Deutschland entkommen konnten.
Der Askanier Markgraf Albrecht I. (1100-1170) regierte von 1150-1170 und war verheiratet mit Sophie von Winzenburg (1105-1160).
1157
Nach einem misslungenen Aufstand der Heveller gegen Templer und Johanniter überquerte auf der Flucht Jaczo von Köpenick die Havel, wovon die Schildhornsage berichtet.
1160
Albrecht der Bär zählte die Festungen der Umgebung auf, dabei die bei dem wendischen Spandowe (am Ort der heutigen Zitadelle).
Der Askanier Markgraf Otto I. von Brandenburg (1128-1184) regierte von 1170-1184. Ehe mit Judith von Polen (1132-1174).
1170
Albrecht der Bär hinterließ seinem Sohn befestigte Siedlungen.
Der Askanier Markgraf Otto II. von Brandenburg, der Freigiebige (1147-1205) regierte von 1184-1205.
1197
Es ging um das Verhältnis der deutschen Spandauer zu den wendischen Bewohnern im Kiez von Spandau - Der Name ‚Spandow‘ ist enthalten, erwähnt wurde Everhardus, advokatus in Spandove. Spandow war also Sitz eines markgräflichen Vogtes.
„Wir, Jobst von Gottes Gnaden Markgraf zu Brandenburg und zu Mähren, des Heiligen Römischen Reichs Erzkämmerer bekennen öffentlich mit diesem Briefe, dass wir die Zwietracht und Scheelsucht, die da gewesen sind zwischen dem Rat zu Spandow und unsern Wenden auf dem Kiez, als um die Kühe, die die erstgenannten von Spandow den vorgenannten Wenden auf dem Kiez genommen haben, gütlich und freundlich gerichtet und entscheiden haben, also dass die erstgenannten unsern Wenden die vorgenannten unserer Stadt für solche ihre Kühe genug getan haben, auch die erstgenannten ihr Vieh auf dieselbe Wiese forthin mehr treiben sollen und mögen, so oft und umfangreich ihnen das Not ist, ungehindert. Auch sollen dieselben unsere Wenden vor dem Richter in der Stadt zu Spandow nicht antworten, sondern sie sollen antworten vor unserm Richter auf dem Damme, da sie hingehören vom Rechte, es wäre denn, dass sie brechen in einem anderen Gericht, da müssen sie ihnen antworten. Gegeben zu Berlin nach Christi Geburt vierzehnhundert Jahr danach in dem neunten Jahr des Donnerstages nach heiligem Kreuztage Erhebung.“
1205
Die Askanier waren altsächsischer Hochadel. Der Name war die Latinisierung ihres Stammsitzes Aschersleben. Das Expansionsbestrebungen des Anhaltiners ließen das Slawengebiet zum Markgrafenland werden.
Der Askanier Markgraf Albrecht II. von Brandenburg (1150-1220) regierte von 1205-1220 und war verheiratet mit Mathilde von Groitzsch (1185-1225).
1209
Albertus, advocatus zu Spandow wurde in einer Urkunde als Zeuge aufgeführt, die den Besitz des Stiftes Brandenburg bestätigte (desgleichen 1211).
Hundermark‘chen Handschriften: 1210 über die Nikolaikirche:
„Collatores (Stiftsherr) oder Patronen dieser Pfarren sind die Jungfrauen des Klosters vor dieser Stadt gewesen, welche nachmals dieses Patronat dem Rate daselbst, doch mit etlichen Bedingungen, wie im Abschiede gesetzt, überlassen haben. Indessen ist die Pfarre dermaßen bestellt worden, dass die Jungfrauen bisweilen einen Pfarrer mit einem Caplan, obgleich in sehr langer Zeit kein belehnter Pfarrer gewesen, zu Zeiten auch bloß einen oder zween Capläne gehalten, welche die Pfarre mit dem Pfarrrechte versorgen und versehen, ihre Wohnung auf der Pfarre und dem Häuschen daran, auf dem Kirchhofe in der Stadt gelegen, die Mahlzeit aber in dem Kloster gehabt, die Jungfrauen auch außerdem einem Pfarrer oder Caplan des Jahres ein Schock dazu gegeben haben. Der Beichtvater, welchen die Jungfrauen gehabt, ist von ihnen mit Mahlzeiten und Soldung versehen wollten, dagegen aber haben sie den Opfer- oder Vierzeiten-Pfenning aus der Pfarrkirche gehabt. Diese Pfarrkirche hatte an ordentlichen jährlichen Einkommen nicht mehr denn 14 Groschen von einigem dazugehörigen Lande, und daneben das Tafelgeld. In dieser Pfarrkirche sind an Memorien (Einnahmen für Dienste an Sterbenden) gehalten: 1. Der Kaland, 2. Der Elenden, 3. Pribatorum (Privatspenden) in der Kapelle und 4. Statio Corporis Christi.“
1212
Jener Albertus, advocatus zu Spandow spendet dem Kloster Lehnin 2 Hufen Land.
Der Askanier Markgraf Johann I. von Brandenburg (1213-1266) regierte von 1220-1266 und war verheiratet mit Sophia Prinzessin von Dänemark (1217-1247) und Jutta (Brigitte) von Sachsen (1223-1266).
1220
Der Sachsenspiegel wird verfasst.
Der Askanier Markgraf Otto III. von Brandenburg, der Fromme (1213-1266) regierte von 1220-1267 und war verheiratet mit Beatrix, Tochter König Wenzels I. von Böhmen (1225-1290).
1229
Die Markgrafen Johann I. und Otto III. flüchteten vor dem Erzbischof von Magdeburg, da sie im Gefecht bei Plauen geschlagen wurden, nach Spandow.
Spandow, ein haltbarer Ort mit Schloss.
Urkunde aus dem Jahr 1232 (7.März), in dem die Grenzen von Spandow aufgezeichnet sind, vor allem geht es aber um das Stadtrecht und um die Erlaubnis, eine Flutrinne zu bauen und um Zollfreiheit für Spandow:
„Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit, Amen. Johann und Otto von Gottes Gnaden Markgrafen zu Brandenburg allen, die dieses Briefes ansichtig werden, Heil und alles Gut. Die Taten und Geschicke der gegenwärtigen Zeit pflegen zu vergehen in langer Zukunft, es sei denn, dass sie befestigt werden mithilfe der Briefe. Darum tun wir kund allen, die gegenwärtig sind und nachkommen werden, dass wir, Johannes und Otto, Markgrafen zu Brandenburg, da wir mit Rat unserer Getreuen, betrachtet haben die Nützlichkeit unserer Stadt Spandow, Vollwort geben derselben unserer Stadt Spandow und ihren Einwohnern, zu bauen eine Flutrinne, auf ihre eigene Zehrung und Kosten, um die zu ewigen Zeiten also zu halten und machen mit demselben unsern Briefe alle die Einwohner zu Spandow von solchem Zolle, als wir darüber mögen geheischen (gebieten), zu ewigen Zeiten frei und ledig. Fürdermehr so bestätigen wir über alle unsere Lande die vorbenannten unsere Bürger zollfrei und ledig als unsere Bürger von Stendal und Brandenburg seither frei gewesen, daneben den Zoll, den wir über alle in der Stadt Spandow als auf dem Markte, ausgenommen in dem Kaufhause gehabt haben, den verleihen wir und erlassen den denselben unseren Bürgern, also, dass sie darüber der Stadt Nützlichkeit machen, als ihnen dieselbe frommen täuscht. Darnach von Fülle unserer Gnaden begnadigen wir dieselbe unsere Stadt Spandow, dass alle aus dem Lande Teltow und alle von dem Glin und auch alle von dem neuen Barnim ihr Recht daselbst sollen nehmen und holen, als sie unsere Gnade liebhaben und begehren, aber die ebengenannte unsere Stadt Spandow soll ihre Recht zu Brandenburg gänzlich und all haben. Und derselben unserer Stadt Spandow Enden und Markscheiden teilen wir also aus: gegen den Osten bis zum Fließ, das genannt ist Krouwel, gegen den Mittag bis zu der See, die da scharfe Lanke ist genannt, gegen den Abend bis zu der Lehmgrube, gegen das Siebengestirn bis zu der Weide und zu der Blockbrücke (Falkenhagensche Brücke) und zu der Heide Starutze und zu dem Babenberge, diese Enden also geteilt gebieten wir von einem jeglichen stetig und fest zu halten. Darauf diese unsere Verleihungen und Schickungen zu ewigen Zeiten stetig und fest mögen bleiben und von unseren Nachkommen ----- werde; so haben wir diesen gegenwärtigen unseren Brief mit unserem angehängten Insiegel heißen versiegeln. Zeugen, die hierüber sind gewesen, sind Conrad Graf von Balkenstein, (Regenstein) Alexander und Rudolph von Tuchem, Arnold von Groben und Theodor von Glevemunt, Heinrich von Stendel, Heinrich unser Schulze zu Spandow, Albrecht Vogt und viele andere biedere Leute. Gegeben zu Spandow an dem Jahre unsers Herrn 1232. Non. Martii.“
Mit dem Stadtrecht und überhaupt den Städtegründungen wurde der Geldverkehr intensiviert. Da die Kirche Geld- und Kreditgeschäfte missbilligte, blieb dies den Juden vorbehalten. Sehr schnell zeigte sich, wie wichtig die Juden damit für die Entwicklung der städtischen Wirtschaft wurden.
1239
Stiftung des Benediktiner Nonnenklosters, dem zugleich das Dorf Lankwitz geschenkt werden sollte (Der Stiftungsbrief ist nicht mehr vorhanden).
1240
Die Benediktinerinnen übertrugen den Status der Pfarrkirche auf die von der Bürgerschaft wiederhergestellte Marktkirche St. Nikolai. Die Markgrafen genehmigten diesen Vorgang, gaben den Bentz oder Behnitz an Spandow, da der vorherige Besitzer, Vogt Albertus, ohne Erben verstorben war). Zudem wurden die Spandower für acht Jahre von allen Diensten, Wasser- und Landzoll befreit. Die amtierenden Geistlichen wohnten in der ‚Pfarre‘ auf dem Kirchhof und hatten dort ihre Amtsräume, ihre Mahlzeiten nahmen sie im Kloster ein. Im Auftrag des Klosters gab es in St. Nikolai auch einen Beichtvater.
1244
Das Hospital zum Heiligen Geist wurde begründet zwischen der Stadt und dem Kloster, um Pilger nach Jerusalem zu versorgen.
Aus diesem Jahr wurde ein jüd. Grabstein von Jona, dem Sohn des Dan gefunden, der offenbar die Stadtgündung miterlebt hatte, die aus einer Kaufmannssiedlung entstand.
1248
Ein advocatus Fridericus wurde in Spandow genannt.
In der Zeit entstand auch das Straßendorf ‚Staaken‘, wohl noch ‚Stacken‘ geschrieben.
1252
Der päpstliche Legat Hugo verkündete allen den Ablass der Sünden, der durch milde Gaben zur Vollendung des Hospitals zum Heiligen Geist beitrug.
1258
Als Propst im Kloster wurde Jacobus geführt, ebenso 1267.
1261
Heinrich Trudo, advocatus, wurde Vogt von Spandow.
1265
Bischof Heinrich zu Brandenburg schenkte dem Kloster das Dorf Lankwitz, das künftig den Zehnten an das Kloster zahlen musste.
Der Askanier Markgraf Johann II. von Brandenburg (1237-1281) regierte von 1266-1281 und war verheiratet mit Hedwig von Werle (1243-1287).
1266
Heinrich II. Fürst von Anhalt-Aschersleben starb im Juni.
Der Askanier Markgraf Konrad von Brandenburg (1240-1304) regierte von 1266-1281 und war verheiratet mit Konstanze von Pommern (1260-1297).
1267
Boitzenburg erhielt das Stadtrecht.
Bei den Johannitern wurde der Titel Ordensmeister durch Großmeister ersetzt.
Markgraf und Mitregent Otto V. der Lange gibt die Zustimmung, dass Staaken Kämmereidorf von Spandow wird.
Der Askanier Markgraf Otto IV. von Brandenburg, ‚mit dem Pfeil‘ (1238-1308) regierte von 1267-1308.
1272
Das Kloster kaufte das Dorf Gatow (gemäß Verzeichnis der Klosterbriefe)
1273
Erste urkundliche Erwähnung Staakens. Die Ritter Heinrich und Arnold von Döberitz übertrugen das Land (acht Hufen – ein Teil Staakens) dem Spandower Benediktinerinnenkloster St. Marien. Die Herren von Döberitz waren Lehnsherren des Grafen Günzel von Schwerin (Afterlehen). Der Kauf geschah durch die Mutter, Markgräfin Mechthild 1221. Günzel von Schwerin war seinerzeit Lehnsherr des Bischofs Heinrich von Brandenburg.
Damit wurde Staaken zum Pfarrdorf, das dem Kloster unterstand.
1282
Die Ratsmannen und Schöffen von Spandau bezeugten, wie viel Ablass von einzelnen Bischöfen und Äbten den Spendern des Heiligen-Geist-Hospitals in Spandau zugesagt war.
Ein Siegel des Jahres 1282 galt als Vorlage für das älteste bekannte Stadtwappen der Stadt Spandow, das ein befestigtes Stadttor zeigt, an den Seiten je einen runden Wartturm. Über dem Tor dann den brandenburgischen Helm mit Raubtierklauen. Als Umschrift ist zu lesen: ‚S. Burgensium des Spandov‘.
1287
Bischof Heidenreich zu Brandenburg schenkte den Nonnen den Dreißigsten der Dörfer Wertlau, Bornum und Liezkau.
1289
Das Kloster erhielt die Einnahmen der Kirchen von Bornim und Sollin.
Der ehemalige Priester vom Heilig-Geist-Hospital Johannes erwähnte Pachteinnahmen der Mittelmühle zu Teltow und die eines Schusters Otto Gütergotz, der auch Messen kaufte zum Gedächtnis seiner Vorfahren.
Im Spandower Benediktinerinnen-Kloster residierte ein Propst namens Nikolaus.
1292
Der Magistrat von Spandow kaufte das Dorf Staaken den derzeitigen Beisitzern von Bredow ab.
Der Askanier Markgraf Heinrich I. von Brandenburg (1256-1318) regierte von 1308-1319. Er war verheiratet mit Agnes von Bayern (1276-1345).
1294
Der Rat von Spandow kaufte das Dorf Staaken von Ritter Henning von Bredow, die damit den Zehnten an die Kämmerei Spandows zu zahlen hatten.
1295
Belehnung mit dem Dorf Staaken. Advocatus ist Henzekin von Groben.
1297
Das geheime Klosterarchiv listet 6,5 Wispel Getreide aus dem Dorf Seegefeld auf.
1300
Markgraf Herrmann dem Kloster Einnahmen aus Groß-Glienicke und das Patronat über Wiesenthal (Wesendahle).
Der Priester Rudolphus wird für die Hospital-Kirche genannt, ‚konfirmiert‘ vom Bischof Vollrad zu Brandenburg.
1302
Der Rat genehmigt weitere 20 Fleischscharren (Verkaufsstände) zu den bestehenden 24 und gibt sie den Schlächtern in Erbpacht.
1306
Die markgräfliche Mühle am Behnitz wird erstmalig erwähnt. Markgraf Herrmann schenkte dem Kloster Einnahmen aus Teltow und Schönow. Auf der Urkunde unterschrieb der Magister Johannes aus Spandow, da einige Gaben der Erhaltung von Kirchen und Schulen in Spandow dienten.
1307
Das Lazarus-Hospital vor der Stadt Spandow wurde erwähnt. Markgraf Herrmann verbot Juden das Schlachten von Vieh und den Verkauf, wenn sie kein Haus in Spandow haben, was zeigte, dass hier Juden als Hausbesitzer lebten. Bisher hatten sie die Teile des geschlachteten Viehs, die ihnen wegen der koscheren Ernährungsweise verboten waren, verkauft, was immer wieder zu Ärger mit den christlichen Fleischerzünften führte.
Der Askanier Markgraf Waldemar von Brandenburg der Große (1280-1319) regierte von 1308-1319. Er war verheiratet mit Agnes von Brandenburg (1297-1334).
1308
Johann, Sohn des Markgrafen Herrmann wurde nach dem Tod des Herrmann durch Spandauer Räte entführt und nach Spandow gebracht. Markgrafen Waldemar nahm den Entführten als seinen Oheim unter Aufsicht.
Propst Albert wurde im Kloster erwähnt, desgleichen 1314. 21. Jan. Der erste namentlich genannte Staakener war der Leutepriester von Staaken Johannes von Morzahn.
1309
Markgraf Waldemar gestattet den Spandower in einem dreijährigen Turnus neue Schöppen (Beisitzer beim Gericht) zu wählen.
1313
Die Kalandsbruderschaft auf der Heide wurde erstmals urkundlich erwähnt.
1314
Die Brüder von Barth verkauften an den Vorsteher des Hospitals Johannes die Pächte in Teltow und der Mittelmühle (Joachim II. sie später an seinen Hausvogt Schwanebeck verschenkten.).
1317
Markgraf Johann starb vor dem Schloss, wahrscheinlich in Folge einer Vergiftung. Er war der letzte Spross der ottonischen Linie und wurde im Kloster Lehnin beigesetzt.
Markgraf Waldemar sicherte den Bürgern Spandows den Gerichtsstand vor dem Stadtschulzen zu, sie mussten damit nicht mehr vor auswärtige Gerichte ziehen.
Am 30.11. (Andreastag) wurde die Bäckergilde neu begründet, die sich wegen einer Teuerung aufgelöst hatte. In einem ‚Beckerbrief‘ wurde vom Rat geboten, nur noch die Hälfte der Semmelware zu backen.
Im Kloster wurde Johannes von Meersfeld erwähnt, ebenso 1322 und 1330
Der Askanier Markgraf Heinrich II. von Brandenburg der Jüngere, Heinrich das Kind (1308-1320) regierte von 1319-1320.
1319
Erste Anlage der Stadtmauer. Da das 1239 gegründete Nonnenkloster nach seinen Regeln außerhalb der Mauern liegen musste, wurde es südlich des Potsdamer Tores neu angesiedelt. Die Moritzkirche war wohl die Klosterkirche und stand am ursprünglichen Ort des Klosters.
Herzog Rudolph, Der Vormund der Markgräfin Agnes gewährte, sie ebenfalls, Spandow alle Rechte und Freiheiten, darunter alle Gerichtsrechte, das Münzprägungsrecht, Landmänner durften nur zu eigenem Gebrauch Bier brauen usw.
Erstmals wurde der Kietz, der vor dem Schloss zu Spandow lag, urkundlich erwähnt.
Die Kleinbürger erhielten das gleiche Recht zur Getreideausfuhr wie die Großbürger.
Neuregelung des Münzverkehrs: 16 alte Pfennige rechneten für einen neuen Schilling und 28 Schilling und 4 neue Pfennig und waren dem Gewicht nach einer Mark gleich.
Kein Vieh, das Bürger an Bauern in Pflege gaben, darf durch Pachtschulden des Bauern als Pfand eingezogen werden.
Kein Jude sollte jährlich mehr als 10% Zins nehmen und niemand sollte die schweren Pfennige von den leichten absondern – schließlich wurde das Nutzen der schweren Pfennige bei Todesstrafe verboten. So konnte man es in dem Privileg Herzog Rudolphs von Sachsen lesen, das er für Spandow ausstellte. Lange war aber ein Zins von 33,3% üblich, was später als Wucher angesehen wurde. Ein Problem waren auch die Sicherheiten, die Juden verlangten (Schuldverschreibungen oder Pfänder), die das Doppelte der Leihsumme betragen mussten.
1320
Herzog Rudolph bestätigte den Spandowern das Recht, nur noch von Stadtrichtern verurteilt werden, nicht aber vor andere Gerichte gezerrt werden zu können.
Die Staakener sollten künftig in Spandau kein Zoll mehr zahlen müssen und unterlagen der dortigen Gerichtsbarkeit.
1321
Spandow vereinigte sich mit den Städten der Mittelmark, des Landes Lebus und der Niederlausitz zum Herzog Rudolf von Sachsen zu halten und schloss mit ihnen einen Rechtsschutzvertrag (mit Alt- und Neustadt Brandenburg, Rathenow, Nauen, Berlin und Cölln, Mittewalde, Köpenick, Bernau, Eberswalde, Landsberg und Straußberg, Müncheberg und Fürstenwalde, Frankfurt, Sommerfeld, Guben, Beeskow und Luckau, Goerzke, Beelitz und Briezen).
Herzog Rudolph gab auch Staaken Zollfreiheit.
Das Kloster erhielt Stücke in Seeburg.
1322
Ersterwähnung des Hospitals St. Georgen bei Spandow.
Der Spandauer Chronist A. Crüger verzeichnete von 13101330 folgenden Spenden an die Nikolai-Kirche:
„Das erste Vermächtnis war von 1323. Ein Bürger Heinrich Pregharde, und Martha, seine Ehefrau, lieferten zum Altar der ersten Messen 68 Pfund Pfennige Brandenburger Währung an das Jungfrauen-Kloster, über welche Stiftung der Brandenburgische Bischof Johann von Tuchem die Bestätigung erteilte, auch das Kloster 1330 einen Schein über empfangenes Geld ausfertigen ließ. In dem Schein nennen sich der Propst des Klosters Johannes und ein Consul civitatis Spandow Johannes de Blankenvelde. Zu demselben Altar vermachte der Magistrat 1330 sechs Pfund 4 Pfennige, und zwar von zwei Pilgergärten, deren einer vor dem Heidetor gelegen mit fünf, deren die Verschreibung eines hiesigen Bürgers, Nicolaus Stephani, nach welcher er den Burgwall hinter dem Kloster an die beiden Altäre der Kirche, St. Mariä und 10.000 Martyrum Johannes Baptist und Evangelist übergab (1424 wurde der Burgwall wieder um 6 Schock Böhmische Groschen verkauft – später kam es zu einem Streit der Kiezer Bürger mit der Kirche, den erst Kurfürst Johann Georg geschlichtet hat, welcher der Kirche 150 Taler auszahlen ließ).“
Anfang des 14.Jahrhhundert beschlossen die Markgrafen der Stadt Spandow aufzuhelfen. Sie erließen ihr für acht Jahre alle Abgaben, erteilten ihr die Rechte der Stadt Brandenburg und befreiten sie vom Brücken- und Wasserzoll. Ebenso verfuhr er und erließ der Stadt 1319 ebenso alle Lasten und Abgaben. Im Gegenzug mussten die Bürger auf eigene Kosten die Stadt mit einer Befestigungsmauer umgeben. Im Zuge dieser Überlegungen erließ Herzog Rudolph von Sachsen der Stadt Spandow 1324 den Judenzins auf zwei Jahre.
„Wir, Rudolph, von Gottes Gnaden zu Sachsen, Engern, Westphalen Herzog, Graf zu Brandenburg und des Heiligen Römischen Reiches Erzmarschall, tun kund und zu wissen allen und jedermann dieses Briefes Ansichtigen, dass wir den vorsichtigen und weisen Bürgermeistern und Ratsmannen unserer Stadt Spandow, unsern lieben Getreuen, haben nachgelassen und lassen ihnen nach gegenwärtiglich unsern jährlichen Zins und Schätzung unserer Juden in Spandow, welchen sie uns pflegen zu geben, also, dass sie denselben sollen empfangen von dieser Begnadigung an, bis auf zwei Jahre nacheinander zu rechnen, darum dass sie solchen Zins sollen oder mögen gebrauchen zur Befestigung unserer Stadt. In welchem Zeugnis wir ihnen diesen Brief mit unserm anhängenden Siegel bekräftigen lassen. Gegeben zu Spandow im Jahr 1334 am Tage Walpurgis virginis.“ (Tag der Jungfrau Walpurga 30.4.-1.5.).
1323
Die Wittelsbacher gehörten zu den ältesten Adelsgeschlechtern Deutschlands. Sie stellten viele Pfalzgrafen, Herzöge, Kurfürsten und Könige von Bayern, zwei Kaiser und für 50 Jahre die Markgrafen in Brandenburg. Zudem viele Könige in Europa.
Der Wittelsbacher Markgraf Ludwig I. von Brandenburg der Ältere (1315-1361) regierte von 1323-1351. Er war verheiratet mit Margarete, Prinzessin von Dänemark (1305-1340) und Margarete von Tirol (1318-1369).
Das Kloster erhielt ‚fundation‘ über den See zu Glienicke und Seeburg und das Dorf Wilmersdorf musste vier Äcker an St. Nikolai geben.
An St. Nikolai wurde ein Marienaltar gestiftet, an dem zwei Priester Dienst taten.
1324
Herzog Rudolph gab den Spandowern für zwei Jahre das Recht, die Zinsen und Schätzungen zwei Jahrelang für die Befestigung der Stadt zu verwenden. Auch die Abgaben der Juden durfte die Stadt für zwei Jahre behalten.
Herzog Rudolph überließ Nicolaus Toepper einen Hof neben dem Juden-Kiewer (zwischen der Stadt und dem Hochgericht gelegen) mit allen Rechten und Freiheiten. Die Juden dort mussten Pacht bezahlen und wenn Juden von ihnen begraben wurde, die keine Spandower Bürger waren. Jüdische Grabsteine fanden sich noch im Mauerwerk der Festungsmauern, die bezeugten, dass der ‚Juden-Kiewer‘ schon 80 Jahre zuvor als jüd. Friedhof in Gebrauch war (s. Stein des Jona).
1327
Am Tag St. Margarethen (20. Juli) gab Markgraf Friedrich von Meißen der Stadt Spandow die Zusicherung, ihre Rechte zu schützen, so Spandow an ihn fiele.
Landgraf Friedrich zu Thüringen 1327
„Wir, Friedrich, von Gottes Gnaden Landgraf zu Meißen und in dem Ostlande und Herr in dem Lande zu Pleißen, bekennen öffentlich, dass die Stadt und das Land zu Spandow an uns wende von unserm Schwager Markgraf Ludwig von Brandenburg, als sie uns gelobt und geschworen haben, dass wir dieselbe Stadt, das Land und die Leute lassen behalten bei allen Rechten, bei aller Freiheit und bei aller guten Gewohnheit, die sie gehabt haben bei den alten Markgrafen zu Brandenburg und bei Markgraf Ludwig, unsern Schwager, den vorgenannten, die sie mit Briefen beweisen mögen. Zur Urkunde haben wir diesen Brief lassen versiegeln mit unserm Insiegel, dabei gewesen sind unser Herr Bischof Mattias von Meißen, unser Oheim Berthold von Henneberg, Bosso von Mansfeld, Günther von Keverenburg, die Grafen, Heinrich von Plauen, der Russe genannt wird, und andere fromme Leute genug. Dies ist geschehen zu Brandenburg, nach Gottes Geburt tausend Jahr dreihundert Jahr in dem siebenundzwanzigsten Jahr, an dem Mittwoch nach St. Margarethentage.“
1329
Markgraf Ludwig schenkte der Stadt einen Hof auf dem Behnitz (‚Schulzen Gericht‘ oder ‚Frey Gut‘) und bestätigte Schenkungen an das Kloster.
1330
Die ältesten Nachrichten über das hiesige Schulwesen im Kämmereibuch. Rektor Johann von Senftenberg, Priester und Schulmeister wurden erwähnt und die Baufälligkeit der städtischen Schule, die in diesem Jahr ausgebessert wurde.
Der Rat spendete der Nikolai-Kirche den Altar der Jungfrau Maria, über den er das Patronat behalten wollte, was genehmigt wurde. Der Rat setzte darauf den Priester Johannes von Gerpendorff, der zuvor ‚rector parvulorum‘ (Lehrer der Armen-schule) war. Die Spende kam offenbar von den Spenden des Spandower Ehepaars Pregharde und aus Einkünften von zwei Pilgergärten (einer vor dem Heide-Tor, der zweite auf dem Stresow). Die Spende von Heinrich Pregharde und seiner Frau dokumentierten der Propst Johannes und die Äbtissin Zacharia von Falkenhagen.
1334
Den Spandowern wurde wegen der Schlacht am Kremmener Damm (durch das Eingreifen der Spandauer ging die Schlacht positiv für Ludwig aus) vom Markgrafen Ludwig das Stadtwappen mit der Umschrift S. Burgensium de Zpandow‘ bewilligt.
In Berlin wurde der Propst von Bernau an der Marienkirche erschlagen und verbrannt.
Das Stadtwappen änderte sich nach der Schlacht bei Kremmen, in dem die Spandower dem Markgrafen Ludwig von Bayern erfolgreiche Waffenhilfe geliefert hatten. Der Helm mit den Raubtier- oder Adlerklauen (manche erkannten darin auch Adlerflügel) wurde ersetzt durch eine zur Seite gekehrte Sturmhaube mit 10 Streitkolben und einer fliegenden Binde.
Im Kloster wurde Wilhelm von Schönhausen als Propst erwähnt, ebenso 1347. Propst Wilhelm von Schönhausen hatte ein Siegel mit einem fliegenden Adler.
1335
Ersterwähnung der Schlosskapelle und des Marienaltars darin, dessen Patronat das Kloster erhielt.
1336
In einem Streit um eine Lehmgrube stritt die Bürgerschaft von Spandow mit den Staakener Bauern, auf deren Grund die Grube lag. Der entnommene Lehm sollte beiden zugutekommen.
1338
soll Markgraf Ludwig die Stadt mit einem Wall versehen haben. Eine Urkunde von 1349 berichtet dagegen, das Ludwig I. und Ludwig der Römer zu diesem Zweck den Spandowern Vergünstigungen eingeräumt haben.
„… die Stadt zu befestigen, d.i. mit Mauern, Graben oder Wällen zu versehen, wo es ihnen bedünkte, dass sie es behufen (mangeln, bedürfen), und versprochen, dazu zu helfen, und wenn sie durch Kriegswesen Schaden nehmen, dass sie ihnen den Schaden erstatten wollen. Und wenn sie Heereskraft führen müssten, dass sie das Heer bei der Stadt legen, da es sicher wäre nach Rat der Ratsmänner, auch die Stadt, sowohl als Schlösser, Veste und Amt mit keinem anderen Volke und Leuten besetzen, als mit ihrem eigenen Volke, das hierin gesessen ist.“
Die gütliche Transaktion ist im alten Landsberg geschehen und gegeben zu Spandow. 1386 gab es innerhalb der Ringmauer 198 Häuser und 47 Hinterhäuser (Klosterviertel: 37 und 7 Buden, Heideviertel: 17 /17, Mühlenviertel: 51/6 und auf dem Stresow 29 Häuser, keine Hinterhäuser).
(Der Wall wurde jedoch erst unter den Kurfürsten Joachim I. und Joachim II. vollendet.)
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Beim Auftreten des ‚falschen‘ Waldemar (Müllerknecht Jacob Reh-bein) nach dem Ableben des geliebten Markgraf Waldemar (Askanier) blieben nur Spandow, Frankfurt und Brietzen (daher Treuenbrietzen) den Askaniern treu. Im Ringen um die Gunst der Spandower beschenkte der falsche Waldemar Spandow mit dem Bentz und der Weide vor allen vier Toren.
1339
Markgraf Ludwig verschrieb dem Kloster einen See.
1342
Markgraf Ludwig verlangte vom Spandower Rat den Schutz der Juden in der Stadt. Wie in den anderen märkischen Städten wohnten viele der jüd. Familien in der Jüdenstraße, in der auch eine mittelalterliche Synagoge erwähnt wurde, von der nichtjüdischen Bevölkerung ‚Judenschule‘ genannt. Es gab aber keine Ghettos, jüd. Bürger durften überall wohnen.
1344
Das Schutzprivileg der Juden wurde in der Neumark ausgedehnt, was ihnen den Handel mit Lebensmitteln und den Verkauf der nicht eingelösten Pfandsachen gestatte.
Der ‚Gemeine Weg‘ (von Spandow nach Brandenburg – Staakens Hauptstraße) wurde urkundlich erwähnt. Ein Vorläufer des Nennhauser Dammes.
Der Hauptwasserweg nach Spandow ist der ‚Bullengraben‘. Da er im Winter stets zufror, wurde er dann als Abkürzung nach Dallgow, Döberitz und Spandow genutzt. 23 Tiefbrunnen ließen den Wasserspiegel des Bullengrabens stark sinken.
1347
Die Pest traf wieder viele Städte.
1349
Der Pest folgten Pogrome gegen Juden in Berlin, Spandow, Angermünde, Brandenburg, Osterburg und Stendal. – In den deutschen Ländern wurden 350 jüdische Gemeinden zerstört. Grund war nicht nur die Pest, sondern auch durch die politischen Krisen, die durch den Machtkampf zwischen den ‚Luxemburgern‘ und den ‚Wittelsbachern‘ um die Krone der Mark, womit der Schutzpflicht gegen die Juden nicht wahrgenommen wurden – zudem konnten die Regierenden die Vermögen vieler jüdischer Händler einziehen.
Die Urkunden 1348 vom rechten Markgraf Waldemar und vom falschen Waldemar folgen einander:
„Zu ewigem Gedächtnis der Dinge, wie hernach geschrieben. Wir, Waldemar von Gottes Gnaden Markgraf zu Brandenburg, Lausitz und Landsberg, des Heiligen Römischen Reichs Erzkämmerer, bekennen mit diesem gegenwärtigen Briefe und bezeugen, dass wir den glaubwürdigen unsern lieben Getreuen zu Spandow um ihrer getreuen Dienste willen, die wir erfahren, Ihnen gegeben und durch gegenwärtige Schrift freiwillig schenken und zu eigen geben, den Berg und Stätte, welcher Berg und Stätte gelegen sind an dem Ort, welcher da genannt wird ‚der Behnitz‘ in der Stadt Spandow, welchen Berg und Stätte zuvor die Frau Tietzin innegehabt, zu haben und zu besitzen mit allen zugehörigen Gerechtigkeiten an Boden, Wiesen, Acker und Gerichte mit vollkommenen Rechte. Ferner geben und verleihen wir unserer geliebten Stadt Spandow das höchste und niederste Gericht auf dem Behnitz und Berge daselbst freiwillig mit allem Rechte gegenwärtig. Auch die Weide der Stadt vor allen vier Toren frei ewig und ohne Entgelt, allein Ziegen und Schweine vor dem Teltowschen Tore ausgenommen und daselbst hin nicht zu treiben, und hiermit vorzeihende der gedachten Stätte und Berges, auch allen obgedachten ihren Zugehörungen, so viel wir der für uns und unsere Nachkommen Macht und Gewalt haben ewiglich und unwiderruflich, wollen auch nicht, dass sie jemand in dieser Übergebung betrüben oder hindern solle, bei unserer schweren Strafe und Ungnade. Und damit diese unsere Übergebung und Ordnung zu ewigen Zeiten kräftiglich möge gehalten werden, haben wir diesen Brief zu schreiben und mit unsers Siegels Kraft zu befestigen befohlen. In Beisein der edlen Herren: Herrn Albrechts Grafen zu Anhalt, Bernhard, den jüngeren Herzog zu Sachsen, Johann Herzog zu Mecklenburg, Ulrich, Grafen zu Lindow, Albrecht, Grafen zu Barby und andern mehr glaubwürdigen Männern. Gegeben zu Berlin im Jahre des Herrn 1348 am Abend Matthiä des Apostels.“
2. Markgraf Waldemar (der falsche) bestätigt der Stadt Spandow ihre Privilegien anno 1348, nachdem die Spandower umschwenkten, da der Kaiser die Nichtanerkennung des wieder erstandenen Waldemars (der falsche) mit Reichsacht gedroht hatte:
„Wir, Waldemar von der Gnade Gottes, ein Markgraf zu Brandenburg und zu Lausitz und zu Landsberg und des Heiligen Römischen Reiches oberster Kämmerer, bekennen und bezeugen offenbar in diesem Briefe, dass wir sollen und wollen unsern lieben getreuen Bürgern insgemein in der Stadt zu Spandow, die jetzt sind und zukünftig sind, halten alle ihre Gerechtigkeit, Gnade und Freiheit und ihre gute Gewohnheit, die sie von alters von den Herren gehabt haben und sollen ihnen die besseren und nicht geringeren, auch wollen wir und sollen ihnen halten, was sie mit Briefen beweisen mögen, sie seien ihnen gegeben von dem Reiche oder von den alten Fürsten und Fürstinnen der Mark oder von Markgraf Ludwig, auch sollen wir deren Land nicht scheiden, auch wenn unser Mannen einer, der unser eigen Schloss oder Feste hätte, die Zwietracht miteinander hätten, und sich an Recht nicht wollen genügen lassen, und darüber einer dem andern das seine nähme und verunrechte, dem soll man folgen mit Klage und in die Festung nehmen in allen Städten und nicht speisen, bis an der Zeit, da er das Unrecht wieder gut tun möge, und da sollen wir ihnen zu helfen, wäre es auch, dass uns unsere Diener folgten in einem Heere, so soll man die Bürger nicht beherbergen, wenn sie es wohl gewesen mögen, aber würde es ihnen zu viel und steuerten sie das, daran sollen sie an uns nicht missgetan haben. Auch wäre es, dass unsere Diener einer einen redlichen Bröcke täte in unserer Stadt zu Spandow, den sollen sie richten nach der Stadt Recht. Auch gönnen wir ihnen, dass sie sich vereinigen mit anderen Städten in dieser Weise, wollte sie jemand verunrechten, dass sie dem einträchtiglich widerstehen mögen, da sollen wir ihnen behilflich sein. Fortmehr wollen wir, dass man ihnen gönne Burgfriede in unserm Lande, oder Feste bauen sollen, das tun sie mit der Städte Rat, werden sie darüber gebaut sein, dass wir aus dem Lande sind gewesen, die sollen wir brechen. Wäre es auch, dass wir unserer Städte einer oder unsere benannte Stadt zu Spandow in einigen versprochenen Stücken verunrechten, oder die Briefe ihnen auch nicht hielten, die sie haben, so sollen sie die Macht haben, dass sie sich mit andern Städten einen Herrn nehmen, der zu ihres Rechtes verteidige, dass sollen sie tun mit allen Ehren, bis an die Zeit, dass sie es innewerden, dass wir sie berichten lassen. Alle diese Dinge, die wir ihnen verbriefen und sie verbrieft haben, die sollen unsere Nachkommen halten stetig und fest als wir. Zu einer ewigen Stetigkeit dieser versprochenen Dinge haben wir und lieber Oheim Graf Albrecht von Anhalt, beide unser großes Insiegel an diesen Brief gehangen, da sind gegenwärtig gewesen, die edlen Herren, erzog Rudolph der Jüngere von Sachsen, Herzog Johann von Mecklenburg und Graf Ulrich von Lindow und Graf Albrecht von Barby, und andere viel mehr, bewährte Leute. Gegeben zu Berlin 1348 am St. Mattias Abend.
Ludwig und seinen Freunden gelang es einen Gegenkaiser, Graf Günther von Schwarzburg, aufzustellen. Kurze Zeit später erklärte der Kaiser, dass er sich in der Echtheit Waldemars geirrt habe und belehnte Ludwig 1350 wieder mit der Mark. Spandow hatte sich schon vor des Kaisers Erklärung wieder zu Ludwig gehalten, was die folgende Urkunde (1349) zeigt, in der Markgraf Ludwig der Stadt alles vergab, was wegen des falschen Waldemars vorgegangen war:
Wir, Ludwig zu Gottes Gnaden Markgraf zu Brandenburg und zu Lausitz, Pfalzgraf beim Rhein, Herzog zu Bayern und zu Kärnten, des Heiligen Römischen Reiches oberster Kämmerer, und wir Ludwig der Römer von derselben Gnade, Herzog zu Bayern und Pfalzgraf beim Rhein, bekennen offenbar mit diesem Brief, dass wir mit den bescheidenen Mannen, den Ratsmannen und den Bürgern unserer Stadt Spandow unseren lieben Getreuen, denen, die jetzt sind und noch kommen werden, um alle Stücke, Sache, Zwietracht, Aufläufe und um allerlei Gebrechen, die sie je gehandelt haben und gewesen sind, zwischen uns und ihnen also lieblich und gütlich versöhnt, berichtigt und vereinigt sind, dass wir oder unsere Erben dessen nimmermehr gedenken wollen, und sie dessen nimmermehr entgelten lassen, weder mit Worten noch mit Werken, sondern alle diese Sachen sollen tot sein, also dass derer nimmermehr soll gedacht werden heimlich oder offenbar, und sollen ihre holden gnädigen Herren sein und verbleiben ewiglich und sollen sie bei alle der Gerechtigkeit und Gewohnheit lassen bleiben, die sie früher haben gehabt bei unsern Vorfahren, denen Gott gnädig und auch bei unsern Zeiten, und bestätigen auch alle die Briefe, die sie haben redlich von unsern Vorfahren, und auch von uns, und sollen sie auch die Stadt Spandow befestigen, wo ihnen es dünkt, dass sie das bedürfen, das sollen wir ihnen gönnen und dazu behilflich sein, als die alten Fürsten früher getan haben. Wäre auch, dass unsere Stadt Spandow Schaden nähme, dieweil dieser Krieg währt, den sollen wir ihnen gütlich versichern. Und wäre, dass jemand der Stärke gedächte und ihnen die Aufhübe zum Vorwurf, der soll einen Frieden gebrochen haben, ob er das mit Recht überwinden wird und darum leiden, was recht ist, dazu sollen wir ihnen behilflich sein. Auch sollen wir sie nicht vergessen, sondern wäre es, dass wir Heereskraft führen müssten. Das Heer legen wir bei der Stadt, da es doch sicher liegt nach der Ratsmanne Rat. Auch soll kein Gast in der Mark bleiben, ohne die durch Mahnung oder durch Leistungen willen darin mussten bleiben, und welcher Gast hätte Lehn oder Erbe hier in der Mark, den sollen wir vergüten dort draußen in unseren Landen. Wäre aber, dass wir Gäste bedürften zu unseren Nöten, die sollen wir nehmen nach Rat unserer Mannen und der Städte. Auch sollen wir unsern Rat, unsere Schlösser und Festen und unser Amt innerhalb dieser Lande mit keinen anderen Leuten besetzen, denn mit unseren ansässigen Mannen, die hierin sesshaft waren. Auch sollen alle die vorbezeichneten Ratsmannen zu Spandow, Bürger und Mannen, die dazu gehören und mit ihren Bedingungen anstehen wollen, alle die Nutzungen und Rechte haben in allen ihren Gütern, da sie Recht zu haben, darüber sie redliche Briefe und Beweise haben, die sie hatten des Tages vorher, ehe sich die Sache erst erhoben, dasselbige sollen wir auch tun. Wäre auch, dass einige Städte oder Mannen geistlich oder weltlich mit denen von Spandow anstehen wollten an diesen Bedingungen, darüber geben wir den getreuen Ratsmannen daselbst volle Macht zu unterhandeln und zu enden, nach ihren Treuen, so sie am besten mögen. Das wir und unsere Erben den genannten Ratsmannen zu Spandow und allen ihren Bürgern insgemein und jeglichen Insonderheit und ihren Nachkommen alle diese Vorgeschriebenen Stücke und Sachen ewiglich stetig und ganz halten wollen und sollen und unverbrüchlich, das geloben wir ihnen bei unseren wahren Worten, ohne allerlei List und Gefährde. Und haben dessen zu Zeuge unser beiden Insiegel an diesen Brief wirklich lassen hängen, dessen sind Zeuge und Unterhändler gewesen, Herr Friedehelm von Klodebus, Herr Friedrich von Lochen, Herr Hasse, der Alte von Wedel, Herr Hasse von Falkenberg, Herr Herrmann von Redern, Herr Peter von Bredow, Herr Hans von Rochow und Hennig von Uchtenhagen. Dies ist geschehen und unterhandelt zu alten Landesberg und dieser Brief ist gegeben zu Spandow nach Gottes Geburt 1349 am Montage vor St. Gallen Tag.“
Im gleichen Jahr fand ein Landtag in Spandow statt, auf dem man die Echtheit Waldemars verhandelte. Die Gewogenheit des Markgraf Ludwig blieb kein leeres Versprechen, wie die im gleichen Jahr zugesandte Urkunde bewies, das Freiheit von Zoll, den Besitz des Berges auf dem Benz, die Erlaubnis Mühlen zu bauen u. ä. erlaubt wurde.
„Wissen sollen insgemein alle, die diesen Brief sehen oder hören lesen, dass wir, Ludwig von Gottes Gnaden Markgraf zu Brandenburg und zu Lausitz, Pfalzgraf zu dem Rheine, Herzog zu Bayern und zu Kärnten, und wir, Ludwig der Römer von derselben Gnaden, Herzog zu Bayern und Pfalzgraf zu dem Rheine, durch Treue und durch rechte Beständigkeit willen, die wir besonders vor anderen Städten in der Mark an unseren lieben getreuen Ratsmannen und gemeinen Bürgern zu Spandow offenbar erkannt und gefunden haben, ihnen und ihren Nachkommen mit Gnaden willen verleihen und geben zu eigenem Rechte den Zoll zu Spandow mit allerlei Nutzen, so dass sie den ewiglich haben sollen und dessen genießen und gebrauchen sollen mit Frieden und Gemächlichkeit und sollen sie dabei behalten und auch, dass ihr Gewähr sein von allerlei Ansprüchen. Auch geben wir ihnen den Berg auf dem Behnitz zu der Stadt Rechten, so dass sie den haben sollen und das Gericht darauf bis an die Mühlen. Und tun ihn auch die Gnade, dass sie eine Walkmühle bauen mögen auf der wennigen Flurrinne, die auf dem Kolk liegt, und der Mühlen genießen, so die allermeist mögen und gönnen ihnen die Viehweide vor allen vier Toren, wo man das Allerbeste findet zu treiben und zu weiden. Auch soll niemand auf der Stadtheide jagen, er sei, wer er sei, er tue es denn mit der Ratsmanne Willen und Vollwort. Dass wir und unsere Erben den vorgenannten unsern lieben getreuen Ratsmannen und der Stadt Spandow alle diese vorgeschriebenen Stücke stetig, ganz und ununterbrochen halten wollen und sollen ewiglich, das gegeben wir in diesem Brief zu wissen, besiegelt mit unseren beiden Insiegeln. Dessen sind Zeugen die edlen Männer Herr Friedehelm von Kodebus (Cottbus), unser oberster Hauptmann Herr Herrmann von Redern, Herr Petrus von Bredow, Herr Hans von Rochow, Ritter Hennig von Schriversdorf, Busse von Redern, Busse von Grüvelhud und andere ehrbaren Leute genug. Dieser Brief ist gegeben zu Spandow nach Gottes Geburt dreizehnhundert Jahr, danach in dem neunundvierzigsten Jahre, an dem Montag vor St. Gallen Tage (16.Okt.).“
1350
fordert Karl IV. in der folgenden Urkunde die Stadt Spandow auf, sich wieder an den rechten Landesherrn Ludwig I. und Ludwig II (den Römer) zu wenden, der aufs Neue mit der Mark Brandenburg belehnt wurde:
„Wir, Carl von Gottes Gnaden zu allen Zeiten Mehrer des Reichs und König zu Böhmen, - und tun kund offenbar mit diesem Briefe allen denen, die ihn sehen, hören oder lesen, dass uns der Rat und die Bürger von Spandow erboten haben, bei einem ihrer Bürger, der Kohlen genannt ist, dass sie von Anweisungen der Herren und Fürsten, Herrn Otto, Erzbischof zu Magdeburg, Herzog Rudolph des Alten von Sachsen und von Herzog Rudolphs des Sohns von Sachsen, und von Albrecht und Waldemar, Grafen zu Anhalt und auch von sämtlichen Staaten in der Mark dazu gebracht wären und wähnten, dass der sich nennt Waldemar Markgraf zu Brandenburg, Markgraf Conrad zu Brandenburg des seligen Sohn wäre, und dass sie sich mit ihren Briefen und Insiegeln verbunden hätten, bei ihm zu bleiben. Doch in der Benachrichtigung, dass vorigen Herren, Fürsten und auch sämtliche Städte in der Mark in ihren Briefen gelobt hätten, dass sie sie von ihrem rechten Herrn Markgrafen zu Brandenburg abbringen wollten mit Minne oder mit den Rechten und sintemal, dass das nicht geschehen ist und das er erfahren haben kundlich, das der sich nennet Markgraf Waldemar Markgraf Conrads zu Brandenburg, des seligen Sohn nicht ist, so sind sie wieder an ihren rechten Herrn Markgrafen Ludwig zu Brandenburg, unseren lieben Fürsten und Oheim getreten, daran sie recht ehrlich getan haben, und ihnen darum niemand mag verdenken, und welche andere Städte in der Mark, die an den ungesetzmäßigen getreten sind, auch sich erkennen und wieder an ihren vorgerechten Herrn Markgrafen Ludwig zu Brandenburg kehren, die tun recht und ehrlich daran, und ob sie jemand einerlei Gelübde oder Verpflichtung, dass sie von dem vorgenannten Ludwig Markgrafen zu Brandenburg gekehrt wären, getan haben, mag ihnen niemand darum verdenken, darum, dass das vor uns im Gericht bezeugt ist kundlich, dass der vorgenannte Waldemar, Markgraf Conrad zu Brandenburg des seligen Sohne nicht ist. Mit Urkunde dieses Briefes, der gegeben ist zu Nürnberg nach Christi Geburt dreizehn hundert und fünfzig Jahr an den nächsten Sonntag vor St. Georgen Tag (23.April), im vierten Jahr unserer Reiche.“
1351
Kurfürst Ludwig leiht vom Rat der Stadt 394 Talent, weniger 10 Schilling Brandenburger Währung, womit der Adlige auszahlte.
Der Wittelsbacher Kurfürst Ludwig II. von Brandenburg der Römer (1328-1365) regierte von 1351-1365.
Die folgenden zwei Urkunden (1352) zeigen, wie Spandow zum rechten Markgrafen Ludwig stand – es ging um Rechte an Mühlen:
„Wir, Ludwig der Römer, von Gottes Gnaden Markgraf zu Brandenburg und zu Lausitz, des Heiligen Römischen Reiches oberster Kämmerer, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog zu Bayern, bekennen für uns, unsern lieben Bruder Markgraf Otto und unsern Erbnehmer, dass wir versetzt haben und versetzen auch mit diesem Briefe unsern lieben getreuen Ratsmannen unserer Stadt zu Spandow für huntertsechsundsiebzig Pfund und vier Schillinge Brandenburgischen Geldes, darum sie uns und unserm Hofgesinde zu diesem Mal unsere Pfande gelöste haben, also, dass sie dieselben unsere Mühlen innehaben, hantieren und genießen sollen mit allen Rechten und Nutzungen, die dazugehören und davon bekommen mögen, und sollen sie auch davon nicht weisen und entsetzen in keinerlei Weise solche Zeit und solange, bis sie des vorgenannten Geldes davon verreicht und gewähret worden gar und gänzlich. Wäre auch, das einer oder mehrere unserer Bürger daselbst seines Geldes, darum uns oder unser Gesinde unseres vorbenannten Ratsmann zu Spandow unser Pfand gelegt haben, nicht entbehren wollten, dann bereites Geld zu haben, so geloben wir unsern vorgenannten lieben getreuen Ratsmannen, welchen redlichen Schaden sie des nehmen, darum, dass sie bereit Geld bestellen müssten, dass wir sie daran nehmen wollen und unschädlich halten aller Sache. Fortmehr sollen sie uns unser Haus, die Vorburg, dass vor dem Damme gelegen ist, halten und an allen Notdurften bewahren, und was sie kosten, dass sie uns redlich beweisen mögen, das sollen sie mit dem anderen vorgenannten Gelde von unseren Mühlen aufheben und einnehmen, ohne alle Widerrede. Mit Urkund dieses Briefes, der versiegelt ist mit unserm Insiegel, dessen sind Zeuge: Otto Wendt, Herr von Eilenburg, Friedrich von Lochen, Hasse von Falkenberg, Herr Peter von Bredow, Peter Teutenberg, Nikolaus von Köckkeritz, Ritter und andere ehrbare Leute genug. Datum Spandow 1352 in die beati Stephani Protomatyris.“
Im gleichen Jahr bestätigt Markgraf Ludwig eine Schenkung der Gebrüder Jacob und Ludwig von Arnim von 6 Winspel Pächte aus Carpzow an die Spandowische Pfarrkirche. Anno 1352.
„Alle, so diesen gegenwärtigen Brief lesen, sollen wissen, dass wir, Ludovicus Romanus von Gottes Gnaden Markgraf zu Brandenburg, des Heiligen Römischen Reiches Erzkämmerer, Pfalzgraf am Rhein und Herzog in Bayern, zu Ehren und Ehrerbietung des Allmächtigen Gottes, der hochgelobten Mutter Gottes, der Jungfrau Maria und aller Heiligen notwendig zu immerwährenden Gedächtnis der Seelen unserer Durchlauchtigen Vorfahren, der Markgrafen zu Brandenburg, und dass der Gottesdienst für und für nochmals getrieben und geübet werde, haben wir geschenkt und schenken mit aller Begnadigung von unserem Eigentum, das wir mit rechtem Titel besitzen und innehaben, 3 Winspel Roggen, einen Winspel Gerste und zwei Winspel Hafer jährliches Einkommen oder Pächte, gelegen in dem Dorfe Carpzow, von dem Hofe Henningi Sculteti hinter der Kirche gelegen und von den fünf Hufen, so zu demselben Hofe gehören, die da jährlich zu dem Altar der Fremden, zu Ehren der heiligen Apostel Petri und Pauli, das von neuem sundiret, gesetzet und geweiht werden soll in der Pfarrkirche unserer Stadt Spandow zu ewigen Zeiten, ohne alle Hindernis, was es auch sei, welche Pächte desgleichen auch unsere Getreue, Jacobus und Ludovicus von Arnim, Bruder, obengenanntem Altar gegeben, zur heilsamen Arznei für ihre und ihrer Erben Seelen mit solchen rechten, wie sie solche Pächte überkommen, verehren zu obgemeldetem Eigentum mit allen Rechten, dass uns oder unsern Erben in vorbemeldeten Pächten eigen und gebühret oder irgend zukünftig zukommen mögen. Es sollen auch die Brüder der Fremdlinge zu demselben Altar, so oft es gelegen und ledig sein wird, eine tüchtige, geschickte und ansehnliche Person präsentieren. Welche Stiftung zu bezeugen und zu befestigen, haben wir zu Urkund unser Siegel daran gehängt, im Beisein des edlen Grafen Günthers des Jungen, Grafen zu Schwarzburg und der tapferen Helden und Kriegsleute Friederici von Lochen, Hermanni von Redern, Johannes von Rochow, Thiederici Morner Praepositi Soldinensis und unseren protonotarii Ottonis Murner und anderer gegenwärtigen glaubwürdigen Leute. Datum Berlin im Jahr 1352 am Sonntag vor Elisabeth (19.Nov.).“
1352
verpfändete Ludwig der Römer die hiesigen Mühlen, das Geld hatte er vom Rat der Stadt Spandow aufgenommen. 1356 verwies er die Brüder Johann und Friedrich von Schlieben auf die Einkünfte hiesiger Mühle wegen einer Schuldforderung von 200 Mark Brandenburgischen Silbers und erlaubte er dem Burgvogt Thilo von Brugghe 100 Mark aus den Einkünften der halben Mühle zu heben, die Hans Dines, Bürger zu Spandow, sein lieber Wirt, innehatte. Nach Abtragung dieser Summe sollte die halbe Mühle nicht mehr zur Vogtei gehören.
Über den Geldmangel des Markgrafen bemerkt Gerckens (Codex diplomaticus brandenburgensis):
„Der große Geldmangel bei diesem Markgrafen rührte zum Teil von seiner ausschweifenden Lebensart her. Hierfür führt die ungedruckte Berlinische Chronik ein merkwürdiges Beispiel an. Es heißt bei den Jahren 1358: ‚Hat Mennicke von Schierstädt, Steffen von Mertensdorf, Werner Durre und der Ritter Bakelo, Kurfürst von Ludovico und ihre kurfürstliche Gnaden Städten und Mannen feindlich abgesagt wegen Nickels von Koekeritz Weib.“
Zu Karl IV. Zeiten war die hiesige Mühle mit der Berlinischen vereinigt. Beide hatten jährlich 400 Schock Groschen Einkünfte. Diese Vereinigung wurde nach Abzahlung der Schulden wieder aufgehoben.
Als später mehrere Mühlen angelegt wurden, erließ die Amtskammer zu Cölln an der Spree unterm 23.September 1710 ein Patent, nach welchem die, zu den Spandowschen Amtsmühlen angewiesenen Amtsunternehmen und auch die zu denselben Mühlen angewiesenen Dorfschaften nur dort mahlen durften. Eine solche Wahlverpflichtung hatten die Dörfer: Gatow, Cladow, Seeburg, Staaken, Rohrbeck, Dalgow, Seegefeld, Falkenhagen, Schönwalde, Wansdorf, Sakrow und Groß-Glienicke.
Auch die Einkünfte, welche das Amt aus der Fischerei bezog, waren bedeutend. Ludwig der Römer verpfändete dieselbe 1355 für 38 Mark brandenburgischen Silbers an zwei Bürger der Stadt, Johann Smergo und Wilhelm Hilgensee; in demselben Jahre wurde Johann von Buch mit seinen Forderungen an die Einkünfte von der Fischerei und der Mühle gewiesen.
Dadurch, dass in hohlen Bäumen Bienen gehalten wurden, gewann man zu jener Zeit große Honigvorräte.
Später wurden die Forst- und Mast-Gefälle des Amtes besonders gerechnet, dazu gehörten die Jungfernheide, der Teltowsche und Falkenhagensche Forst und Brieselang.“
In Falkenhagen gab es 146qm Forst (Laub und Nadelholz), wovon 26qm vom Forstpersonal landwirtschaftlich genutzt wurden.
Ludwig der Römer und später Joachim II. muss man unter den Markgrafen und Kurfürsten wohl die ‚Schuldenkönige‘ nennen, wobei sich für Joachim II. durch die Reformation eine große Einnahmequelle ergab, die er zu seinem Verdruss aber mit den Fürsten und Grafen teilen mussten, die sich alle an Kirchengütern bereicherten.
1352
Gründung der Altäre Johannes des Täufers, Johannes des Evangelisten und der Hl. Katharina in der Nikolaikirche.
Im Kloster wir der Propst Nikolaus erwähnt, ebenso 1356,57 und 1361.
1354
Erste urkundliche Erwähnung des Stresow, da ein Gut und ein Garten verkauft wurden.
Karl IV. aus dem Geschlecht der Luxemburger wurde in Prag geboren (1316-78), war ab 1355 römisch-deutscher Kaiser. Seine Regierungszeit war geprägt von Kämpfen um seine Krone mit den Wittelsbachern und den Habsburgern, dennoch kamen märkische Städte zu Wohlstand. Es gab zwar Wegelagerei und Faustrecht, aber Karl unterstützte die märkischen Städte im Kampf gegen sie. An den Bäumen der Landstraßen hingen solche Wegelagerer an vielen Bäumen. Als Sigismund seine Ämter übernahm, war es damit zu Ende. Mit der Übernahme der Krone von Ungarn war Brandenburg sich selbst überlassen. Er verpfändete die Mark an Jobst von Mähren. Nun stahlen Raubritter alles, was auf der Landstraße war, entführten und erpressten Kaufmänner und Stadträte. Familien wie die Quitzows aus dem Bereich Friesack galten als unüberwindlich. Auch Spandow musste die Raubritter in seinen Mauern ertragen: Dietrich und Johann von Quitzow kommen nach einem Landtag der Stände in Berlin am 25.1.1410 in einer stürmischen Nacht durch das Heidetor nach Spandow. Bei einem Stadtrundgang besuchten sie auch das Schloss und sahen den Juliusturm, in dem Dietrich von Quitzow schon 1402 eingesessen hatte.
Karl IV. erwähnte in seinem Landbuch eine Stiftung durch Ludwig den Römer von 30 Schillingen brandenburgischer Währung und 18 Scheffel Hafer aus den Dörfern Waltersdorf und Gieselbrechtsdorf (Giesendorf) an Nikolai. Bischof Dietrich von Stechow zu Brandenburg bestätigte diese Schenkung 1358 zu Ziesar.
Die Geschichte Spandaus ist eine facettenreiche Erzählung, die von wirtschaftlichem Aufschwung, militärischer Bedeutung und sozialen Umwälzungen geprägt ist. Im Zeitraum von 1355 bis 1920 durchlief die Stadt im Westen Berlins tiefgreifende Veränderungen, die sowohl die lokale als auch die regionale Entwicklung maßgeblich beeinflussten.
Die Gründung und das Stadtrecht
Die erste urkundliche Erwähnung Spandaus datierte auf das Jahr 1232, doch 1355 erhielt die Stadt das Stadtrecht, was einen entscheidenden Wendepunkt in ihrer Geschichte darstellte. Mit dem Stadtrecht erlangte Spandow nicht nur politische Autonomie, sondern auch das Recht, Märkte abzuhalten und Steuern zu erheben. Diese wirtschaftlichen Freiheiten begünstigten das Wachstum der Stadt und zogen Händler und Handwerker an. Die strategische Lage an der Mündung der Spree in die Havel machte Spandow zu einem wichtigen Handelszentrum, das sowohl regional als auch überregional Bedeutung erlangte.
Die Zitadelle und militärische Bedeutung
Im 16. Jahrhundert wurde die Zitadelle Spandow erbaut, die als eine der besterhaltenen Festungsanlagen Europas gilt. Sie wurde unter Kurfürst Joachim II. errichtet und diente sowohl als Verteidigungsanlage als auch als Regierungssitz. Die Zitadelle wurde zum Symbol der militärischen Stärke Brandenburgs und spielte eine zentrale Rolle in den kriegerischen Auseinandersetzungen des 17. und 18. Jahrhunderts, darunter der Dreißigjährige Krieg und die Preußischen Kriege. Die militärische Bedeutung Spandows wurde durch die Entwicklung der Festungsanlagen und die Anwerbung von Soldaten weiter verstärkt.
Industrieller Aufschwung im 19. Jahrhundert
Im 19. Jahrhundert erlebte Spandau einen erheblichen industriellen Aufschwung. Die Industrialisierung führte zur Ansiedlung von Fabriken, insbesondere in den Bereichen Maschinenbau und Stahlproduktion. Die Eröffnung der Eisenbahnlinie nach Berlin 1871 förderte den wirtschaftlichen Austausch und machte Spandow zu einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt. Die Bevölkerung wuchs rasant, und die Stadt entwickelte sich zu einem urbanen Zentrum. Diese Veränderungen führten jedoch auch zu sozialen Herausforderungen. Die Arbeitsbedingungen in den Fabriken waren oft miserabel, was zu einem Anstieg von Arbeiterbewegungen und sozialen Reformen führte.
Soziale Umwälzungen und der Erste Weltkrieg
Die sozialen Spannungen, die aus der raschen Urbanisierung und den prekären Arbeitsverhältnissen resultierten, fanden ihren Ausdruck in der Entstehung von Gewerkschaften und politischen Bewegungen. Die Arbeiter forderten bessere Arbeitsbedingungen und soziale Gerechtigkeit. Diese Entwicklungen wurden durch die politischen Umwälzungen des späten 19. und frühen 20.Jh. verstärkt, als die sozialdemokratische Bewegung an Einfluss gewann.
Der Erste Weltkrieg von 1914 bis 1918 stellte eine Zäsur in der Geschichte Spandaus dar. Die Stadt war wie viele andere Orte in Deutschland von den Folgen des Krieges stark betroffen. Die Industrieproduktion wurde auf Kriegsbedarf umgestellt, und die wirtschaftlichen Probleme, die nach dem Krieg auftraten, führten zu Unruhen und politischen Konflikten. Die revolutionären Bewegungen in Deutschland und die Gründung der Weimarer Republik im Jahr 1919 hinterließen auch in Spandau ihre Spuren.
Fazit: Von 1355 bis 1920 erlebte Spandau einen bemerkenswerten Transformationsprozess. Vom mittelalterlichen Handelszentrum entwickelte sich die Stadt zu einem bedeutenden militärischen und industriellen Standort. Die Herausforderungen der Industrialisierung und die sozialen Umwälzungen prägten das Leben der Bewohner und führten zu einer zunehmenden politischen Mobilisierung. Die Spandauer Geschichte in dieser Epoche ist ein Spiegelbild der größeren gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Deutschland und bietet wertvolle Einblicke in die komplexe Beziehung zwischen Stadt, Industrie und Gesellschaft.
1356
Der Zoll in Spandow wurde der Stadt Berlin zugesprochen. Einige Juden kehrten zurück nach Spandow. Ein Rückkehrer und Mann namens Fritzel wurde vom Kurfürsten Ludwig mit dem Turmamt betraute, was wahrscheinlich mit dem Bezug der Wohnung im Juliusturm und den damit dazu nötigen Einkünften als Lehnsgeld verbunden war.
1358
Die Vereinigungen der Kalandsbruderschaften des barnimschen und des Kotzebandschen (früherer Name von Bötzow) Distriktes vereinen sich zur ‚Kalandsbruderschaft des Distriktes Spandow‘.
Der Wittelsbacher Kurfürst Otto V. von Brandenburg der Faule (1346-1379) regierte von 1365-1373. Er war verheiratet mit Katharina von Luxemburg (1342-1395).
1365
Markgraf Otto bestätigt den Ratsmannen, den Gildemeistern und den gemeinen Bürgern zu Spandow ihre Rechte und Freiheiten.
1369
Gründung des Berlin-Frankfurter Münzvereins.
Sigismund von Luxemburg (1368-1437) aus Mähren war von 136788 und 1411-15 Kurfürst von Brandenburg, Seit 1387 auch König von Ungarn und Kroatien, ab 1411 römisch-deutscher König und ab 1419 König von Böhmen. 1433 wurde er römisch-deutscher Kaiser bis zu seinem Tode. In diese Zeit gab es auch das Konzil von Konstanz, das die Glaubenskriege überwand, aber die Hussitenkriege auslöste. Friedrich von Hohenzollern wurde von ihm mit der Mark Brandenburg belehnt, dem er auch die Kurwürde verkaufte
Katharina von Brandenburg-Küstrin (1549.1602) in Küstrin geboren und in Cölln verstorben, wurde durch Heirat mit ihrem Neffen Joachim Friedrich von Brandenburg Kurfürstin von Brandenburg. In ihrer Regierungszeit gab es viele diakonische Aktivitäten zur Versorgung von Armen und Notleidenden. Berlin-Wedding eine Molkerei einrichten, deren Produkte am Molkenmarkt verkauft wurden, und gründete mit dem Gewinn die Schloss-Apotheke, die unentgeltlich Medikamente an Bedürftige gab.
Wir, Katharina von Gottes Gnaden Markgräfin zu Brandenburg bekennen und bezeugen offenbar in diesem Brief: Wenn die Lande, die uns gehuldigt haben, zum Leibgedinge in der Mark zu Brandenburg an uns kämen, starben oder fielen nach dem Tode oder Abgang des hochgeborenen Fürsten und Herren, Otto, Markgraf daselbst zu Brandenburg, unseres lieben werten Fürsten und Freundes, das Gott und seine Barmherzigkeit nicht gebe; so sollen wir, wollen und geloben in diesem selbigen Brief unsern lieben Getreuen, Ratsmannen und Bürgern insgemein der Stadt zu Spandow, allen Landsitzen, Herren, Freien, Rittern, Knechten, Städten, Bürgern, Eheweibern und besonders von einem jeglichen geistlichen oder weltlichen, die uns zum Leibgedinge gehuldigt haben, halten alle ihre Briefe und Beweise, die sie haben von unserm Herren Markgrafen Otto vorgenannt, und von seinen Brüdern, von Kaisern, Fürsten, Fürstinnen, Markgrafen, Markgräfinnen zu Brandenburg, irgendwelche gewesen sind, denen Gott gnädig war, und sonderlich gönnen und lassen bei aller Rechtheit, Gnaden, Freiheit mit Frommen und in aller guten Gewohnheit, die sie von alters her gehabt haben und noch haben, ohne alle Gefährde, Hindernisse und Gebrechen. Auch wollen wir ihnen alle ihre Gerechtigkeit verteidigen, wenn es Not tut, wie wir am besten können und mögen. Zu Urkunde und zur Befestigung dieser vorgeschriebenen Sache haben wir mit gutem Willen und Rede und Wissenschaft dessen beste Leute Martin von Wulframsdorf, unseres Hofmeisters, Tetzels von Hostyz, unseres Kammermeisters, und Albrecht von Creutz, unseres Marschalls. Diesen Brief haben wir besiegelt mit unserm anhängenden Insiegel, der gegeben ist zu Spandow nach Gottes Geburt dreizehnhundert Jahr und in dem neun und sechzigsten Jahre des Sonntags nach des heiligen Blutes Tage (Tag nach Dreikönigstag).“
Kaiser Karl IV. bestätigt den Anspruch der Markgräfin Katharina auf die Stadt Spandow anno 1370.