Die königlich sächsische Intendanz (I) - Jörg Titze - E-Book

Die königlich sächsische Intendanz (I) E-Book

Jörg Titze

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Beschreibung

In der Militärgeschichte hat die Intendanz mit ihren Branchen bisher keine Berücksichtigung gefunden. In diesem Heft werden die Organisation, Ausrüstung und Uniformierung der Feld-Lazarette und ihres Personals sowie die Tätigkeit während der Feldzüge 1812 und 1813 genauso beschrieben wie die grundlegende Medizinalverfassung der sächsischen Armee. Quellen sind die Intendanz- und Lazarettakten in HStA Dresden.

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Beiträge zur sächsischen Militärgeschichte zwischen 1793 und 1815

Heft 16

Abb. 01: Monatl. Krankenrapport, hier 4te Brigade zum 30.01.1813

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Quellenlage

2.1 Schriftquellen

2.1.1 Unterlagen im HStA Dresden

2.1.2 Literatur

2.2 Originalstücke

2.2.1 Medizinische Instrumente

2.2.2 Uniform

Allgemeine Organisation

3.1 Medizinalordnung

3.2 Stellenbesetzung

3.2.1 Regimenter und Truppenteile

3.2.2 Feld-Hospitäler

3.3 Feld-Etats

3.4 Bataillons-Chirurgen

Organisation der Feldlazarette

4.1 Personal der Lazarett- und Apotheken-Abteilungen

4.2 Ausrüstung mit medizinischem und pharmazeutischem Material

4.3 Ausrüstung mit Wagen und Pferden

4.3.1 Lazarett- und Apotheken-Abteilungen

4.3.2 Ambulanz

Der Feldzug 1812 und Frühjahrsfeldzug 1813

Der Herbstfeldzug 1813

Uniformierung

7.1 Medizinisch-chirurgisches Personal

7.2 Feldhospital-Verpflegungspersonal

7.3 Lazarettfuhrwesen

Listenwesen

Krankenverpflegung

Finanzierung

Anlagen

Der Feldetat vom 27.05.1811

Die Instrumentenkästen der Grenadierbataillone betreffend vom 06.09.1811

Rapport an den Intendanten aus Radom vom 13.05.1812

Stärkemeldung 5te Lazarett-Brigade vom 07.06.1812

Stärkemeldung 5te Lazarett-Brigade vom 13.04.1813

Befehle an die Administratoren der 2ten, 3ten und 4ten Lazarett-Brigade vom 01.02.1813

Rapport aus Glogau vom 18.02.1813

Anordnung an den Lazarett-Administrator Reichmann vom 31.05.1813

Invaliditätsbescheinigung

Heiratserlaubnis für einen Stabs-Wundarzt

1. Einleitung

Die Intendanz und ihre Branchen – wie man die rückwärtigen Dienste in der sächsischen Armee der napoleonischen Zeit bezeichnete – ist in den kriegsgeschichtlichen Werken zur damaligen Zeit nur höchst selten anzutreffen. Fand sie doch einmal Erwähnung, dann meist im Zusammenhang mit aufgetretenen Mängeln und damit negativ belastet. Eine funktionierende Natural-, Geld-, Medizinal- etc. Versorgung wurde und wird einfach vorausgesetzt.

Überdehnte und mangelhaft geschützte Nachschublinien, ausgesogene Landstriche, nicht vorhandene Transportkapazität oder einfach fehlendes Personal galten und gelten den Freunden heroischer Taten als kleinliche Ausreden.

Neben dem Umstand, dass sich der an der Schreibkladde oder am Backofen für heldenmütige Bilder in Offizierskasinos wenig eignen, ist die bisherige Nichtwürdigung sicher auch dem Umstand geschuldet, dass die Versorgungseinheiten auch in der damaligen Zeit nur für die Dauer des jeweiligen Feldzuges aufgestellt wurden und somit für eine Regiments- oder Truppengeschichte nicht in Frage kamen.

Um 1810 unternahm man aber in Sachsen die ersten Schritte zum Aufbau von Stämmen für die rückwärtigen Dienste, um bei anstehenden Mobilmachungen über bereits vorhandenes qualifiziertes Personal verfügen zu können und so die Einsatzbereitschaft zu erhöhen und die Verluste zu minimieren. Die Errichtung des Train-Bataillons sowie die Einführung und Auswahl von Bataillons-Chirurgen, aus denen sich die Stabs-Wundärzte der zu errichtenden Feld-Hospitäler rekrutierten mögen dazu als Beispiel dienen.

Beginnen möchte ich mit den Feld-Lazaretten, denen die anderen Branchen der Intendanz folgen werden. Ich bin Ingenieur und kein Mediziner, daher bitte ich um Nachsicht, dass ich medizinische Themen1 zwar aufgreifen aber nicht vertiefen kann. Jedoch denke ich, dass dieses Thema hinreichend behandelt wird, zumal auch die Organisation, die Tätigkeit während der Feldzüge und die uniformkundlichen Besonderheiten interessante und so bisher nicht veröffentlichte Einblicke gewähren.

Wer sich aber mit dem medizinischen Wissensstand der damalige Ärzteschaft näher beschäftigen möchte, dem sei das kleine Werk „Kurze Anleitung zur ersten chirurgischen Behandlung frischer Wunden und anderer Verletzungen des Körpers für die Feld-Unter-Wundärzte der kgl. sächs. Landwehr“ empfohlen, welches von Dr. Heinrich Messerschmidt2 1814 verfasst und bei Karl August Klaffenbach in Naumburg verlegt wurde.

Memoiren sächsischer Chirurgen aus der Zeit sind leider nicht bekannt

Die Aktenlage im Hauptstaatsarchiv in Dresden ist über mehrere Bestände verteilt und erfreulicherweise gut, wenn auch leider nicht durchgängig vorhanden.

Bedanken möchte ich mich daher an dieser Stelle bei den Damen und Herren des Hauptstaatsarchives in Dresden für die wie immer problemlose Bereitstellung der Akten.

Natürlich möchte ich mich auch bei Ihnen, verehrter Leser, dafür bedanken, dass Sie sich zum Kauf dieses Buches entschlossen haben. Insofern Sie Anregungen und Kritiken haben oder mir einfach nur mitteilen wollen, ob Ihnen das Buch gefallen hat, so können Sie mich via email unter [email protected] erreichen.

Ihr

Jörg Titze

1 So war ich höchst erstaunt, dass zu dieser Zeit die Trepanation (Öffnen des Schädels mittels Lochbohrern, um Druck vom Gehirn zu nehmen) bereitsein medizinisches Standardverfahren war.

2 Messerschmidt, Heinrich Gottlob; 1776 in Pirna geboren, gestorben 19.04.1842 in Naumburg; promoviert 1805 in Leipzig. M. selbst empfiehlt zur weiteren Vertiefung Thedens, Johann Christian Anton „Unterricht für die Unter-Wundärzte bei Armeen…“ (Berlin und Stettin 1782)

2. Quellenlage

2.1 Schriftquellen

2.1.1 Unterlagen im HStA Dresden

Akten zum Thema Feld-Hospitäler sind in mehreren Beständen vorhanden, aber hauptsächlich zu finden in:

Bestand 11 289 Generalintendantur

Im Bestand befinden sich die Listen und Verzeichnisse der bei den Feldhospitälern angestellten Personen.

Bestand 11 299 Lazarette und Hospitäler

Hier sind hauptsächlich die Hauptbücher und die Krankenjournale der einzelnen Lazarette enthalten.

Bestand 11 339 Generalstab

Dieser enthält Akten zum Materiellen (Errichtung, Unterhaltung etc. pp.) der Feldlazarette, zur Besetzung von Chirurgenstellen, zu den Etatentwürfen und zur Medizinalverfassung.

Einzelne Schriftstücke bzw. Verwaltungsvorgänge sind noch zu finden in den Akten des General-Kriegs-Gerichtes (11321), der Kriegsgerichte der Truppenteile (11326, 11328, 11332) und des Geheimen Kriegs-Rats-Kollegiums (11237).

2.1.2 Literatur

Das einzige mir bekannte Werk, welches sich mit den Thema auseinandersetzt, ist das 1888 in Leipzig erschienen Buch „Geschichte des Königl. Sächs. Sanitätskorps“ von Dr. Hermann Fröhlich, welches für die interessierende Zeit keinen nennenswerten Beitrag leistet. Hinsichtlich der Fahrzeuge ist Müller/Rother „Die Kurfürstlich-Sächsische Armee um 1791“ zu nennen.

2.2 Originalstücke

2.2.1 Medizinische Instrumente

Die Instrumente wurden bei zivilen Instrumentenbauern beschafft und solange sie nutzbar waren über Chirurgengenerationen genutzt. Das Auffinden eines einem sächsischen Chirurgen im napoleonischen Zeitraum zuzurechnenden Instrumentenkastens dürfte damit eine äußerst geringe Wahrscheinlichkeit haben.

2.2.2 Uniform

Im kriegs-medizinischen Museum in St. Petersburg befindet sich der Rock eines Bataillons-Chirurgen bzw. Stabs-Wundarztes, der fotografiert aber leider nicht vermessen werden konnte.

3. Allgemeine Organisation

3.1 Medizinalordnung

Im Zuge der Reorganisation der sächsischen Armee waren auch die Fragen der Medizinal-Ordnung in den dafür zuständigen Kreisen diskutiert worden. Die Doktoren Raschig3 und Schön4 reichten am 26.11.1810 eine Denkschrift ein. Nach deren Ansicht lagen die Hauptfehler des bestehenden Systems in Folgendem:

A) im Mangel an Einheit und Zweckmäßigkeit in der obersten Direktion. Im Frieden war diese aufgeteilt zwischen dem Collegio medico chirurgico5 (Lehre, Prüfung und Auswahl der Militär-Chirurgen) und dem General-Stabs-Medicus (alle sonstigen Angelegenheiten des Medizinalwesens). Hinsichtlich der höheren Behörden unterstand das Collegio medico chirurgico dem Geheimen Kabinett, der General-Stabs-Medicus dem Geheimen Kriegs-Rats-Kollegium und die Chirurgen bei den Regimentern der Generalität. Im Krieg unterstehen die Chirurgen bei den Regimentern hinsichtlich der Auswahl dem Collegio medico chirurgico. Die Feld-Lazarette und die dabei tätigen Medizinalpersonen unterstanden dem General-Stabs-Medicus, der in diesem Fall vom General-Intendanten und dem Geheimen Kriegs-Rats-Kollegium abhing.

Dadurch werden verwandte Dinge zum Nachteil des Ganzen getrennt, der Geschäftsgang unnötig erschwert und verzögert sowie von Leuten entschieden, die durchaus keine Erfahrung haben in der Beurteilung und Behandlung von Krankheiten einer Armee im Feld.

B) in den Mängeln des Unterrichts.

Fremdsprachen - Die Zöglinge des Collegio medico chirurgico kamen größtenteils von so genannten „chirurgischen Lehrherren“, konnten kaum ordentlich schreiben und beherrschten ihre Muttersprache nur unzureichend. Fremdsprachen waren Fehlanzeige. Ausnahmen bildeten Zöglinge, die entweder bei Privatlehrern oder Universitäten eine weiterführende Bildung genossen hatten, wozu aber dem größten Teil der Militär-Chirurgen schlichtweg das Geld fehlte.

Naturwissenschaften – es herrschte Mangel an einer mathematisch, physikalisch und chemischen Grundbildung, sowie an Kenntnissen der Natur-Geschichte und Botanik.

Praxis – Mangel an praktischen Erfahrungen am Krankenbett und dem Stellen von Diagnosen

Dauer – Die Unterrichtsdauer ist zu kurz, da fast alle Medizinstudenten, die eine Anstellung beim Militär suchen, zu arm sind, um sich über ein Jahr am Collegio in Dresden aufhalten zu können. Diesem Mangel versuchte man zwar dadurch abzuhelfen, dass die angestellten Kompanie-Chirurgen zur Wiederholung des Unterrichts erneut nach Dresden ans Collegio kommandiert wurden. Die Maßnahme beseitigte das Defizit aber nur unzureichend und wird auch bei der neuen Organisation der Armee nicht fortgeführt.

Diese Mängel im Unterricht und in der Vorbildung führten dazu, dass nur wenige Zöglinge in der Lage waren, einen mündlichen oder schriftlichen Vortrag über ein wissenschaftliches Thema gehörig zu erfassen und zu behalten.

C) Mängel in der Auswahl

Prüfungen – diese sind zu kurz und nicht immer zweckmäßig. Das praktische Benehmen und Beurteilen am Krankenbett ist nicht Gegenstand der Prüfung.

Eigenschaften – auf die übrigen, für einen guten Militär-Chirurgen, notwendigen Eigenschaften (rege Tätigkeit, Entschlossenheit, sittliche Reife) wird keine Rücksicht genommen.

D) Fehler in der inneren Verwaltung der Krankenbehandlung bei der Armee

Hierher waren zu rechnen: a) Mangel an sachverständiger Aufsicht über die Krankenbehandlung durch die Regiments- und Kompanie-Chirurgen, b) Fehlen eines Reglements für den Dienst bei den Feld-Spitälern sowie c) alles weitere, was sich bei einer genauen Revision des Medizinalwesens in der Armee ergibt.

Um diesen Mängeln abzuhelfen wurde vorgeschlagen:

A) Errichtung eines obersten Medizinal-Direktoriums für die Armee, welches für die gesamten Medizinal-Angelegenheiten zuständig ist und allein zu entscheiden hat. Dieses Direktorium soll der Behörde unterstellt sein, die die Organisations- und Administrations-Geschäfte der Armee verantwortet.

Das Collegio medico chirurgico bleibt weiterhin für die Ausbildung zuständig, die Prüfung und Auswahl obliegt aber der Medizinal-Direktion. Die Direktion hat bei der Besetzung von Lehrerstellen am Collegio ein Vetorecht.

Die Medizinaldirektion soll aus 3 Mitgliedern sowie einem Registrator und einem Kopisten bestehen und folgende Zuständigkeiten haben:

Entwürfe zur Einrichtung und Verbesserung des Medizinalwesens der Armee überhaupt.

Aufsicht über Bildung und Auswahl des medizinischen Personals für die Regimenter und Spitäler und die Geschäftsführung dieser Personen

Bestimmung der Bedürfnisse an Arzneien, Bandagen, Instrumenten Gerätschaften und Nahrungsmitteln für die Kranken

Ärztliche Gutachten über zweifelhafte Fälle

B) Anstellung mehrerer Lehrer für die Zöglinge der militärisch-medizinischen Laufbahn etc.:

Ein Lehrer für Latein, Logik und Stil-Übungen

Ein Lehrer für Natur-Geschichte und Botanik

Ein Lehrer für Physik und Chemie

Ein Lehrer für Arithmetik und Geometrie

Errichtung einer Klinik zum Unterricht am Krankenbett (entweder in einem der Garnisons-Spitäler oder der schon eingeführten medizinischen Pflege der Armen in Dresden-Neustadt)

Unterhaltung einer Anzahl Zöglinge für den medizinisch-militärischen Dienst auf Königliche Kosten

C) Einführung zweckmäßigerer und öfterer Prüfungen

D) Festsetzung bestimmterer und zweckmäßigerer Vorschriften für die medizinische und diätische Behandlung der Kranken im Frieden und im Krieg. Aufhebung der Verpachtung des Medizinalbedarfs gegen ein gewisses Medizingeld6.

3.2 Stellenbesetzung

Hinsichtlich der Besetzung der Stellen des Medizinal-Personals wurden am 04.05.1810 folgende Vorschläge eingereicht:

3.2.1 Regimenter und Truppenteile

Mit der neuen Organisation der Armee gab es mehr Klassen an Chirurgen in der Reihenfolge:

Kompanie-Chirurgen

Pensionär-Chirurgen

Bataillons-Chirurgen der leichten und Linien-Infanterie

Bataillons-Chirurgen der Grenadier-Bataillone

Regiments-Chirurgen

Die Kompanie-Chirurgen werden aus den Zöglingen des Collegio genommen und vom General-Stabs-Medicus sowie zwei weiteren Lehren gemeinschaftlich geprüft. Wenn sie für tüchtig befunden werden, erhalten sie ein entsprechendes Attest. Niemand konnte als Kompanie-Chirurg angestellt werden, der nicht beim Collegio eingeschrieben war. Nur bei gänzlichem Mangel an tauglichen Subjekten durften in Kriegszeiten Ausnahmen stattfinden. Bei entstehenden Vakanzen machte der Regiments-Chirurg solche dem General-Stabs-Medico bekannt und dieser sendete einen von den examinierten und für brauchbar befundenen Schülern des Collegio zu Besetzung der erledigten Stalle an das Regiment. Über die Kompanie- und Hospital-Chirurgen hatten die Regiments-, Bataillons- und Stabs-Chirurgen jährlich eine Beurteilung hinsichtlich Fleiß und Betragen der Chirurgen einzureichen. Auch sollten den Chirurgen jährlich von höherer Stelle Prüfungsfragen zugesandt werden, die diese binnen eines Vor- oder Nachmittags unter Aufsicht des Auditeurs, eines Offiziers und des Regiments-Chirurgen ohne Bücher und sonstige Hilfe kurz gefasst zu beantworten hatten. Diese Arbeiten waren an den General-Stabs-Medicus zur Beurteilung einzureichen.

Die zweite Stufe im med.-chirurg. Dienst war die Stelle eines Pensionär-Chirurgen beim Collegio mit 9 Talern monatlichem Traktament und freiem Quartier in den Kasernen. Als Pensionär-Chirurg konnten sich alle Kompanie-Chirurgen der Armee bewerben, die bereits mehrere Jahre gedient hatten. Die Auswahl geeigneter Kandidaten wird durch den General-Stabs-Medicus aufgrund der Zeugnisse der Regiments-Chirurgen und Regiments-Kommandeure getroffen. Die Kandidaten legen vor sämtlichen Lehrern des Collegio theoretische und praktische Prüfungen ab. Die beim Collegio angestellten 6 – 7 Pensionär-Chirurgen bilden sich dort weiter fort oder leisten beim Collegio Dienst.

Bataillons-Chirurgen werden aus den Pensionär-Chirurgen genommen und hierzu erneut geprüft.

Die Regiments-Chirurgen werden aus den Bataillons-Chirurgen genommen und haben sich auch hierzu einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Das Avancement zum Regiments-Chirurgen erfolgt nicht nur nach dem Dienstalter sondern hängt auch von Fleiß, Geschicklichkeit und sonstigem guten Betragen ab, wozu das Zeugnis des Regiments-Chirurgen und der General-Stabs-Medicus einzuholen ist.

Kandidatenauswahl

Die Auswahl der Kompanie- und Pensionär-Chirurgen sollte weiter wie bisher von der, das Collegio dirigierenden Deputation stattfinden. Die Bataillons- und Regiments-Chirurgen sollten durch die Medizinal-Behörde bestimmt werden und der jeweils fähigste, ohne Auswahl- bzw. Einspruchmöglichkeit des Regiments-Kommandeurs, die Stelle erhalten7.

Seit dem 30.01.1812 erfolgte die Auswahl der Kandidaten zur Besetzung der Regiments-, Bataillons- und Kompanie-Chirurgen-Stellen durch den Chef des kgl. Generalstabes unter Hinzuziehung des General-Stabs-Medicus. Der Wirkungskreis umfasste auch die Ernennung der Pensionär-Chirurgen8, insofern sie im aktiven Dienst standen.

3.2.2 Feld-Hospitäler

In den Feld-Hospitälern gab es drei Klassen an Chirurgen in der Reihenfolge:

Unter- oder Hospital-Chirurgen / Unter-Wundärzte

Ober-Chirurgen / Ober-Wundärzte

Stabs-Chirurgen / Stabs-Wundärzte

Von den im Feldzug von 1809 tätigen Hospital- bzw. Unter-Chirurgen erhielten die 25 Würdigsten ein Wartegeld von 2/3 ihres Feldgehaltes oder 5 Taler 8 Groschen monatlich. Sobald einer dieser 25 Mann eine Stelle als Kompanie-Chirurg erhält, rückt der nach den 25 als nächster in der Liste Stehende in die Versorgung ein.

Die vorzüglichsten Stabs- und Ober-Chirurgen sollten ohne weitere Prüfung als Bataillons-Chirurgen bei der Armee angestellt werden. Welche nicht als Bataillons-Chirurgen angestellt werden konnten, sollten als Pensionär-Chirurgen Dienst tun. Die Stabs- und Ober-Chirurgen, die ihre vorzügliche Brauchbarkeit bei der Dienstleistung im Felde nachgewiesen haben und nicht – wie oben beschrieben - versorgt sind, sollen mit Pension entlassen werden.

3.3 Feldetats

Im Mai 1811 waren als Ergebnis der Reorganisationsarbeit aus den Erfahrungen der Feldzüge 1806, 1807 und 1809 zwei Feld-Etats: a) für ein Armeekorps von 20 – 22.000 Mann9 und b) für ein Armeekorps von 6 – 8.000 Mann erstellt worden.

Auf den Etat a) wurden 3.000 Kranke gerechnet, für deren Versorgung und Betreuung 118 Mann medizinisches, 24 Mann pharmazeutisches und 34 Mann ökonomisches Personal sowie 220 Krankenwärter veranschlagt wurden.

Auf den Etat b) wurden 6 - 800 Kranke gerechnet, für deren Versorgung und Betreuung 40 Mann medizinisches, 6 Mann pharmazeutisches und 11 Mann ökonomisches Personal sowie 66 Krankenwärter veranschlagt wurden.

Als Grundsatz wurde ein Krankenbestand von 15 % und folgender Personal-Bedarf angenommen:

Medizinisch-chirurgisches Personal auf:

40 Kranke 1 Unter-Wundarzt

200 Kranke 1 Ober- und 5 Unter-Wundärzte

500 Kranke 1 Stabs-, 2 Ober- und 13 Unter-Wundärzte

800 – 1.500 Kranke zusätzlich noch 1 Stabsarzt

Pharmazeutisches Personal auf:

300 Kranke 1 Feldapotheken-Provisor und 1 Stößer

900 – 1.500 Kranke zusätzlich noch 1 Ober-Feld-Apotheker und 1 Stößer

Diese Ansätze waren auf Diätisten mit berechnet, die zu Hilfe genommen werden sollen und an allen Orten eher zu haben waren als gute Chirurgen10.

Ökonomisches Personal:

Hier sah man hinsichtlich des Personals keine Notwendigkeit einer Veränderung. Lediglich bei den Krankenwärtern. Hier wird 1 Krankenwärter auf maximal 15 Kranke gerechnet.

Die Feld-Etats weisen eine bessere Bezahlung als bisher aus. Dies wurde als zwingend notwendig erachtet, um so viel brauchbare Leute als möglich für diesen beschwerlichen Dienst zu gewinnen11.

3.4 Bataillons-Chirurgen

Das Geheime-Kriegsrats-Kollegium genehmigte am 06.08.1810 die im Gutachten des Dr. Raschig geforderte Besetzung der Bataillons-Chirurgenstellen durch Stabs- und Ober-Chirurgen und ersuchte den Stabschef um einen entsprechenden Vortrag beim König. Das Kollegium trug aber auch an, dass es wohl vorteilhaft sein würde, nicht nur die 8 Linien-Regimenter sondern auch die Grenadier-Bataillone mit eigenen Bataillons-Chirurgen zu versorgen. Die bei den Grenadier-Bataillonen angestellten Bataillons-Chirurgen sollten auch das Medizin-Geld auf diese Mannschaften erhalten und somit unabhängig von den Regiments-Chirurgen agieren. Bei Vakanzen sollten die Stellen wie folgt besetzt werden: Regiments-Chirurgenstellen durch Bataillons-Chirurgen der Grenadiere; Bataillons-Chirurgenstellen der Grenadiere durch Bataillons-Chirurgen der Artillerie und Infanterie.

Die Bataillons-Chirurgen der Infanterie-Regimentern, wo beide Bataillone auf den mobilen Etat gesetzt werden, sollen zum Stabs-Chirurgendienst kommandiert und Ihnen eine Zulage von 12 Talern 12 Groschen monatlich gezahlt werden, da die schweren Krankheitsfälle ohnehin ins Hospital kommen und die verbleibenden Kranken bei den Regimentern durch die Regiments- und die Kompanie-Chirurgen ausreichend versorgt werden können. Dies hat nebenbei den Vorteil, dass am Ende eines Feldzuges nur noch wenige Stabs-Chirurgen mit Wartegeld versorgt werden müssen. Insofern ein Regiments-Chirurg so erkrankt, dass er seinen Dienst nicht ausüben kann, so ist dessen Stelle während der Dauer der Krankheit durch einen Ober-Chirurgen aus dem Hospital zu besorgen.

Die bei den Regimentern stehenden Bataillons-Chirurgen erhalten ein Traktament von 15 Talern monatlich, das Quartier in natura oder aber das Quartiergeld gleich einem Feldwebel. Diejenigen Bataillons-Chirurgen, die vorher Stabs-Chirurgen gewesen sind, erhalten die Differenz von 3 Talern 8 Groschen zum Wartegeld als ordinären Zuschuss aus der General-Kriegs-Kasse solange gezahlt, bis sie auf eine Grenadier-Bataillons-Chirurgenstelle einrücken12.

Über den Stand der Auswahl der Bataillons-Chirurgen vom Stabschef befragt, teilte der Stabs-Arzt Dr. Raschig am 04.09.1810 mit, dass nunmehr die Prüfungen der zur Stellenbesetzung vorgeschlagenen Stabs- und Ober-Chirurgen der Feldhospitäler abgeschlossenen seien und die dirigierende Deputation des Collegio folgende Auswahl für die Bataillons-Chirurgen getroffen hat:

bei den Grenadier-Bataillonen wurden an Stabs- und Pensionär-Chirurgen vorgeschlagen: Hoffmann, Kretzschmar, Damm; die noch übrigen sämtlichen Stabs-Chirurgen Hedenus, Schwabhauser, Weinhold und Heber sowie der Ober-Chirurgen Gerstacker

13

für die Regimenter: die drei

14

übrig bleibenden Subjekte von a) sowie die Ober-Chirurgen Stetefeld, Hachenberg, Schreiber, Lippmann sowie die Kompanie-Chirurgen Gasch, Dropisch und Naumann

15

.

Dr. Raschig schlägt vor Hoffmann, Kretzschmar, Hedenus und Schwabhauser zu den Grenadier-Bataillonen zu setzen.

Die Anstellung der Bataillons-Chirurgen erfolgte zum 01.10.1810. Es wurden angestellt16:

Grenadier-Bataillon König/Niesemeuschel (wird dem Regiment König vergütet) Hoffmann, Friedrich Traugott

Grenadier-Bataillon Anton/Low (wird dem Regiment Anton vergütet Schwabhauser, Carl Christian

Grenadier-Bataillon Max/Rechten (wird dem Regiment Max vergütet) Hedenus, Carl Friedrich

Grenadier-Bataillon Friedrich/Clemens (wird dem Regiment Friedrich vergütet) Kretzschmar, Johann David17

2tes Bataillon Regiment König

Stetefeld, Friedrich August

2tes Bataillon Anton

Hachenberger, Friedrich August

18

2tes Bataillon Max

Heber, Johann Gottlob

2tes Bataillon Friedrich August

Damm, Johann Andreas

2tes Bataillon Clemens

Schreiber, Johann Gottfried

2tes Bataillon Rechten

Gasch, Johann Siegmund

2zes Bataillon Niesemeuschel

Lippmann, Johann Benjamin

2tes Bataillon Low

Naumann, Carl Friedrich

2tes Bataillon 1tes leichtes Rgt.

Weinhold, Traugott