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Im Gegensatz zu den meisten deutschen Staaten verfügte das Königreich Sachsen bis 1807 lediglich über einen und ab 1807 über zwei Ritterorden. Der erste Orden war der am 07.10.1736 gestiftete (1768, 1796 und 1807 erneuerte) Orden vom Heiligen Heinrich (St. Heinrichs Orden), der zweite Orden der am 20.07.1807 gestiftete Hausorden von der grünen oder Rautenkrone. Es scheint bisher keine gesicherten Erkenntnisse gegeben zu haben, welcher Angehörige eines nichtsächsischen Herrscherhauses, welcher ausländische Staatsmann oder Militär in welcher Stufe in einen der beiden Ritterorden aufgenommen worden war. Das vorliegende Heft soll diese Unklarheiten beseitigen und die dazu verfügbaren Informationen liefern.
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Seitenzahl: 45
Beiträge zur sächsischen Militärgeschichte zwischen 1793 und 1815
Heft 83
Abb. 01 korrigierte Verleihungsurkunde zum Heinrichs-Orden für den General de la Cour
Einleitung
I.
Orden der Rautenkrone
II.
St.Henrichs-Orden
Anlagen
Anlage 01 Text einer Verleihungsurkunde für das Ritterkreuz des St. Heinrichs-Ordens
Anlage 02 Empfangsbescheinigung vom 23.08.1807
Anlage 03 Schriftwechsel zum Verbleib von Orden zwischen der Oberkämmerei und dem Etranger Departement vom 13.02. und 11.03.1812
Anlage 04 Vortrag über Ordensangelegenheiten an den König vom 30.10.1812
Anlage 05 Schriftwechsel zum Verbleib von Orden zwischen der Oberkämmerei und dem Etranger Departement vom 13.07. und 23.07.1813
Anlage 06 Aus den Erinnerungen des Generals von Funck
Namensverzeichnis
Quellen
Abb. 02 Orden der Rautenkrone / Kreuz und Bruststern
Im Gegensatz zu den meisten deutschen Staaten verfügte das Königreich Sachsen bis 1807 lediglich über einen und ab 1807 über zwei Ritterorden.
Der erste Orden war der am 07.10.1736 gestiftete (1768, 1796 und 1807 erneuerte) Orden vom Heiligen Heinrich (St. Heinrichs Orden), der getreu seinem Motto VIRTUTI IN BELLO (Für Tapferkeit im Krieg) dem Militär vorbehalten war. Der Orden war in 4 Klassen eingeteilt (Großkreuz, Kommandeur, Ritter, Verdienstmedaille) und besaß approbierte und gedruckt veröffentlichte Statuten1.
Der zweite Orden war der am 20.07.18072 gestiftete Hausorden von der grünen oder Rautenkrone, der dem König zur Verleihung an ausländische Herrscherhäuser und verdiente Staatsmänner nach höchstem Gutdünken zur Verfügung stand. Der Orden besaß nur eine Klasse. Seine Statuten waren (mindestens bis 1839) nur vorläufig approbiert und nicht gedruckt veröffentlicht.
Es scheint bisher keine gesicherten Erkenntnisse gegeben zu haben, welcher Angehörige eines nichtsächsischen Herrscherhauses, welcher ausländische Staatsmann oder Militär in welcher Stufe in einen der beiden Ritterorden aufgenommen worden war.
Das vorliegende Heft soll diese Unklarheiten beseitigen und die dazu verfügbaren Informationen liefern.
Die Ausführungen basieren auf den relevanten Akten der Ordenskanzlei im sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden, den einschlägigen Werken zu deutschen resp. sächsischen Ritterorden (Gottschalck, Gelbke) sowie diversen nicht sächsischen öffentlichen Anzeigern, die den Ordensstatus ihrer Staatsangehörigen aufzeigen.
Neben den Damen und Herren vom Hauptstaatsarchiv in Dresden möchte ich mich bei Oliver Schmidt und Immo Freese für die gewährte Unterstützung bedanken.
Dem interessierten Leser wünsche ich eine interessante Lektüre.
Eilenburg im April 2024
Jörg Titze
1 sh. Hierzu Richter - Der Königlich Sächsische Militär-St.Heinrichs-Orden 1736-1918 - Frankfurt a.M. 1964
2 Eine Schilderung dazu in den Erinnerungen des Generals von Funk (Brabant (Hrsg.) - Im Banne Napoleons - Dresden 1928, S. 246 ff.) siehe hierzu Anlage 06.
Das königliche Haus Sachsen besaß bis zum Jahre 1807 als einzigen Orden den St. Heinrichs Orden, der für das Militär bestimmt war.
Um durch öffentliche Auszeichnung verdiente Staatsmänner des höheren Ranges zu ehren, so wie anderen Regenten Beweise von Freundschaft durch Erteilung eines Hausordens zu geben, wurde zum 20.07.1807 durch König Friedrich August I. der Orden der grünen oder Rautenkrone gestiftet.
Der Orden bestand aus einer Klasse und wurde nach höchstem Gutbefinden erteilt. Statuten wurde zwar entworfen und vorläufig genehmigt, aber weder bekannt gemacht noch gedruckt. Der Orden war nach dem Tod des Trägers rückgabepflichtig.
Kreuz und Stern
Das Ordenszeichen ist ein achteckiges, hellgrünes Kreuz mit weiß emaillierter und goldbordierter Einfassung. Zwischen den Kreuzarmen ein umlaufender goldener Rautenkranz (jeweils eine ganze und 2 halbe Blattornamente). Zwischen den Spitzen des oberen Kreuzarmes befindet sich eine verzierte Öse mit länglichem Bandring.
Das weiß emaillierte goldbordierte Mittelschild ist auf beiden Seiten mit einem grünen glasemaillierten sechzehnblättrigen Rautenkranz umgeben. Auf der Vorderseite umschließt dieser den gekrönten Namenszug F A und auf der Umseite die goldene 3-zeilige Devise: PROVI= / DENTIAE / MEMOR (Der Vorsehung eingedenk). Die Buchstaben A und E als eins dargestellt. Schrift und Krone in Gold.
Das Ordenskreuz wird an einem dunkelgrünen breiten Bande über der rechten Schulter getragen.
Dazu wird ein gestickter silberner Bruststern getragen, dessen Mittelschild wie die Rückseite des Ordenskreuzes gestaltet ist.
Maße
Ordenskreuz B x H:
69 x 69 mm
Material:
Gold, Emaille
Gewicht:
ca. 41 g
Breite Band:
4,5 Zoll ( ca. 106 mm)
Bruststern B x H:
4,0 Zoll ( ca. 94 x 94 mm)
1) Se Majestät der Kaiser von Frankreich, Napoléon,
V3: 20.07.1807
†: 04.05.18214
Z: lt. allerhöchster Resolution vom 02.08.1855 soll diese Dekoration als nicht wieder zu erlangen gelöscht werden.
2) Se Majestät der König von Westphalen, Jérome
V: 20.07.1807
†: 25.06.1860
Z: lt. Resolution vom 23.03.1862 ist die fragliche Dekoration bewanden Umständen nach abzuschreiben
3) Se Majestät der König von Neapel, Großadmiral von Frankreich (Murat)
V: 20.07.1807
†:
Z: lt. allerhöchster Resolution vom 02.08.1855 soll diese Dekoration als nicht wieder zu erlangen gelöscht werden.
4) Se Durchlaucht der Prinz von Neuchatel und Wagram, Vice-Connetable von Frankreich (Berthier)
V: 20.07.1807
†:
Z:
5) Se Durchlaucht der Prinz von Benevent, Vice Grand Electeur (Talleyrand)
V: 20.07.1807
†:
Z:
6) Se Exzellenz der Herzog von Bassano, kaiserlich französischer Minister der auswärtigen Angelegenheiten (Maret)
V: 20.07.1807
†:
Z: die Dekoration ist den Hinterlassenen als Andenken überlassen worden gemäß Resolution vom 10.11.1838
7) Se Exzellenz der Herzog von Friaul, kaiserlich französischer Grand-Marechal du Palais (Duroc)
V: 20.07.1807
†:
Z:
8) Se Exzellenz der Herzog von Vicenza, kaiserlich französischer Divisions-General und Oberstallmeister (Caulincourt)
V: 20.07.1807
†:
Z:
9) Se Majestät der König von Baiern, Maximilian
V: 01.11.1808
†:
Z: 10.12.1825 (ohne Stern)
10) Se königliche Hoheit der Kronprinz von Baiern, Ludwig
V: 01.11.1808
†: 29.02.1865
Z: 13.07.1868
11) Se kaiserliche Hoheit der Großherzog von Würzburg
V: 01.11.1808
†:
Z: 12.03.1857
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