Einführung in die Geschichte und Methoden der Rechtsschulen im Islam - Ali Özgür Özdil - E-Book

Einführung in die Geschichte und Methoden der Rechtsschulen im Islam E-Book

Ali Özgür Özdil

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Beschreibung

Eine Madhab ist eine Rechts- bzw. Methodenschule. Bereits in der Frühzeit des Islam haben sich vier sunnitische Rechtsschulen etabliert: die hanafitische, malikitische, schafiitische und hanbalitische Rechsschule. Im vorliegenden Buch geht es um die Entstehung dieser Schulen und ihre Methoden?

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Veröffentlichungsjahr: 2020

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Ali Özgür Özdil

Einführung in die Geschichte und Methoden der Rechtsschulen im Islam

Den GerechtenBookRix GmbH & Co. KG81371 München

Einführung in die Geschichte und Methoden der Rechtsschulen im Islam

Hamburg 2014

www.alioezdil.de

 

Inhaltsverzeichnis

 

EinführungDie Zeit des Propheten Muhammad ﷺDie Zeit der Prophetengefährten (Sahâba)Die Zeit der Rechtsgelehrten und Rechtsschulen4.1. Djafar as-Sâdiq und die Djafarîya4.2. Abû Hanîfa und die Hanafîya4.3. Mâlik ibn Anas und die Mâlikîya4.4. Asch-Schâfi‘î und die Schafi‘îya4.5. Ahmad ibn Hanbal und die Hanbalîya

5. Haupt- und Untergruppen der Schia, Sunna und Kharidjîya

6. Rangfolge der Rechtsquellen

7. Ziele der Scharia

8. Literaturverzeichnis

1. Einführung

Bevor die uns heute bekannten großen Schulen der Sunna und der Schia entstanden sind und sich eine islamische Rechtswissenschaft (Fiqh) entwickelte, hat es viele historische Vorfälle gegeben, die dazu beigetragen haben.

 

Der für die islamische Rechtswissenschaft verwendete Begriff „Fiqh“ hatte ursprünglich die Bedeutung von "Wissen“, „Kenntnis“ und „Begreifen“. Heute ist eine Rechtswissenschaft mit konkreten Zielen gemeint. Die intensive Auseinandersetzung von Rechtsgelehrten (besonders des 8. und 9. Jahrhunderts) mit neuen Fragen ihrer Zeit, führte zur Entwicklung der Grundlagen bzw. der Prinzipien dieser Rechtswissenschaft (Usûl al-Fiqh).

 

Wenn wir von islamischen Recht reden, sei unterschieden zwischen „Fiqh“, d.h. dem Begriff für Recht und Scharia. Das Wort „Scharia“ kommt etymologisch aus dem beduinischen Milieu und bedeutet „Weg zu einer Wasserstelle“. Sekundär verbindet man diesen Weg mit dem Weg für den Gläubigen, den Gott durch seine äußeren Umrisse festgelegt hat. Das Bemühen des Menschen, herauszufinden was Gott will, kann nie endgültig entschieden werden. Somit hat man auch andere Meinungen und Möglichkeiten zu akzeptieren, da die Wahrscheinlichkeit des Irrtums immer vorhanden ist. Somit ist Scharia ein ständiger Versuch der Rechtsfindung. Die Rechtsfindung jedoch ist ein dynamischer Prozess, weshalb Scharia nicht kodifiziert werden kann und der Mensch sich nie sicher sein kann, ob er den endgültigen Willen Gottes erfüllt hat oder nicht.

 

Scharia – häufig falsch als „das islamische Recht“ bezeichnet – ist das ethisch-rechtliche Gesamtsystem des Islam, mit der man gut Muslim sein kann, nicht aber über die Muslime herrscht, da Scharia weder ein „Gesetz“ ist, noch mit dem Begriff „Recht“ im säkularen Sinne wiedergegeben werden kann. Zu den interessantesten Fragen der zeitgenössischen Scharia und Islam-Debatte gehört die Frage danach, was den festen Kern von Scharia bzw. des Islam ausmacht und wo das Feld der veränderbaren Bestimmungen beginnt, wobei hier zwei Hauptbereiche zu berücksichtigen wären:

 

a) Die Pflichten Gott gegenüber (arab. 'ibâdât)

b) Die zwischenmenschlichen Pflichten bzw. Beziehungen (arab. mu´âmalât)

 

Bei dieser Debatte tritt die kritische Auseinandersetzung mit den verschiedenen Lese- und Interpretationsmöglichkeiten von Koran und Sunna in den Vordergrund.