Juristisches Debakel - Thorsten Franz - E-Book

Juristisches Debakel E-Book

Thorsten Franz

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Beschreibung

Das juristische Debakel ist allgegenwärtig. Vielleicht kann die juristische Utopie helfen. Das Buch klärt zentrale Begriffe des utopischen Rechts und skizziert dessen Systematik. Zudem wird die mitunter skurrile Realität des Rechts gezeigt. Es finden sich viele Beispiele vor allem des realutopischen Gegenwartsrechts. Auch an Dystopien ist kein Mangel.

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Vorwort

Liebe Leser,

im September 2022 zeigte ich im Rahmen des alljährlichen Altmark-Kunstfestivals die Ausstellung „Juristisches Debakel“ in der Herberge am kleinen Weingarten Dahrendorf. Den Titel hat meine Frau Amanda Hasenfusz erfunden.

Motiviert durch viele Gespräche mit Ausstellungsbesuchern stelle ich das Material einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung.

Warnhinweis: Die Lektüre kann das Gerechtigkeitsempfinden empfindlich stören und dystopisches Denken befördern!

Mit guten Wünschen

Thorsten Franz

Übersicht

Teil 1 – Juristopisterei

1. Sie wollten schon immer wissen

2. Juristen sind keine Utopisten

3. Was sind Juristopisten?

Teil 2 – Der utopische Staat und sein Recht

4. Kleiner Staatsbaukasten für Rechtsutopisten

5. Utopia nach Morus: fast keine Gesetze

6. Gesetzesfluten

7. Verständlichkeit von Gesetzen

8. Kurzbezeichnungen von Gesetzen

9. BVerwG-Rekord

10. Präambeln

11. Urteilstenor -EuGH schafft Klarheit

12. Leitsätze von Gerichtsentscheidungen

Teil 3 - Kleine Rechtslehre des utopischen Rechts

13. Definitionen

14. Abgrenzung zum Scherzgesetz

15. Abgrenzung zur rechtlichen Vorstufe der Utopie

16. Rechtsgebiete des reinutopischen Rechts

17. Rechtsgebiete des realutopischen Rechts/Auslegung

Teil 4 – Vergangenheit und Gegenwart des Rechts

18. Vergangenheit des Rechts / Antike und Mittelalter

19. Vergangenheit des Rechts / Frühe Neuzeit bis Moderne

20. Gerechte Rechtssprache der Gegenwart

21. Utopisches Völkerrecht

22. Utopisches Europarecht

23. Utopisches Verfassungsrecht

24. Utopisches Steuerrecht

25. Utopisches Naturschutzrecht

26. Utopisches Wasserrecht

Teil 5 – Zukunft des Rechts

27. Zukunft des Rechts 2050 – Wasserrecht

28. Zukunft des Rechts 2075 – Chinesisch

29. Zukunft des Rechts 2100 – Legal Technology

30. Zukunft des Rechts 2500 – Menschlinge

31. Ausgesondert: Internationales Friedensrecht

32. Ausgesondert: Umweltrechtsutopie

Teil 6 – Durchsetzung des Rechts

33. Vollzugsdefizit und realutopisches Recht

34. Gründe des Vollzugsdefizits, Gründe realutopischen Rechts

35. Erosion gesellschaftlicher Grundlagen

36. Thesen

Teil 1

Juristopisterei

Sie wollten schon immer wissen, …

wie viele Gesetze in Deutschland gelten?

wie die längste Gesetzeskurzbezeichnung lautet?

wozu Leitsätze und Präambeln dienen?

wie man realutopische Gesetze erkennt?

wie man gendergerechte Gesetze fasst?

wie das mit dem Recht wohl weitergeht?

und wer daran eigentlich Schuld hat?

Dann sind Sie nicht normal!

Sind Sie gar ein Juristopist?

Egal, hier finden Sie jedenfalls Antworten.

Der Jurist, der ist ein Mann,

der nur nach Normen leben kann.

Er sieht nur das, was gelten soll,

will‘s Sein ins Sollen pressen,

tut dabei sehr oft vergessen,

dass manches hat als Recht gegolten,

was „Unrecht“ heute wird gescholten

und, dass das Recht nur kurze Zeit

gänzlich unverändert bleibt.

Wenn das Juristenhirn erkrankt,

wie besoffen durch Gesetze schwankt,

weil`s sich an der Zukunft reibt,

die heile Welt bald auf der Strecke bleibt.

Nun ist der Juristopist geboren,

sein Verstand, der ist verloren,

weil dieser nicht mehr weiß,

was ist Wahrheit, was ist … .

Wie erkennt man Juristopisten?

Griebelbatzer, Griebelbocker, Griebelbotzer, Griebelbracker, Griebelbralzer, Griebelbranser, Griebelbratzer, Griebelbratzler, Griebelbraxer, Griebelbrökser, Griebelbröler, Griebelbrolser, Griebelbrölser, Griebelbrommser, Griebelbrotzer, Griebelbrötzer, Griebelbröxner, Griebelbrotzler, Griebelbrötzler, Griebelbrummser, Griebelbrurzer, Griebelbrürzer, Griebelbrurzler, Griebelbrürzler, Griebelbrutzer, Griebelbrützer, Grieblbrützler, Griebelbrützner, Griebelbürzer, Griebeldröcker, Griebeldröckler, Griebeldröckser, Griebeldrölser, Griebeldrölzer, Griebeldrölzner, Griebeldrotzer, Griebeldrötzer, Griebeldrötzler, Griebeldrummser, Griebeldruser, Griebeldrutzer, Griebeldrützer, Griebelfrocker, Griebelfröcker, Griebelfrotzer, Griebelfrötzer, Griebelgröcker, Griebelgrölzer, Griebelgröpel, Griebelhatzer, Griebelhätzer, Griebelhörtzer, Griebelhotzer, Griebelhötzer, Griebelhurzer, Griebelhürzer, Griebelklönser, Griebelklönzer, Griebelklötzer, Griebelknätzer, Griebelknotzer, Griebelknötzer, Griebelknöxer, Griebelknurzer, Griebelknürzer, Griebelkömper, Griebelkörker, Griebelkörkser, Griebelkorksner, Griebelkörksner, Griebelkörser, Griebelkörzer, Griebelkörzler, Griebelkörzner, Griebelkötzer, Griebelkrätzer, Griebelkrätzner, Griebelkrepel, Griebelkrölzer, Griebelkröpel, Griebelkrönser, Griebelkröper, Griebelkrotzer, Griebelkrötzer, Griebelkrülzer, Griebelkrumser, Griebelkrümser, Griebelkunzer, Griebelkrünzer, Griebelkrürzer, Griebelkrützer, Griebellötzer, Griebellünzer, Griebelmocker, Griebelmöcker, Griebelmockner, Griebelmöckner, Griebelmölch, Griebelmölcher, Griebelmönker, Griebelmonzer, Griebelmönzer, Griebelmorzer, Griebelmörzer, Griebelmorzner, Griebelmörzner, Griebelmötzner, Griebelmöxer, Griebelmöxner, Griebelmürzer, Griebelmürzner, Griebelpocker, Griebelpöcker, Griebelpolzer, Griebelpötzer, Griebelpratzer, Griebelprätzer, Griebelprocker, Griebelpröcker, Griebelpröker, Griebelprolser, Griebelprölser, Griebelprolzer, Griebelprölzer, Griebelprommser, Griebelpronker, Griebelprönker, Griebelprötzer, Griebelratzer, Griebelrolter, Griebelrölzer, Griebelrommser, Griebelrorpser, Griebelrörpser, Griebelrorter, Griebelrorzer, Griebelrörzer, Griebelrotzer, Griebelrötzer, Griebelröxer, Griebelrozer, Griebelrülzer, Griebelrümser, Griebelschlacker, Griebelschlocker, Griebelschlöcker, Griebelschlockser, Griebelschlöckser, Griebelschlomper, Griebelschlömper, Griebelschlonzer, Griebelschlönzer, Griebelschlötzer, Griebelschlunzer, Griebelschlünzer, Griebelschlünzler, Griebelschlurzer, Griebelschlürzer, Griebelschlutzer, Griebelschmacker, Griebelschmackler, Griebelschmackser, Griebelschmocker, Griebelschmöcker, Griebelschmöckler, Griebelschmolch, Griebelschmölch, Griebelschmoler, Griebelschmöler, Griebelschmolzer, Griebelschmolzer, Griebelschmölzer, Griebelschmonzer, Griebelschmönzer, Griebelschmotzer, Griebelschmötzer, Griebelschmözer, Griebelschmozzer, Griebelschmucker, Griebelschmülzer, Griebelschmürzer, Griebelschmützer, Griebelschnatzer, Griebelschnolzer, Griebelschnölzer, Griebelschnotzer, Griebelschnötzer, Griebelschobser, Griebelschopser, Griebelschöpser, Griebelschorzer, Griebelschörzer, Griebelschosser, Griebelschockser, Griebelschotzer, Griebelschötzer, Griebelschraper, Griebelschräper, Griebelschröcker, Griebelschrolzer, Griebelschrölzer, Griebelschröper, Griebelschrubser, Griebelschrulpser, Griebelschrulzer, Griebelschrülzer, Griebelschrumper, Griebelschrümper, Griebelschrumser, Griebelschrumzer, Griebelschrümzer, Griebelschrunzer, Griebelschrünzer, Griebelschrüper, Griebelschrupser, Griebelschruser, Griebelschrüser, Griebelschrützer, Griebelschubser, Griebelschumper, Grieelschümper, Griebelschwacker, Griebelschwalzer, Griebelschwämser, Griebelschwämzer, Griebelschwocker, Griebelschwöcker, Griebelschwöker, Griebelschwölker, Griebelschwömpzer, Griebelschwömser, Griebelschwolzer, Griebelschwölzer, Griebelschwömser, Grieblschwonker, Griebelschwönker, Griebelschwonkler, Griebelschwönkler, Griebelschwonzer, Griebelschwönzer, Griebelschwonzer, Griebelschwönzer, Griebelschwörzer, Griebelschwotzer, Griebelschwucker, Griebelschwücker, Griebelschwückler, Griebelschwürzer, Griebelschwurzler, Griebelschwürzler, Griebelsolter, Griebelsölter, Griebelsöltner, Griebelsolzer, Griebelsölzer, Griebelsolzner, Griebelsömpfer, Griebelsörzer, Griebelsotzer, Griebelsötzer, Griebelsöxer, Griebelspanzer, Griebelspolzer, Griebelspölzer, Griebelspolzner, Griebelspölzler, Griebelsponzer, Griebelspönzer, Griebelspörzer, Griebelspörzler, Griebelspörzner, Griebelsöxer, Griebelspranker, Griebelspränker, Griebelspranzer, Griebelspränzer, Griebelspränzler, Griebelspränzner, Griebelsprocker, Griebelspröcker, Griebelsprockler, Griebelspröckler, Griebelsprockner, Griebelspröckner, Griebelspröckser, Griebelsprolzer, Griebelsprölzer, Griebelsprolzner, Griebelsprölzner, Griebelspronker, Griebelspronker, Griebelsprönker, Griebelspronkler, Griebelsprönkler, Griebelsprönzer, Griebelspronzner, Griebelspönzner, Griebelspranzner, Griebelspränzner, Griebelsprömpfer, Griebelspröpfler, Griebelsprötzner, Griebelsprückler, Griebelsprulter, Griebelsprulzer, Griebelsprülzer, Griebelsprümfer, Griebelsprümpfler, Griebelsprupfler, Griebelsprüpfler, Griebelsprupfner, Griebelsprüpfner, Griebelspurzler, Griebelsprürzler, Griebelspuler, Griebelspulzer, Griebelspülzer, Griebelspurler, Griebelspürler, Griebelspürzer, Griebelspurzler, Griebelspürzler, Griebelspurzner, Griebelspürzner, Griebelspurler, Griebelspürler, Griebelspurzler, Griebelspürzler, Griebelspützler, Griebelspützner, Griebelstölzer, Griebelstätzer , Griebelstötzer, Griebelstralter, Griebelstralzer, Griebelströckler, Griebelströckner, Griebelströcksner, Griebelströlker, Griebelstrolzer, Griebelströlzer, Griebelstronzer, Griebelströnzer, Griebelströnzner, Griebelströppler, Griebelströrzner, Griebelströzer, Griebelstrulzer, Griebelstrülzer, Griebelstrülzner, Griebelstülpner, Griebelstrüpper, Griebelstüxner, Griebelsulter, Griebelsülter, Griebelsülzer, Griebelsulzner, Griebelsülzner, Griebelsümser, Griebelsürpser, Griebelsürpzer, Griebelsüxer, Griebelwocker, Griebelwöcker, Griebelwölser, Griebelwolzer, Griebelwölzer, Griebelwölzner, Griebelwönker, Griebelwönkler, Griebelwönkser, Griebelwönser, Griebelwörper, Griebelwörpser, Griebelwörpsler, Griebelwotzer, Griebelwötzer, Griebelwöxer, Griebelwöxner, Griebelwultzer, Griebelwültzner, Griebelwülzer, Griebelwürpsner, Griebelzöcker, Griebelzölzer, Griebelzootzner, Griebelzotzner, Griebelzötzer, Griebelzötzler, Griebelzozer, Griebelzözer, Griebelzulpser, Griebelzulser, Griebelzulsner, Griebelzulzer, Griebelzulzner, Griebelzünpsner, Griebelzüpsner, Griebelzurler, Griebelzurpser, Griebelzürpser, Griebelzürpsner, Griebelzürpzer, Griebelzurzer, Griebelzürzer, Griebelzurzler, Griebelzürzler, Griebelzurzner, Griebelzürzner, Griebelzutzer, Griebelzützer, Griebelzutzner, Griebelzützner, Griebelzüxer …

und Schlimmeres. Jedenfalls sind sie anders als andere, weswegen man sie auch nicht selten zusammen mit ihrem Traum von einer besseren Welt (meist sogar rechtskonform) umbrachte.

Nebenbei bemerkt: viele Juristopisten sind auch wahre

… Griebselbacker, Griebselbatzer, Griebselbocker, Griebselbotzer, Griebselbracker, Griebselbratzer usw. (s. o. Griebelbacker usw.), Griebseniche, Griepelbacker, Griebselbatzer usw., Griepselbacker, Griepselbatzer usw., Grierzelbacker, Grierzelbatzer usw., Griezelbacker, Griezelbatzer usw., Gröbelbacker, Gröbelbatzer usw. , Gröbenbacker, Gröbenbatzer usw., Gröleriche, Gröpelbacker, Gröpelbatzer usw., Gröpselbacker, Gröpselbatzer usw., Grötzelbacker, Grötzelbatzer usw., Grübelbacker, Grübelbatzer usw. (vor allem Grübelknürzer), Grübselbacker, Grübselbatzer usw., Grüleriche, Grümberiche, Grümperiche, Grüpelbacker, Grüpelbatzer usw., Grürpelbacker, Grürpelbatzer usw., Grürzeriche, Gürpelbacker, Gürpelbatzer usw., Gürzelbacker, Gürzelbatzer usw., Hörzelbacker, Hörzelbatzer usw., Hurzelbacker, Hurzelbatzer usw., Hürzelbacker, Hürzelbatzer usw., Knöbelbacker, Knöbelbatzer usw., Knölze, Knölzeriche, Knömperiche, Knönzeriche, Knörpelbacker, Knörpelbatzer usw., Knörpselbacker, Knörpselbatzer usw., Knöselbacker, Knöselbatzer usw., Knübelbacker, Knübelbatzer etc., Knülze, Knümperiche, Knülzeriche, Knüpselbacker, Knüpselbatzer usw., Knürberiche, Knürpelbacker, Knürpelbatzer usw., Knürperiche, Knürzeriche, Knützeriche, Köbelbacker, Köbelbatzer usw., Köbselbacker, Köbselbatzer usw., Kölzelbacker, Kölzelbatzer usw., Körzelbacker, Körzelbatzer usw., Krepelbacker, Krepelbatzer usw., Krepselbacker, Krepselbatzer usw., Krilzeriche, Kripelbacker, Kripelbatzer usw., Kripelbacker, Kripelbatzer, Kripelschmocker usw., Kripelschmölche, Krippelbacker, Krippelbatzer usw., Kripselbacker, Kripselbatzer, Kripselkröper, , Kripselschnötzer, Kribsenschnötzer, Kriebelschmöcker, Kröbenbacker, Kröbenbatzer usw., Kröckelschmölche, Kröckelbacker, Kröckelbotzer usw., Krölzeriche, Krömberiche, Kröperiche, Kröpelbacker, Kröpelbatzer usw., Kröpselbacker, Kröpselbatzer usw., Kröpseriche, Krötzeriche, Krözeriche, Krözelbacker, Krözelbatzer, Krözelbotzer usw., Kürpselbacker, Kürpselbatzer usw., Jögelbacker, Jögelbatzer usw. (vor allem Jögelkröser), Mözelbacker, Mözelbatzer (vor allem Mözelspölzer), Quödelbacker, Quödelbatzer usw., Rockenbacker, Rockenbatzer usw., Rölzenbacker, Rölzenbotzer usw., Rübelbacker, Rübelbatzer usw., Schlanze, Schlanzenbacker, Schlanzenbatzer usw., Schlänzeriche, Schlölze, Schlölzelbacker, Schölzelbatzer usw., Schötzelbacker, Schötzelbatzer, Schlözelbotzer usw., Schlönze, Schlönzenbacker, Schlönzenbatzer, Schlönzenbotzer usw., Schlönzeriche, Schlummberiche, Schlunze, Schlunzenbacker, Schlunzenbatzer, Schlunzenbotzer usw., Schlunzeriche, Schmacker, Schmanze, Schmanzenbacker, Schmanzenbatzer usw., Schmockelbolche, Schmöcke, Schmocker, Schmöcker, Schmocks, Schmolze, Schmölze, Schmompfe, Schmompfenbacker, Schmompfenbatzer usw., Schmonke, Schmonkenbacker, Schmonkenbatzer usw., Schmonze, Schmonzenbacker, Schmonzenbatzer usw., Schmoppenbacker, Schmoppenbatzer usw., Schmopperiche, Schmörze, Schmotze, Schmotzeriche, Schmurze, Schmurzeriche, Schnödelbacker, Schnödelbatzer, Schnödelbocker, Schnödelbotzer, Schnödelhotzer usw., Schnoffelbacker, Schnoffelbatzer, Schnoffelschnotzer, Schnoffelschotzer, Schnoffelsprolzer usw., Schnöpsel, Schnürbselbacker, Schnürbselbatzer, Schnürbselbotzer usw., Schnurze, Schnurzeriche, Schnurzenbacker, Schnurzenbatzer, Schnurzenbotzer usw., Schockelbacker, Schockelbatzer usw., Schotze, Schotzeriche, Schotzenbacker, Schotzenbatzer usw., Schöffelbacker, Schöffelbatzer usw., Schöffleriche, Schölzeriche, Schöperiche, Schözeniche, Schözeriche, Schprocker, Schrockelbacker, Schrockelbatzer, Schrockelschotzer usw., Schrübselbacker, Schrübselbatzer usw., Schwapenbacker, Schwapenbocker usw., Schwappenbacker, Schwappenbocker usw., Schwocke, Schwonker, Schwoppse, Schwotze, Spocke, Spolze, Sponze, Sporckse, Spoxe, Spölze, Spönkeriche, Spözeriche, Spracke, Spranze, Spratze, Spratzenbacker, Spratzenbatzer usw., Spröckelbacker, Spröckelbatzer usw., Sprockse, Spröckleriche, Spröckse, Sprolze, Spronze, Spronzenbacker, Spronzenbatzer usw., Sprolze, Sprolzenbacker, Sprolzenbatzer usw., Sprotze, Sprotzenbacker, Sprotzenbatzer usw., Sprötze, Sprötzenbacker, Sprötzenbatzer usw., Sprulke, Sprulkeriche, Sprulze, Sprulzeriche, Sprunze, Sprunzeriche, Sprutze, Sprutzeriche, Spurze, Spurzenbacker, Spurzenbatzer usw., Spurzeriche, Sputze, Sputzeriche, Spülze, Spülzeriche, Spürze, Spürzeniche, Spürzeriche, Spütze, Spützeriche, Strackse, Stralze, Stranze, Strockse, Strolze, Stronze, Strönke, Strötzer, Struckse, Strulze, Strülze, Strunze, Wröbelbacker, Wröbelbatzer, Wröbelpölzer usw., Zöpelbacker, Zöpelbatzer usw., Zöselbacker, Zöselbatzer usw., Züpelbacker, Züpelbatzer usw., Züpfelbacker, Züpfelbatzer usw., Zürzelbacker, Zürzelbatzer usw. (vor allem Zürzelzönsler)

Diese kröpeligen Spolzer gehören gegranst, gegrätzt, gegrotzt, gegrölst, gegrügelt, gekrölzt, gegrötzt, gekröpelt, gekrünzelt, gekrürzelt, gemöckelt, gemörzelt, geprönst, geschlömpft, geschlöpft, geschwölzt, geschwönkt, gespöckelt, gespöckselt, gespölzt, gespönst, gesponzelt, gespönzelt, gespörzelt, gesprockelt, gesprockselt, gespröckselt, gesprolzt, gesprölzt, gespronst, gesprönst, gesprotzt, gesprötzt, gespulst, gespülst, gespulzt, gespülzt, gespunzelt, gespünzelt, gespurzt, gespurzelt, gespürzelt, gewolzt, gewölzt, gezonst, gezunst, gezünst, gezurzt und gezürzt. Warum? Denn sie sind brobelig, broberig, brobzelig, brolzelig, brolzerich, bronkelig, bronzelig, bronserig, brotzelig, brozelig, brozeliger, bröbelig, bröbselig, bröckselig, brökselig, brönkelig, bröpelig, bröpselig, brötzelig, brötzeliger, brözelig, frölzig, frönzig, frülzig, frünkig, frünzig (vor allem frünziger als andere), frürzig, früzig, griebelig, griezelig, gröbelig, gröllzelig, grönzelig, gröpelig, gröpselig, gröpzelig, grötzelig, grözelig, höckselig, hörpelig, hörzelig, hurzelig, hürzelig, huxelig, knöbelig, knölzig, knöpelig, knurzig, köbelig, kölzig, köpelig, körzelig, kötzelig, krepselig, kröbelig, kröberich, kröbselig, kröckelig, kröckerich, kröckserich, krölbelig, krölzelig, kröpelig, kröperich, kröpselig, kröselig, krötzerich, krözelig, küstelig, kützelig, öllperig, öllzelig, öllzig, ömterig, ömzerig, öpretzig, özelig, prackelig, preckelig, prockelig, prokelig, prolzig, pronkelig, pronkig, pronzelich, pröckelig, prökelig, prölzelich, prölzig, prönkig, prötzelich, prötzig, quödelig, quönzelig, quörzelig, quöselig, qurzelig usw.

Jetzt aber Schluss damit! Auf nach Utopia!

Teil 2

Der utopische Staat und sein Recht

Idealer Staat, ideales Recht?

(Grundfragen der Organisation von Gemeinwesen durch Verfassungsrecht)

1. Wer soll herrschen?

a. Volk (unmittelbar/mittelbar)

b. Herrschaft weniger (Aristokratie/Stände/Experten/Militär etc.)

c. Alleinherrscher

d. Künstliche Intelligenz

e. Kombinationen der Grundmodelle; mit/ohne Partizipation

f. Sonstige Herrschaftsform

2. Welche Grundfunktionen soll das organisierte Gemeinwesen haben?

a. Schutz nach außen

b. Friedensordnung nach innen (Rechtsordnung, Rechtsschutz etc.)

c. „Infrastrukturverantwortung“ (ohne sozialstaatliche Infrastruktur)

d. Gewährleistung sozialer Sicherheit und Gerechtigkeit (wenig bis max.)

e. Umweltschutzstaat (wenig bis max.)

f. Verhinderung von Marktversagen / Marktkorrektur

g. Erziehungsfunktion

h. Kombinationen der Funktionen

3. Welche Grundwerte sollen gelten?

a. Achtung von Menschenwürde/Menschenrechten

b. Gleichheit vor dem Gesetz

c. Freiheit u.a. der Wirtschaft (Eigentums-, Gewerbe-, Koalitionsfreiheit etc.) oder staatliche Lenkung und Wirtschaft

d. Solidarität (Sozialstaat, Umverteilung, soz. Arbeit, Daseinsvorsorge)

e. Umweltschutz/-verantwortung

f. Kombinationen der Funktionen

4. Reichweite der Grundwerte im Einzelnen?

a. Abwägbarkeit von Menschenrechten mit staatlichen Interessen

b. Reichweite der Freiheit bei Kollision mit staatlichen Interessen

c. Maß der geschuldeten Solidarität (Ausmaß steuerlicher Eingriffe etc.) / Niveau sozialstaatlicher Leistung

d. Maß der Umweltverantwortung / Niveau staatlichen Umweltschutzes

e. Ausmaß der Markteingriffe (regulativ, distributiv, staatswirtschaftlich etc.)

f. Akzeptanz herrschaftsfreier Räume

5. Wer konkretisiert die Werte (Definitionshoheit)? Wer kann sie verändern?

6. Wer sichert die Geltung der Werte (Organisation/Kontrolle der Durchsetzung der Werte)?

Antworten des Autokraten:

ad 1.:

Ich!

ad 2.:

Sicherung meiner Macht

ad 3., 4.:

Grundwerte? Alle sollen mir gehorchen!

ad 5., 6.:

Ich!

„Gesetze haben sie überaus wenige; denn dank ihrer Verfassung kommen sie mit ganz wenigen aus. Das tadeln sie denn auch in erster Linie bei anderen Völkern, dass dort unzählige Bände von Gesetzen und Kommentaren noch nicht genügen. Sie selber halten es dagegen für höchst unbillig, irgendjemanden auf Gesetze zu verpflichten, die entweder zu zahlreich sind, als daß es möglich wäre, sie zu lesen, oder zu dunkel, als daß sie jedermann verstehen könnte.

Auch schließen sie grundsätzlich sämtliche Advokaten aus, die ja ihre Prozesse so schlau zu betreiben und über die Gesetzesbestimmungen so spitzfindig zu disputieren wissen. Sie halten es nämlich für besser, daß jeder seinen Prozeß selber führt und das, was er seinem Anwalt erzählen würde, stattdessen seinem Richter mitteilt; so gäbe es weniger Umschweife und die Wahrheit würde leichter ans Licht gebracht; denn wenn ein Mann redet, den kein Anwalt vorher Verstellung gelehrt hat, so erwägt der Richter die einzelnen Argumente sorgfältig und kommt weniger gewandten Parteien gegen die Verleumdungen verschlagener Gegner zu Hilfe. Bei anderen Völkern ist das infolge der Unmasse höchst entwickelter Gesetze schwer durchzuführen.

Bei ihnen dagegen ist jeder einzelne rechtskundig. Denn einmal sind, wie gesagt, die Gesetze dort sehr wenig zahlreich und überdies halten sie die gröbste Auslegung immer für die richtigste. Wenn nämlich die Gesetze, wie sie sagen, nur zu dem Zweck bekannt gemacht werden, damit jedermann durch sie an seine Pflichten gemahnt werde, so enthält eine feinere Auslegung diese Mahnung nur für ganz wenige, da nur wenige imstande sind, ihr zu folgen, während eine schlichtere und näherliegende Deutung der Gesetze jedermann zugänglich ist. Was die große Masse angeht, die doch am zahlreichsten ist und am meisten der Ermahnung bedarf: was sollte es der überhaupt für einen Unterschied machen, ob man gar keine Gesetze gibt oder die bestehenden in einem so künstlichen Sinne auslegt, daß nicht anders als mit großem Scharfsinn und langem Disputieren ihre Bedeutung zu ergründen ist?“1

1 Thomas Morus, Utopia (Übersetzung des Textes von 1516), Reclam 1980, S. 117.

(ohne Völkerrecht)2

Jahr

Gesetze §§

VO §§

Gesamt

2010

1.668 43.085

2.655 36.850

79.935

2011

1.623 42.948

2.636 36.958

79.906

2012

1.625 43.391

2.648 37.224

80.615

2013

1.647 43.777

2.681 37.927

81.704

2014

1.669 44.214

2.720 38.193

82.407

2015

1.671 44.522

2.754 38.484

83.006

2016

1.684 45.218

2.758 38.715

83.933

2017

1.670 46.198

2.691 38.994

85192

2018

1.697 47.410

2.722 39.713

87.123

2019

1.702 47.712

2.731 39.798

87.510

2020

1.714 48.426

2.736 40.405

88.831

2021

1.738 49.370

2.800 41.823

91.193

2022

3

1.773 50.738

2.795 42.590

93.328

Zurzeit gelten ca.

93.000 Einzelnormen

des Bundesrechts

Völkerrecht:

über 1.000 Regelungen

Unionsrecht:

ca. 8.500 EU-Verordnungen, ca. 1.900 EU-Richtlinien (weitere sonstige EU-Rechtsakte, zus. ca. 33.000)

Landesrecht:

jeweils einige tausend Vorschriften der Bundesländer (grob geschätzt/gemittelt ca.20.000 pro Land)

Ortsrecht:

einige tausend Einzelnormen des Satzungs- und Verordnungsrechts (im jeweiligen Bundesland)

und mehr:

(…) zudem tausende Verwaltungsvorschriften

Das heißt, grob geschätzt gelten hierzulande zurzeit

ca.150.000 Einzelnormen

Bei weiterem Anstieg der Vorschriftenanzahl, wie in den letzten zehn Jahren (ca. 10.000 Vorschriften), gölten

im Jahr 2122: ca. 250.000 Einzelnormen

im Jahr 2372: ca. 500.000 Einzelnormen

im Jahr 2872: ca. 1 Millionen Einzelnormen

Alles halb so schlimm, wenn sie zumindest gut verständlich sind:

2 Quelle: BT-Drs. 20/721 vom 15.02.2022.

3 Schätzzahl.

Das Bundesverfassungsgericht sieht es wie Thomas Morus:

„Das Gebot der (…) Normenklarheit (…) soll die Betroffenen befähigen, die Rechtslage anhand der gesetzlichen Regelung zu erkennen, damit sie ihr Verhalten danach ausrichten können.“ 4

Die meisten Gesetzentwürfe stammen von der Bundesregierung. Für sie gilt § 42 V 1 GGO5: Ihre „Gesetzentwürfe müssen sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich gefasst sein"

So war die Bundesregierung etwa auch beim Einkommenssteuergesetz um Verständlichkeit bemüht, zumal es für alle gilt, die Einkommen erzielen. Wenn daher jemand in das Gesetz wie ein Schwein ins Uhrwerk schaut, dann kann es sich nur um einen selten dummen Menschen handeln, nicht aber um „jedermann“.

Schauen wir uns das für Einkommenssteuerpflichtige geltende EStG an, das von jedermann (mit ein wenig guten Willen) leicht zu verstehen sein müsste:

Vorbemerkung: § 32b EStG hatte 17 frühere Fassungen und wird in 66 Vorschriften zitiert.

Warnhinweis: Die Lektüre kann Kopfschmerzen verursachen!

§ 32b Progressionsvorbehalt

(1) 1Hat ein zeitweise oder während des gesamten Veranlagungszeitraums unbeschränkt Steuerpflichtiger oder ein beschränkt Steuerpflichtiger, auf den § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Anwendung findet,

1. a) Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch; Insolvenzgeld, das nach § 170 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch einem Dritten zusteht, ist dem Arbeitnehmer zuzurechnen,

b) Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder vergleichbare Lohnersatzleistungen nach dem Fünften, Sechsten oder Siebten Buch Sozialgesetzbuch, der Reichsversicherungsordnung, dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte oder dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte,

c) Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, die Sonderunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz sowie den Zuschuss bei Beschäftigungsverboten für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während einer Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften,

d) Arbeitslosenbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz,

e) Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045),

f) Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld nach dem Bundesversorgungsgesetz,

g) nach § 3 Nr. 28 steuerfreie Aufstockungsbeträge oder Zuschläge sowie nach § 3 Nummer 28a steuerfreie Zuschüsse,

h) Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 5 des Unterhaltssicherungsgesetzes,

i) nach § 3 Nummer 60 steuerfreie Anpassungsgelder,

j) Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz,

k) nach § 3 Nummer 2 Buchstabe e steuerfreie Leistungen, wenn vergleichbare Leistungen inländischer öffentlicher Kassen nach den Buchstaben a bis j dem Progressionsvorbehalt unterfallen, oder

2. ausländische Einkünfte, die im Veranlagungszeitraum nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben; dies gilt nur für Fälle der zeitweisen unbeschränkten Steuerpflicht einschließlich der in § 2 Abs. 7 Satz 3 geregelten Fälle; ausgenommen sind Einkünfte, die nach einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen im Sinne der Nummer 4 steuerfrei sind und die nach diesem Übereinkommen nicht unter dem Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der Einkommensteuer stehen,

3. Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung steuerfrei sind,

4. Einkünfte, die nach einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen unter dem Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der Einkommensteuer steuerfrei sind,

5. Einkünfte, die bei Anwendung von § 1 Abs. 3 oder § 1a oder § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 im Veranlagungszeitraum bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens unberücksichtigt bleiben, weil sie nicht der deutschen Einkommensteuer oder einem Steuerabzug unterliegen; ausgenommen sind Einkünfte, die nach einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen im Sinne der Nummer 4 steuerfrei sind und die nach diesem Übereinkommen nicht unter dem Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der Einkommensteuer stehen,

bezogen, so ist auf das nach § 32a Abs. 1 zu versteuernde Einkommen ein besonderer Steuersatz anzuwenden. 22Satz 1 Nr. 3 gilt nicht für Einkünfte

1. aus einer anderen als in einem Drittstaat belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebsstätte,

2. aus einer anderen als in einem Drittstaat belegenen gewerblichen Betriebsstätte, die nicht die Voraussetzungen des § 2a Abs. 2 Satz 1 erfüllt,

3. aus der Vermietung oder der Verpachtung von unbeweglichem Vermögen oder von Sachinbegriffen, wenn diese in einem anderen Staat als in einem Drittstaat belegen sind, oder

4. aus der entgeltlichen Überlassung von Schiffen, sofern diese ausschließlich oder fast ausschließlich in einem anderen als einem Drittstaat eingesetzt worden sind, es sei denn, es handelt sich um Handelsschiffe, die

a) von einem Vercharterer ausgerüstet überlassen oder

b) an in einem anderen als in einem Drittstaat ansässige Ausrüster, die die Voraussetzungen des § 510 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs erfüllen, überlassen oder

c) insgesamt nur vorübergehend an in einem Drittstaat ansässige Ausrüster, die die Voraussetzungen des § 510 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs erfüllen, überlassen worden sind, oder

5. aus dem Ansatz des niedrigeren Teilwerts oder der Übertragung eines zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts im Sinne der Nummern 3 und 4. 33§ 2a Abs. 2a und § 15b sind sinngemäß anzuwenden.

(1a) Als unmittelbar von einem unbeschränkt Steuerpflichtigen bezogene ausländische Einkünfte im Sinne des Absatzes 1 Nr. 3 gelten auch die ausländischen Einkünfte, die eine Organgesellschaft im Sinne des § 14 oder des § 17 des Körperschaftsteuergesetzes bezogen hat und die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung steuerfrei sind, in dem Verhältnis, in dem dem unbeschränkt Steuerpflichtigen das Einkommen der Organgesellschaft bezogen auf das gesamte Einkommen der Organgesellschaft im Veranlagungszeitraum zugerechnet wird.

(2) Der besondere Steuersatz nach Absatz 1 ist der Steuersatz, der sich ergibt, wenn bei der Berechnung der Einkommensteuer das nach § 32a Abs. 1 zu versteuernde Einkommen vermehrt oder vermindert wird um

1. im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 die Summe der Leistungen nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (§ 9a Satz 1 Nr. 1), soweit er nicht bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar ist;

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