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Das Buch enthält ca. 350 Prüfungsfragen zum Verwaltungsrecht und zwar in den Wissensgebieten Grundlagen des Öffentlichen Rechts, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt (mit Ermessenslehre), Bescheidtechnik, Anordnung sofortiger Vollziehung, Verwaltungsvollstreckung, Widerspruchsverfahren, Klageverfahren und einstweiliger Rechtsschutz. Nicht enthalten ist das Nebengebiet staatliche Ersatzleistungen. Zusätzlich zu den Prüfungsfragen (mit Antworten) finden sich zahlreiche Übungsaufgaben (mit Lösungen). Vor allem die mündliche Prüfung verlangt vom Prüfling sicheres, schnell abrufbares Wissen zu den wichtigsten Vorschriften des Rechtsgebietes. Das vorliegende Werk soll in erster Linie dem Erwerb dieses sicheren, schnell abrufbaren Wissens dienen. Zudem soll es aber auch helfen, die Fähigkeit zu entwickeln, sich - auf der Grundlage dieses Wissens - in noch unbekannte Frage- und Fallgestaltungen hineinzudenken und Lösungen zu erarbeiten.
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Seitenzahl: 174
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Das vorliegende Werk enthält zum Wissensgebiet „Verwaltungsrecht“ ca. 350 Prüfungsfragen mit Antworten sowie zahlreiche Übungsaufgaben mit Lösungen. Die Fragen und Aufgaben dienen dem Erwerb prüfungsrelevanter Rechtskenntnisse der Gebiete „Grundlagen des Öffentlichen Rechts“, „Allgemeines Verwaltungsrecht“ und „Verwaltungsprozessrecht“.
Das Allgemeine Verwaltungsrecht wird hier untergliedert in die Gebiete Verwaltungsverfahren und Lehre vom Verwaltungsakt, Ermessenslehre, Anordnung sofortiger Vollziehung, Verwaltungsvollstreckung, Widerspruchsverfahren sowie Bescheidtechnik. Nicht behandelt wird das Recht der staatlichen Ersatzleistungen und des Verwaltungsvertrages. Das Besondere Verwaltungsrecht erlangt nur mittelbar Bedeutung – etwa im Hinblick auf Ermächtigungsgrundlagen.
Auf dem Gebiet des Verwaltungsprozessrechts wird neben den wichtigsten Klagearten auch der vorläufige Rechtsschutz behandelt. Nicht näher eingegangen wird auf die Rechtsmittel.
Das Schwergewicht des Vollzugs liegt bekanntlich bei der Landes- und Kommunalverwaltung. Für diese gelten nicht nur bundesrechtliche, sondern auch einige landesrechtliche Bestimmungen des allgemeinen Verwaltungsrechts und Prozessrechts. Daher sollte man sich diese Rechtsgebiete nicht nur anhand des Bundesrechts erschließen, sondern auch die im jeweiligen Bundesland geltenden Rechtslage beachten. Diesem Werk liegt die Rechtslage im Land Sachsen-Anhalt zugrunde.
Die Fragen und Übungen sollen dem Erwerb sicheren und schnell abrufbaren Wissens zu den wichtigsten Vorschriften des Verwaltungsrechts dienen. Reine Fallübungsbücher vermitteln das nötige Prüfungswissen im Verwaltungsrecht oft nicht in der nötigen Breite und bereiten – ebenso wie Lehrbücher – oft auch nicht gezielt auf die Fragesituation mündlicher Prüfungen vor. Vor allem für die mündliche Prüfung braucht es aber schnell abrufbares Wissen in der ganzen Breite des Prüfungsstoffs. Dieses erst schafft die nötigen sicheren „Trittsteine“ – im Übrigen auch für den Weg durch komplexere Falllösungen.
Vor einem bloßen „Auswendiglernen“ von Antworten bzw. Lösungen sei gewarnt. Es bedarf vielmehr eines „verstehenden Lernens“. Auch Lernkontrolle ist unerlässlich. Lassen Sie sich daher von jemandem „abfragen“, der die Richtigkeit Ihrer Antworten sicher beurteilen kann. Simulieren Sie die Prüfungssituation!
Viel Erfolg bei Ihren Prüfungen im Verwaltungsrecht!
Thorsten Franz im Oktober 2024
Teil 1. Prüfungsfragen und Übungsaufgaben
A. Grundlagen Öffentliches Recht
Grundwissen, Test zum Grundwissen
Lückentext
Arbeitsblätter
Prüfungsfragen
B. Allgemeines Verwaltungsrecht
Normsuchaufgaben
Arbeitsblätter
Prüfungsfragen
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt
Ermessen
Anordnung sofortiger Vollziehung
Verwaltungsvollstreckung
Widerspruchsverfahren
Bescheidtechnik
C. Verwaltungsprozessrecht
Normsuchaufgaben
Arbeitsblätter
Prüfungsfragen
Allgemeines
Klageverfahren
vorläufiger Rechtsschutz
Teil 2. Antworten und Lösungen
A. Grundlagen Öffentliches Recht
Grundwissen, Test zum Grundwissen
Lückentext
Arbeitsblätter
Prüfungsfragen
B. Allgemeines Verwaltungsrecht
Normsuchaufgaben
Arbeitsblätter
Prüfungsfragen
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt
Ermessen
Anordnung sofortiger Vollziehung
Verwaltungsvollstreckung
Widerspruchsverfahren
Bescheidtechnik
C. Verwaltungsprozessrecht
Normsuchaufgaben
Arbeitsblätter
Prüfungsfragen
Allgemeines
Klageverfahren
vorläufiger Rechtsschutz
Übersicht
Grundwissen
Test zum Grundwissen
Lückentext
Arbeitsblätter
Prüfungsfragen
Antworten/Lösungen auf Seiten → ff.
1. Schritte der Subsumtion
2. Extraktion von Tatbestandsmerkmalen
3. Kriterien der juristischen Auslegung
4. Staat / Staatsgewalten / Staatsfundamentalprinzipien
5. Verwaltungsträger und ihre Organe
6. Begriff des öffentlichen Rechts / Normenhierarchie
7. Erkennen von Ermächtigungs- und Anspruchsgrundlagen
8. Elemente des Rechtsstaatsprinzips
9. Reichweite des Vorbehalts des Gesetzes
10. Grundrechtsprüfung (Grundstruktur bei Gleichheits- und Freiheitsgrundrechten)
11. Merkmale des Verwaltungsaktes
12. Fehlerfolgenlehre des Verwaltungsaktes
13. Subjektives öffentliches Recht und Schutznormtheorie
14. Ermessensfehlerlehre (Grundaussagen)
15. Grundstruktur einer Rechtmäßigkeitsprüfung (Akt öffentlicher Gewalt)
16. Statthaftigkeit des Widerspruchs
17. Grundstruktur einer Prüfung seiner Zulässigkeit und Begründetheit
18. Statthaftigkeit der Anfechtungsklage
19. Grundstruktur einer Prüfung ihrer Zulässigkeit und Begründetheit
20. Aufbau eines Bescheides / Tenorierung
I. Rechtsordnung allgemein
1. Was ist der höchste Verfassungswert?
2. Nennen Sie die Ebenen der Rechtsetzung!
3. Erläutern Sie die Verteilung nationaler Gesetzgebungskompetenzen!
4. Was haben Satzung und Rechtsverordnung gemein, was unterscheidet sie?
5. Nennen Sie die grundlegenden verfassungsrechtlichen Bindungen der Verwaltung!
6. Erläutern Sie die bundesstaatliche Verteilung der Verwaltungskompetenzen in Grundzügen!
7. Erläutern Sie kurz die Stufen des Übermaßverbots!
8. Was besagt der sog. Eingriffsvorbehalt und wo ist er geregelt?
II. Öffentliches Recht
1. Welche Rechtsgebiete gehören zum öffentlichen Recht?
2. Welche Vorschriften zählt man zum öffentl. Recht? Erläutern Sie zwei Abgrenzungstheorien!
3. Definieren Sie die Tatbestandsmerkmale des § 40 I 1 VwGO!
4. Was versteht man unter einem subjektiven öffentlichen Recht?
III. Verwaltungsakt/Verwaltungsverfahren
1. Nennen und definieren Sie die Merkmale des Verwaltungsaktes!
2. Geben Sie jeweils ein Beispiel für die Arten von Allgemeinverfügungen!
3. Typisieren Sie Verwaltungsakte nach ihrem Inhalt und geben Sie jeweils ein Beispiel!
4. Vergleichen Sie die Fehlerfolgenlehre für Gesetz und Verwaltungsakt!
5. Was versteht man unter der Bestandskraft eines Verwaltungsakts?
6. Müssen Verwaltungsakte schriftlich ergehen?
7. Muss jeder Verwaltungsakt begründet werden? (Rechtssatz benennen)
8. Nennen Sie die Arten von Ermessensfehlern des Verwaltungsakts!
9. Wahrt ein Widerspruch am 4.04. die Monatsfrist des § 70 I VwGO, wenn der Verwaltungsakt am 1.03 zur Post gegeben wurde? Begründen Sie!
10. War jemand schuldlos gehindert eine Frist einzuhalten, ist was in Betracht zu ziehen?
11. Welche Vorschrift regelt die Statthaftigkeit des Widerspruchs gegen Verwaltungsakte?
12. Wie nennt man die Bestandteile eines Bescheides?
IV. Juristische Methodik
1. Wie nennt man die juristische Arbeitstechnik?
2. Nennen Sie die Schritte der Rechtsanwendung!
3. Erläutern Sie die Methodik der Rechtsauslegung!
4. Darf die Verwaltung durch Analogie Gesetzeslücken schließen?
Antworten: S. →-→
Der Staatsbegriff umfasst nach klassischem Verständnis die drei Elemente Staatsvolk, ________ und _________. Als die drei Staatsgewalten gelten __________, __________ und ___________. Dieses Modell wird der Wirklichkeit aber nicht gerecht, zumal es Durchbrechungen der Gewaltentrennung gibt. So sind etwa der Erlass von Verordnungen durch die ___________ oder die Gestaltung von Richterrecht durch die __________ derartige Durchbrechungen.
Hauptorgane der EU sind ________, ___________, _________, ________ und _________. Deutsche Staatsorgane sind __________, ________, _________, ___________ und __________. Das Staatsoberhaupt ____________ wird durch die ____________ gewählt. Der Bundestag wird vom ______ und die Landtage werden von _____________ gewählt. Oberste Staatsorgane eines Landes sind i.d.R. __________, _________ und _________. Im heutigen Mehrebenensystem der Rechtsetzung existieren mindestens ______ Ebenen der Rechtsetzung. Innerhalb der sog. Normenpyramide des nationalen Rechts genießt die V___________ den höchsten Rang. Das Europarecht genießt jedoch Anwendungs-__________ vor dem nationalen Recht. Im Hinblick auf die Rechtsdurchsetzung unterscheidet sich das öffentliche Recht grundlegend vom Zivilrecht. Aufgrund der sog. T_____funktion des Verwaltungsaktes bedarf die Verwaltung grundsätzlich keiner gerichtlichen Hilfe, um öffentlich-rechtliche Ansprüche gegenüber dem Bürger durchzusetzen. Unterschiede ergeben sich etwa auch hinsichtlich der Gerichtszuständigkeit. Für öffentlichrechtliche Streitigkeiten nicht-verfassungsrechtlicher Art ist i.d.R. das V____________ zuständig. Öffentliches Recht wird meist definiert als die Gesamtheit der Rechtsnormen, die n____________weise einen Träger von H___________ berechtigen oder verpflichten.
Als Staatsstrukturprinzipen (Ordnungsprinzipien) gelten D__________, R_________, R__________, B___________, S_________ und U_____________. Die repräsentative Demokratie der Bundesrepublik ist ihrer Grundstruktur keine Präsidialdemokratie, sondern ein abgemildertes p____________ System. Das insoweit relevante Misstrauensvotum bezeichnet man auch als __________, weil es auf die Wahl eines Nachfolgers gerichtet ist. Für den Bundesstaat ist die S__________ sowohl des Bundes wie der Gliedstaaten begriffsbildend. Zentrale Elemente des Rechtsstaats sind ___________________, ______________, ____________________, ________________, _____________ und ______________. Für die vollziehende Gewalt gilt kein „Totalvorbehalt“ des Gesetzes, sondern nur ein _____________. Er ist vom P_________vorbehalt für „wesentliche“ (i.S.v. gemeinwichtige) Entscheidungen abzugrenzen. Das in Art. 20 I GG enthaltene Staatsziel ist gerichtet auf die Verwirklichung von s______ S______ und s_____. G________.
Für die Gesetzgebungszuständigkeit der Europäischen Union gilt der Grundsatz ________________________. Im Hinblick auf die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen im Bundesstaat gilt der Grundsatz _______________ (Art. ___ GG), der indes durch ausschließliche und _______________ Bundeskompetenzen durchbrochen wird.
Die deutsche Rechtsordnung besteht aus zwei Zweigen: dem _____________ und dem ______________. Der erste Zweig gliedert sich in Staats- und Verfassungsrecht, ________________ und _____________. Die Rechtsquellen stehen in einer Rangordnung, der sog. __________________. Hiernach ist etwa eine Landesverfassung gegenüber einer Bundesverordnung _____________.
Unionsrecht wird i.d.R. von den __________ Behörden vollzogen. Eine Ausnahme hiervon bilden etwa ______________ der Kommission. Bundesrecht vollziehen im Grundsatz _____________ (vgl. Art. _____ GG) und Landesrecht vollziehen die Länder durch eigene Behörden und durch ihre __________. Die Rechtsdurchsetzung auf diesen Ebenen unterscheidet sich grundlegend. Während etwa im Verhältnis EU/Mitgliedstaat die Kommission Vertragsverletzungen notfalls mithilfe gerichtlicher Verfahren abstellen muss, kann das Land gegenüber seinen Kommunen Mittel der __________ zur Rechtsdurchsetzung einsetzen.
Nach der Verfassung sind folgende Gerichtsbarkeiten zu unterscheiden: ______________, ______________, _____________, _____________ , ___________ und ________________. Die obersten Gerichte des Bundes haben ihren Sitz in ___________, ____________, _____________, ____________, ____________ und _____________. Zentrale Voraussetzung einer rechtsstaatlichen Justiz ist die _________ wie _________ Unabhängigkeit der Richter. Sie wird durch Art. _____ GG gewährleistet. Die Verwerfungskompetenz für Bundesgesetze liegt bei __________, während Verordnungen und Satzungen von jedem _________ für nichtig gehalten werden dürfen. Prüft man die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs, dann unterscheidet man zwischen Z______________ und B_____________. Prüft man die Rechtmäßigkeit einer Norm oder eines anderen Rechtsaktes, dann unterscheidet man zwischen f_________ und m_________ Anforderungen an die Rechtmäßigkeit.
Die juristische Arbeitstechnik nennt man S___________. Sie basiert auf dem Aristoteles zugeschriebenen Syllogismus. Zur Auslegung greift der Jurist auf die vier anerkannten Auslegungskriterien v. Savignys zurück, nämlich _________, __________, _________ und __________ . Führt dies zu keinem eindeutigen Ergebnis und zeigt sich eine Lücke, so kann diese u.U. im Wege der ___________ geschlossen werden. Neben der Lücke bedarf es hierzu einer V____________ der I____________. Typische juristische Argumentationstechniken sind der Erst-________-Schluss und der U________schluss. Die Rechtsdogmatik gilt aufgrund der mit ihr verbundenen Werturteile vielen nicht als W_______________ .
Lösung: S. → f.
Übersicht
1. Doppelte Normenpyramide
2. Anspruchs- und Ermächtigungsgrundlagen
3. Öffentliches Recht oder Privatrecht
4. Extraktion von Tatbestandsmerkmalen
Lösungen: S. → ff.
Fülle die Felder der „doppelten“ Normenpyramide mit folgenden Begriffen aus:kommunale Satzungen, formelle Landesgesetze, Landesverfassung, Bundesverordnungen, vertragliche Grundlagen der EU, tertiäres Unionsrecht, Grundgesetz, Landesverordnungen, Bundesverordnungen, formelle Bundesgesetze, Satzungen funktionaler Selbstverwaltung, sekundäres Unionsrecht!
Lösung: S. →
Anspruchsgrundlage
Ermächtigungsgrundlage
Sonstige Norm*
Art. 6 V GG
Art. 19 IV GG
Art. 80 GG
§ 10 VwVfG
§ 39 I VwVfG
§ 48 IV VwVfG
§ 49a VwVfG
§ 51 VwVfG
§ 73 III VwVfG
§ 40 VwGO
§ 58 II VwGO
§ 60 I VwGO
§ 63 VwGO
§ 80 II Nr. 4 VwGO
§ 14 I GewO
§ 15 II GewO
§ 35 III GewO
§ 55 I GewO
*Zweckbestimmung, Definitionsnorm, Anwendungsbereich, Ausnahme, OWi-Tatbestand etc.
Lösung: S. →
Suchen Sie in folgenden Gesetzen innerhalb von 15 Minuten möglichst alle Anspruchs- und Ermächtigungsgrundlagen: Gewerbeordnung, Versammlungsgesetz, Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt und Umweltinformationsgesetz! Welcher Typus ist i.d.R. leichter auffindbar?
Sind die folgenden Normen Öffentliches Recht oder Privatrecht?
(i.d.R. eindeutige Fälle: Ermächtigungs- und Anspruchsgrundlagen; oft schwierige Fälle: Normen mit Doppelwirkung und Ergänzungsnormen. Achten Sie auf den Sinnzusammenhang!)
1. Art. 6 IV GG (Schutzanspruch der Mutter)
2. Art. 9 III 2 GG (Verbot grundrechtswidriger Abreden)
3. Art. 17 GG (Petitionsrecht)
4. Art. 20 IV GG (Widerstandsrecht)
5. Art. 34 Satz 3 GG (ordentlicher Rechtsweg bei Amtshaftung)
6. § 3 ParteienG (Aktiv- und Passivlegitimation der politischen Parteien)
7. § 59 I VwVfG (Nichtigkeit des Verwaltungsvertrags nach BGB)
8. § 19 SGB II (ALG II)
9. § 66 BNatSchG (Vorkaufsrecht)
10. § 8 I WHG (Erlaubnis-/Bewilligungspflicht zur Gewässerbenutzungen)
11. § 16 WHG (Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche)
12. § 25 I WHG (Gemeingebrauch)
13. § 89 I, II (Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit)
14. § 1 Umwelthaftungsgesetz
15. § 22 Umwelthaftungsgesetz
16. § 2 I Nr. 2 UIG (Anspruch auf Umweltinformation gegenüber Privaten)
17. § 24 I KVG LSA (Einwohner-Benutzungsanspruch)
18. § 129 KVG LSA (Kommunalunternehmen in Privatrechtsform)
19. § 18 Nachbarschaftsgesetz (Hammerschlags- und Leiterrecht)
20. § 22 NbG (Einfriedungspflicht)
21. § 69 BauO LSA (Beteiligung der Nachbarn)
22. Verkehrssicherungspflicht für Gefahrenquellen auf öffentlichen Straßen
23. Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Wofür hat die Unterscheidung Bedeutung?
Lösung: S. →
I. Ermächtigungsgrundlagen
1. Gewerbeuntersagung gem. § 15 II GewO
2. Polizeiliche Gefahrenwehr gem. § 13 I SOG LSA
3. Nachträgliche Anordnung gem. § 17 I 2 BImSchG
4. Abfallbehördliche Anordnung der Abfallüberlassung gem. § 62 KrWG
5. Abrissverfügung gem. § 79 Satz 1 BauO LSA
II. Anspruchsgrundlagen
1. Anspruch auf effektiven Rechtsschutz i.S.v. Art. 19 IV GG
2. Anspruch auf Akteneinsicht gem. § 29 I 1 VwVfG
3. Anspruch auf Schadensersatz gem. § 69 I SOG LSA
4. Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung gem. § 71 I BauO LSA
5. Anspruch auf Zulassung zur Benutzung gem. § 24 I KVG LSA
6. Anspruch auf gerechte Abwägung, § 1 VII BauGB
7. Anspruch auf Entscheidung über die Erteilung einer Befreiung, § 67 I Nr. 2 BNatSchG
III. Ergänzungsnormen
1. Anhörungspflicht gem. § 28 I VwVfG
2. Zulässigkeit von Nebenbestimmungen, § 36 VwVfG
3. Zulässigkeit von Innenbereichsvorhaben gem. § 34 II BauGB
Lösung: S. →
Antworten: S. → ff.
1. Nennen Sie die wichtigsten verfassungsrechtlichen Bindungen der Verwaltung!
2. Nennen Sie grundlegende Anforderungen an eine rechtsstaatliche Verwaltung!
3. Nach welchen Normen hat die Verwaltung a) die Grundrechte b) die Gesetze zu beachten?
4. Welche rechtliche Bedeutung hat das Unionsrecht für die Verwaltungstätigkeit?
5. Erläutern Sie das Rechtsverhältnis von Bundesgesetz und europäischer Richtlinie!
6. Nennen Sie mind. drei Gesetzeswerke des Allgemeinen Verwaltungsrechts!
7. Nennen Sie drei beliebige Rechtsgebiete des Besonderen Verwaltungsrechts!
8. Was besagt die sog. modifizierte Subjektstheorie?
9. Welche Normen zählen zum öffentlichen Recht? Erläutern Sie zwei beliebige Abgrenzungstheorien!
10. Gehören folgende Normen zum öffentlichen Recht: a) § 35 VwVfG, b) Art. 12 GG? Begründen Sie!
11. Definieren Sie die Tatbestandsmerkmale des § 40 I 1 VwGO!
12. Welche vier Kriterien wendet man zur Auslegung des öffentlichen Rechts an?
13. Mit welchen Adjektiven bezeichnet man die vier Arten der Auslegung (nach v. Savigny)?
14. Darf die Verwaltung Bußgeldtatbestände analog anwenden? Begründen Sie!
15. Was versteht man unter einem subjektiven öffentlichen Recht?
16. Unter welchen Voraussetzungen gewährt eine Norm des öffentlichen Rechts ein subjektives öffentliches Recht?
17. Enthalten folgende Normen subjektive öffentliche Rechte, ggfs. welche: a) § 4 I Nr. 3 GastG, b) § 18 StrG LSA, c) § 43 I VwVfG, d) § 48 BauO LSA?
18. Gewähren folgende Vorschriften ein sog. subjektives öffentliches Recht: a) § 33a I GewO, b) § 58 BauO LSA, c) § 13 SOG LSA, d) § 28 I VwVfG? Ggf. welches? Begründen Sie!
19. Erläutern Sie das Modell der Handlungsformenlehre der Verwaltung!
20. Was versteht man unter dem Exekutivrecht? Geben Sie Beispiele!
21. Kann die Verwaltung rechtsetzend (als Rechtsetzer) tätig werden?
22. Welche Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung mit folgenden Merkmalen liegen vor: a) Rechtsakt, öffentlich-rechtlich, abstrakt-generell, Innenverhältnis? b) Rechtsakt, öffentlichrechtlich, Außenverhältnis, zweiseitig c) Rechtsakte, öffentlich-rechtlich, einseitig, abstraktgenerell?
23. Um welche Handlungsform der öffentlichen Verwaltung handelt es sich: öffentlich-rechtlicher Rechtsakt, Außenverhältnis, einseitig, konkret-generell?
24. Geben Sie zwei Beispiele für ordnungsbehördliche Realakte!
25. Können Verwaltungsvorschriften eine sog. Außenwirkung entfalten?
26. Welche Arten von Verwaltungsvorschriften können mittelbare Außenwirkung entfalten?
27. Nennen Sie drei Verfassungsrechtssätze, die im Normenkontrollverfahren über die Gültigkeit einer kommunalen Parksatzung Bedeutung erlangen könnten!
28. Handelt es sich um Ermächtigungsgrundlagen: a) § 57 II 1 BauO LSA, b) §§ 2,4 GastG, c) § 1 SOG LSA, d) § 62 KrWG?
29. Sind folgende Regelungen Anspruchs- oder Ermächtigungsgrundlagen oder nichts von beidem: a) § 15 II GewO, b) § 2 GastG, c) § 11 I WG LSA, d) § 57 II 2 BauO LSA?
30. Man sagt, Anspruchs- und Ermächtigungsgrundlagen seien in der Regel „Dreh- und Angelpunkt der juristischen Fallbearbeitung“. Warum ist diese Aussage zutreffend?
31. Unter welchen Voraussetzungen korrespondiert eine Ermächtigungsgrundlage, die einer Ordnungsbehörde Ermessen zur Gefahrenabwehr einräumt, mit einem Anspruch auf Erlass einer konkreten ordnungsbehördlichen Verfügung?
32. Besteht bei hoher Gefahr einer schweren Rechtsverletzung ein allgemeiner Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten? Begründen Sie!
33. A möchte erreichen, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde vor seiner oftmals zugeparkten Wohngrundstückszufahrt ein Halteverbotsschild aufstellt. Wann nur sollte er eine Vornahmeklage erheben?
34. Erläutern Sie die Rechtsfigur „Anspruch auf polizeiliches Einschreiten“ anhand des § 13 SOG LSA!
35. Erläutern Sie den subjektiv-rechtlichen Gehalt des a) § 18 StrG LSA, b) § 13 SOG LSA!
36. Nennen Sie die Voraussetzungen des Folgenbeseitigungsanspruchs!
37. B, Bediensteter der Gewerbebehörde, schreit bei einer Gaststättenkontrolle zum Inhaber I vor Gästen: „Sie sind doch zu blöd, um in Ihrer Stinkbude die Gesetze einzuhalten!“ Welcher Anspruch des I kommt in Betracht?
38. Mit welchem Anspruch kann man sich gegen rechtswidrige Äußerungen von Amtsträgern wehren?
39. Welcher Anspruch des Wohnungseigentümers kommt im Falle der Einweisung von Personen in eine Privatwohnung (zur Vermeidung von einer Obdachlosigkeit) nach Ablauf der Einweisungsdauer in Betracht? Abwandlung: Was gilt, wenn die Einweisung rechtswidrig ist?
40. Worauf gründet der Rechtsgedanke der Selbstbindung der Verwaltung?
41. Kann sog. Verwaltungsinnenrecht Außenwirkung entfalten? Begründen Sie!
42. Wonach beurteilt sich, ob eine Einrichtung eine öffentliche Einrichtung ist?
43. Was kennzeichnet die Körperschaft im Gegensatz zur Anstalt?
44. Welches Gesetz regelt den Aufbau der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts?
Antworten: S. → ff.
Übersicht
Normsuchaufgaben
Arbeitsblätter
Prüfungsfragen
Lösungen/Antworten: S. → ff.
I. Nennen Sie die Rechtsgrundlagen folgender VwVfG-Regelungsgegenstände!
Bearbeitungszeit: 12 Minuten
Lösungen auf Seite →
1. Begriff des Verwaltungsverfahrens
2. Anhörungspflicht (vor Erlass von Eingriffsverwaltungsakten)
3. Akteneinsichtsrecht
4. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
5. Begriff der Allgemeinverfügung
6. Begründungspflicht für schriftliche Verwaltungsakte
7. Zulässigkeit von Nebenbestimmungen zum VA
8. Wirksamkeit des VA
9. Nichtigkeit des VA
10. Rücknahme rechtswidriger VA
11. Erstattungsanspruch
12. Nichtigkeit öffentlich-rechtlicher Verträge
Lösungen: S. →
II. Nennen Sie die Rechtsgrundlagen folgender VwVfG-Regelungsgegenstände!
Bearbeitungszeit: 16 Minuten
1. Zügigkeit des Verwaltungsverfahrens
2. Handlungsfähigkeit von Behörden durch ihre Leiter und deren Vertreter
3. Fakultative Hinzuziehung von Nachbarn zum Verfahren
4. Verbot der Verfahrensmitwirkung wegen Interessenwiderstreit
5. Verbot, die Entgegennahme von Anträgen wegen Unzulässigkeit oder Unbegründetheit zu verweigern
6. Entbehrlichkeit der Anhörung bei eiliger polizeil. Gefahrenabwehrmaßnahme
7. Verweigerung der Akteneinsicht zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
8. Fristberechnung, wenn Fristende auf einen Sonntag fällt
9. Zulässigkeit der Verwendung der elektronischen Form
10. Jahresfrist der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
11. Begriff der adressatenbezogenen Allgemeinverfügung
12. Zulässigkeit einer Auflage zum VA
13. Begründung der Ermessensentscheidung bei schriftlichen Verwaltungsakten
14. Zulässigkeit der öffentlichen Bekanntgabe von Verwaltungsakten
15. Nachholung der unterlassenen Anhörung
16. Zulässigkeit des Widerrufs des rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes
17. Vorschriften zum Verfahren vor der einheitlichen Stelle
18. Ersetzung des Planfeststellungsbeschlusses durch eine Plangenehmigung
19. Geltung des VwVfG für die der Aufsicht des Landes Sachsen-Anhalt unterstehenden Körperschaften
20. Unanwendbarkeit VwVfG auf Ordnungswidrigkeitenverfolgung und -ahndung
Lösungen: S. →
III. Nennen Sie die Rechtsgrundlagen folgender VwGO-Regelungsgegenstände!
(und angrenzender Regelungen zum Thema Widerspruch)
Bearbeitungszeit: 12 Minuten
1. Statthaftigkeit des Widerspruchs
2. Form der Erhebung des Widerspruchs
3. Frist der Erhebung
4. Berechnung der Widerspruchsfrist
5. Ausschluss des Vorverfahrens in best. Selbstverwaltungsangelegenheiten
6. Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs
7. Anordnung der sofortigen Vollziehung
8. Erlass eines Abhilfebescheids
9. Begründung des Widerspruchsbescheids
10. Zustellung des Widerspruchsbescheids
11. Vollstreckung des Widerspruchsbescheids
12. Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen Vollstreckungshandlungen!
Lösungen: S. →
IV. Nennen Sie die Rechtsgrundlagen folgender Regelungsgegenstände des Vollstreckungsrechts! (Bearbeitungszeit: 15 Min.)
1. Allgemeine Voraussetzungen der Vollstreckung von Leistungsbescheiden
2. Allgemeine Voraussetzungen der Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen
3. Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen des Zwangsgeldes
4. Pfändungsverfügung
5. Zuständigkeit der Erlassbehörde für die Vollstreckung der Grundverfügung
6. Zulässigkeit des Verzichts auf einen der Zwangsanwendung vorausgehenden VA
7. Verhältnis von Sofortvollzug und unmittelbarer Ausführung einer Maßnahme
8. Festsetzung einer Zahlungsfrist für das Zwangsgeld
9. Pflicht, ein bestimmtes Zwangsmittel anzudrohen
10. Pflicht zur Zustellung der Vollstreckungsandrohung
11. Kostentragungspflicht bzgl. Kosten der Vollstreckung durch Ersatzvornahme
12. Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung
13. Ausschluss des Vorverfahrens bei Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung
14. Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Verträge, durch die sich Schuldner der sofortigen Vollstreckung unterworfen haben
15. Vollstreckungsbefugnis eines Abwasserzweckverbandes (bzgl. Leistungsbescheiden)
Lösungen: S. →
Übersicht
1. Handlungsformen der Verwaltung
2. Zuordnung zu Handlungsformen
3. Verwaltungsaktmerkmale
4. Einzelfallregelung
5. Inhalt von Verwaltungsakten
6. Rechtswirkungen von Verwaltungsakten
7. Typisierung begünstigender Verwaltungsakte
8. Prüfung der Rechtmäßigkeit des VA bzw. seiner Ablehnung
9. Fehler und Fehlerfolgen
10. Klagevoraussetzungen und allg. Verwaltungsrecht
11. Verwaltung und Verfassungsaussagen
12. Rechtsgrundlagen des Bescheidinhalts
Lösungen: S. → ff.
Ordne folgende Begriffe den Pfeilenden zu:Verwaltungsakt, Weisung, Information, Zusage, Rechtsverordnung, Verwaltungsvorschrift, Satzung, sonstige rechterhebliche Willenserklärung, Erlass, Dienstfahrt, Allgemeine Dienstanweisung, Öffentlichkeitsarbeit, Warnung, Grundstückskaufvertrag, Verwaltungsvertrag, Aktenordnung
Lösung: S. →
1. Runderlass dreier Landesministerien
2. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
3. Vom Stadtrat beschlossene Badeordnung für städtisches Schwimmbad
4. Vom Bürgermeister erlassene Museumsordnung für Heimatmuseum der Gemeinde
5. Zielfestlegungen des Regionalplans (i.S.d. LEntwicklG)
6. Vorhaben- und Erschließungsplan (i.S.v. § 12 BauGB)
7. Flächennutzungsplan
8. Einfacher Ratsbeschluss
9. Übersendung der Briefwahlunterlagen (Bürgermeisterwahl)
10. Umbenennung einer Straße durch Stadtrat
11. Benennungsvorschlag des Ortschaftsrates
12. Sonderzahlung für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes aufgrund Tarifvertrag
13. Anordnung der Versteigerung von Fundsachen
14. Öffentliche Belobigung eines Beamten durch OB anlässlich Dienstjubiläums
15. Umsetzung eines Beamten
Lösung: S. →
Bezeichnung
Maßnahme
Behörde
Regelung
Einzelfall
auf dem Gebiet öffentl. Rechts
Außenwirkung
Abgabenbescheid
Androhung Zwangsmittel
Anerkennung Vertriebener
Anhörung (§ 28 I VwVfG)
Anordnung sofortiger Vollz.
Anordnung einer Auflage
Baugenehmigung
Befristung
Bußgeldbescheid
Festsetzung Zwangsmittel
Identitätsfeststellung
Mahnung
Nebentätigkeitsgenehmigung
Noteneintrag in studIP
Notenvergabe Examen
Nutzungsuntersagung
Platzverweis
Sandabbaugenehmigung
Sperrflächenmarkierung
Verwarnungsgeldschreiben
Markiere die Akte, für die ein besonderes Verwaltungsverfahrensrecht gilt!
Lösung: S. →