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Know-how für eine qualitätsvolle Pflege Der neue Pflege-TÜV bringt große Änderungen für die Pflegelandschaft: Wie lässt sich der gesamte Prozess der Qualitätserhebnung im Alltag möglichst effektiv steuern? Sind die Daten plausibel? Wird das Ergebnis auch wirklich die Versorgungsqualität adäquat wiederspiegeln? Die 5., aktualisierte Auflage dieses kompakten Standardwerkes hilft bei der Vorbereitung und Durchführung auf die neue qualitätsprüfung durch den MDK. Häufige Fehler werden klar benannt, kompetente Lösungen helfen schnell weiter. Mit diesem Buch wird nicht nur der Besuch der Prüfer leichter - auch der ganz normale Alltag in der Pflege wird fehlerärmer und qualitätsvoller.
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Seitenzahl: 147
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Jutta König ist Altenpflegerin, Pflegedienst- und Heimleitung, Wirtschaftsdiplombetriebswirtin Gesundheit (VWA), Sachverständige bei verschiedenen Sozialgerichten im Bundesgebiet sowie beim Landessozialgericht in Mainz, Unternehmensberaterin, Dozentin in den Bereichen SGB XI, SGB V, Heimgesetz und Betreuungsrecht.
»Je korrekter Sie die Qualitätsprüfungen vorbereiten, umso besser klappt die Durchführung.«
JUTTA KÖNIG
pflegebrief
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Bibliografische Information der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.de abrufbar.
ISBN 978-3-8426-0829-0 (Print)ISBN 978-3-8426-9035-6 (PDF)ISBN 978-3-8426-9036-3 (EPUB)
© 2020 Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG,Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover
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Titelbild: goodluz - stock.adobe.comCovergestaltung und Reihenlayout: Lichten, Hamburg
Vorwort
1Die Prüfung
1. Fehler:Annahme, nur der MDK dürfe prüfen
2. Fehler:Annahme, der MDK melde sich zur Prüfung immer an
3. Fehler:Annahme, es gäbe keine nächtlichen Prüfungen
4. Fehler:Die Prüfer wählen willkürlich einen Pflegebedürftigen aus
5. Fehler:Den Angehörigen wird generell ein Entscheidungsrecht eingeräumt
6. Fehler:Die Prüfer rufen die Kunden selbst an
7. Fehler:Eine mündliche Zustimmung des Pflegebedürftigen wird als ausreichend betrachtet
8. Fehler:Die Einwilligung wird bereits vorher eingeholt
9. Fehler:Annahme, jeder Kunde könne in die Prüfung einbezogen werden
10. Fehler:Bei einer Anlassprüfung wählen die Prüfer die Pflegebedürftigen selbst aus
11. Fehler:Die Prüfer dürfen sich im Haus frei bewegen
12. Fehler:Die Prüfer gehen allein zum Pflegebedürftigen
13. Fehler:Die Leitungskräfte bereiten sich nicht auf die Prüfung vor
14. Fehler:Annahme, der MDK könne Einrichtungen schließen
15. Fehler:Annahme, nach schlechtem Prüfungsergebnis sei der Versorgungsauftrag weg
16. Fehler:Annahme, die Prüfer wüssten es besser
2Unterlagen
17. Fehler:Unterlagen werden kopiert und mitgegeben
18. Fehler:Der Strukturteil gilt als anstrengend
19. Fehler:Prüfer können sich alle Unterlagen ansehen
20. Fehler:Die Prüfer prüfen den Dienstplan
21. Fehler:Keine Handzeichenliste wegen PC-Dokumentation
22. Fehler:Der MDK-Prüfer schaut in die Personalakten
3Die Dokumentation
23. Fehler:Die Dokumentation im ambulanten Dienst wird nicht beim Kunden geführt
24. Fehler:Die Pflegedokumentation wird aus Datenschutzgründen nicht mitgenommen
25. Fehler:Annahme, man müsse aufs Strukturmodell (bzw. SIS®) umstellen
26. Fehler:Es wird für jeden Kunden eine Pflegeplanung oder SIS® geschrieben
27. Fehler:Für Kurzzeitpflegegäste wird generell keine Pflegeplanung oder SIS® geschrieben
28. Fehler:Die Behandlungspflege kommt in die Pflegeplanung oder SIS®
29. Fehler:Die Pflegeplanung erfolgt anhand der AEDL
30. Fehler:Es werden generell alle AEDL/ATL in die Pflegeplanung aufgenommen
31. Fehler:Die Auswertung der Pflegeplanung oder SIS® erfolgt in einem festen Rhythmus
32. Fehler:Die Anamnese erfolgt anhand der AEDL
33. Fehler:Die Anamnese wird nicht zeitnah erstellt
34. Fehler:Die Anamnese wird aktualisiert
35. Fehler:Die SIS® wird nicht aktualisiert
36. Fehler:Annahme, die Medikamente müssten vom Arzt abgezeichnet werden
37. Fehler:Annahme, die Bedarfsmedikation mache der Arzt
38. Fehler:Annahme, Biografiebögen wären von großer Bedeutung
39. Fehler:Jede Verrichtung wird im Leistungsnachweis einzeln abgezeichnet
40. Fehler:Beim Strukturmodell wird auf Nachweise verzichtet
41. Fehler:Nur Fachkräfte schreiben die SIS®
42. Fehler:Im Pflegebericht wird regelmäßig etwas eingetragen
43. Fehler:Annahme, es seien unbedingt Assessments oder Risikoskalen erforderlich
44. Fehler:Annahme, Assessments oder Risikoskalen seien immer entbehrlich
45. Fehler:Der BMI wird einmal im Monat erhoben
46. Fehler:Bei allen Schmerzpatienten werden Schmerz-Skalen geführt
47. Fehler:Keine Wunde ohne Wunddokumentation
48. Fehler:Wundbeschreibung erfolgt bei jedem Verbandswechsel
49. Fehler:Wunden werden immer fotografiert
50. Fehler:Es findet keine Evaluation der Wunde statt
4Soziale Betreuung im stationären Bereich
51. Fehler:Annahme, zusätzliche Betreuungskräfte würden nicht überprüft
52. Fehler:Einzelnachweise für soziale Betreuung und zusätzliche Betreuung
53. Fehler:Annahme, soziale Betreuung müsse jeden Tag stattfinden
54. Fehler:Annahme, die Aushänge zur Betreuung müssen einer bestimmten Form genügen
5Das neue Bewertungsverfahren
55. Fehler:Annahme, Defizite in der Prüfung ergäben sich aus der Dokumentation
56. Fehler:Annahme, eine Tagesstruktur ergebe sich wie von selbst
57. Fehler:Nächtliche Kontrollgänge müssen sein
58. Fehler:Die nächtliche Versorgung muss nicht schriftlich festgehalten werden
6Die Plausibilitätsprüfung
59. Fehler:Plausibilität können die Prüfer bei allen Bewohnern prüfen
60. Fehler:Es wird nur bei neun Bewohner die Plausibilität geprüft
61. Fehler:Ein Fehler ist bereits eine kritische Abweichung
62. Fehler:Falsche Angaben im Erhebungsreport sind nicht tragisch
63. Fehler:Man kann ja mal was vergessen, das ist doch nicht kritisch
64. Fehler:Wenn sich ein Bewohner verändert hat, ist die Angabe im Erhebungsbogen nicht mehr plausibel
7Besondere Bedarfskonstellationen
65. Fehler:Genehmigte freiheitseinschränkende Maßnahmen werden nicht mehr überprüft
66. Fehler:Freiheitseinschränkende Maßnahmen gibt es nicht im ambulanten Bereich
67. Fehler:MDK bewertet Vorlage einer Genehmigung oder Selbsteinwilligung bei FEM
68. Fehler:Medikamente werden nicht als FEM angesehen
69. Fehler:Überleitungsbogen wird nicht erstellt
8Umgang mit Menschen mit psychischen Problemlagen
70. Fehler:Bei herausforderndem Verhalten wird keine Ursachenforschung betrieben
71. Fehler:Ungepflegte Fingernägel sorgen für eine schlechte Bewertung
72. Fehler:Selbstbestimmtes Handeln wird nicht akzeptiert
73. Fehler:Pflegebedürftige haben nur Pflichten, aber keine Rechte
74. Fehler:Eine Überversorgung wird positiv gewertet
9Organisation
75. Fehler:Das Übergabebuch für ambulante Dienste wird als verpflichtend angesehen
76. Fehler:Annahme, Übergabebücher seien verboten
77. Fehler:MDK-Prüfer betrachten Pflegevisiten als Pflicht
78. Fehler:MDK-Prüfer kritisieren Art und Ablauf von Fallbesprechungen
79. Fehler:Annahme, ein Tourenplan müsse schriftlich nachvollziehbar sein
80. Fehler:Übergaben werden nicht hinterfragt
81. Fehler:Der Prüfer schaut in den Beschwerdeordner
82. Fehler:Alle Expertenstandards werden sofort umgesetzt
10Denk- und Merkwürdiges aus der Praxis
83 Fehler:Fehler in der EDV-Dokumentation werden der Software angelastet
84. Fehler:Abgesetzte Medikamente werden aus dem Medikamentenschrank entfernt
85. Fehler:Verblistern der Medikamente durch die Apotheke wird abgelehnt
86. Fehler:Annahme, das Richten in Wochendosetten sei nicht statthaft
87. Fehler:Der Apotheker richtet die Medikamente für die Einrichtung
88. Fehler:Annahme, die medizinische Behandlungspflege dürfe nur von Fachkräften erbracht werden
89. Fehler:Annahme, die verantwortliche Pflegefachkraft müsse vollzeitbeschäftigt sein
90. Fehler:Annahme, die stellvertretende Leitung könne geringfügig beschäftigt werden
91. Fehler:Annahme, es gäbe verbindliche Vorschriften über die Anzahl der Mitarbeiter
92. Fehler:Annahme, Mitarbeiter müssten jährlich fortgebildet werden
93. Fehler:Ambulante Dienste beraten nur im Rahmen ihres Auftrags
94. Fehler:Beratungsprotokolle sind Pflicht
95. Fehler:Beratung darf nicht älter als ein Jahr sein
96. Fehler:Stationär muss man Beratungsprotokolle führen
97. Fehler:Annahme, es gäbe unterschiedliche Regelungen beim MDK
98. Fehler:Annahme, die Privaten prüften besser
99. Fehler:Alle Empfehlungen des MDK werden sofort umgesetzt
100. Fehler:Die Einrichtung ignoriert Empfehlungen des MDK
Literatur
Register
Ich freue mich, Ihnen die 5., aktualisierte Auflage dieses Buches zu präsentieren, denn all die strittigen Punkte und Diskussionen rund um das Thema MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung), die Prüfung und die Qualitätsanforderungen sind mir immer wieder ein Anliegen. Und wir sagen endlich – nach 10 Jahren: »Noten ade«.
Bereits in den vergangenen Auflagen habe ich Ihnen hoffentlich deutlich machen können, wie wichtig Kenntnisse im Bereich der Qualitätsprüfungen sind. Durch die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) in 2019 sind weitere Neuerungen hinzugekommen.
Info
Die Prüfer werden auch weiterhin anhand eines einheitlichen Bewertungssystems ihre Bewertung vergeben. Doch die Bewertungssystematik ist nun eine gänzlich andere ist als die der letzten 10 Jahre! Darauf sollten Sie vorbereitet sein!
Dieses kompakte Buch kann keine gute Prüfung garantieren, aber es soll Ihnen zeigen,
•welche Gesamtzusammenhänge es gibt,
•welche Notwendigkeiten und Erfordernisse und
•welche Rechte und Pflichten die Einrichtungen als Beteiligte haben,
•was in der Prüfung schiefgehen kann und
•welche Besonderheiten Sie bei der Vorbereitung und Durchführung einer Qualitätsprüfung beachten müssen.
Während die Prüfungsergebnisse des MDK bis 2009 nicht direkt vergleichbar waren, danach 10 Jahre lang Noten vergeben wurden, die am Ende alle bei 1,x lagen, wird heute ein neues Prüfverfahren angewendet. Dieses hat gravierende Änderungen für alle Beteiligten zur Folge.
Dieses Buch hilft Ihnen dabei, Qualitätsprüfungen möglichst korrekt vorzubereiten und zu durchlaufen. Es gibt Ihnen mehr Sicherheit im Umgang mit den MDK- und PKV-Prüfern und kann dafür sorgen, dass Sie gute Ergebnisse sichern können.
Januar 2020
Jutta König
Info
Der Einfachheit halber bezeichne ich die »QUALITÄTSPRÜFUNGSRICHTLINIEN FÜR DIE VOLLSTATIONÄRE PFLEGE (QPR vollstationär) Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Durchführung der Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI für die vollstationäre Pflege vom 17. Dezember 2018« einfach als QPR vollstationär.
Wenn ich vom MDK spreche, meine ich gleichermaßen auch die Prüfteams der privaten Krankenversicherung (PKV).
Immer noch begegnet mir in meiner Praxis Unwissenheit um das Thema Qualitätsprüfung und Pflegeversicherung Das ist bei den Pflegekräften nicht verwunderlich. Leider verfügen sie oft nicht über die entsprechenden Informationen, weil sie von den Vorgesetzten nicht entsprechend ins Bild gesetzt werden. Aber bei den Leitungskräften wundert mich das mitunter schon. Ich höre von Qualitätsmitarbeitern oder Leitungskräften selbst heute noch, dass sie nicht wüssten, ob und wie man an die Prüfgrundlagen herankommt …
Info
Alle Unterlagen rund um die Qualitätsprüfung bekommt man beim MDS direkt. Entweder unter der Homepage https://www.mds-ev.de/themen/pflegequalitaet/qualitaetspruefungen.html oder per Post beim MDS, Theodor-Althoff-Straße 47, 45133 Essen.
MDS steht übrigens für »Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen«).
Seit 2013 dürfen auch die Privatkassen Prüfungen durchführen. Jede Einrichtung kann also wie bisher vom MDK oder von Prüfern der Privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst) geprüft werden. Das ist eine Alternative, keine Doppelprüfung! Die Prüfgrundlagen sind identisch.
Viele Jahre lang meldete sich der MDK bei ambulanten Einrichtungen immer einen Tag vorher zur Prüfung an. Bei stationären Einrichtungen gab es keine Vorankündigung. Seit dem 1. November 2019 wird die Prüfung stationär einen Tag vorangekündigt, ambulant zwei Tage1. Das darf aber kein Fax am Samstag oder Sonntag sein, mit der die Prüfung am Montag angekündigt wird! Es sind nur Fristen von montags bis freitags möglich (gemäß § 193 BGB).
Die Anmeldefristen haben Vor- und Nachteile. Der Vorteil: Alle Einrichtungen haben einen zeitlichen Vorteil. Man kann schauen, wer im Dienst ist und wer ggf. noch aus dem Frei gebeten werden muss. Auch die Leitungskräfte können von einer Sitzung fernbleiben, ihr Frei absagen etc., ihre Listen vorbereiten und nochmal kurz nach dem Rechten schauen.
Nachteilig ist, dass sich Einrichtungen und Mitarbeiter am Tag vor der Prüfung in einer Art Ausnahmezustand befinden, bis die Prüfer endlich anrücken.
Die aktuell noch jährliche Regelprüfung wird immer angekündigt. Aber Anlassprüfungen erfolgen nach wie vor unangekündigt.
Anlassprüfungen kann es geben nach Beschwerden von Kunden, Mitarbeitern, Zulieferern, Ärzten etc. Und stationär natürlich auch, wenn die Qualitätsindikatoren in einigen Bereichen unterdurchschnittliche Werte zeigen. Sieht bspw. das Ergebnis wie folgt aus, wird eine Prüfung nicht lange auf sich warten lassen:
4. Dekubitusentstehung
a) bei Bewohnern mit geringem Risiko,einen Dekubitus zu entwickeln
●●●
b) bei Bewohnern mit hohem Risiko,einen Dekubitus zu entwickeln
●●
5. Schwerwiegende Sturzfolgen
a) bei Bewohnern, die nicht oder nur weniggeistig beeinträchtigt sind
●●
b) bei Bewohnern, die erheblich oder schwergeistig beeinträchtigt sind
●●●
6. Unbeabsichtigter Gewichtsverlust
a) bei Bewohnern, die nicht oder nur weniggeistig beeinträchtigt sind
●●
b) bei Bewohnern, die erheblich oder schwergeistig beeinträchtigt sind
●●
FazitUnterdurchschnittliche Ergebnisse setzen Handlungen in Gang
Sind die Ergebnisse der internen Qualitätsindikatoren insbesondere im Risikobereich unter dem Schnitt, muss die Kasse als Vertragspartner handeln und eine Prüfung beauftragen. Ganz abgesehen davon, dass auch die für die Heimaufsicht zuständige Behörde sich vermutlich ebenso für die Ergebnisse interessiert.
Nächtliche Prüfungen sind grundsätzlich statthaft, wenn das Prüfergebnis nur in der Nachtzeit festgestellt werden kann. Die QPR ist Bestandteil der Prüfgrundlage und ermöglicht dieses bisher nur von der Heimaufsicht praktizierte Vorgehen auch dem MDK: »Eine Prüfung zur Nachtzeit ist auf die Fälle zu begrenzen, in denen das Ziel der Qualitätssicherung zu anderen Tageszeiten nicht erreicht werden kann.« (QPR, S. 7)
Dies kann erforderlich sein, wenn es z. B. Hinweise darauf gibt,
•dass die Versorgungssituation der Versicherten in der Nacht nicht sichergestellt ist,
•wenn die Pflegebedürftigen nicht ausreichend gelagert werden,
•wenn zu wenige Mitarbeiter im Dienst sind, um die Pflege sicherzustellen,
•wenn vereinbarte Leistungen nicht oder unzureichend erbracht werden etc.
Was tut aber nun der Nachtdienst, wenn es um 23:00 Uhr an der Vordertür klingelt?
Tipp
Ich rate allen Nachtdiensten: Öffnen Sie niemandem die Tür, den sie nicht selbst gerufen haben (Notarzt, Rettungsdienst etc.)! Alle unverhofften Gäste müssen warten, bis Ihr Chef kommt.
Wenn es also nachts klingelt und MDK-Mitarbeiter vor der Tür stehen, reicht der Blick auf die Ausweise nicht. Wer gibt Ihnen die Garantie, dass diese Ausweise nicht gefälscht sind? Wissen Sie, wie ein echter Ausweis aussieht?
Lassen Sie die Tür also geschlossen und informieren Sie die Gäste darüber, dass Sie nun zunächst Ihren Chef aus dem Bett klingeln müssen.
Stehen die Gäste noch vor der Tür, wenn der Vorgesetzte kommt, sind es wohl MDK-Mitarbeiter. Sind sie aber weg, waren es evtl. keine MDK-Mitarbeiter oder aber solche mit wenig Geduld.
FazitInformieren Sie unverzüglich Ihren Chef!
Gehen Sie nie davon aus, dass Ausweise echt sind. Außerdem: Die Nachtdienste müssen sich außerdem um die Bewohner kümmern. Sie können und sollen keine Auskünfte erteilen, sondern schlicht und einfach den Chef bzw. dessen Stellvertreter(in) benachrichtigen.
Sowohl aus ambulanten als auch aus stationären Einrichtungen höre ich immer wieder, dass die Prüfer sich in der Vergangenheit einfach einen Versicherten herausgesucht und dessen Pflegedokumentation überprüft hätten. In ambulanten Diensten baten die Prüfer um alle Akten der Kunden, damit sie sich entsprechende Dokumentationen heraussuchen könnten. Stationär verlief die Auswahl der Kunden oft genug nach einer Risikoliste: Die Prüfer erhielten eine Liste der Kunden mit Pflegegrad und Pflegerisiko (z. B. Katheter, Dekubitus, Untergewicht etc.) und wählten danach aus.
Es kam auch vor, dass Prüfer bei ihrem Rundgang in stationären Einrichtungen einfach einen Pflegebedürftigen begutachteten und dessen Akte prüfen wollten.
Info
Lassen Sie nicht zu, dass ein Bewohner, der nicht mehr (adäquat) für sich sprechen oder seine Wünsche und Bedürfnisse anzeigen kann, einfach in seinem Zimmer aufgesucht wird. Dass er dort möglicherweise auch noch untersucht und seine Dokumentation überprüft wird, ohne dass sein Einverständnis oder das seines gesetzlichen Vertreters vorliegt.
Das gilt auch für den ambulanten Bereich. Wenn Prüfer einfach vor der Tür des Versicherten stehen und ihn oder seine Angehörigen »überrumpeln« oder von Ihnen Akten haben wollen, die im Dienst aufbewahrt werden.
Natürlich sind Mitarbeiter der ambulanten Dienste nicht immer vor Ort. Aber sie können professionell beraten und ihren Kunden von der ersten Minute an auf seine Rechte hinweisen. Er hat auch Rechte gegenüber der Institution des MDK.
Schon ein einziger Pflegebedürftiger, der vorher nicht um Erlaubnis gefragt wurde, ist einer zu viel. Der Mensch, um den es geht, muss mit der Überprüfung einverstanden sein. Wenn er nicht selbst entscheiden kann, muss es der gesetzliche Vertreter oder sein Bevollmächtigter tun.
Die Auswahl der Kunden erfolgt im neuen Prüfsystem nach komplett neuem Muster:
Stationäre Einrichtungen
Sechs Bewohner werden durch die Datenauswertungsstelle (DAS) gewählt, dem aQua Institut, bei dem alle vollstationären Einrichtungen registriert sind und ihre Daten anhand des Erhebungsbogens (98 Fragen) halbjährlich melden. Der Pflegekassenverband fragt also vor einer Prüfung bei der DAS an und erbittet die Nummern der zu wählenden Bewohner. Die DAS sendet dann sechs Nummern (plus je drei Ersatznummern) von Bewohnern, in drei Gruppen aufgeteilt:
1.Gruppe A: Personen, die im Begutachtungsmodul Bereich der Mobilität und im Bereich der Kognition/Kommunikation mindestens erhebliche Beeinträchtigungen aufweisen (= BI-Modul 1 mehr als 4 Punkte und Modul 2 eben 6 und mehr Punkte)
2.Gruppe B: Personen, die im Bereich der Mobilität mindestens erhebliche Beeinträchtigungen aufweisen (Modul 1 mindestens 4 Punkte), aber keine oder eine geringe Beeinträchtigung der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten (Modul 2 eben 5 und weniger Punkte)
3.Gruppe C: Personen, die im Bereich der Mobilität keine oder eine geringe Beeinträchtigung aufweisen (Modul 1 weniger als 4 Punkte), aber mindestens erhebliche Beeinträchtigungen der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten (Modul 2 mindestens 6 Punkte).
Hat eine Einrichtung noch nicht an die DAS gemeldet, werden die Bewohner dennoch nach diesen Gruppen, aber eben vom MDK, gewählt.
Weitere drei Bewohner wählen die Prüfer anhand des Erhebungsreports. Der Erhebungsreport ist die Pseudonymisierungsliste der Bewohner, die nur in der Einrichtung vorliegt. Auf dieser Liste werden auch die nicht an die DAS gemeldeten Bewohner, die sogenannten Ausschlussbewohner, nummerisch erfasst. Aus dieser Liste wählt dasMDK-/PKV-Prüfteam drei Bewohner aus. Die Auswahl dieser drei Bewohner geschieht per Zufall anhand Zufallszahlen (vgl. QPR, S. 14). Denn die Prüfer müssen hier eine Plausibilitätsprüfung machen, ob die Bewohner auch korrekt ausgeschlossen wurden.
Ambulante Dienste
Eine verabschiedete QPR lag bei Redaktionsschluss dieses Buches noch nicht vor. Aber es ist davon auszugehen, dass die Empfehlungen aus dem Abschlussbericht2 wie bei den stationären Einrichtungen auch, Eingang in die neue QPR finden werden.
Die Auswahl soll auch hier nach Gruppen geschehen:
1.Gruppe A: Personen, die im Bereich der Mobilität und im Bereich der Kognition/Kommunikation erhebliche Beeinträchtigungen aufweisen
2.Gruppe B: Personen, die im Bereich der Mobilität mindestens erhebliche Beeinträchtigungen aufweisen, aber keine oder eine geringe Beeinträchtigung der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten haben
3.Gruppe C: Personen, die im Bereich der Mobilität keine oder eine geringe Beeinträchtigung aufweisen, aber mindestens erhebliche Beeinträchtigungen der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten haben
Drei weitere Personen wählt das Prüfteam per Zufall. Wobei gezielt nach Kunden mit aufwändigen SGB V-Leistungen geschaut werden soll.
Tagespflege