Tagespflege und der MDK - Jutta König - E-Book

Tagespflege und der MDK E-Book

Jutta König

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Beschreibung

Auch für Einrichtungen der Tagespflege gibt es nun eine Qualitätsprüfung. Aber wie muss man auf die neuen Anforderungen reagieren?Denn wenn der MDK kommt, muss es schnell gehen. Eine gute Vorbereitung ist wichtig! Konzeption, Dokumentation und nachweisbare Ergebnisqualität sind die Schlüsselthemen, die über den Erfolg einer Prüfung entscheiden. Ebenso wichtig ist aber auch die kompetente Begleitung der MDK-Prüfer. Dieses Buch, mittlerweile in der 3., aktualisierten Auflage, hilft bereits, bevor es ernst wird. Jutta König erklärt kompakt, verständlich und alltagstauglich, was Mitarbeiter in der Tagespflege zum Thema „Qualität“ wissen müssen.

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Jutta König ist Wirtschaftsdiplom-Betriebswirtin Gesundheit (VWA) und Sachverständige bei verschiedenen Sozialgerichten im Bundesgebiet. Sie unterrichtet Pflegesachverständige und Pflegeberater, arbeitet als Unternehmensberaterin und Dozentin in den Bereichen SGB XI, SGB V, Heim- und Betreuungsrecht. Sie ist examinierte Altenpflegerin, Pflegedienst- und Heimleitung.

 

 

 

» Jedes Angebot ist nur so gut wie jene, die es konzipieren, regeln und Tag für Tag in die Tat umsetzen.«

JUTTA KÖNIG

 

 

 

 

 

 

 

pflegebrief

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Bibliografische Information der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.de abrufbar.

ISBN 978-3-8426-0826-9 (Print)ISBN 978-3-8426-9055-4 (PDF)ISBN 978-3-8426-9056-1 (EPUB)

© 2021 Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover, www.schluetersche.de

Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden. Alle Angaben erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie des Autoren und des Verlages.

Für Änderungen und Fehler, die trotz der sorgfältigen Überprüfung aller Angaben nicht völlig auszuschließen sind, kann keinerlei Verantwortung oder Haftung übernommen werden.

Die im Folgenden verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen stehen immer gleichwertig für beide Geschlechter, auch wenn sie nur in einer Form benannt sind. Ein Markenzeichen kann warenrechtlich geschützt sein, ohne dass dieses besonders gekennzeichnet wurde.

Titelbild: Pixel-Shot – stock.adobe.com

Covergestaltung und Reihenlayout: Lichten, Hamburg

Inhalt

Vorwort

1Gehört zur Erstausrüstung – die gute Pflegedokumentation

1.1Das richtige Pflegedokumentationssystem (gibt es nicht)

1.2Dokumentationswahrheit und -klarheit

1.2.1Verletzung von Dokumentationsgrundsätzen

1.3Anforderungen an die Dokumentation in der Tagespflege

1.3.1Die wichtigsten schriftlichen Anforderungen an eine Pflegedokumentation

1.4Befindlichkeiten notieren: der Pflegebericht

1.5Vitalwerte erheben

1.6Ärztliche Verordnungen

1.7Leistungsnachweis

1.7.1Leistungsnachweise bei Anwendung von Pflegeplanungen

1.7.2Leistungsnachweise bei Anwendung der SIS®

1.8Pflegeplanung ohne Schnörkel

1.8.1Probleme erkennen, Ressourcen finden

1.8.2Die Behandlungspflege brauchen Sie nicht planen

1.9Die Strukturierte Informationssammlung (SIS®)

1.9.1Der Maßnahmenplan in der SIS®

1.9.2Die Risikomatrix in der SIS®

1.10Auch die Pflegeplanung ist eine Informationssammlung

1.11Pflegeplanung – wie soll sie aussehen?

1.11.1Das übliche Vorgehen

1.11.2Die Prozessplanung

1.11.3Die Alles-in-Allem-Planung, inkl. Biografie und Anamnese

1.11.4Eine Planung in fünf Bereichen

1.11.5Die Kurzform der Pflegeplanung

1.12Die Evaluation ist wichtig

1.12.1Evaluation in der Pflegeplanung

1.12.2Evaluation in der SIS®

2Die Expertenstandards – einfach und sinnvoll anwenden

2.1Der Expertenstandard »Dekubitusprophylaxe«

2.1.1Was Pflegefachkräfte wissen müssen

2.1.2Was Pflegefachkräfte tun müssen

2.1.3Kein Gast mit Dekubitus – so geht’s

2.2Der Expertenstandard »Sturzprophylaxe in der Pflege«

2.2.1Was Pflegefachkräfte wissen müssen

2.2.2Was Pflegefachkräfte tun müssen

2.2.3Weniger Stürze – so geht’s

2.2.4Risikofaktoren erkennen und richtig bewerten

2.3Der Expertenstandard »Schmerzmanagement in der Pflege«

2.3.1Was Pflegefachkräfte wissen müssen

2.3.2Was Pflegefachkräfte tun müssen

2.3.3Weniger Schmerzen – so geht’s

2.3.4Chronische Schmerzen im Griff – so geht’s

2.4Der Expertenstandard »Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege«

2.4.1Was Pflegefachkräfte wissen müssen

2.4.2Was Pflegefachkräfte tun müssen

2.4.3Schluss mit der Mangelernährung – so geht’s

2.5Der Expertenstandard »Pflege von Menschen mit chronischen Wunden«

2.5.1Was Pflegefachkräfte wissen müssen

2.5.2Was Pflegekräfte tun müssen

2.5.3Umgang mit Menschen, die chronische Wunden haben – so geht’s

2.6Der Expertenstandard »Förderung der Harnkontinenz in der Pflege«

2.6.1Was Pflegefachkräfte wissen müssen

2.6.2Was Pflegefachkräfte tun müssen

2.6.3Harnkontinenz fördern – so geht’s

2.7Expertenstandard Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz

2.7.1Was Pflegefachkräfte wissen müssen

2.7.2Was Pflegefachkräfte tun müssen

2.7.3Verstehenshypothese – so kann es gelingen

3Die neue MDK-Prüfung

3.1Wie geprüft wird

3.2Die neue Bewertung

3.3Die neue Qualitätsprüfung in sechs Bereichen

3.4So bereiten sie sich auf die MDK-Prüfung vor

3.5Probleme bei der Prüfung – die schnelle Pannenhilfe

4Die Tagespflege – das Konzept zählt

4.1Die Konzeption

4.2Hauswirtschaftskonzept und Verpflegung

4.2.1Mischküche

4.2.2Cook & Chill (Kühlkostsystem)

4.2.3Tiefkühlkostsystem

4.2.4Warmverpflegung

4.3Reinigungskonzept

4.4Wäscheversorgung

4.5Konzept »Soziale Betreuung«

4.5.1Eine Tagespflege ist kein Kindergarten

4.5.2Endlich etwas zu tun

4.5.3Ein Tagesablauf mit Abwechslung für alle

4.6Arbeitsorganisation und Dienstplangestaltung im »Kleinen«

4.6.1Planstellen in der Tagespflege

4.6.2Brutto- und Nettoarbeitszeit

4.6.3Arbeitsverteilung

4.6.4Flexible Arbeitszeitmodelle

5Die Rahmenbedingungen einer Tagespflege

5.1Fahrdienste

5.1.1Fahrdienste beauftragen oder selbst organisieren?

5.2Die gesetzlichen Rahmenbedingungen

Literatur

Register

Vorwort

Die Tagespflege ist eine gute und ergänzende Hilfe für die ambulante Versorgung Pflegebedürftiger. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen, nicht zuletzt dem Pflegestärkungsgesetz I vom 1. Januar 2015, ist die Tagespflege nun sehr viel attraktiver für alle Beteiligten: Die Leistung ist eine sogenannte »Solitärleistung«, d. h. sie wird nicht mehr auf die ambulante Versorgung angerechnet. Pflegebedürftige, die ambulante Dienste beschäftigen oder Pflegegeld beziehen, können seither auch eine Tagespflege voll in Anspruch nehmen.

Durch das Pflegestärkungsgesetz II wurden auch die Leistungen für die Tages- und Nachtpflege deutlich erhöht. Auch das führte zu einem weiteren Impuls, neue Tagespflegen wurden eröffnet. In Deutschland gibt es aktuell rund 5330 Tagespflegen mit etwa 80.450 Plätzen1. Und die Gründungswelle geht weiter, weil auch der Bedarf an Plätzen steigt. Für immer mehr pflegende Angehörige wird damit eine konkrete Entlastung spürbar und auch finanzierbar. Auch alleinstehende Pflegebedürftige können in immer stärkerem Maße Tagespflege-Einrichtungen besuchen und haben damit die Chance auf mehr Selbstständigkeit und Abwechslung in ihrem Alltag.

Doch selbstverständlich kann das Angebot nur so gut sein wie jene, die es konzipieren, regeln und Tag für Tag in die Tat umsetzen. »Nur« ein buntes Betreuungsprogramm anzubieten reicht nicht aus.

So gibt es seit 2020 die neuen »Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege)«. Wer eine zugelassene Tagespflege betreiben will, muss sich an diese Maßstäbe und Grundsätze halten und diese enthalten doch einige Neuerungen.

Außerdem sind da noch die Qualitätsprüfungs-Richtlinien von GKV und MDS, die sehr sorgfältig beachtet werden wollen.

• Welche Anforderungen müssen Sie also beherzigen, wenn Sie eine Tagespflege-Einrichtung betreiben wollen?

• Welche Gesetze, Standards, Verordnungen, Richtlinien etc. müssen Sie kennen?

• Kurzum: Worauf sollten Sie vorbereitet sein, bevor der MDK zur Prüfung kommt?

Fazit Das Buch für Ihren Alltag

Mit diesem kompakten Buch haben Sie alles, was Sie brauchen.

Ob Prüfanleitung, Expertenstandard, allgemeine rechtliche Anforderungen und die korrekte Dokumentation – Ich stelle Ihnen alles vor: leicht verständlich, kompakt und strikt praxisorientiert.

Das Plus: Die neue Qualitätsprüfungsrichtlinie 2021.

Einen kleinen Ausflug in Sachen »Arbeits- und Ablauforganisation« (natürlich mit praktischen Beispielen) unternehmen wir auch noch. Dann sind Sie wirklich rundum fit für den täglichen Betrieb Ihrer Tagespflege.

Uelversheim, im November 2020

Jutta König

1 Vgl. https://www.pflegemarkt.com/2019/09/17/marktanalyse-tagespflege-zahlen-daten-fakten/#:~:text=In%20Deutschland%20werden%20gegenw%C3%A4rtig%20rund%205.050%20Tages-pflegen%20mit,Deutschland%20sonst%20zeigt%2C%20erfahren%20Sie%20in%20unserer%20Analyse

1  Gehört zur Erstausrüstung – die gute Pflegedokumentation

Die Überschrift ist natürlich ein wenig blauäugig – Wer kann schon sagen, was eine »gute« Pflegedokumentation wirklich ausmacht? Eines gleich vorweg: Eine gute Dokumentation ist nicht unbedingt jene, die eine Fülle von Formularen aufhäuft (in denen dann keiner mehr liest …). Kurz gesagt: Eine gute Pflegedokumentation ist jene, die für Ihre Einrichtung passt, Ihre Arbeit sinnvoll dokumentiert, überschaubar und leicht zu handhaben ist. Das ist Ihnen noch zu schwammig? Gut. Gehen wir ins Detail.

1.1Das richtige Pflegedokumentationssystem (gibt es nicht)

Herkömmliche Dokumentationssysteme sind oft nicht speziell auf Tagespflegeeinrichtungen eingestellt. Es gibt mittlerweile viele Dokumentationssysteme auf Papier und immer mehr als EDV-Lösung. Diese sind spezialisiert auf ambulante und vollstationäre Pflegeeinrichtungen, aber nicht spezialisiert für die Tagespflege. Die Hersteller geben zwar an, sie hätten eine Pflegedokumentation speziell für die Tagespflege, in Wahrheit sind es allesamt abgespeckte Versionen der schon bestehenden Pflegedokumentationen aus dem vollstationären oder manchmal auch ambulanten Sektor.

Sie können sich also für das ein oder andere Pflegedokumentationssystem entscheiden, 100 Prozent passen wird kaum eines. Gegen ein Dokumentationssystem aus dem stationären Bereich spricht, dass dort zu viele Anforderungen gestellt werden, die für Ihre Tagespflegeeinrichtung keinen Sinn ergeben. (Obwohl der Verkäufer des Programms das vielleicht nachdrücklich beteuert und sogar davon spricht, dass man die einzelnen Vordrucke »speziell angepasst« habe.) Ambulante Dokumentationssysteme sind weniger aufgebläht. Dafür fehlen ihnen aber die für die Tagespflege so wichtigen Elemente der sozialen Betreuung oder der Verpflegung.

Die beste Pflegedokumentation ist die »Selbstgestrickte«. Sie können dazu natürlich auf Vordrucke und Formulare zurückgreifen, die es bereits auf dem Markt gibt. Sie müssen schließlich kein Pflegeberichtsblatt entwerfen oder einen Medikamentenvordruck! Wenn Sie die Möglichkeit haben, nutzen Sie eine selbst zusammengestellte Papierdokumentation. Tagespflegen sind nicht so groß, dass Sie hierfür dringend eine EDV-Lösung benötigen würde. Denken Sie bitte nicht, ich sei hinterwäldlerisch und empfehle im 3. Jahrtausend Papier als Dokumentationsmethode. Nein, es ist schlicht weg so, dass mich momentan keines der auf dem Markt befindlichen EDV-Programme für die Tagespflege begeistert.

Tatsächlich brauchen Sie zunächst nicht mehr als sechs Dokumente (Kap. 1.3.1).

Tipp

Nutzen Sie das Strukturmodell, die ausfüllbare PDF-Version und die dazugehörigen Maßnahmenpläne schreiben Sie in Word. Lassen Sie sich Musterdokumentationen verschiedener Hersteller zusenden.

Wählen Sie aus den Mustervordrucken jene aus, die am ehesten für Ihre Tagespflege passen. Den Rest erstellen Sie selbst. Und: Kein Vordruck muss ewig so bleiben, Sie können immer wieder aufs Neue an Ihren Vordrucken arbeiten und diese besser machen. Sie werden sehen, dass es mit Zeit sogar Spaß macht, das Gute zu verbessern.

Haben Sie bereits EDV-Programme im Einsatz, prüfen Sie sorgsam, ob Sie wirklich alle freigeschalteten Dateien und Buttons für Ihre Tagespflege nutzen möchten. Vieles wird nicht benötigt. Und nice to have ist nicht must have.

1.2Dokumentationswahrheit und -klarheit

Jede Dokumentation ist eine Sammlung von Daten und Fakten. Wer dokumentiert, schafft Ordnung, speichert Wissen, Erfahrungen und Aktivitäten. Er hält fest und wertet aus. Doch eine Pflegedokumentation ist noch mehr. Sie folgt auch bestimmten Gesetzmäßigkeiten.

Die beiden Grundsätze der Dokumentation

Dokumentationswahrheit

• Verbot der schriftlichen Lüge

• Gebot der historisch richtigen und vollständigen Darstellung

• Verbot der Urkundenfälschung

Dokumentationsklarheit

• Strukturdisziplin (logisch, nachvollziehbar, lückenlos, eindeutig usw.)

• Sprachdisziplin (verständlich, aussagefähig, eindeutig usw.)

• Schreibdisziplin (lesbar, echt, keine Streichungen oder Gekritzel)

Selbstverständlich sind alle Pflege- und Betreuungskräfte der Meinung, dass sie wahrheitsgemäß dokumentieren. Aber was bedeutet das eigentlich, »wahrheitsgemäße Dokumentation«? Der Begriff »Wahrheit« meint hier so viel wie »wirklicher, wahrer Sachverhalt, Tatbestand«2. Das wiederum bedeutet, dass es sich bei der Dokumentation um Tatsachen handeln muss, die für alle nachvollziehbar und gleich sind. Bei messbaren Kriterien wie z. B. Vitalwerten ist das einfach: Ein gemessener Wert entspricht den Tatsachen und ist für alle gleich und nachvollziehbar. Wie sieht es aber mit Aussagen aus wie »Allgemeinzustand gut« oder »Hat gut gegessen« oder »Kann schlecht laufen«? Sind das noch Wahrheiten? Nein. Das sind Meinungen. So schnell ist die Ebene der Wahrheit also verlassen …

Schauen Sie doch mal in Ihre Dokumentationen – Welche der folgenden Begriffe finden Sie?

• ausreichend

• regelmäßig

• oft

• häufig

• manchmal/selten

• viel/wenig

• zeitweise

• bei Bedarf

• nach Tagesform

• bewegungseingeschränkt

• unauffällig

• sturzgefährdet

• altersentsprechend

• sieht gut/schlecht aus

• besser/schlechter

• AZ gut/schlecht

• EZ gut/schlecht

• verwirrt

• desorientiert

• unruhig

• aggressiv

• versorgt nach Plan

All diese Begriffe sind keineswegs verboten. Aber sie sind nutzlos, weil schon nach wenigen Wochen niemand mehr weiß, was eigentlich gemeint war. Eine Dokumentation muss aber wenigstens zehn Jahre aufbewahrt werden und sollte auch dann noch aussagekräftig sein.

Tipp

Schreiben Sie auf, was Sie sehen, hören und wahrnehmen, nicht aber das, was Sie denken. So einfach ist eine gute, aussagekräftige Dokumentation!

Tab. 1: Dokumenteren leicht gemacht

Vorher

Nachher

Hat ausreichend gegessen

Hat 2 Brötchen gegessen

Ist oft nass

Nässt ca. 2–3-mal ein

Hat wenig getrunken

Hat heute 300 ml getrunken

Novalmin bei Bedarf

Novalmin bei Schmerzen am Bewegungsapparat

Kann nach Tagesform alleine essen

Wenn sie die Kraft hat, isst sie allein, das kommt ca. 2-mal/Woche vor

Bewegungseingeschränkt

Zieht das rechte Bein nach, geht schleppend

Unauffällig

Ist freundlich zurückhaltend

Sturzgefährdet

Steht zu schnell auf und kippt vornüber

Es geht ihr besser

Sie hat keine Erkältungsanzeichen mehr

AZ schlecht

Wirkt müde, kann sich nicht konzentrieren, steht nicht sicher, RR bei 110/70

Ist verwirrt

Fragt, wann die Soldaten zum Frühstück kommen

Ist unruhig

Hat Angst, nicht mehr nach Hause zu kommen oder abgeholt zu werden, fragt immer wieder nach

Eine Dokumentation soll nicht nur wahrheitsgemäß sein, sie muss auch echt sein. Die Echtheit einer Dokumentation bezieht sich zum einen auf das Schreibgerät, das Sie benutzen. Bleistift oder Füller sind verboten. Genauso wie die Benutzung von Tipp-Ex. Es darf nämlich nichts ausradiert oder gelöscht werden. Echtheit bedeutet aber auch, dass jeder selbst einträgt. Da darf Helga nicht für Paula dokumentieren und Karl nicht für Rainer. Jeder dokumentiert selbst.

Eine weitere Anforderung heißt »Keine Streichung«. Für erbrachte Leistungen dürfen Sie nicht einfach Strichlisten führen, auch wenn das bei Getränken so schön einfach wäre. Doch die Striche könnten verändert werden – und genau das darf nicht passieren. Striche sind eben nicht »dokumentenecht«.

»Keine Streichungen« bedeutet natürlich auch, dass Sie keine Eintragungen durchstreichen. Wenn Sie einen Eintrag als ungültig kennzeichnen wollen, sollten Sie ihn mit den »Buchhalternasen« einklammern: <ungültig>. Sie dürfen ein Wort auch einfach durchstreichen, wenn das ursprüngliche Wort noch lesbar ist. Also statt ungültig so durchzustreichen, sollte es so geschehen: ungültig, so dass das zuerst Geschriebene durchaus noch lesbar bleibt.

Lesbarkeit ist eine weitere Anforderung. Ihre Handschrift – und die Ihrer Mitarbeiter – muss lesbar sein. Spätestens jetzt wünschen Sie sich die EDV-Lösung? Tatsächlich setzt sich Kollege Computer immer mehr durch. Das hat nicht nur mit der Lesbarkeit zu tun, aber es erleichtert die Sache enorm.

1.2.1Verletzung von Dokumentationsgrundsätzen

Ich kenne keine Pflegekraft, die wegen mangelnder Wahrheit oder Klarheit ihrer Dokumentation strafrechtlich verfolgt wurde. Trotzdem gehören die Gesetze dazu, denn das Strafgesetzbuch kennt eine Reihe von Problemen, die im Zusammenhang mit Dokumenten auftauchen. Es sind die Paragrafen 267, 268, 269, 270 und 271 StGB (Strafgesetzbuch).

Tab. 2: Dokumentaton und das Strafgesetzbuch

Paragraf

Text

§ 267 Urkundenfälschung

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen auch bis zu 10 Jahren. Schon der Versuch ist strafbar.

§ 268 Fälschung technischer Aufzeichnungen

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte technische Aufzeichnung herstellt oder eine technische Aufzeichnung verfälscht oder unechte oder verfälschte technische Aufzeichnung gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

§ 270 Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung

Der Täuschung im Rechtsverkehr steht die fälschliche Beeinflussung einer Datenverarbeitung im Rechtsverkehr gleich.

§ 271 Mittelbare Falschbeurkundung

Wer bewirkt, dass Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft

Sie mögen vielleicht lächeln, wenn Sie diese Paragrafen lesen und dabei an die Pflegedokumentation denken. Doch das Lächeln könnte Ihnen vergehen, wenn Sie – aus lauter Nächstenliebe – für Ihren netten Kollegen eine Medikamentengabe dokumentierten, diese aber nicht oder in falscher Dosierung erfolgte und der Tagesgast dadurch Schaden nimmt. Denken Sie darüber einfach mal nach.

1.3Anforderungen an die Dokumentation in der Tagespflege

Wenn es um die Dokumentation geht, gibt es viele Meinungen. Die Frage ist nur, wer hat nun recht? Es gibt nur wenige, schriftlich verankerte Anforderungen an die Pflegedokumentation. Das meiste, was Sie bisher gehört haben, sind also persönliche Meinungen Einzelner. Meinungsfreiheit ist in Deutschland glücklicherweise ein Grundrecht. Ein Problem gibt es nur, wenn ein Einzelner seine persönliche Meinung als die allein gültige Wahrheit verkaufen will. Bedenken Sie bitte, jeder MDK-Prüfer fängt mit dem Wissen beim MDK an, das er bis dato erlangt hat. Das sagt sogar der MDK selbst: »Die gutachterliche Tätigkeit der etwa 3 000 Pflegefachkräfte des MDK basiert auf dem Wissen und auf den Erfahrungen, die die Pflegefachkräfte in ihrer Ausbildung und ihrer bisherigen Berufstätigkeit im Rahmen der Gesundheits- und Krankenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege erworben haben.«3 War ein Prüfer bisher der Meinung, man müsse eine Pflegeplanung alle acht Wochen evaluieren, so wird er dies auch bei seinen Prüfungen in Ihrer Tagespflege fordern. Da dürfte es ihm einerlei sein, dass es dafür keine rechtliche Grundlage gibt und die Prüfanleitung auch nichts Entsprechendes vorsieht.

Wer vor seiner Tätigkeit beim MDK lange als Hygienefachkraft arbeitete, wird auch in seinen Prüfungen sehr auf Hygiene achten. Das ist menschlich. Wir sind alle von unseren Erfahrungen geprägt und unsere Routinen stellen wir nicht mehr wirklich in Frage. Natürlich werden die Prüfer vom MDK eingearbeitet und auch laufend weitergebildet. Doch das Grundwissen wird bereits beim Berufseinstieg vorausgesetzt. Die Prüfer werden nicht mehr auf alle einzelnen Fragen der Prüfanleitung geschult. Deshalb kann es Ihnen passieren, dass Sie drei MDK-Prüfer mit drei völlig unterschiedlichen Ansichten zu ein und derselben Akte erleben. Das ist an sich nicht schlimm, ein Meinungsaustausch lohnt sich immer.

Tipp

Hören Sie dem Prüfer vom MDK zu. Aber seien Sie nicht gleich seiner Meinung, sondern lesen Sie die Prüfanleitung oder stellen Sie die wichtigste Frage überhaupt: »Wo steht das?«

Aber nicht nur unter den MDK-Prüfern herrscht Uneinigkeit. Auch viele Leitungskräfte haben unterschiedliche Vorstellungen davon, wie zu dokumentieren ist. Schließlich gibt es auch viele PDL-Weiterbildungen, mal sind es 460 Basisstunden, mal 1800 Stunden oder gar ein Managementstudium. Das führt natürlich zu unterschiedlichen Kompetenzen. Um Grundwissen geht es bei keiner Weiterbildung. Man geht jeweils stillschweigend davon aus, dass Leistungskräfte keine Pflegedokumentationsschulungen brauchen. Deshalb bauen einige auf ihr Grundwissen, andere leben vom Hörensagen, kennen aber weder die Entwicklung noch die rechtliche Grundlagen.