Vertrieb: 360 Grundbegriffe kurz erklärt - Hans Geldern - E-Book

Vertrieb: 360 Grundbegriffe kurz erklärt E-Book

Hans Geldern

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  • Herausgeber: UVK
  • Kategorie: Fachliteratur
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2017
Beschreibung

Welcher Berufstätige kennt das nicht; man ist in einer neuen Abteilung, einer neuen Position oder gar in einem neuen Unternehmen. Neue Aufgaben sind stets mit einer Vielzahl neuer Begriffe verbunden. Auszubildende müssen sich noch öfter mit neuen Bezeichnungen auseinandersetzen und diese verstehen. Auch Studierende werden Semester für Semester mit vielen Begriffen konfrontiert. Was ist Key Account Management, was versteht man unter On Set Placement, einer SKU oder dem Yield Management und wofür steht eigentlich GTIN? Dieses kompakte Buch gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundbegriffe des Fachbereichs Vertrieb. Der Autor legt besonderen Wert darauf, dass die 360 Begriffe kurz und knapp erklärt werden. Das handliche Format erleichtert ein unbeschwertes Nachschlagen.

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Seitenzahl: 82

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Vorwort

Welcher Berufstätige kennt das nicht; man ist in einer neuen Abteilung, einer neuen Position oder gar in einem neuen Unternehmen. Neue Aufgaben sind stets mit einer Vielzahl neuer Begriffe verbunden. Auszubildende müssen sich noch öfter mit neuen Bezeichnungen auseinandersetzen und diese verstehen. Auch Studierende werden Semester für Semester mit vielen Begriffen konfrontiert.

Was ist ein Formkaufmann, was versteht man unter Gesamtakt, einem Mantel oder einer umgekehrten Maßgeblichkeit und wofür steht eigentlich der Sarbanes Oxley Act? Dieses kompakte Buch gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundbegriffe des Fachbereichs Recht für Ökonomen.

Dabei lege ich Wert darauf, dass die 360 Begriffe kurz und knapp erklärt werden. Auf eine oft ausschweifende Ausführung – wie sie in großen Lexika vorgefunden wird – habe ich bewusst verzichtet.

Ich hoffe, dass der Leser dieses Buches einen großen Vorteil für sein Studium, seine Ausbildung und seinen beruflichen Werdegang erhält. Also: viel Erfolg!

München, im Juni 2017

Hans Geldern

Alle Begriffe

Abfindung

Abgaben

Abgabenordnung

Absonderung(-srecht)

Abstraktionsprinzip

Abtretung

Abzinsungsverbot

AfA-Tabelle

Aktiengesellschaft

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Anfechtung

Anfechtungsrecht

Annahmeverzug

Ansatzvorschriften

Anscheinsvollmacht

Anstalt des öffentlichen Rechts

Anstellung

Anwartschaftsrecht

arglistige Täuschung

Auditierung

Auflassung

Aufrechnung

Aufsicht, Staatsaufsicht

Ausfallbürgschaft

Ausfallrisiko

Auslegung

Aussonderungsrecht

BaFin

Bankenaufsicht

Basel I

Basel II und III

Befangenheit

Beschluss

Besitz

Besitzkonstitut

Besitzmittlungsverhältnis

Bestechung

Bestellung

Besteuerungsprinzipien

Betreiberkonzepte

Bewertungsvorschrift

Bilanzfälschung

Bilanzkontrollgesetz BilKoG

BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz)

Birthday Attack

Bote

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Bundesanzeiger, elektronischer

Bundeskartellamt

Bundesschuldbuch

Bürge

Bürgerbegehren

Bürgerbüro

Bürgschaft

Business Judgement Rule

Chapter 11

Charta der Europäischen Grundrechte

Compliance

Dauerschuldverhältnis

Deliktsfähigkeit

Deutscher Corporate Governance Kodex

Deutsches Patent- und Markenamt DPMA

Dienstaufsicht

Differenzhypothese

DIN-Norm

Dissens

Drittorganschaft

Drohung, widerrechtliche

Due Diligence

Duldungsvollmacht

ECOFIN

E-Commerce

Eigenkapital, haftendes

Eigenmacht, verbotene

Eigenschaftsirrtum

Eigentum

Eigentum, geistiges

Eigentum, Recht des geistigen ~s

Eigentumsordnung

Eigentumsrecht

Einpersonengesellschaft

Einrede des unerfüllten Vertrags

Einzelbewertungsgrundsatz

Einzelkaufmann

Einzelzwangsvollstreckung

Empfangsbote

Empfangsvertreter

Erbengemeinschaft

Erfüllungsgehilfe

Erfüllungsschaden

Erklärungsirrtum

Ertragsteuersatz

Erziehungszoll

EUGH

Europäische Verfassung

Europol

Eventualverbindlichkeiten

Exklusivität

Fahrlässigkeit

Fälligkeit

falsus procurator

Formkaufmann

Fremdorganschaft

Gängigkeitsabschlag

Garantie

Garantiekapital

Gattungsschuld

Gebrauchsmusterrecht

Gefährdungshaftung

Gefälligkeit

Gemeinschaft

Genossenschaft

Gesamtakt

Gesamthand

Geschäftsbesorgungsvertrag

Geschäftsfähigkeit

Geschäftsführung

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts GbR

Gesellschafter, geschäftsführerender

Gesellschafter, stiller

Gesellschafterdarlehen

Gesellschafterversammlung

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsvertrag

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB

Gesetze

Gewährleistung

Gewährleistungsanspruch

Gewährleistungsfrist

Gewährleistungsgarantie

Gewährleistungsvertrag

Gewerbe

Gewerbeertragsteuer

Gewerbefreiheit

Gewerbekapitalsteuer

Gewerbesteuer

Gläubiger

Gläubigerrechte

Gläubigerschutz

Gläubigerverzug

GmbH

Grundbuch

Grundlohn

Grundpfandrecht

Grundpfandrechte, nachrangige

Grundsatz des festen Nennkapitals

Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung GoB

Grundschuld

Grundsteuer

Haftung

Haftungsbeschränkung

Haftungsmasse

Haftungsträger, externer

Haftungsverband

Haftungsverhältnis

Handelsbrauch

Handelsgeschäfte

Handelsgesetzbuch HGB

Handelsmakler

Handelsrecht

Handelsregister

Handlungsvollmacht

Hauptversammlung

Herkunftsbezeichnung

Hypernormen

Hypothek

Indossament

Inhaltsirrtum

In-sich-Geschäft

Insolvenz

Insolvenzforderungen, nachrangige

Insolvenzforderungen, unbesicherte

Insolvenzgläubiger

Insolvenzmasse

Insolvenztabelle

Insolvenzverfahren

Insolvenzverschleppung

Insolvenzverwalter

Institutionen

Intermediärhaftung

Investmentgesellschaft

Ist-Kaufmann

IT-Compliance

juristische Person

Kann-Kaufmann

Kapital, gezeichnetes

Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaft, große

Kapitalgesellschaft, kapitalmarktorientierte

Kapitalgesellschaft, kleine

Kapitalherabsetzung

Kartell

Kaufmann

Kleingewerbetreibende

Kombilohn

Kommanditgesellschaft auf Aktien KgaA

Kommanditgesellschaft KG

Kommanditist

Kommissionsgeschäft

Komplementär

konkludent

Konkretisierung

Kontokorrent

Kontraktmarketing, vertikales

Körperschaften

Korruption

Kreditsicherheiten

Kündigung

Kündigungsschutzgesetz KSchG

Limited (Ltd.)

Liquidationsbilanz

Lizenz

Lizenzierung

Lizenzvertrag

Managementvertrag

Mantel

Markt, geregelter

Masseforderungen

Maßgeblichkeit

Maßgeblichkeit, umgekehrte

Mediation

Menschenrechte

MicroBilG

Minderheitsanteil

Mitbestimmung, unternehmerische

Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte

Mitgliedschaft

Mitunternehmer

Mobiliarpfandrecht

Nachrangklausel

natürliche Person

Nennbetragsaktie

Nichtigkeit

Nichtkapitalgesellschaft

Nichtleistung

Normen

Notwehr

Obligo

Online-Verträge

Organ

partiarisches Darlehen

Patent

Patronatserklärung

Pensionsvermögen

Personalfreisetzung

Personalkredit

Personalsicherheiten

Personengesellschaft

Personenverband, privater

Pfandrecht

Phishing

Preisbindung

Preisbindung der zweiten Hand

Privatautonomie

Produkthaftung

Prokura

Prospekthaftung

Provision

Prozessfähigkeit

Prozesskostenrückstellung

Prüfungsausschuss

Publizitätspflicht

Recht, dispositives

Recht, zwingendes

Rechte, absolute

Rechte, relative

Rechtsform

Rechtsformwechsel

Rechtsgeschäft

Rechtsschutz, einstweiliger

Rechtsschutz, gewerblicher

Registereintragung

Restschuld

Revision

Rücklage, gesetzliche

Rückzahlungsbetrag

Sache

Sarbanes Oxley Act

Satzung

Schaden

Scheinkaufmann

Schlechtleistung

Schuldner

Schuldschein

Schutzgesetz

Schutzrechte, gewerbliche

schwebende Geschäfte

Sekundärhaftung

Selbstorganschaft

Service Level Agreement SLA

Sherman Act

Sicherungsabtretung

Sicherungseigentum

Sicherungsfall

Sicherungsübereignung

Signatur, digitale

Sondervermögen

Stammaktie

Stellvertretung

Steuerrecht

Stille Gesellschaft

Tagesbetreuungsausbaugesetz TAG

Tarifautonomie

Tarifverträge

Tautologie

Teilbürgschaft

Terminhandel (forward trade)

Teilhaberrechte

Titel, vollstreckbarer

Todes- oder Erlebensfallversicherung

Trennungsprinzip

Treu und Glauben

Treuhänder

Treuhandverhältnis

Trust

Unlautere Werbung

Unmöglichkeit

Unternehmensverfassung

Unternehmer

Unternehmergesellschaft

Urabstimmung

Verarbeitungsklausel

Verbraucher

Vereinbarungen, vertragliche

Verfügungsgeschäft

Vermögenslage

Verordnung

Verpflichtungsgeschäft

Verrichtungsgehilfe

Vertrag

Vertragsfertigung

Vertrauensschaden

Vertraulichkeit

Vertretung

Vertretungsmacht

Verwässerungsschutzklauseln

Verzug

Vollmacht

Vorgesellschaft

Vorgründungsgesellschaft

Vorleistungen

Vormerkung

Vorsatz

Werbung, vergleichende

Wertminderung

Wertrecht

Willenserklärung

Wirtschaftsethik

Wirtschaftsordnung

Wucher

Zahlungsfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsverzug

Zession

Zugang

Zurückbehaltungsrecht

Zwangslizenz

Zwangsversteigerung

Zwangsvollstreckung

Zweckgesellschaft

A

   Abfindung

Einmalige Geldleistung zur Ablösung von Ansprüchen, z.B. bei Kündigung gem. §§ 9 ff. KSchG oder bei Ausscheiden aus einem Unternehmen bzw. einem Arbeitsverhältnis. Gem. §§ 304 ff. AktG ist bei Abschluss eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusam-menschluss eine angemessene Abfindung zu zahlen, um eine Benachteiligung außenstehender Aktionäre zu vermeiden. Gleiches gilt bei Betriebsänderungen gem. §§ 113 ff. BetrVG. Abfindungen werden auch häufig innerhalb von Sozialplänen (§§ 112 ff. BetrVG) vereinbart. Die Bemessung der Abfindung bei Ausscheiden aus einer Gesellschaft kann z.B. mittels der Barwertmethode erfolgen. Abfindungen sind für Arbeitnehmer gem. Sozialgesetzbuch bis zu bestimmten Beträgen steuerfrei.

   Abgaben

Abgaben sind Geldleistungen, die den Abgabepflichtigen von einem öffentlichrechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen auferlegt werden. Zu den Abgaben gehören in der Hauptsache die Steuern (als allgemeine Abgaben ohne Bezug zu einer spezifischen Leistung der Verwaltung) sowie die Gebühren und Beiträge (als Gegenleistung für speziell erbrachte Leistungen der öffentlichen Hand).

   Abgabenordnung

Die Abgabenordnung (AO) ist ein Steuergesetz, das die Besteuerungsgrundlagen und -verfahren für die Erhebung und Festsetzung von Steuern regelt.

   Absonderung(-srecht)

(Recht auf) vorzugsweise Befriedigung eines Anspruchs durch Verwertung eines zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstandes (z.B. auf Grund eines Pfandrechts).

   Abstraktionsprinzip

Die Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts ist nicht von der Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts abhängig.

   Abtretung

Hier handelt es sich um die Übertragung einer Forderung auf eine andere Person durch Rechtsgeschäft.

   Abzinsungsverbot

Entgegen der generellen Pflicht, Zahlungsvorgänge, die mehr als ein Jahr in der Zukunft liegen, abzuzinsen, ist für latente Steuern nicht der Barwert, sondern der Nennwert anzusetzen.

   AfA-Tabelle

Hierbei handelt es sich um eine Richtlinie der Finanzverwaltung zur standardisierten Schätzung von betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern von allgemein verwendbaren Anlagegütern.

   Aktiengesellschaft

AG: Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, an der sich die Gesellschafter (Aktionäre) durch Einzahlung auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligen. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 AktG).

Die AG gilt auch dann als Handelsgewerbe, wenn der Gegenstand des Unternehmens nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes besteht (§ 3 AktG). Die AG ist körperschaftlich organisiert und vom Bestand der Mitglieder unabhängig. Das Aktiengesetz ergänzend gelten die Bestimmungen über das Recht des rechtsfähigen Vereins. Der oder die Gründer müssen gegen Einlagen die Aktien übernehmen (§ 2 AktG) und die Satzung feststellen, die der notariellen Beurkundung bedarf (§ 23 AktG).

Eine AG hat drei Organe:

Vorstand (Unternehmensleitung),

Aufsichtsrat (Überwachung der Geschäftsführung) und

Hauptversammlung (Interessenvertretung der Aktionäre).

   Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Um Geschäfte möglichst einheitlich, einfach und reibungslos abwickeln zu können, sind sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) entwickelt worden. Sie stellen standardisierte Vertragsbedingungen dar.

   Anfechtung

Hierbei handelt es sich um das Gestaltungsrecht, durch das eine zuvor abgegebene Willenserklärung aus bestimmten, gesetzlich vorgegebenen Gründen rückwirkend nichtig wird.

   Anfechtungsrecht

Hierbei handelt es sich um eine rechtswirksame Erklärung, durch die ein fehlerhaftes Rechtsgeschäft rückwirkend beseitigt und von Anfang an als nichtig erklärt wird. Grundform ist die Anfechtung nach § 142 BGB. Beispiele für Anfechtungen aus dem Bereich der Rechnungslegung sind § 254 AktG zur Anfechtung des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns, § 255 AktG zur Anfechtung der Kapitalerhöhung gegen Einlagen oder § 257 AktG zur Anfechtung der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung.

   Annahmeverzug

Hierbei handelt es sich um Gläubigerverzug. Der Gläubiger nimmt die Leistung des Schuldners nicht zum vertragsmäßigen Leistungszeitpunkt an.

   Ansatzvorschriften

Hierbei handelt es sich um Regelungen, die die Aktivierung (recognition) von Jahresabschlusspositionen festlegen.

   Anscheinsvollmacht

Ein Dritter, der keine Vertretungsmacht besitzt, tritt als Stellvertreter auf, was der Vertretene zwar nicht weiß, bei sorgfältigem Verhalten aber hätte erkennen können.

   Anstalt des öffentlichen Rechts

Organisatorisch (und ggf. rechtlich) verselbstständigte Einrichtung eines Trägers öffentlicher Verwaltung, die mithilfe personeller und sächlicher Mittel dauerhaft einen bestimmten Zweck/Aufgabe verfolgt (insbesondere die Erbringung von Leistungen). Die Anstalt hat keine Mitglieder, sondern Benutzer, wie z.B. bei einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, einer öffentlichen Sparkasse oder einem Studentenwerk. Nicht-rechtsfähige, d.h. unselbstständige Anstalten sind z.B. Schulen, Museen, Volkshochschulen.

   Anstellung

Hierbei handelt es sich um die vertragliche Verbindung der Geschäftsleiter mit ihrer Kapitalgesellschaft (entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag).

   Anwartschaftsrecht