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Welcher Berufstätige kennt das nicht; man ist in einer neuen Abteilung, einer neuen Position oder gar in einem neuen Unternehmen. Neue Aufgaben sind stets mit einer Vielzahl neuer Begriffe verbunden. Auszubildende müssen sich noch öfter mit neuen Bezeichnungen auseinandersetzen und diese verstehen. Auch Studierende werden Semester für Semester mit vielen Begriffen konfrontiert. Was ist Key Account Management, was versteht man unter On Set Placement, einer SKU oder dem Yield Management und wofür steht eigentlich GTIN? Dieses kompakte Buch gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundbegriffe des Fachbereichs Vertrieb. Der Autor legt besonderen Wert darauf, dass die 360 Begriffe kurz und knapp erklärt werden. Das handliche Format erleichtert ein unbeschwertes Nachschlagen.
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Seitenzahl: 82
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Welcher Berufstätige kennt das nicht; man ist in einer neuen Abteilung, einer neuen Position oder gar in einem neuen Unternehmen. Neue Aufgaben sind stets mit einer Vielzahl neuer Begriffe verbunden. Auszubildende müssen sich noch öfter mit neuen Bezeichnungen auseinandersetzen und diese verstehen. Auch Studierende werden Semester für Semester mit vielen Begriffen konfrontiert.
Was ist ein Formkaufmann, was versteht man unter Gesamtakt, einem Mantel oder einer umgekehrten Maßgeblichkeit und wofür steht eigentlich der Sarbanes Oxley Act? Dieses kompakte Buch gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundbegriffe des Fachbereichs Recht für Ökonomen.
Dabei lege ich Wert darauf, dass die 360 Begriffe kurz und knapp erklärt werden. Auf eine oft ausschweifende Ausführung – wie sie in großen Lexika vorgefunden wird – habe ich bewusst verzichtet.
Ich hoffe, dass der Leser dieses Buches einen großen Vorteil für sein Studium, seine Ausbildung und seinen beruflichen Werdegang erhält. Also: viel Erfolg!
München, im Juni 2017
Hans Geldern
Abfindung
Abgaben
Abgabenordnung
Absonderung(-srecht)
Abstraktionsprinzip
Abtretung
Abzinsungsverbot
AfA-Tabelle
Aktiengesellschaft
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Anfechtung
Anfechtungsrecht
Annahmeverzug
Ansatzvorschriften
Anscheinsvollmacht
Anstalt des öffentlichen Rechts
Anstellung
Anwartschaftsrecht
arglistige Täuschung
Auditierung
Auflassung
Aufrechnung
Aufsicht, Staatsaufsicht
Ausfallbürgschaft
Ausfallrisiko
Auslegung
Aussonderungsrecht
BaFin
Bankenaufsicht
Basel I
Basel II und III
Befangenheit
Beschluss
Besitz
Besitzkonstitut
Besitzmittlungsverhältnis
Bestechung
Bestellung
Besteuerungsprinzipien
Betreiberkonzepte
Bewertungsvorschrift
Bilanzfälschung
Bilanzkontrollgesetz BilKoG
BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz)
Birthday Attack
Bote
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bundesanzeiger, elektronischer
Bundeskartellamt
Bundesschuldbuch
Bürge
Bürgerbegehren
Bürgerbüro
Bürgschaft
Business Judgement Rule
Chapter 11
Charta der Europäischen Grundrechte
Compliance
Dauerschuldverhältnis
Deliktsfähigkeit
Deutscher Corporate Governance Kodex
Deutsches Patent- und Markenamt DPMA
Dienstaufsicht
Differenzhypothese
DIN-Norm
Dissens
Drittorganschaft
Drohung, widerrechtliche
Due Diligence
Duldungsvollmacht
ECOFIN
E-Commerce
Eigenkapital, haftendes
Eigenmacht, verbotene
Eigenschaftsirrtum
Eigentum
Eigentum, geistiges
Eigentum, Recht des geistigen ~s
Eigentumsordnung
Eigentumsrecht
Einpersonengesellschaft
Einrede des unerfüllten Vertrags
Einzelbewertungsgrundsatz
Einzelkaufmann
Einzelzwangsvollstreckung
Empfangsbote
Empfangsvertreter
Erbengemeinschaft
Erfüllungsgehilfe
Erfüllungsschaden
Erklärungsirrtum
Ertragsteuersatz
Erziehungszoll
EUGH
Europäische Verfassung
Europol
Eventualverbindlichkeiten
Exklusivität
Fahrlässigkeit
Fälligkeit
falsus procurator
Formkaufmann
Fremdorganschaft
Gängigkeitsabschlag
Garantie
Garantiekapital
Gattungsschuld
Gebrauchsmusterrecht
Gefährdungshaftung
Gefälligkeit
Gemeinschaft
Genossenschaft
Gesamtakt
Gesamthand
Geschäftsbesorgungsvertrag
Geschäftsfähigkeit
Geschäftsführung
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts GbR
Gesellschafter, geschäftsführerender
Gesellschafter, stiller
Gesellschafterdarlehen
Gesellschafterversammlung
Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsvertrag
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB
Gesetze
Gewährleistung
Gewährleistungsanspruch
Gewährleistungsfrist
Gewährleistungsgarantie
Gewährleistungsvertrag
Gewerbe
Gewerbeertragsteuer
Gewerbefreiheit
Gewerbekapitalsteuer
Gewerbesteuer
Gläubiger
Gläubigerrechte
Gläubigerschutz
Gläubigerverzug
GmbH
Grundbuch
Grundlohn
Grundpfandrecht
Grundpfandrechte, nachrangige
Grundsatz des festen Nennkapitals
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung GoB
Grundschuld
Grundsteuer
Haftung
Haftungsbeschränkung
Haftungsmasse
Haftungsträger, externer
Haftungsverband
Haftungsverhältnis
Handelsbrauch
Handelsgeschäfte
Handelsgesetzbuch HGB
Handelsmakler
Handelsrecht
Handelsregister
Handlungsvollmacht
Hauptversammlung
Herkunftsbezeichnung
Hypernormen
Hypothek
Indossament
Inhaltsirrtum
In-sich-Geschäft
Insolvenz
Insolvenzforderungen, nachrangige
Insolvenzforderungen, unbesicherte
Insolvenzgläubiger
Insolvenzmasse
Insolvenztabelle
Insolvenzverfahren
Insolvenzverschleppung
Insolvenzverwalter
Institutionen
Intermediärhaftung
Investmentgesellschaft
Ist-Kaufmann
IT-Compliance
juristische Person
Kann-Kaufmann
Kapital, gezeichnetes
Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaft, große
Kapitalgesellschaft, kapitalmarktorientierte
Kapitalgesellschaft, kleine
Kapitalherabsetzung
Kartell
Kaufmann
Kleingewerbetreibende
Kombilohn
Kommanditgesellschaft auf Aktien KgaA
Kommanditgesellschaft KG
Kommanditist
Kommissionsgeschäft
Komplementär
konkludent
Konkretisierung
Kontokorrent
Kontraktmarketing, vertikales
Körperschaften
Korruption
Kreditsicherheiten
Kündigung
Kündigungsschutzgesetz KSchG
Limited (Ltd.)
Liquidationsbilanz
Lizenz
Lizenzierung
Lizenzvertrag
Managementvertrag
Mantel
Markt, geregelter
Masseforderungen
Maßgeblichkeit
Maßgeblichkeit, umgekehrte
Mediation
Menschenrechte
MicroBilG
Minderheitsanteil
Mitbestimmung, unternehmerische
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
Mitgliedschaft
Mitunternehmer
Mobiliarpfandrecht
Nachrangklausel
natürliche Person
Nennbetragsaktie
Nichtigkeit
Nichtkapitalgesellschaft
Nichtleistung
Normen
Notwehr
Obligo
Online-Verträge
Organ
partiarisches Darlehen
Patent
Patronatserklärung
Pensionsvermögen
Personalfreisetzung
Personalkredit
Personalsicherheiten
Personengesellschaft
Personenverband, privater
Pfandrecht
Phishing
Preisbindung
Preisbindung der zweiten Hand
Privatautonomie
Produkthaftung
Prokura
Prospekthaftung
Provision
Prozessfähigkeit
Prozesskostenrückstellung
Prüfungsausschuss
Publizitätspflicht
Recht, dispositives
Recht, zwingendes
Rechte, absolute
Rechte, relative
Rechtsform
Rechtsformwechsel
Rechtsgeschäft
Rechtsschutz, einstweiliger
Rechtsschutz, gewerblicher
Registereintragung
Restschuld
Revision
Rücklage, gesetzliche
Rückzahlungsbetrag
Sache
Sarbanes Oxley Act
Satzung
Schaden
Scheinkaufmann
Schlechtleistung
Schuldner
Schuldschein
Schutzgesetz
Schutzrechte, gewerbliche
schwebende Geschäfte
Sekundärhaftung
Selbstorganschaft
Service Level Agreement SLA
Sherman Act
Sicherungsabtretung
Sicherungseigentum
Sicherungsfall
Sicherungsübereignung
Signatur, digitale
Sondervermögen
Stammaktie
Stellvertretung
Steuerrecht
Stille Gesellschaft
Tagesbetreuungsausbaugesetz TAG
Tarifautonomie
Tarifverträge
Tautologie
Teilbürgschaft
Terminhandel (forward trade)
Teilhaberrechte
Titel, vollstreckbarer
Todes- oder Erlebensfallversicherung
Trennungsprinzip
Treu und Glauben
Treuhänder
Treuhandverhältnis
Trust
Unlautere Werbung
Unmöglichkeit
Unternehmensverfassung
Unternehmer
Unternehmergesellschaft
Urabstimmung
Verarbeitungsklausel
Verbraucher
Vereinbarungen, vertragliche
Verfügungsgeschäft
Vermögenslage
Verordnung
Verpflichtungsgeschäft
Verrichtungsgehilfe
Vertrag
Vertragsfertigung
Vertrauensschaden
Vertraulichkeit
Vertretung
Vertretungsmacht
Verwässerungsschutzklauseln
Verzug
Vollmacht
Vorgesellschaft
Vorgründungsgesellschaft
Vorleistungen
Vormerkung
Vorsatz
Werbung, vergleichende
Wertminderung
Wertrecht
Willenserklärung
Wirtschaftsethik
Wirtschaftsordnung
Wucher
Zahlungsfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsverzug
Zession
Zugang
Zurückbehaltungsrecht
Zwangslizenz
Zwangsversteigerung
Zwangsvollstreckung
Zweckgesellschaft
Einmalige Geldleistung zur Ablösung von Ansprüchen, z.B. bei Kündigung gem. §§ 9 ff. KSchG oder bei Ausscheiden aus einem Unternehmen bzw. einem Arbeitsverhältnis. Gem. §§ 304 ff. AktG ist bei Abschluss eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusam-menschluss eine angemessene Abfindung zu zahlen, um eine Benachteiligung außenstehender Aktionäre zu vermeiden. Gleiches gilt bei Betriebsänderungen gem. §§ 113 ff. BetrVG. Abfindungen werden auch häufig innerhalb von Sozialplänen (§§ 112 ff. BetrVG) vereinbart. Die Bemessung der Abfindung bei Ausscheiden aus einer Gesellschaft kann z.B. mittels der Barwertmethode erfolgen. Abfindungen sind für Arbeitnehmer gem. Sozialgesetzbuch bis zu bestimmten Beträgen steuerfrei.
Abgaben sind Geldleistungen, die den Abgabepflichtigen von einem öffentlichrechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen auferlegt werden. Zu den Abgaben gehören in der Hauptsache die Steuern (als allgemeine Abgaben ohne Bezug zu einer spezifischen Leistung der Verwaltung) sowie die Gebühren und Beiträge (als Gegenleistung für speziell erbrachte Leistungen der öffentlichen Hand).
Die Abgabenordnung (AO) ist ein Steuergesetz, das die Besteuerungsgrundlagen und -verfahren für die Erhebung und Festsetzung von Steuern regelt.
(Recht auf) vorzugsweise Befriedigung eines Anspruchs durch Verwertung eines zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstandes (z.B. auf Grund eines Pfandrechts).
Die Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts ist nicht von der Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts abhängig.
Hier handelt es sich um die Übertragung einer Forderung auf eine andere Person durch Rechtsgeschäft.
Entgegen der generellen Pflicht, Zahlungsvorgänge, die mehr als ein Jahr in der Zukunft liegen, abzuzinsen, ist für latente Steuern nicht der Barwert, sondern der Nennwert anzusetzen.
Hierbei handelt es sich um eine Richtlinie der Finanzverwaltung zur standardisierten Schätzung von betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern von allgemein verwendbaren Anlagegütern.
AG: Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, an der sich die Gesellschafter (Aktionäre) durch Einzahlung auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligen. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 AktG).
Die AG gilt auch dann als Handelsgewerbe, wenn der Gegenstand des Unternehmens nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes besteht (§ 3 AktG). Die AG ist körperschaftlich organisiert und vom Bestand der Mitglieder unabhängig. Das Aktiengesetz ergänzend gelten die Bestimmungen über das Recht des rechtsfähigen Vereins. Der oder die Gründer müssen gegen Einlagen die Aktien übernehmen (§ 2 AktG) und die Satzung feststellen, die der notariellen Beurkundung bedarf (§ 23 AktG).
Eine AG hat drei Organe:
Vorstand (Unternehmensleitung),
Aufsichtsrat (Überwachung der Geschäftsführung) und
Hauptversammlung (Interessenvertretung der Aktionäre).
Um Geschäfte möglichst einheitlich, einfach und reibungslos abwickeln zu können, sind sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) entwickelt worden. Sie stellen standardisierte Vertragsbedingungen dar.
Hierbei handelt es sich um das Gestaltungsrecht, durch das eine zuvor abgegebene Willenserklärung aus bestimmten, gesetzlich vorgegebenen Gründen rückwirkend nichtig wird.
Hierbei handelt es sich um eine rechtswirksame Erklärung, durch die ein fehlerhaftes Rechtsgeschäft rückwirkend beseitigt und von Anfang an als nichtig erklärt wird. Grundform ist die Anfechtung nach § 142 BGB. Beispiele für Anfechtungen aus dem Bereich der Rechnungslegung sind § 254 AktG zur Anfechtung des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns, § 255 AktG zur Anfechtung der Kapitalerhöhung gegen Einlagen oder § 257 AktG zur Anfechtung der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung.
Hierbei handelt es sich um Gläubigerverzug. Der Gläubiger nimmt die Leistung des Schuldners nicht zum vertragsmäßigen Leistungszeitpunkt an.
Hierbei handelt es sich um Regelungen, die die Aktivierung (recognition) von Jahresabschlusspositionen festlegen.
Ein Dritter, der keine Vertretungsmacht besitzt, tritt als Stellvertreter auf, was der Vertretene zwar nicht weiß, bei sorgfältigem Verhalten aber hätte erkennen können.
Organisatorisch (und ggf. rechtlich) verselbstständigte Einrichtung eines Trägers öffentlicher Verwaltung, die mithilfe personeller und sächlicher Mittel dauerhaft einen bestimmten Zweck/Aufgabe verfolgt (insbesondere die Erbringung von Leistungen). Die Anstalt hat keine Mitglieder, sondern Benutzer, wie z.B. bei einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, einer öffentlichen Sparkasse oder einem Studentenwerk. Nicht-rechtsfähige, d.h. unselbstständige Anstalten sind z.B. Schulen, Museen, Volkshochschulen.
Hierbei handelt es sich um die vertragliche Verbindung der Geschäftsleiter mit ihrer Kapitalgesellschaft (entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag).