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Welcher Berufstätige kennt das nicht: man ist in einer neuen Abteilung, einer neuen Position oder gar in einem neuen Unternehmen. Neue Aufgaben sind stets mit einer Vielzahl neuer Begriffe verbunden. Auszubildende müssen sich noch öfter mit neuen Bezeichnungen auseinandersetzen und diese verstehen. Auch Studierende werden Semester für Semester mit vielen Begriffen konfrontiert. Was ist eine Allmende, was versteht man unter ex ante, einem meritorischen gut, oder dem Public Private Partnership und wofür steht eigentlich Humankapital? Dieses kompakte Buch gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundbegriffe des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften. Der Autor legt besonderen Wert darauf, dass die 360 Begriffe kurz und knapp erklärt werden. Das handliche Format erleichtert ein unbeschwertes Nachschlagen. Weitere Themen der 360°-Reihe: Bankwirtschaft, Betriebswirtschaft, Controlling, Finanzierung, Finanzmarkt, Management, Marketing, Personalmanagement, Rechnungswesen, Unternehmensbewertung, Volkswirtschaft, Wirtschaftspolitik.
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Seitenzahl: 88
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Vorwort
Alle Begriffe
Kapitel 0-9
Kapitel A
Kapitel B
Kapitel C
Kapitel D
Kapitel E
Kapitel F
Kapitel G
Kapitel H
Kapitel I
Kapitel J
Kapitel K
Kapitel L
Kapitel M
Kapitel N
Kapitel O
Kapitel P
Kapitel Q
Kapitel R
Kapitel S
Kapitel T
Kapitel U
Kapitel V
Kapitel W
Kapitel Z
Welcher Berufstätige kennt das nicht; man ist in einer neuen Abteilung, einer neuen Position oder gar in einem neuen Unternehmen. Neue Aufgaben sind stets mit einer Vielzahl neuer Begriffe verbunden. Auszubildende müssen sich noch öfter mit neuen Bezeichnungen auseinandersetzen und diese verstehen. Auch Studierende werden Semester für Semester mit vielen Begriffen konfrontiert.
Was ist eine Allmende, was versteht man unter ex ante, einem meritorischen Gut oder dem Public Private Partnership und wofür steht eigentlich Humankapital? Dieses kompakte Buch gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundbegriffe des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften.
Dabei lege ich Wert darauf, dass die 360 Begriffe kurz und knapp erklärt werden. Auf eine oft ausschweifende Ausführung – wie sie in großen Lexika vorgefunden wird – habe ich bewusst verzichtet.
Ich hoffe, dass der Leser dieses Buches einen großen Vorteil für sein Studium, seine Ausbildung und seinen beruflichen Werdegang erhält. Also: viel Erfolg!
München, im März 2017
Hans Geldern
360-Grad-Feedback
Abfindung
Absatz
Absatzkanalbreite
Absentismus
Abstract
Abtretung
Agilität
Aktie
Aktiengesellschaft AG
Aktienindex
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Allgemeine Theorie der technischen Entwicklung
Allmende
Allokation
Ambivalenz
Analogie
Angebot
Anleger
Anleihe
Annuität
Anstellung
Arbeit
arbeitslos
Aufsichtsrat
Auktion
Authentifizierungsart
Autonomie
Bankgeschäfte
Basispreis
Bauspardarlehen
Bedarf
Bedürfnis
Beirat
Beiträge
Beobachtung
Berufsgrundsatz
Besitz
Bestechung
Bestellung
Betrieb
Betrieb, öffentlicher
Betriebsrat
Betriebsverfassungsgesetz
Bewertung
Bilanz
BIP
Bonität
Börse
Branche
BRIC- Staaten
Bruttoinlandsprodukt
Buchführung
Buchung
Bundesbank
Bundeskartellamt
Bürge
Bürgergeld
Bürgschaft
Bürokratie
Chief Executive Officer CEO
Coaching
Coase-Theorem
Consulting
Content Management CM
Controlling
Corporate Social Responsibility CSR
Cross-Media-Strategie
Darlehen
DAX
Deduktion
Demographie
Demoskopie
Deregulierung
Devisen
Dienstleistungen
Dienstleistungsmanagement
Differenzierung
DIN-Norm
Diskriminierung
Distributionspolitik
Dividende
Dow-Jones-Index
Durchschnittsbewertung
E-Business
Economies of scale
Economies of scope
Effektivität
Effizienz
EFTA
Eigentum
Einkommen
Einkommenseffekt
Einkommensteuer
Einkommensteuererklärung
Einzelkaufmann
Elastizität
Entrepreneurship
Entscheidung
Entscheidungsfindung
Entscheidungstheorie
Erfahrungskurve
Erfindung
Erlöse
Ertrag
Erwartung
Erwerbslose
Erwerbspersonen
Erwerbsquote
Ethik
europaeinheitliche Artikelnummer EAN
Europäische Gemeinschaft EG
Europäische Union EU
Europäische Verfassung
Europäischer Rat
Europäisches Währungssystem EWS
ex ante
ex post
Exklusivität
exogen
Ex-post-Analyse
Faktoren
Finanzierung
Finanzmärkte
Finanzpolitik
Firma
Fluktuation
Forschung & Entwicklung F&E
Free-Rider
Freibetrag
Freigrenze
Fremdkapital
Frühwarnsystem
Führung
Garant
Garantie
Gebrauchsgüter
Gebrauchsmusterrecht
Gebühren
Gefangenendilemma
Geld
Geldpolitik
Gemeinsinn
Genossenschaft
Geschäftsführung
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
Gesellschaftsform
Gesetze
Gesinnungsethik
Gewerbe
Gewerbefreiheit
Gewerkschaften
Gewinn
Gewinnobligation
Gläubiger
Gleichgewicht
Globalisierung
GmbH
Grenzkosten
Grenznutzen
Grenzpreis
Grenzsteuersatz
Grundbuch
Gründung
Gut, Güter
Gutenberg-Preisfunktion
Gut, meritorisches
Handel
Handelsregister
Hauptversammlung
Haushalt
Hermeneutik
Heuristiken
Hidden Champions
Holding
Homo Oeconomicus
Humankapital
Hypothesen
Import
Index
Indikator
Induktion
Industrieökonomik
Informatik
Information
Informationen
Informationsasymmetrie
Inlandsprodukt
Innovation
Input-Output-Modelle
Institutionenökonomik
Internationalisierung
Intuition
Invention
Investition
Investitionsgüter
Investmentbanking
juristische Person
Kalkulation
Kameralistik
Kapazität
Kapitalmarkt
Karriere
Kartell
Käufermarkt
Kaufkraft
Kennzahl
Kleine und Mittlere Unternehmen KMU
Kommanditgesellschaft auf Aktien KgaA
Kommanditgesellschaft KG
Kommissionär
Kommunikationspolitik
Kompetenz
Komplementärgüter
Komplexität
Konflikt
Konjunktur
Konkurrenz
Konkurs
Konsortium
Konsument
Konsumentenrente
Konto
Kontrolle
Konzentration
Korruption
Kosten
Krankenversicherung
Kredit
Kreditinstitut
Krise
Kultur
Kündigung
Kurzarbeit
Lebensversicherung
Leistung
Liberalismus
Lohn
Makler
Management
Management, internationales
Marke
Marketing
Markt
Marktangebot
Marktanteil
Marktwirtschaft
Materialwirtschaft
Matrixorganisation
Mediation
Megascience
Methodenlehre
Mindmapping
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
Monopol
Monopson
Moral
Motivation, extrinsische
Nachfrage
Nachhaltigkeit
Non-Profit-Organisation
OECD
Offene Handelsgesellschaft OHG
Ökonometrie
Operationen
Operations Research (OR)
Opportunitätskosten
Ordinalskala
Organisation
Parameter
Patent
Personalwirtschaft
Planung
Polypol
Präferenz
Prämisse
Preiselastizität
Prinzip
Produktion
Produktionsplanung und -steuerung PPS
Produktivität
Projekt
Projektmanagement
Prokura
Public Private Partnership PPP
Qualität
Quersubventionierung
Raiffeisenbanken
Ratensparvertrag
Rating
Realwissenschaft
Rechnungswesen
Recht
Regelkreis
Rentabilität
Reorganisation
Ressourcen
Saldo
Scheck
Schufa
Schulden
Schwellenländer
Selffulfilling Prophecy
Shareholder
Small and Medium-sized Enterprises SME
Sonderausgaben
Soziale Marktwirtschaft
Sozialismus
Sozialunternehmen
Sparkasse
Sponsoring
Stammeinlage
Standardisierung
Steuerbemessungsgrundlage
Steuern
Stiftung
Stille Reserve (Arbeitsmarkt)
Strategie
Systemtheorie
Szenario
Tauschgerechtigkeit
Tautologie
Taylorismus
Technik
technischer Fortschritt
Theorie
Umsatz
Umweltpolitik
Unfallversicherung
Unternehmen
Unternehmen, internationales
Unternehmen, multinationale
Unternehmensverfassung
Utilitarismus
Variable, endogene
Veblen-Effekt
Venture-Capital-Gesellschaft
Verifizierung
Verkäufermarkt
Verkaufsförderung
Vertrag
Verursachungsprinzip
Vollmacht
Wert
Wertpapiere
Wettbewerb
Wirtschaftlichkeit
Wirtschaftsethik
Wirtschaftskreislauf
Wirtschaftsordnung
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsverfassung
Wirtschaftswachstum
Wohlfahrt
Zentralbank
Zertifizierung
Ziel
Zielsystem
Zölle
Zuschüsse
Umfangreiche Methode zur Beurteilung von Personen nach dem Prinzip der Multiperspektivität. Sie ergänzt die Einschätzung aus eigener Sicht um das Feedback des direkten Vorgesetzten und des höheren Managements (Top-Down-Ansatz), der Mitarbeiter und Teammitglieder (Bottom-Up-Ansatz), der Fachleute oder Führungskräfte der gleichen Stufe (Peer Reviews), internen oder externen Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern.
Einmalige Geldleistung zur Ablösung von Ansprüchen, z.B. bei Kündigung gem. §§ 9 ff. KSchG oder Ausscheiden aus einem Unternehmen bzw. einem Arbeitsverhältnis. Gem. §§ 304 ff. AktG ist bei Abschluss eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss eine angemessene Abfindung zu zahlen, um eine Benachteiligung außenstehender Aktionäre zu vermeiden. Gleiches gilt bei Betriebsänderungen gem. §§ 113 ff. BetrVG. Abfindungen werden auch häufig innerhalb von Sozialplänen (§§ 112 ff. BetrVG) vereinbart. Die Bemessung der Abfindung bei Ausscheiden aus einer Gesellschaft kann z.B. mittels der Barwertmethode erfolgen. Abfindungen sind für Arbeitnehmer gem. Sozialgesetzbuch bis zu bestimmten Beträgen steuerfrei.
Die Generierung von Umsatz im Unternehmen erfolgt durch den Absatz von mit Preisen versehenen Produkten und Dienstleistungen. Dieser erfolgt vom Produzenten bzw. einkaufenden Unternehmen zum Endkunden bzw. Wiederverkäufer (Handel) durch den Marktkanal. Unterschieden wird dabei zwischen direktem (Direktvertrieb) und indirektem Absatz (Vertrieb) mit Hilfe verschiedener Absatzmittler und Absatzhelfer in einem langen Marktkanal.
Die Breite eines Absatzkanals wird durch die Zahl verschiedener konkurrierender Unternehmen auf einer Distributionsstufe, insbesondere des Einzelhandels, determiniert.
Absentismus bezeichnet Fehlzeiten, die nicht krankheitsbedingt, sondern infolge privater Probleme oder motivationaler Ursachen entstehen.
Hier handelt es sich um die inhaltliche Kurzzusammenfassung eines Textes, ohne eine Beurteilung seines wissenschaftlichen Wertes vorzunehmen.
Hier handelt es sich um die Übertragung einer Forderung auf eine andere Person durch Rechtsgeschäft.
Agilität ist die Fähigkeit einer Organisation, flexibel, aktiv, anpassungsfähig und mit Initiative in Zeiten des Wandels und der Unsicherheit zu agieren.
Aktien sind Wertpapiere, die das Mitgliedschaftsrecht an einer Aktiengesellschaft (AG) verbriefen. Eine Aktie gewährt das Stimmrecht. Vorzugsaktien können als Aktie ohne Stimmrecht ausgegeben werden.
Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, an der sich die Gesellschafter (Aktionäre) durch Einzahlung auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligen. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 AktG). Die AG gilt auch dann als Handelsgewerbe, wenn der Gegenstand des Unternehmens nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes besteht (§ 3 AktG). Die AG ist körperschaftlich organisiert und vom Bestand der Mitglieder unabhängig. Das Aktiengesetz ergänzend gelten die Bestimmungen über das Recht des rechtsfähigen Vereins. Der oder die Gründer müssen gegen Einlagen die Aktien übernehmen (§ 2 AktG) und die Satzung feststellen, die der notariellen Beurkundung bedarf (§ 23 AktG). Eine AG hat drei Organe:
Vorstand (Unternehmensleitung),
Aufsichtsrat (Überwachung der Geschäftsführung) und
Hauptversammlung (Interessenvertretung der Aktionäre).
Der Aktienindex ist eine Kennziffer für die Wertentwicklung eines bestimmten Börsensegmentes. Er wird berechnet, indem ausgewählte Aktien entsprechend ihrem Gewicht aggregiert werden (vgl. dazu die Ermittlung des Deutschen Aktienindex → DAX).
Um Geschäfte möglichst einheitlich, einfach und reibungslos abwickeln zu können, sind so genannte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) entwickelt worden. Sie stellen standardisierte Vertragsbedingungen dar.
Pfeiffer und Ropohl als Begründer des Technology-Based-View-Ansatzes beschreiben und erklären mit ihren Modellen und Prämissen die Entstehung von Erfindungen und damit die technische Entwicklung:
Pfeiffers
Allgemeine Theorie der technischen Entwicklung beruht auf zwei grundlegenden Hypothesen: Die Hypothese von der Isomorphie des Prozesses der technischen Entwicklung und des Informationsgewinnungs- und Informationsübertragungsprozesses. Die Hypothese von der technischen Entwicklung als einen sozialen Prozess.
Ropohl
beschreibt und erklärt die technische Entwicklung mit Hilfe der Ontogenese und der Phylogenese technischer Sachsysteme.
Gemeingut: Eine bewegliche oder unbewegliche Sache, deren Nutzung jedem Mitglied einer Gemeinschaft gleichermaßen zusteht.
Hierbei handelt es sich um die Verteilung von Produktionsfaktoren bzw. Gütern auf alternative Verwendungs- oder Produktionszwecke, Produktionsstruktur einer Volkswirtschaft.
Ambivalenz bezeichnet die nebeneinander bestehende Existenz von widersprüchlichen Haltungen, Gefühlen und Beurteilungen, die keine Entscheidung oder eindeutige Haltung zulässt.
Analogie bedeutet die Gleichheit von Verhältnissen oder auch Ähnlichkeit. Erstellt man eine Analogie, so überträgt man einen Sachverhalt auf eine andere Situation, wodurch ein gewisser Abstand zum Problem/Sachverhalt gewonnen wird und dadurch eine gewollte Verfremdung stattfindet.
Das Angebot bezeichnet die Bereitschaft eines wirtschaftlichen Akteurs, eine bestimmte Menge eines Gutes zu einem bestimmten Preis zu verkaufen. Im Normalfall nimmt die Bereitschaft, Mengeneinheiten des Gutes zu verkaufen, mit steigendem Preis zu.
Hierbei handelt es sich um potenzielle Käufer und Verkäufer von Wertpapieren, die für sich selbst und nicht für Dritte, wie z.B. Wertpapiermakler, handeln. Man unterscheidet Privatanleger und institutionelle Anleger. Zu letzteren zählt man gewöhnlich Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Stiftungen, mitunter aber auch Kreditinstitute.
Die Anleihe ist ein verbriefter Kredit. Sie wird auch als Rente oder Obligation (Industrieobligation) bezeichnet. Im Englischen wird dafür der Begriff Bond verwendet.
Hierbei handelt es sich um einen gleichbleibenden Betrag des Kapitaldienstes im Zusammenhang mit der Zinszahlung und Tilgung eines Darlehens. Man spricht von einer Kreditbedienung bei konstanter Verzinsung der ausstehenden Verbindlichkeit. Die Annuität setzt sich zusammen aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil. Zu Beginn der Annuitätenzahlung ist der Tilgungsanteil gegenüber dem Zinsanteil geringer als gegen Ende der Annuitätentilgung. Grund dafür ist der sich mit jeder Tilgungsleistung verringernde Kreditbetrag, so dass ein immer kleiner werdender Betrag verzinst werden muss. Man spricht auch von der Methode der Effektivverzinsung.
Hierbei handelt es sich um die vertragliche Verbindung der Geschäftsleiter mit ihrer Kapitalgesellschaft (entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag).
Arbeit ist zielgerichtete menschliche Tätigkeit zum Zwecke der Transformation und Aneignung der Umwelt aufgrund selbst- oder fremddefinierter Aufgaben, mit gesellschaftlicher, materieller oder ideeller Bewertung, zur Realisierung oder Weiterentwicklung individueller oder kollektiver Bedürfnisse, Ansprüche und Kompetenzen.
Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit), sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit) gemäß § 119 Abs. 1 SGB III.
Neben der Hauptversammlung und dem Vorstand notwendiges Organ bei einer Aktiengesellschaft (AG); in gewissen Fällen auch Organ bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Überwachung der Geschäftsführungstätigkeit des Vorstands (§ 111 AktG); sie kann als Gegengewicht zu der eigenverantwortlichen Leitungsbefugnis des Vorstands gesehen werden. Die Kontrollfunktion wird primär im Nachhinein vorgenommen; dazu gehört auch die Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegenüber dem Vorstand. Die Kontrolle erfasst aber auch die regelmäßige Beratung zu grundsätzlichen Fragen der Geschäftspolitik.
Als Mittel zur Überwachung stehen dem Aufsichtsrat vor allem Informationsrechte zu (vgl. §§ 111 Abs. 2, 125 Abs. 2 AktG). Zudem vertritt der Aufsichtsrat gegenüber Vorständen die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich (§ 112