Die Reichsstadt - Gerfrid Arnold - E-Book

Die Reichsstadt E-Book

Gerfrid Arnold

0,0

Beschreibung

In Fortsetzung des Bandes "Die Stauferstadt" beschreibt der Band die mittelalterliche Reichsstadtzeit, in der Dinkelsbühl zum unabhängigen Stadtstaat aufsteigt. König Rudolf I. übernimmt das Staufererbe 1274 als "Unser und des Reiches Stadt". Trotz mehrmaliger Verpfändung gelingt es, eine städtische Landmark und einen territorialen Streubesitz zu schaffen. Erfolgreich setzt sich der Stadtstaat gegen die Begehrlichkeiten der Adelsherrschaften Oettingen und Hohenzollern zur Wehr. Schritt für Schritt erkämpft sich die Stadt die Wehrhoheit, die Gerichts- und die Finanzhoheit. Ein Messeprivileg belebt das Gewerbe. Die Handwerker rebellieren gegen die regierenden Altgeschlechter und erzwingen die Ratsmehrheit. Die staufische Stadtbefestigung wird auf das dreifache erweitert. Kirchen, ein Kloster, Klausen, Seelhäuser, das Hospital und Badstuben bezeugen Wohlstand und Wohlfahrt. Abgeschlossen wird das Buch mit den Bündnissen und kriegerischen Ereignissen. Mit Bildmaterial und ausführlichem Anmerkungsapparat.

Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:

Android
iOS
von Legimi
zertifizierten E-Readern
Kindle™-E-Readern
(für ausgewählte Pakete)

Seitenzahl: 177

Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:

Android
iOS
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Inhaltsverzeichnis

Könige und Kaiser als Stadtoberhäupter

Reichslandvogtei und Landgericht

Die Reichslandvogtei

Das Landgericht

Die Reichsstadtverfassung

Vom Advokatus zur Ratsherrschaft

Die Ratsverfassung

1305-1341 Die Stadtregierung

Das älteste „Stadtwappen“, das Zeichen der Bürger

Die Oligarchie der Stadtgeschlechter

Die Rathäuser

Die autonome Fasnachtsverfassung

Der Neunerausschuss

Zünfte und Sechser

Die Oligarchie der Zünfte und Altgeschlechter

Der Kleine Rat

Der Große Rat

Der jährliche Wahltag

Der jährliche Schwörtag

Der Geldturm

1387 Der Richtungsbrief der Stadt Dinkelsbühl

Die Stadtsiegel der Fasnachtsverfassung

Die Einwohner des Reichsstadtstaats

Die Landleute

Die Stadtleute

1274 Dinkelsbühl darf keine Oettinger Untertanen aufnehmen

1274-1384 Reichsstädte dürfen keine Pfahlbürger haben

1290-1351 Die Altgeschlechter

Die Judenschaft

1298 Erste Judenverfolgung

1341-1351 Eine zweite Judengemeinde

1372 Dinkelsbühl erhält das Judenprivileg

1384 Dinkelsbühl enteignet seine Juden

1385 König Wenzels 1. Judenschuldentilgung

1390 König Wenzels 2. Judenschuldentilgung

Der Deutsche Orden

1324 Erster Deutschhof am Rothenburger Tor

1390 Deutschordenshof am Deutschhofberg

Die Stadt wird Stadtstaat

Stadtmark und Territorium

Die städtische Landmark

1323 Das Gemeindegrundprivileg

1331 Die Mutschach wird Landmark

1341 Oettingen besitzt den Wildbann bis zum Landgraben

1429 Die Landhege

1435 Der Fraischumgang

1476 Das Landmarkprivilen

Das Territorium der Reichsstadt

Die Erwerbspolitik

1381 Wört wird dinkelsbühlisch

Das Dinkelsbühler Territorium im Hohenloher Land (1394 Dreistädteherrschaft, 1399 Besitzaufteilung des Tridominiums)

1431 Wilburgstetten und Limburg werden dinkelsbühlisch

Oettingen und Hohenzollern hindern die territoriale Ausdeh nung

Die Gerichtsfreiheit

Vom Ammanngericht zum Stadtgericht

1274 Das Ammanngericht

1305 Die Dinkelsbühler Rechtsstatuten

1305 Das Stadtgericht

1351 Freie Ammannwahl

Nach 1351 Die Stadt übt die Niedere Gerichtsbarkeit aus

1398 Die Stadt übt die Hohe Gerichtsbarkeit aus

Fünfergericht und Bauerngericht

Der bürgerliche Gerichtsstand

1274 Das Gerichtsstandsprivileg

1355 Erweiterung des bürgerlichen Gerichtsstandsprivilegs

1373 Ergänzung des bürgerlichen Gerichtsstandsprivilegs

1376 Dinkelsbühler Gerichtsfreiheit für Auswärtige

Der kommunale Gerichtsstand

1373 Das kommunale Gerichtsstandsprivileg

1398 Vollständige Gerichtsfreiheit

1435 Reichsstädtisches Austragsgericht

Widerstand von Oettingen, Hohenzollern, Ellwangen

Der Fraischritt

Der Handel

Günstige Verkehrslage

Schädigung durch Oettinger Geleitszoll

1353 Widerrechtliche Zollstätten Oettingens

1394 Oettingen sichert sich seine Zollstationen

1405 Zollerleichterung für Dinkelsbühl

Die Messestadt

Die Märkte

1360 Das Messeprivileg

Die Wirtschaft

Das Textilgewerbe

Die Wolle

Der Barchent

Das Schmiedehandwerk

Die Teichwirtschaft

Der Fetthandel

Die Finanzhoheit

Die Reichssteuer

Sonderzahlungen

Die Stadtsteuer

Vermögenssteuer

Nachsteuer

Herdstättengeld

Ungeld

Stadtzoll

Die Stadtwehr

Die Wehrhoheit

Die Finanzierung

1314-1322 Der Äußere Graben rechts der Wörnitz

1344 Wörnitzbrücke und Stadtgrabenbrücke

Nach 1360 Der Äußere Graben links der Wörnitz

1378 Die Mühlstattgnade Kaiser Karls IV.

(

Die Stadtmühle, Die Rossmühle)

nach 1372 Die heutige Stadtbefestigung

Kirchenwesen. Kirchen, Kapellen, Klausen

Das Patronat

Die Stadtpfarrkirche

nach 1302 St. Bartholomäus

1323-1341 St. Georg

Erweiterung des Friedhofs

1393 Ketzerprozess gegen die Waldenser

1448-1499 Münsterbau St. Georg

St. Vituskapelle / St. Johanniskapelle / Kernter

Die Heiliggeistkirche

Die Dreikönigskapelle

Die Alte Kapelle

Das Karmeliterkloster

Die Dinkelbauersage

Die St. Leonhardskapelle

Die Frauenklause/Obere Klause

Die Männerklause/Untere Klause

Klause/Kloster Dorfkemmathen

Die Seelhäuser

Das Große (Obere) Seelhaus

Das Kleine (Untere) Seelhaus

Die Wohlfahrt. Spitäler, Badstuben, Frauenhaus

Das Heiliggeistspital

Die Gründung

Um 1285 Der Baubeginn

Die Verwaltung

Das Lammsiegel des Hospitals

Der Ausbau

Das Leprosenhaus für die Sondersiechen

Die Badstuben

Das Frauenhaus

Die Schulen

Die Lateinschulen

Im Karmeliterkloster

In der Stadtpfarrkirche

Dinkelsbühler Studienorte

Die Deutsche Schule

Steckbriefe großer Persönlichkeiten

Christoph Horn

Nikolaus von Dinkelsbühl

Sebastian Sprenz

Die Streitkräfte

Die Stadtarmee

Die Landarmee

Die Staatsarmee

Von Krieg und Frieden. Politische Bündnisse und kriegerische Ereignisse

1281 Allgemeiner Landfrieden

1307 Im Landfriedensbund für Schwaben

1316 Dinkelsbühl und die Zerstörung Herriedens

1322 Schlacht bei Mühldorf

1353 Schwäbischer Landfrieden erneuert

1373 Dinkelsbühl brennt Oberkemmathen nieder

1375 Niederschwäbische Städteeinung

1375 Bund von Landvögten mit dem Burggrafen von Nürnberg

1376 Spaltung des Städtebunds – Beginn des Städtekriegs

1377 Beitritt zum Schwäbischen Städtebund

1377 Erneuerung des Schwäbischen Städtebunds

1378 Dinkelsbühl steht Rothenburg bei

1378 Städtekrieg gegen Würzburg und Hohenlohe

1379 Kriegserklärung an Hohenlohe und Versöhnung

1379 Städtekrieg gegen Oettingen

1381 Der Schwäbisch-Rheinische Städtebund

1383 Der Reichslandfrieden König Wenzels I.

1384 Die Heidelberger Stallung König Wenzels I.

1387 Die Heidelberger Stallung wird erneuert

1387/88 Feldzug gegen Baiern

1388 Die Schlacht bei Döffingen

1388 Dinkelsbühl brennt Feuchtwangen nieder

1388 Dinkelsbühl brennt Wassertrüdingen nieder

1389 Beratung des Städtebunds in Mergentheim

1389 Der Reichslandfrieden König Wenzels I. in Eger

1389 Kampf Dinkelsbühls bei Mönchsroth gegen Oettingen

1390 Die Städtefreundschaft umgeht den Egerer Landfrieden

1395/1396 Gegen die Schleglergesellschaft der Ritter

1441 Dinkelsbühl steht Rothenburg bei

1450 Das Ende der Städtevereinungen

1450 Schwere Niederlage des Bundes bei Kloster Sulz

1456 Herzog Ludwig von Baiern belagert Dinkelsbühl

1488 Bündnis der Reichsstädte mit Fürsten

1498 Verlängerung des Bündnisses in Dinkelsbühl

Zur Literatur

Als Grundlage des vorliegenden Buches, das erstmalig die mittelalterliche Reichsstadtzeit begrenzt beschreibt, dienten die Chroniken des Autors Bd. 3 „Die Reichsstadt. Von König Rudolf I. bis Kaiser Karl IV. 1273-1369“, 2002 und Bd. 4 „Die Stadtrepublik. Kaiser Karl IV. und König Wenzel I. 1370-1400“, 2003.

In der Geschichtsdarstellung von Reallehrer L. Beck „Übersicht über die Geschichte der ehemals freien Reichsstadt Dinkelsbühl von den ältesten Zeiten bis zum Jahre 1806, erschienen 1886, sind von 158 Seiten dem Abschnitt der mittelalterlichen Reichsstadtzeit 14 Seiten gewidmet. Der Begleittext zum Bildband „Dinkelsbühl“ von Walter Bogenberger, 1978 und 1983, beschreibt diesen Zeitabschnitt mit zehn Seiten. Auch in der neuesten Abhandlung „Dinkelsbühl“, Historischer Atlas von Bayern. Franken, 2018, wird diese Zeit von Teresa Neumeyer entsprechend knapp dargestellt.

Umfangreiche Daten enthält Paul Gluths Arbeit „Dinkelsbühl. Die Entwicklung einer Reichsstadt“, 1958, vor allem für den Wirtschaftsbereich.

Könige und Kaiser als Stadtoberhäupter

König Rudolph I. von Habsburg 1273-1291

1274 Dinkelsbühl wird Reichsstadt

Die Stadt Dinkelsbühl war 1251 vom letzten Stauferkönig Konrad IV. an Graf Ludwig III. von Oettingen verpfändet worden. Im Machtvakuum der kaiserlosen Zeit eignete er sich Dinkelsbühl an. Doch einem Vertrag entsprechend, teilten dann 1269 die Baiernherzöge das Staufererbe unter sich auf. Die Wende kam mit der Wahl Rudolfs I. von Habsburg zum deutschen König.

Auf Beschluss der Kurfürsten forderte der König 1274 alle Krongüter an das Reich zurück, Oettingen musste die ehemalige Stauferstadt Dinkelsbühl frei geben. Der König sicherte sich Dinkelsbühl als Reichsstadt, ohne das Lösegeld zu zahlen. Nur ein Vierteljahr nach der Krönung hatte Dinkelsbühl wieder einen König als Stadtherrn. Dinkelsbühl war jetzt nicht nur an den König, sondern an das Reich gebunden: „Unser und des riches stat“ und „nostra et imperii civitas“ heißt es in den Urkunden.

König Rudolf I. erkannte, dass im Bürgertum der Städte eine Macht heranwuchs, mit deren Hilfe er die Herrschaft der Fürsten im Zaum halten konnte. Es gab kein zufriedenstellendes Reichssteuerwesen, nur die Reichsstädte trugen zu regelmäßigen Einnahmen der königlichen Kammer bei. So führte er noch im selben Jahr eine Vermögenssteuer von 3 % ein, die von den Reichsstädten abzugeben war.1

1281 Steuerverpfändung

König Rudolf I. verpfändete am 21. August 1281 die von Dinkelsbühl zu zahlende Reichssteuer an den Reichsküchenmeister Lupolt von Weiltingen aus dem Geschlecht der Nordenberger. Dieser hatte dem König 400 Mark Silber geliehen, die Mark zu 233,855 Gramm Silber. Dafür musste ihm die Stadt jährlich 200 Pfund Heller, das Pfund zu 240 Silberpfennigen, abtreten.2

1274, 1285 König Rudolf I. in Dinkelsbühl

König Rudolf I. hielt sich 1274 vermutlich mehrere Tage in seiner Reichsstadt Dinkelsbühl auf. Der König hatte keinen festen Regierungssitz, die Reichsstädte hatten Herbergspflicht. Er kam auf der „Romstraße“ von Würzburg über Rothenburg nach Dinkelsbühl, wo er die Huldigung als neuer König entgegennahm und am 9. April 1274 eine Urkunde ausstellte.3

Der König war ein zweites Mal 1285 in Dinkelsbühl. Er kam von Nürnberg, blieb hier wahrscheinlich am 8. und 9. April und reiste nach Schwäbisch Gmünd weiter. Er stellte am 9. April 1285 in Dinkelsbühl eine Urkunde aus, in der er dem Zisterzienserkloster Heilsbronn eine staufische Schenkung bestätigte.4 Seine Anwesenheit mögen die Niederlassung der Karmeliterbrüder und den Neubau des Heiliggeistspitals bewirkt haben.

1274 Der städtische Grund wird vergeben

Alle entfremdeten Königsgüter sollten herausgegeben werden. In der Reichsstadt amtierte anstelle eines Oettinger Stadtvogts nun ein königlicher Advocatus. Er ordnete den ehemals staufischen Grund und Boden neu, der in die Hand der Oettinger und der vermögenden Geschlechter gelangt war. Der Großteil ging über Stiftungen an das um 1280 gegründete Hospital, an das um 1285 gegründete Karmeliterkloster und an das um 1290 gegründete Leprosenhaus.

Adolf I. von Nassau 1292-1298

1292, 1295 Ammannamt bei Nürnberg und Oettingen

Anstatt den mächtigen Königsohn Albrecht von Habsburg zu wählen, bevorzugten die Kurfürsten Graf Adolf I. von Nassau, der wenig Besitztum hatte. Er verpfändete um 1292 das Dinkelsbühler reichsstädtische Regierungsamt des Ammanns an die burggräflichen Nürnberger Hohenzollern und 1295 bis um 1302 an die Grafen von Oettingen.

König Albrecht I. von Habsburg 1298-1308

1305 König Albrecht in Dinkelsbühl, Verwaltungsprivileg, Steuerprivileg

Nach der Absetzung des glücklosen Adolf I. wählte man nun doch Albrecht I. von Habsburg zum König. Das Dinkelsbühler Ammannamt blieb vermutlich weiter bei Oettingen.

König Albrecht I. reiste zwischen 25. Juli und 9. August 1305 wahrscheinlich über seine Reichsstadt Dinkelsbühl. Er war am 23. Juli in Schwäbisch Gmünd und danach in Nürnberg, wo er auf der Kaiserburg für Dinkelsbühl am 11. August 1305 das Ulmer-Statuten-Privileg ausstellte, das für die künftige Selbstverwaltung grundlegend war. Außerdem gewährte er das erste Ungeldprivileg, ein Schritt zur Steuerhoheit.

Heinrich VII. von Luxemburg 1308-1313

1309 Gerichtsstandsprivileg

Nach der Ermordung König Albrechts I. wurde Graf Heinrich VII. von Luxemburg gewählt. Durch Heirat seines Sohnes Johann fiel dem Haus Luxemburg das Königreich Böhmen zu. Als wichtigstes Privileg für Dinkelsbühl gewährte er 1309 das Gerichtsstandsprivileg, wodurch Bürger in zivilrechtlichen Fällen nur noch vor dem Stadtgericht erscheinen mussten. Ein erster Schritt zur unabhängigen Gerichtsbarkeit.

1313 Kaisersohn König Johann von Böhmen in Dinkelsbühl

König Johann von Böhmen hielt sich im September 1313 wahrscheinlich in Dinkelsbühl auf. Kaiser Heinrich VII. befand sich auf einem Feldzug in Italien, wo er im selben Jahr verstarb. Johann reiste vom Militärsammelplatz über Nördlingen nach Würzburg.5 Der schnellste Weg führte über Dinkelsbühl.

Friedrich von Habsburg 1314-1326Ludwig IV. von Wittelsbach, der Baier 1314-1346

1314 Doppelkönigtum mit Bürgerkrieg

Nach dem Tod Kaiser Heinrichs VII. sammelten sich Anhänger um Friedrich den Schönen von Habsburg, andere um Ludwig IV. von Wittelsbach, ebenfalls ein Enkel König Rudolfs I. Während der Kaisersohn und Reichsvikar König Johann von Böhmen seinen Thronanspruch aufgegeben hatte, wählte man in getrennten Gremien beide Bewerber zu Königen des Deutschen Reichs und krönte sie einen Monat später. Das Doppelkönigtum zog einen achtjährigen Bürgerkrieg nach sich, der auch Dinkelsbühl beeinträchtigte. Ludwig IV. trat 1326 das Deutsche Reich an Fridrich ab, der jedoch im selben Jahr auf seine Mitregierung verzichtete. Der vom Papst gebannte Ludwig IV. war alleiniges Reichs- und Stadtoberhaupt und wurde 1328 zum Kaiser gekrönt.

1323 Tuchprivileg, Gemeindegrundprivileg

Die Reichsstadt Dinkelsbühl hielt im Doppelkönigtum zu König Ludwig IV., dem sie unter anderem 1323 das Tuchprivileg und das für die städtische Landmark entscheidende Gemeindegrundprivileg verdankte.

1336 Kaiser Ludwig der Baier in Dinkelsbühl

Kaiser Ludwig IV. der Baier hielt sich um den 18. Juni 1336 in Dinkelsbühl auf, wo er zwei Urkunden ausstellte. Er kam von Stuttgart und war danach am 26. Juni in Nürnberg. Sicherlich forderte er von der Reichsstadt Dinkelsbühl Unterstützung für den unmittelbar bevorstehenden Feldzug gegen seinen niederbaierischen Vetter Heinrich und König Johann von Böhmen.6

um 1341-1351 Grafen von Oettingen sind Stadtherren

Die Stadt war unter den Staufern 1251 das erste Mal an Oettingen verpfändet gewesen, dann das Dinkelsbühler Ammannamt 1295 bis um 1302. Nun verpfändete Kaiser Ludwig IV. Dinkelsbühl vermutlich 13417 für die enorme Summe von 7 200 Pfund Heller an die Grafen Ludwig und Friedrich von Oettingen. Damit war die gewonnene Unabhängigkeit und reichsstädtische Selbstverwaltung ein Jahrzehnt unterbrochen. Dinkelsbühl wäre eine oettingische Landstadt geworden, wenn es sich 1351 nicht selbst aus der Pfandschaft gekauft hätte.

König Karl IV. von Luxemburg 1346-1378

Eigennütziger Wohltäter Dinkelsbühls

Kaiser Ludwig IV. der Baier, der über drei Jahrzehnte Stadtoberhaupt gewesen war, wurde mehrmals vom Papst gebannt und 1346 mit dessen Hilfe abgesetzt. Gewählt wurde der böhmische König Karl IV. von Luxemburg, der jetzt das Stadtoberhaupt war, obgleich Dinkelsbühl weiterhin bis 1351 oettingische Pfandstadt war. Er war mit fast 30 Privilegien, darunter das Messerecht und das Judenprivileg, Dinkelsbühls eigennütziger Wohltäter, der vor Sonderzahlungen und Verpfändung nicht zurückschreckte.8

Der „Friedenskönig“ spielte die Reichsstände gegeneinander aus und verschaffte dem deutschen Königtum wieder Bedeutung. Dabei verfolgte er konsequent eine Hausmachtpolitik. Doch um Dinkelsbühl lag die politische Macht größtenteils bei den Geschlechtern Hohenlohe und Oettingen oder bei geistlichen Herren. An die burggräflichen Hohenzollern von Nürnberg kamen im Lauf des Jahrhunderts die Städte Ansbach 1331, Gunzenhausen 1368, Wassertrüdingen 1371 und Feuchtwangen 1376. Als Schwerpunkte der Reichsmacht blieben dem König die Reichsstädte. Die Wirtschaftskraft und Bedeutung Dinkelsbühls zeigt sich in der Stadterweiterung, dem Ankauf von Gütern und Kirchensätzen sowie in Stiftungen.

1352 König Karl IV. verspricht, Dinkelsbühl beim Reich zu halten

Nach der Pfandauslösung 1351 huldigte die Reichsstadt Dinkelsbühl ihrem Stadtoberhaupt, wobei König Karl IV. am 2. Januar 1352 in Prag den Bürgern alle ihre bisherigen Rechte bestätigte. Weil man eben der Unfreiheit und Reichsentfremdung auf eigene Kosten entkommen war, erreichte man das Privileg „de non aliendo“: „Wir haben auch der Stadt mehr zu Gnad tan, dass wir sie bei uns und dem Römischen Reich ewiglichen behalten wollen und sie durch kein, unser noch des Reichs, Not noch kein ander Sache nicht versetzen, verkaufen, verwechseln, noch keines Weges entfremden noch verkümmern sollen.“ Wer es dennoch täte, der soll „schwerlich in Unser und des Reiches Ungunst verfallen“. Derjenige sollte zwanzig Pfund feines Gold Bußgeld zur Hälfte an die königliche Kammer, zur anderen Hälfte an die Stadt zahlen.9

1373-1374 Herzöge von Baiern sind Stadtherren

Aber dem Kaiser bot sich die Chance, den baierischen Wittelsbachern das Kurfürstentum Brandenburg abzunehmen. Im kaiserlichen Heerlager bei Berlin mussten die zerstrittenen Wittelsbacher Brüder auf ihre Rechte an der Mark Brandenburg zugunsten der Kaisersöhne verzichten. Sie erhielten eine Entschädigung im Wert von rund 500 000 Gulden. Um die horrende Summe zu erbringen, verpfändete Kaiser Karl IV. am 18. August 1373 die Reichsstädte Nördlingen, Donauwörth, Dinkelsbühl und Bopfingen für 100 000 Gulden Nürnberger Währung an seinen Schwiegersohn Otto Kurfürst und Herzog von Baiern, beziehungsweise an Herzog Stephan und dessen Söhne.10

Allerdings waren die schwäbischen Reichsstädte so mächtig geworden, dass der Kaiser die Verpfändung zurücknehmen musste. Die Herzöge beglichen ein Jahr später die Schuldsumme in kleineren Beträgen mit entsprechendem Aufschlag.11

1360 Kaiser Karl IV. in Dinkelsbühl

Kaiser Karl IV. residierte vom 13.-16. August 1360 in Nürnberg und war vom 22.-24. im Heerlager bei Bopfingen, den Feldzug gegen die Grafen von Württemberg vorzubereiten.12 So reiste er wahrscheinlich um den 19. August 1360 über Dinkelsbühl zur Reichsstadt Bopfingen.

König Wenzel I. von Luxemburg 1378-1400

1376 König Wenzel I. ist Stadtherr Nach dem überraschenden Tod des bedeutendsten mittelalterlichen Herrschers Dinkelsbühls, Kaiser Karls IV., trat sein ältester Sohn König Wenzel von Böhmen „der Faule“ als Siebzehnjähriger die Regierung an. König Wenzel I. war Stadtherr seit seiner Krönung zum deutschen König am 6. Juli 1376. Allerdings anerkannte ihn Papst Urban VI. erst 1378.

Das Doppelpapsttum dauerte bis 1417 an. Dinkelsbühl hielt es in der Papstfrage wie sein Stadtherr und blieb dem Papst in Rom treu, nicht Avignon. König Wenzel I. stellte Dinkelsbühl dafür 1385 eine Dankurkunde aus. Die Stadt sollte dessen Gegner überall angreifen, wer immer es sei, damit christlicher Glaube und Gehorsam gestärkt werde.

König Ruprecht I. von Wittelsbach 1400-1410

1401 Gerichtsprivileg

König Wenzel I. hatte kein Ansehen mehr, als die Kurfürsten Pfalzgraf Ruprecht I. von Wittelsbach zum neuen deutschen König wählten. Doch der König von Böhmen behauptete sich als Gegenkönig bis zu seinem Tod 1419. Ruprecht I. wurde wegen der Kirchenspaltung spät vom Papst anerkannt und blieb im Reich erfolglos.

Als wichtiges Privileg gewährte König Ruprecht I. 1401 die völlige gerichtliche Unabhängigkeit der Stadt, des Spitals und aller Untertanen.

1402 König Ruprecht I. in Dinkelsbühl

Er weilte am 18. Dezember 1402 in der Stadt.

1505 Streitschlichtung mit Oettingen

Im Landgerichts- und Zollstreit Dinkelsbühls mit den Grafen von Oettingen bestellte er 1405 ein Schiedsgericht.

König Sigismund I. von Luxemburg 1410-1438Jobst I. von Mähren 1410

1414 Nikolaus von Dinkelsbühl auf dem Konstanzer Konzil

Nach dem Tod Ruprecht I. erfolgte 1410 eine Doppelwahl des deutschen Königs. Doch der gewählte Jobst I. von Mähren starb bereits ein halbes Jahr danach, der Luxemburger König Sigismund I. war damit unangefochten.

Ihm gelang es, die Kirchenspaltung zu beenden. Auf dem 1414 einberufenen Konstanzer Konzil hielt Nikolaus von Dinkelsbühl die Antrittsrede, der Reformator Johannes Hus wurde trotz zugesicherten freien Geleits öffentlich verbrannt.

1431 König Sigismund I. in Dinkelsbühl

Der König bestätigte 1413 und 1433 alle Dinkelsbühler Privilegien. Er war wohl auf einer Durchreise am 22. Januar 1431 in Dinkelsbühl.

König Albrecht II. von Habsburg 1438-1439

1438 Bestätigung aller Privilegien

Als König folgte der Schwiegersohn König Sigismund I., Albrecht II. von Habsburg nach. Der Herzog von Österreich, König von Böhmen und Ungarn war nur kurz Dinkelsbühler Stadtoberhaupt. Er bestätigte 1438 der Stadt alle Privilegien.

Kaiser Friedrich III. von Habsburg 1440-1486

1476 Landmarkprivileg

Friedrich III. von Habsburg war die längsten Jahre Dinkelsbühler Stadtherr und das letzte in Rom gekrönte Oberhaupt. Er bestätigte 1440 und 1442 alle Privilegien. Sein bedeutendstes Privileg gab er Dinkelsbühl 1476 mit der Grenzbestätigung der städtischen Landmark „Gerichtszwang, Mark und Gebiet“.

1474, 1475, 1485 Kaiser Friedrich III. in Dinkelsbühl

Friedrich III. besuchte die Stadt dreimal, am 30. März 1474, am 30. Oktober 1475 und vom 10-12. Oktober 1485.

Kaiser Maximilian I. von Habsburg 1486-1519

1489 König Maximilian I. in Dinkelsbühl

Wegen der Untätigkeit Kaiser Friedrich III. wurde sein Sohn Maximilian I. von Habsburg 1486 zum deutschen König gewählt und gekrönt. Es wurde ihm aber bis zum Tod Kaiser Friedrichs III. 1493 nur wenig Mitregentschaft zugestanden. Der letzte mittelalterliche Stadtherr der Reichsstadt besuchte die Stadt vom 5.11. Juni 1489.

Der Dinkelsbühler Bürgersohn Sebastian Sprenz (um 1475-1525) war Berater Maximilians I., der sich 1517 beim Dinkelsbühler Rat für die Verwandtschaft von Sprenz einsetzte. Sie fühlte sich belästigt.13

Reichslandvogtei und Landgericht

Die Reichslandvogtei

Für die Verwaltung und Rückgewinnung des entfremdeten Stauferguts schuf König Rudolf I. 1274 die Reichslandvogteien. Er erneuerte die staufischen Verwaltungseinheiten Rothenburg und Nürnberg, an deren Spitze Reichslandvögte als Beauftragte und Rechtsaufsicht des Königs eingesetzt waren. Der Dinkelsbühler Raum gehörte zunächst zur Reichslandvogtei Nürnberg, Reichslandvogt war Burggraf Friedrich III. von Hohenzollern. Zur Reichslandvogtei Schwaben kam Dinkelsbühl vor 1307, zu Niederschwaben 1360.

Das Landgericht

Eigentlich war das Landgericht für die Reichsstadt Dinkelsbühl und ihre Bürger nicht zuständig. Wegen des allgemeinen reichsstädtischen Gerichtsstandsprivilegs König Rudolfs I. von 1274 und der Gerichtsgewalt des Reichsammanns unterstanden die Bürger nicht der Niederen Gerichtsbarkeit und auch nicht der Hochgerichtsbarkeit des Landrichters.14 Doch die Reichsstadt Dinkelsbühl lag im Interessengebiet zweier Fürstenstaaten, die mit Hilfe der Gerichtsbarkeit ihr Territorium zielstrebig ausbauten: die Hohenzollern, Burggrafen von Nürnberg, beziehungsweise später Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, und die Grafen von Oettingen.

Dinkelsbühl lag ungünstig in einer sackartigen Ausbuchtung des Oettinger Landgerichtsbezirks, so dass sich der Besitz außerhalb der städtischen Landmark größtenteils im oettingischen Gerichtsbereich befand. Oettingen maßte sich an, darüber zu streiten, ob ein Fall der reichsstädtischen Gerichtsbarkeit oder dem Oettinger Landgericht zustand. Dinkelsbühl ließ noch 1755 Beweise für ihre rechtmäßige Gerichtsbarkeit drucken.15

Die ältesten Beschreibungen der oettingischen Landgerichtsbezirksgrenze von 1315 und 1361 sind punktuell abgefasst. Über die späteren Beschreibungen lässt sich folgender Verlauf erkennen: Auf Ellwanger Gebiet lief die Grenze von Buchhausen kommend zur abgegangenen Hofstatt „Bleidenstatt“ bei Pfahlheim – abgegangener Hof „Kaltbrunn“ südlich von Stödtlen – am Brombach entlang – Königsrother Mühle – Wört – Rotach aufwärts nach Deufstetten – „an die Lauben“, dem Wald westlich der Straße Bergbronn-Neuhaus – zum „gewölbten Quellbrunnen“ in Bergbronn – (das Gebiet Kressberg/Marktlustenau umfassend) – zum „Eselsbrunnen“ im Tal zwischen Gaisbühl und Veitswend – die Zwergwörnitz entlang – die Wörnitz aufwärts – Heiligenkreuz – „Chor“ beziehungsweise „Westergiebel“ in Feuchtwangen (der Westgiebel der Stiftskirche) – Schönmühle – Oberlottermühle – Erlmühle – zum abgegangenen Weiler Eberspeck – den Schlierberger Grund aufwärts – Beyerberg – Ehingen – „Gyrsknopf am Oselperg“ (Beschreibung 1361) bzw. Geyersknopf uf dem Esselberg“ (Beschreibung 1595) bzw. Gipfel des Hesselbergs – zur Wörnitz bei Reichenbach – die Wörnitz abwärts.16 Einen Streit um den Verlauf der Oettinger Landgerichtsgrenze wurde 1405 im Auftrag König Ruprechts I. geschlichtet. Der Hohenzollern-Burggraf von Nürnberg und der Deutschordensmeister in Wassertrüdingen legten fest: Die Grenze der oettingischen Zuständigkeit bildet die Wörnitz bis oberhalb Wilburgstettens; der Ort war an die Hohenzollern gekommen.

Die Reichsstadtverfassung

Vom Advocatus zur Ratsherrschaft

1274-1305 Das regierende Oberhaupt der reichsstädtischen Gemeinde war der advocatus, minister, scultetus (Schultheiß), in Dinkelsbühl später Ammann genannt. Die vermögenden Bürger