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In Fortsetzung des Bandes "Die Stauferstadt" beschreibt der Band die mittelalterliche Reichsstadtzeit, in der Dinkelsbühl zum unabhängigen Stadtstaat aufsteigt. König Rudolf I. übernimmt das Staufererbe 1274 als "Unser und des Reiches Stadt". Trotz mehrmaliger Verpfändung gelingt es, eine städtische Landmark und einen territorialen Streubesitz zu schaffen. Erfolgreich setzt sich der Stadtstaat gegen die Begehrlichkeiten der Adelsherrschaften Oettingen und Hohenzollern zur Wehr. Schritt für Schritt erkämpft sich die Stadt die Wehrhoheit, die Gerichts- und die Finanzhoheit. Ein Messeprivileg belebt das Gewerbe. Die Handwerker rebellieren gegen die regierenden Altgeschlechter und erzwingen die Ratsmehrheit. Die staufische Stadtbefestigung wird auf das dreifache erweitert. Kirchen, ein Kloster, Klausen, Seelhäuser, das Hospital und Badstuben bezeugen Wohlstand und Wohlfahrt. Abgeschlossen wird das Buch mit den Bündnissen und kriegerischen Ereignissen. Mit Bildmaterial und ausführlichem Anmerkungsapparat.
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Seitenzahl: 177
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Könige und Kaiser als Stadtoberhäupter
Reichslandvogtei und Landgericht
Die Reichslandvogtei
Das Landgericht
Die Reichsstadtverfassung
Vom Advokatus zur Ratsherrschaft
Die Ratsverfassung
1305-1341 Die Stadtregierung
Das älteste „Stadtwappen“, das Zeichen der Bürger
Die Oligarchie der Stadtgeschlechter
Die Rathäuser
Die autonome Fasnachtsverfassung
Der Neunerausschuss
Zünfte und Sechser
Die Oligarchie der Zünfte und Altgeschlechter
Der Kleine Rat
Der Große Rat
Der jährliche Wahltag
Der jährliche Schwörtag
Der Geldturm
1387 Der Richtungsbrief der Stadt Dinkelsbühl
Die Stadtsiegel der Fasnachtsverfassung
Die Einwohner des Reichsstadtstaats
Die Landleute
Die Stadtleute
1274 Dinkelsbühl darf keine Oettinger Untertanen aufnehmen
1274-1384 Reichsstädte dürfen keine Pfahlbürger haben
1290-1351 Die Altgeschlechter
Die Judenschaft
1298 Erste Judenverfolgung
1341-1351 Eine zweite Judengemeinde
1372 Dinkelsbühl erhält das Judenprivileg
1384 Dinkelsbühl enteignet seine Juden
1385 König Wenzels 1. Judenschuldentilgung
1390 König Wenzels 2. Judenschuldentilgung
Der Deutsche Orden
1324 Erster Deutschhof am Rothenburger Tor
1390 Deutschordenshof am Deutschhofberg
Die Stadt wird Stadtstaat
Stadtmark und Territorium
Die städtische Landmark
1323 Das Gemeindegrundprivileg
1331 Die Mutschach wird Landmark
1341 Oettingen besitzt den Wildbann bis zum Landgraben
1429 Die Landhege
1435 Der Fraischumgang
1476 Das Landmarkprivilen
Das Territorium der Reichsstadt
Die Erwerbspolitik
1381 Wört wird dinkelsbühlisch
Das Dinkelsbühler Territorium im Hohenloher Land (1394 Dreistädteherrschaft, 1399 Besitzaufteilung des Tridominiums)
1431 Wilburgstetten und Limburg werden dinkelsbühlisch
Oettingen und Hohenzollern hindern die territoriale Ausdeh nung
Die Gerichtsfreiheit
Vom Ammanngericht zum Stadtgericht
1274 Das Ammanngericht
1305 Die Dinkelsbühler Rechtsstatuten
1305 Das Stadtgericht
1351 Freie Ammannwahl
Nach 1351 Die Stadt übt die Niedere Gerichtsbarkeit aus
1398 Die Stadt übt die Hohe Gerichtsbarkeit aus
Fünfergericht und Bauerngericht
Der bürgerliche Gerichtsstand
1274 Das Gerichtsstandsprivileg
1355 Erweiterung des bürgerlichen Gerichtsstandsprivilegs
1373 Ergänzung des bürgerlichen Gerichtsstandsprivilegs
1376 Dinkelsbühler Gerichtsfreiheit für Auswärtige
Der kommunale Gerichtsstand
1373 Das kommunale Gerichtsstandsprivileg
1398 Vollständige Gerichtsfreiheit
1435 Reichsstädtisches Austragsgericht
Widerstand von Oettingen, Hohenzollern, Ellwangen
Der Fraischritt
Der Handel
Günstige Verkehrslage
Schädigung durch Oettinger Geleitszoll
1353 Widerrechtliche Zollstätten Oettingens
1394 Oettingen sichert sich seine Zollstationen
1405 Zollerleichterung für Dinkelsbühl
Die Messestadt
Die Märkte
1360 Das Messeprivileg
Die Wirtschaft
Das Textilgewerbe
Die Wolle
Der Barchent
Das Schmiedehandwerk
Die Teichwirtschaft
Der Fetthandel
Die Finanzhoheit
Die Reichssteuer
Sonderzahlungen
Die Stadtsteuer
Vermögenssteuer
Nachsteuer
Herdstättengeld
Ungeld
Stadtzoll
Die Stadtwehr
Die Wehrhoheit
Die Finanzierung
1314-1322 Der Äußere Graben rechts der Wörnitz
1344 Wörnitzbrücke und Stadtgrabenbrücke
Nach 1360 Der Äußere Graben links der Wörnitz
1378 Die Mühlstattgnade Kaiser Karls IV.
(
Die Stadtmühle, Die Rossmühle)
nach 1372 Die heutige Stadtbefestigung
Kirchenwesen. Kirchen, Kapellen, Klausen
Das Patronat
Die Stadtpfarrkirche
nach 1302 St. Bartholomäus
1323-1341 St. Georg
Erweiterung des Friedhofs
1393 Ketzerprozess gegen die Waldenser
1448-1499 Münsterbau St. Georg
St. Vituskapelle / St. Johanniskapelle / Kernter
Die Heiliggeistkirche
Die Dreikönigskapelle
Die Alte Kapelle
Das Karmeliterkloster
Die Dinkelbauersage
Die St. Leonhardskapelle
Die Frauenklause/Obere Klause
Die Männerklause/Untere Klause
Klause/Kloster Dorfkemmathen
Die Seelhäuser
Das Große (Obere) Seelhaus
Das Kleine (Untere) Seelhaus
Die Wohlfahrt. Spitäler, Badstuben, Frauenhaus
Das Heiliggeistspital
Die Gründung
Um 1285 Der Baubeginn
Die Verwaltung
Das Lammsiegel des Hospitals
Der Ausbau
Das Leprosenhaus für die Sondersiechen
Die Badstuben
Das Frauenhaus
Die Schulen
Die Lateinschulen
Im Karmeliterkloster
In der Stadtpfarrkirche
Dinkelsbühler Studienorte
Die Deutsche Schule
Steckbriefe großer Persönlichkeiten
Christoph Horn
Nikolaus von Dinkelsbühl
Sebastian Sprenz
Die Streitkräfte
Die Stadtarmee
Die Landarmee
Die Staatsarmee
Von Krieg und Frieden. Politische Bündnisse und kriegerische Ereignisse
1281 Allgemeiner Landfrieden
1307 Im Landfriedensbund für Schwaben
1316 Dinkelsbühl und die Zerstörung Herriedens
1322 Schlacht bei Mühldorf
1353 Schwäbischer Landfrieden erneuert
1373 Dinkelsbühl brennt Oberkemmathen nieder
1375 Niederschwäbische Städteeinung
1375 Bund von Landvögten mit dem Burggrafen von Nürnberg
1376 Spaltung des Städtebunds – Beginn des Städtekriegs
1377 Beitritt zum Schwäbischen Städtebund
1377 Erneuerung des Schwäbischen Städtebunds
1378 Dinkelsbühl steht Rothenburg bei
1378 Städtekrieg gegen Würzburg und Hohenlohe
1379 Kriegserklärung an Hohenlohe und Versöhnung
1379 Städtekrieg gegen Oettingen
1381 Der Schwäbisch-Rheinische Städtebund
1383 Der Reichslandfrieden König Wenzels I.
1384 Die Heidelberger Stallung König Wenzels I.
1387 Die Heidelberger Stallung wird erneuert
1387/88 Feldzug gegen Baiern
1388 Die Schlacht bei Döffingen
1388 Dinkelsbühl brennt Feuchtwangen nieder
1388 Dinkelsbühl brennt Wassertrüdingen nieder
1389 Beratung des Städtebunds in Mergentheim
1389 Der Reichslandfrieden König Wenzels I. in Eger
1389 Kampf Dinkelsbühls bei Mönchsroth gegen Oettingen
1390 Die Städtefreundschaft umgeht den Egerer Landfrieden
1395/1396 Gegen die Schleglergesellschaft der Ritter
1441 Dinkelsbühl steht Rothenburg bei
1450 Das Ende der Städtevereinungen
1450 Schwere Niederlage des Bundes bei Kloster Sulz
1456 Herzog Ludwig von Baiern belagert Dinkelsbühl
1488 Bündnis der Reichsstädte mit Fürsten
1498 Verlängerung des Bündnisses in Dinkelsbühl
Als Grundlage des vorliegenden Buches, das erstmalig die mittelalterliche Reichsstadtzeit begrenzt beschreibt, dienten die Chroniken des Autors Bd. 3 „Die Reichsstadt. Von König Rudolf I. bis Kaiser Karl IV. 1273-1369“, 2002 und Bd. 4 „Die Stadtrepublik. Kaiser Karl IV. und König Wenzel I. 1370-1400“, 2003.
In der Geschichtsdarstellung von Reallehrer L. Beck „Übersicht über die Geschichte der ehemals freien Reichsstadt Dinkelsbühl von den ältesten Zeiten bis zum Jahre 1806, erschienen 1886, sind von 158 Seiten dem Abschnitt der mittelalterlichen Reichsstadtzeit 14 Seiten gewidmet. Der Begleittext zum Bildband „Dinkelsbühl“ von Walter Bogenberger, 1978 und 1983, beschreibt diesen Zeitabschnitt mit zehn Seiten. Auch in der neuesten Abhandlung „Dinkelsbühl“, Historischer Atlas von Bayern. Franken, 2018, wird diese Zeit von Teresa Neumeyer entsprechend knapp dargestellt.
Umfangreiche Daten enthält Paul Gluths Arbeit „Dinkelsbühl. Die Entwicklung einer Reichsstadt“, 1958, vor allem für den Wirtschaftsbereich.
König Rudolph I. von Habsburg 1273-1291
1274 Dinkelsbühl wird Reichsstadt
Die Stadt Dinkelsbühl war 1251 vom letzten Stauferkönig Konrad IV. an Graf Ludwig III. von Oettingen verpfändet worden. Im Machtvakuum der kaiserlosen Zeit eignete er sich Dinkelsbühl an. Doch einem Vertrag entsprechend, teilten dann 1269 die Baiernherzöge das Staufererbe unter sich auf. Die Wende kam mit der Wahl Rudolfs I. von Habsburg zum deutschen König.
Auf Beschluss der Kurfürsten forderte der König 1274 alle Krongüter an das Reich zurück, Oettingen musste die ehemalige Stauferstadt Dinkelsbühl frei geben. Der König sicherte sich Dinkelsbühl als Reichsstadt, ohne das Lösegeld zu zahlen. Nur ein Vierteljahr nach der Krönung hatte Dinkelsbühl wieder einen König als Stadtherrn. Dinkelsbühl war jetzt nicht nur an den König, sondern an das Reich gebunden: „Unser und des riches stat“ und „nostra et imperii civitas“ heißt es in den Urkunden.
König Rudolf I. erkannte, dass im Bürgertum der Städte eine Macht heranwuchs, mit deren Hilfe er die Herrschaft der Fürsten im Zaum halten konnte. Es gab kein zufriedenstellendes Reichssteuerwesen, nur die Reichsstädte trugen zu regelmäßigen Einnahmen der königlichen Kammer bei. So führte er noch im selben Jahr eine Vermögenssteuer von 3 % ein, die von den Reichsstädten abzugeben war.1
1281 Steuerverpfändung
König Rudolf I. verpfändete am 21. August 1281 die von Dinkelsbühl zu zahlende Reichssteuer an den Reichsküchenmeister Lupolt von Weiltingen aus dem Geschlecht der Nordenberger. Dieser hatte dem König 400 Mark Silber geliehen, die Mark zu 233,855 Gramm Silber. Dafür musste ihm die Stadt jährlich 200 Pfund Heller, das Pfund zu 240 Silberpfennigen, abtreten.2
1274, 1285 König Rudolf I. in Dinkelsbühl
König Rudolf I. hielt sich 1274 vermutlich mehrere Tage in seiner Reichsstadt Dinkelsbühl auf. Der König hatte keinen festen Regierungssitz, die Reichsstädte hatten Herbergspflicht. Er kam auf der „Romstraße“ von Würzburg über Rothenburg nach Dinkelsbühl, wo er die Huldigung als neuer König entgegennahm und am 9. April 1274 eine Urkunde ausstellte.3
Der König war ein zweites Mal 1285 in Dinkelsbühl. Er kam von Nürnberg, blieb hier wahrscheinlich am 8. und 9. April und reiste nach Schwäbisch Gmünd weiter. Er stellte am 9. April 1285 in Dinkelsbühl eine Urkunde aus, in der er dem Zisterzienserkloster Heilsbronn eine staufische Schenkung bestätigte.4 Seine Anwesenheit mögen die Niederlassung der Karmeliterbrüder und den Neubau des Heiliggeistspitals bewirkt haben.
1274 Der städtische Grund wird vergeben
Alle entfremdeten Königsgüter sollten herausgegeben werden. In der Reichsstadt amtierte anstelle eines Oettinger Stadtvogts nun ein königlicher Advocatus. Er ordnete den ehemals staufischen Grund und Boden neu, der in die Hand der Oettinger und der vermögenden Geschlechter gelangt war. Der Großteil ging über Stiftungen an das um 1280 gegründete Hospital, an das um 1285 gegründete Karmeliterkloster und an das um 1290 gegründete Leprosenhaus.
Adolf I. von Nassau 1292-1298
1292, 1295 Ammannamt bei Nürnberg und Oettingen
Anstatt den mächtigen Königsohn Albrecht von Habsburg zu wählen, bevorzugten die Kurfürsten Graf Adolf I. von Nassau, der wenig Besitztum hatte. Er verpfändete um 1292 das Dinkelsbühler reichsstädtische Regierungsamt des Ammanns an die burggräflichen Nürnberger Hohenzollern und 1295 bis um 1302 an die Grafen von Oettingen.
König Albrecht I. von Habsburg 1298-1308
1305 König Albrecht in Dinkelsbühl, Verwaltungsprivileg, Steuerprivileg
Nach der Absetzung des glücklosen Adolf I. wählte man nun doch Albrecht I. von Habsburg zum König. Das Dinkelsbühler Ammannamt blieb vermutlich weiter bei Oettingen.
König Albrecht I. reiste zwischen 25. Juli und 9. August 1305 wahrscheinlich über seine Reichsstadt Dinkelsbühl. Er war am 23. Juli in Schwäbisch Gmünd und danach in Nürnberg, wo er auf der Kaiserburg für Dinkelsbühl am 11. August 1305 das Ulmer-Statuten-Privileg ausstellte, das für die künftige Selbstverwaltung grundlegend war. Außerdem gewährte er das erste Ungeldprivileg, ein Schritt zur Steuerhoheit.
Heinrich VII. von Luxemburg 1308-1313
1309 Gerichtsstandsprivileg
Nach der Ermordung König Albrechts I. wurde Graf Heinrich VII. von Luxemburg gewählt. Durch Heirat seines Sohnes Johann fiel dem Haus Luxemburg das Königreich Böhmen zu. Als wichtigstes Privileg für Dinkelsbühl gewährte er 1309 das Gerichtsstandsprivileg, wodurch Bürger in zivilrechtlichen Fällen nur noch vor dem Stadtgericht erscheinen mussten. Ein erster Schritt zur unabhängigen Gerichtsbarkeit.
1313 Kaisersohn König Johann von Böhmen in Dinkelsbühl
König Johann von Böhmen hielt sich im September 1313 wahrscheinlich in Dinkelsbühl auf. Kaiser Heinrich VII. befand sich auf einem Feldzug in Italien, wo er im selben Jahr verstarb. Johann reiste vom Militärsammelplatz über Nördlingen nach Würzburg.5 Der schnellste Weg führte über Dinkelsbühl.
Friedrich von Habsburg 1314-1326Ludwig IV. von Wittelsbach, der Baier 1314-1346
1314 Doppelkönigtum mit Bürgerkrieg
Nach dem Tod Kaiser Heinrichs VII. sammelten sich Anhänger um Friedrich den Schönen von Habsburg, andere um Ludwig IV. von Wittelsbach, ebenfalls ein Enkel König Rudolfs I. Während der Kaisersohn und Reichsvikar König Johann von Böhmen seinen Thronanspruch aufgegeben hatte, wählte man in getrennten Gremien beide Bewerber zu Königen des Deutschen Reichs und krönte sie einen Monat später. Das Doppelkönigtum zog einen achtjährigen Bürgerkrieg nach sich, der auch Dinkelsbühl beeinträchtigte. Ludwig IV. trat 1326 das Deutsche Reich an Fridrich ab, der jedoch im selben Jahr auf seine Mitregierung verzichtete. Der vom Papst gebannte Ludwig IV. war alleiniges Reichs- und Stadtoberhaupt und wurde 1328 zum Kaiser gekrönt.
1323 Tuchprivileg, Gemeindegrundprivileg
Die Reichsstadt Dinkelsbühl hielt im Doppelkönigtum zu König Ludwig IV., dem sie unter anderem 1323 das Tuchprivileg und das für die städtische Landmark entscheidende Gemeindegrundprivileg verdankte.
1336 Kaiser Ludwig der Baier in Dinkelsbühl
Kaiser Ludwig IV. der Baier hielt sich um den 18. Juni 1336 in Dinkelsbühl auf, wo er zwei Urkunden ausstellte. Er kam von Stuttgart und war danach am 26. Juni in Nürnberg. Sicherlich forderte er von der Reichsstadt Dinkelsbühl Unterstützung für den unmittelbar bevorstehenden Feldzug gegen seinen niederbaierischen Vetter Heinrich und König Johann von Böhmen.6
um 1341-1351 Grafen von Oettingen sind Stadtherren
Die Stadt war unter den Staufern 1251 das erste Mal an Oettingen verpfändet gewesen, dann das Dinkelsbühler Ammannamt 1295 bis um 1302. Nun verpfändete Kaiser Ludwig IV. Dinkelsbühl vermutlich 13417 für die enorme Summe von 7 200 Pfund Heller an die Grafen Ludwig und Friedrich von Oettingen. Damit war die gewonnene Unabhängigkeit und reichsstädtische Selbstverwaltung ein Jahrzehnt unterbrochen. Dinkelsbühl wäre eine oettingische Landstadt geworden, wenn es sich 1351 nicht selbst aus der Pfandschaft gekauft hätte.
König Karl IV. von Luxemburg 1346-1378
Eigennütziger Wohltäter Dinkelsbühls
Kaiser Ludwig IV. der Baier, der über drei Jahrzehnte Stadtoberhaupt gewesen war, wurde mehrmals vom Papst gebannt und 1346 mit dessen Hilfe abgesetzt. Gewählt wurde der böhmische König Karl IV. von Luxemburg, der jetzt das Stadtoberhaupt war, obgleich Dinkelsbühl weiterhin bis 1351 oettingische Pfandstadt war. Er war mit fast 30 Privilegien, darunter das Messerecht und das Judenprivileg, Dinkelsbühls eigennütziger Wohltäter, der vor Sonderzahlungen und Verpfändung nicht zurückschreckte.8
Der „Friedenskönig“ spielte die Reichsstände gegeneinander aus und verschaffte dem deutschen Königtum wieder Bedeutung. Dabei verfolgte er konsequent eine Hausmachtpolitik. Doch um Dinkelsbühl lag die politische Macht größtenteils bei den Geschlechtern Hohenlohe und Oettingen oder bei geistlichen Herren. An die burggräflichen Hohenzollern von Nürnberg kamen im Lauf des Jahrhunderts die Städte Ansbach 1331, Gunzenhausen 1368, Wassertrüdingen 1371 und Feuchtwangen 1376. Als Schwerpunkte der Reichsmacht blieben dem König die Reichsstädte. Die Wirtschaftskraft und Bedeutung Dinkelsbühls zeigt sich in der Stadterweiterung, dem Ankauf von Gütern und Kirchensätzen sowie in Stiftungen.
1352 König Karl IV. verspricht, Dinkelsbühl beim Reich zu halten
Nach der Pfandauslösung 1351 huldigte die Reichsstadt Dinkelsbühl ihrem Stadtoberhaupt, wobei König Karl IV. am 2. Januar 1352 in Prag den Bürgern alle ihre bisherigen Rechte bestätigte. Weil man eben der Unfreiheit und Reichsentfremdung auf eigene Kosten entkommen war, erreichte man das Privileg „de non aliendo“: „Wir haben auch der Stadt mehr zu Gnad tan, dass wir sie bei uns und dem Römischen Reich ewiglichen behalten wollen und sie durch kein, unser noch des Reichs, Not noch kein ander Sache nicht versetzen, verkaufen, verwechseln, noch keines Weges entfremden noch verkümmern sollen.“ Wer es dennoch täte, der soll „schwerlich in Unser und des Reiches Ungunst verfallen“. Derjenige sollte zwanzig Pfund feines Gold Bußgeld zur Hälfte an die königliche Kammer, zur anderen Hälfte an die Stadt zahlen.9
1373-1374 Herzöge von Baiern sind Stadtherren
Aber dem Kaiser bot sich die Chance, den baierischen Wittelsbachern das Kurfürstentum Brandenburg abzunehmen. Im kaiserlichen Heerlager bei Berlin mussten die zerstrittenen Wittelsbacher Brüder auf ihre Rechte an der Mark Brandenburg zugunsten der Kaisersöhne verzichten. Sie erhielten eine Entschädigung im Wert von rund 500 000 Gulden. Um die horrende Summe zu erbringen, verpfändete Kaiser Karl IV. am 18. August 1373 die Reichsstädte Nördlingen, Donauwörth, Dinkelsbühl und Bopfingen für 100 000 Gulden Nürnberger Währung an seinen Schwiegersohn Otto Kurfürst und Herzog von Baiern, beziehungsweise an Herzog Stephan und dessen Söhne.10
Allerdings waren die schwäbischen Reichsstädte so mächtig geworden, dass der Kaiser die Verpfändung zurücknehmen musste. Die Herzöge beglichen ein Jahr später die Schuldsumme in kleineren Beträgen mit entsprechendem Aufschlag.11
1360 Kaiser Karl IV. in Dinkelsbühl
Kaiser Karl IV. residierte vom 13.-16. August 1360 in Nürnberg und war vom 22.-24. im Heerlager bei Bopfingen, den Feldzug gegen die Grafen von Württemberg vorzubereiten.12 So reiste er wahrscheinlich um den 19. August 1360 über Dinkelsbühl zur Reichsstadt Bopfingen.
König Wenzel I. von Luxemburg 1378-1400
1376 König Wenzel I. ist Stadtherr Nach dem überraschenden Tod des bedeutendsten mittelalterlichen Herrschers Dinkelsbühls, Kaiser Karls IV., trat sein ältester Sohn König Wenzel von Böhmen „der Faule“ als Siebzehnjähriger die Regierung an. König Wenzel I. war Stadtherr seit seiner Krönung zum deutschen König am 6. Juli 1376. Allerdings anerkannte ihn Papst Urban VI. erst 1378.
Das Doppelpapsttum dauerte bis 1417 an. Dinkelsbühl hielt es in der Papstfrage wie sein Stadtherr und blieb dem Papst in Rom treu, nicht Avignon. König Wenzel I. stellte Dinkelsbühl dafür 1385 eine Dankurkunde aus. Die Stadt sollte dessen Gegner überall angreifen, wer immer es sei, damit christlicher Glaube und Gehorsam gestärkt werde.
König Ruprecht I. von Wittelsbach 1400-1410
1401 Gerichtsprivileg
König Wenzel I. hatte kein Ansehen mehr, als die Kurfürsten Pfalzgraf Ruprecht I. von Wittelsbach zum neuen deutschen König wählten. Doch der König von Böhmen behauptete sich als Gegenkönig bis zu seinem Tod 1419. Ruprecht I. wurde wegen der Kirchenspaltung spät vom Papst anerkannt und blieb im Reich erfolglos.
Als wichtiges Privileg gewährte König Ruprecht I. 1401 die völlige gerichtliche Unabhängigkeit der Stadt, des Spitals und aller Untertanen.
1402 König Ruprecht I. in Dinkelsbühl
Er weilte am 18. Dezember 1402 in der Stadt.
1505 Streitschlichtung mit Oettingen
Im Landgerichts- und Zollstreit Dinkelsbühls mit den Grafen von Oettingen bestellte er 1405 ein Schiedsgericht.
König Sigismund I. von Luxemburg 1410-1438Jobst I. von Mähren 1410
1414 Nikolaus von Dinkelsbühl auf dem Konstanzer Konzil
Nach dem Tod Ruprecht I. erfolgte 1410 eine Doppelwahl des deutschen Königs. Doch der gewählte Jobst I. von Mähren starb bereits ein halbes Jahr danach, der Luxemburger König Sigismund I. war damit unangefochten.
Ihm gelang es, die Kirchenspaltung zu beenden. Auf dem 1414 einberufenen Konstanzer Konzil hielt Nikolaus von Dinkelsbühl die Antrittsrede, der Reformator Johannes Hus wurde trotz zugesicherten freien Geleits öffentlich verbrannt.
1431 König Sigismund I. in Dinkelsbühl
Der König bestätigte 1413 und 1433 alle Dinkelsbühler Privilegien. Er war wohl auf einer Durchreise am 22. Januar 1431 in Dinkelsbühl.
König Albrecht II. von Habsburg 1438-1439
1438 Bestätigung aller Privilegien
Als König folgte der Schwiegersohn König Sigismund I., Albrecht II. von Habsburg nach. Der Herzog von Österreich, König von Böhmen und Ungarn war nur kurz Dinkelsbühler Stadtoberhaupt. Er bestätigte 1438 der Stadt alle Privilegien.
Kaiser Friedrich III. von Habsburg 1440-1486
1476 Landmarkprivileg
Friedrich III. von Habsburg war die längsten Jahre Dinkelsbühler Stadtherr und das letzte in Rom gekrönte Oberhaupt. Er bestätigte 1440 und 1442 alle Privilegien. Sein bedeutendstes Privileg gab er Dinkelsbühl 1476 mit der Grenzbestätigung der städtischen Landmark „Gerichtszwang, Mark und Gebiet“.
1474, 1475, 1485 Kaiser Friedrich III. in Dinkelsbühl
Friedrich III. besuchte die Stadt dreimal, am 30. März 1474, am 30. Oktober 1475 und vom 10-12. Oktober 1485.
Kaiser Maximilian I. von Habsburg 1486-1519
1489 König Maximilian I. in Dinkelsbühl
Wegen der Untätigkeit Kaiser Friedrich III. wurde sein Sohn Maximilian I. von Habsburg 1486 zum deutschen König gewählt und gekrönt. Es wurde ihm aber bis zum Tod Kaiser Friedrichs III. 1493 nur wenig Mitregentschaft zugestanden. Der letzte mittelalterliche Stadtherr der Reichsstadt besuchte die Stadt vom 5.11. Juni 1489.
Der Dinkelsbühler Bürgersohn Sebastian Sprenz (um 1475-1525) war Berater Maximilians I., der sich 1517 beim Dinkelsbühler Rat für die Verwandtschaft von Sprenz einsetzte. Sie fühlte sich belästigt.13
Die Reichslandvogtei
Für die Verwaltung und Rückgewinnung des entfremdeten Stauferguts schuf König Rudolf I. 1274 die Reichslandvogteien. Er erneuerte die staufischen Verwaltungseinheiten Rothenburg und Nürnberg, an deren Spitze Reichslandvögte als Beauftragte und Rechtsaufsicht des Königs eingesetzt waren. Der Dinkelsbühler Raum gehörte zunächst zur Reichslandvogtei Nürnberg, Reichslandvogt war Burggraf Friedrich III. von Hohenzollern. Zur Reichslandvogtei Schwaben kam Dinkelsbühl vor 1307, zu Niederschwaben 1360.
Das Landgericht
Eigentlich war das Landgericht für die Reichsstadt Dinkelsbühl und ihre Bürger nicht zuständig. Wegen des allgemeinen reichsstädtischen Gerichtsstandsprivilegs König Rudolfs I. von 1274 und der Gerichtsgewalt des Reichsammanns unterstanden die Bürger nicht der Niederen Gerichtsbarkeit und auch nicht der Hochgerichtsbarkeit des Landrichters.14 Doch die Reichsstadt Dinkelsbühl lag im Interessengebiet zweier Fürstenstaaten, die mit Hilfe der Gerichtsbarkeit ihr Territorium zielstrebig ausbauten: die Hohenzollern, Burggrafen von Nürnberg, beziehungsweise später Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, und die Grafen von Oettingen.
Dinkelsbühl lag ungünstig in einer sackartigen Ausbuchtung des Oettinger Landgerichtsbezirks, so dass sich der Besitz außerhalb der städtischen Landmark größtenteils im oettingischen Gerichtsbereich befand. Oettingen maßte sich an, darüber zu streiten, ob ein Fall der reichsstädtischen Gerichtsbarkeit oder dem Oettinger Landgericht zustand. Dinkelsbühl ließ noch 1755 Beweise für ihre rechtmäßige Gerichtsbarkeit drucken.15
Die ältesten Beschreibungen der oettingischen Landgerichtsbezirksgrenze von 1315 und 1361 sind punktuell abgefasst. Über die späteren Beschreibungen lässt sich folgender Verlauf erkennen: Auf Ellwanger Gebiet lief die Grenze von Buchhausen kommend zur abgegangenen Hofstatt „Bleidenstatt“ bei Pfahlheim – abgegangener Hof „Kaltbrunn“ südlich von Stödtlen – am Brombach entlang – Königsrother Mühle – Wört – Rotach aufwärts nach Deufstetten – „an die Lauben“, dem Wald westlich der Straße Bergbronn-Neuhaus – zum „gewölbten Quellbrunnen“ in Bergbronn – (das Gebiet Kressberg/Marktlustenau umfassend) – zum „Eselsbrunnen“ im Tal zwischen Gaisbühl und Veitswend – die Zwergwörnitz entlang – die Wörnitz aufwärts – Heiligenkreuz – „Chor“ beziehungsweise „Westergiebel“ in Feuchtwangen (der Westgiebel der Stiftskirche) – Schönmühle – Oberlottermühle – Erlmühle – zum abgegangenen Weiler Eberspeck – den Schlierberger Grund aufwärts – Beyerberg – Ehingen – „Gyrsknopf am Oselperg“ (Beschreibung 1361) bzw. Geyersknopf uf dem Esselberg“ (Beschreibung 1595) bzw. Gipfel des Hesselbergs – zur Wörnitz bei Reichenbach – die Wörnitz abwärts.16 Einen Streit um den Verlauf der Oettinger Landgerichtsgrenze wurde 1405 im Auftrag König Ruprechts I. geschlichtet. Der Hohenzollern-Burggraf von Nürnberg und der Deutschordensmeister in Wassertrüdingen legten fest: Die Grenze der oettingischen Zuständigkeit bildet die Wörnitz bis oberhalb Wilburgstettens; der Ort war an die Hohenzollern gekommen.
Vom Advocatus zur Ratsherrschaft
1274-1305 Das regierende Oberhaupt der reichsstädtischen Gemeinde war der advocatus, minister, scultetus (Schultheiß), in Dinkelsbühl später Ammann genannt. Die vermögenden Bürger