Qualitätsindikatoren für die Altenpflege - Jutta König - E-Book

Qualitätsindikatoren für die Altenpflege E-Book

Jutta König

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Beschreibung

Ab dem 1. Januar 2019 müssen sich die rd. 13.000 Einrichtungen der stationären Altenpflege neuen Qualitätsprüfungen stellen: Mit Qualitätsindikatoren wird künftig die Ergebnisqualität der Pflege gemessen: Für Pflegekräfte bedeutet das eine Umstellung: Sie müssen kompetenteFachgespräche mit den Prüfern führen, Versorgungsergebnisse selbstständig auflisten, Pflegeprozesse eigenverantwortlich strukturieren und für die Ergebnisse geradestehen. Für Pflegedienstleitungen und -fachkräfte bedeutet das neue System eine fundamentale Umstellung. Fachlichen Rat erhalten sie mit diesem Buch. Jutta König und Manuela Raiß bereiten das Thema der Qualitätsindikatoren so praxisnah auf, dass die Umstellung gar nicht mehr (so) schwer fällt.

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Jutta König ist Altenpflegerin, Pflegedienst- und Heimleitung, Wirtschaftsdiplom- Betriebswirtin Gesundheit (VWA), Sachverständige bei verschiedenen Sozialgerichten im Bundesgebiet sowie beim Landessozialgericht in Mainz, Unternehmensberaterin, Dozentin in den Bereichen SGB V, SGB XI, Haftungs- und Betreuungsrecht.

Manuela Raiß ist Altenpflegerin, Pflegewissenschaftlerin (MasterScN) und Pflegemanagerin (Dipl FH). Sie ist freiberuflich als Pflegesachverständige und Qualitätsbeauftragte, sowie Fachbuchautorin und Dozentin in den Bereichen SGB XI/SGB V/Heimgesetz/Betreuungsrecht, tätig. Sie berät und unterstützt Einrichtungen der Altenpflege bei der Einführung von IT-Systemen und in der Organisation. Sie wirkt mit beim Aufbau der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KdöR).

 

 

 

»Pflegenoten ade – Qualitätsaspekte hallo!«

JUTTA KÖNIG

 

 

 

 

 

 

 

 

pflegebrief

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Bibliografische Information der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.de abrufbar.

ISBN 978-3-89993-997-2 (Print)ISBN 978-3-8426-8983-1 (PDF)ISBN 978-3-8426-8984-8 (EPUB)

© 2019 Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG,Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover

Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden. Alle Angaben erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie des Autoren und des Verlages. Für Änderungen und Fehler, die trotz der sorgfältigen Überprüfung aller Angaben nicht völlig auszuschließen sind, kann keinerlei Verantwortung oder Haftung übernommen werden.

Die im Folgenden verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen stehen immer gleichwertig für beide Geschlechter, auch wenn sie nur in einer Form benannt sind. Ein Markenzeichen kann warenrechtlich geschützt sein, ohne dass dieses besonders gekennzeichnet wurde.

Titelbild: vege - stock.adobe.com

Covergestaltung und Reihenlayout: Lichten, Hamburg

Inhalt

Vorwort

1Vom Versuch, die Pflegequalität abzubilden

1.1Was bisher geschah

1.2Der lange Weg zu den Qualitätsindikatoren

1.2.1Modellhafte Pilotierung von Indikatoren in der stationären Pflege – MoPIP

1.2.2Entwicklungsauftrag »Neues Prüfverfahren«

1.2.3Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe – EQisA

1.2.4Ergebnisorientiertes Qualitätsmodell Münster – EQMS

1.2.5Ergebnisse der QPR-Erprobung

2Ergebnisqualität Teil 1: Ergebniserfassung – die QI stationär

2.1Der Gesamtprozess der QI

2.2Die Ergebnisbeurteilung

2.3Daten sammeln und bearbeiten

2.4Die Datenauswertungsstelle (DAS)

2.5Aufbau des Erhebungsreports und Hinweise zum Manual

2.5.1Das Manual

2.5.2Der Erfassungsbogen

2.5.3Erhebungsreport

2.5.4Die Ausschlusskriterien

3Ergebnisqualität Teil 2: Die Rückmeldung zu den 10 QI

3.1Sprechen die Zahlen für sich?

3.2Nach der Erhebung ist vor der Erhebung

4Ergebnisqualität Teil 3: Die neue Qualitätsprüfung für alle

4.1Lebensqualität und Pflegequalität – Für jede/n was dabei?

4.2Vor der Prüfung ist in der Prüfung

4.2.1Was die Einrichtung vorbereiten sollte

4.3Der Prüfungstag

4.4Umgang mit Prüfern und Aufgaben

4.4.1Auch Prüfer sind nicht unfehlbar

4.5Nach der Prüfung ist vor der Prüfung

5Qualitätsaspekte (QA) – die neue Prüfung für alle

5.1Die Bewertungssystematik(en) der neuen Prüfung

5.1.1Bewertung der Qualitätsaspekte

5.1.2Gesamtergebnis einer Qualitätsbeurteilung

6Die Qualitätsprüfung ambulant

6.1Auswahl der Kunden

6.2Vorgehen der Prüfer

6.3Bewertungssystematik

6.4Einwirkungsmöglichkeit des ambulanten Dienstes

6.5Der Prüfkatalog beim Kunden

6.5.1Bereich 1: Unabhängig von vereinbarten Leistungen zu prüfende Aspekte

6.5.2Bereich 2: Versorgung im Rahmen der individuell vereinbarten Leistungen

6.5.3Bereich 3: Maßnahmen im Rahmen ärztlich verordneter Leistungen

6.6Der Strukturteil des Prüfkatalogs

6.6.1Bereich 4: Sonstige Qualitätsaspekte in der personenbezogenen Prüfung

6.6.2Bereich 5 Qualitätsmanagement und Hygiene

7Die Qualitätsprüfung in der Tagespflege

7.1Auswahl der Tagesgäste

7.2Vorgehen der Prüfer

7.3Bewertungssystematik

7.4Einwirkungsmöglichkeit der Tagespflege

7.5Der Prüfkatalog beim Tagesgast

7.5.1Bereich 1: Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung

7.5.2Bereich 2: Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

7.5.3Bereich 3: Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte

7.5.4Bereich 4: Unterstützung in besonderen Bedarfsund Versorgungssituationen

7.6Der Strukturteil des Prüfkatalogs

7.6.1Bereich 5: Bedarfsübergreifende Qualitätsaspekte

8Die Qualitätsprüfung stationär

8.1Auswahl der Bewohner

8.1.1Der Prüfungstag

8.1.2Vorgehen der Prüfer

8.1.3Stellenwert des Fachgesprächs

8.2Bewertungssystematik

8.3Einwirkungsmöglichkeit der Einrichtung

8.3.1Plausibilitätskontrolle

8.4Der Prüfkatalog beim Bewohner

8.4.1Bereich 1: Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung

8.4.2Bereich 2: Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen

8.4.3Bereich 3: Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte

8.4.4Bereich 4: Unterstützung in besonderen Bedarfsund Versorgungssituationen

8.5Der Strukturteil des Prüfkatalogs

8.5.1Bereich 5: Bedarfsübergreifende Qualitätsaspekte

8.5.2Bereich 6: Einrichtungsinterne Organisation und Qualitätsmanagement

9Die Qualitätsdarstellungsvereinbarung

9.1Der Aufbau der QDV stationär

9.1.1Der Ergebnisüberblick

9.1.2Der Informationsteil

9.1.3Die Qualitätsindikatoren

9.1.4Die Prüfergebnisse

9.2Der Aufbau der QDV ambulant und Tagespflege

Literatur

Register

Vorwort

Seit 2009 gab es in ambulanten und stationären Altenhilfeeinrichtungen die MDK-Noten. Nun ist Schluss. Die oft nicht nachvollziehbaren Mengen an Einser-Noten waren sicher ein Grund für die Abschaffung. Ein weiterer Grund – und auch die neue Ausrichtung – ist die Tatsache, dass all die Jahre nur die Ergebnisqualität der Pflegedokumentation geprüft wurde, nicht aber das Ergebnis beim Pflegebedürftigen und Klienten. Das ändert sich nun.

Daher befasst sich dieses Buch mit den neuen Qualitätsprüfungen in allen Altenhilfebereichen, ambulant, teilstationär (Tagespflege) und stationär. Denn der Gesetzgeber hat den Noten ein Ende beschert. Aus guten Gründen: »Allerdings können die Transparenzberichte derzeit nur Anhaltspunkte geben. Die veröffentlichten Bereichs- und Gesamtnoten ermöglichen keine differenzierte Qualitätsdarstellung und geben zu wenige Informationen über die tatsächliche Ergebnisqualität der Einrichtungen«1

Hinzu kommen zunächst stationär die Qualitätsindikatoren (QI). Diese sollen es möglich machen, dass Einrichtungen, Kassen, Mitarbeiter sowie Interessenten erkennen können, auf welchem Stand die Versorgungsqualität innerhalb einer Einrichtung, eines Dienstes steht.

Die Umsetzung dieser neuen Qualitätsindikatoren war, wie in der Vergangenheit schon, ein Politikum. Es gab unzählige Diskussionen und Sitzungen, bis letztlich im September 2018 die QI der Öffentlichkeit vorgelegt wurden. Beteiligt waren wie immer die Kassenvertreter und Vertreter/Verbände der Einrichtungen. Zunächst werden ab 2019 die QI in den stationären Einrichtungen angewendet. Im Vergleich zu den bisherigen Prüfvorgaben erheben die Einrichtungen dann regelmäßig (2 × jährlich) ihre Aussagen zur internen Qualität (Qualitätsindikatoren – QI) und werden auf deren Plausibilität und Korrektheit (Qualitätsaspekte – QA) überprüft.

WichtigEs zählt die gute Vorbereitung

Dieses Buch erläutert die Qualitätsindikatoren (QI) und soll Ihnen dabei helfen, die Qualitätsprüfungen besser vorzubereiten und zu durchlaufen. Alle Einrichtungen/Dienste müssen sich auf das neue ergebnisorientierte Prüfsystem einstellen und entsprechende Vorarbeit leisten.

Es liegen derzeit (im Frühjahr 2019) noch keine Erfahrungswerte zum Umgang mit dem neuen Prüfverfahren vor. Wir beziehen uns daher auf die unten aufgeführten maßgeblichen Quellen. Diese sind veröffentlicht und können Ihnen als Grundlage für die Neuorientierung und Prüfungsvorbereitung dienen. Sie erhalten Sie u. a. als Download unter https://www.pflege-prozess-beratung.de/download:

• Wingenfeld K et al. (2018): Entwicklung der Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI und die Darstellung nach § 115 Abs. 1a SGB XI in der stationären Pflege. Abschlussbericht: Darstellung der Konzeptionen für das neue Prüfverfahren und die Qualitätsdarstellung. Bielefeld/Göttingen, 3. September 2018

• Büscher A et al. (2018): Entwicklung der Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI und die Qualitätsdarstellung nach § 115 Abs. 1a SGB XI in der ambulanten Pflege. Abschlussbericht Osnabrück/Bielefeld, 20. August 2018.

• GKV & MDS (2018): Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Durchführung der Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und der Qualität nach § 114 SGB XI für die vollstationäre Pflege vom 17. Dezember 2018. Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär).

• Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege vom 23.11.2018

___________________

1 6. Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung am 15.12.2016

1 Vom Versuch, die Pflegequalität Abzubilden

Die Abbildbarkeit von Qualität in der direkten pflegerischen Leistungserbringung erscheint wie die Quadratur des Kreises. Ein zufriedener Kunde bzw. sein Angehöriger sollten als Empfehlende auftreten können (Abb. 1).

Abb. 1: Wenn es doch so einfach wäre!

Im Gegensatz zur Lebensqualität liegt aber kein theoretisches oder empirisch basiertes Konstrukt von Qualität in der Pflege vor. Darüber hinaus ist Qualität nichts Absolutes. Es handelt sich beim Begriff Qualität um eine Vielzahl von Kennzeichen/Merkmalen und Eigenschaften, die einem ständigen Wechsel unterworfen ist.2

Ein systematisches Qualitätsverständnis ist nicht in hinreichendem Maße belegbar3 (Kap. 4.1). Es besteht bislang kein einheitlicher Konsens zur Beschreibung und Messbarkeitsmachung von Qualität in der Pflege. So schreiben Hasseler et al. in ihrem Bericht zur Entwicklung eines wissenschaftlich basierten Qualitätsverständnisses (2016)4: »Des Weiteren muss der eher noch allgemein gehaltene Qualitätsbegriff in der Pflege inhaltlich gefüllt werden, um die Qualitätskennzeichen/Merkmale zu bestimmen, die mit Hilfe von Kriterien und Indikatoren in der Erfüllung eines vorab definierten Beurteilungsniveaus bewertet werden.«

Dieser Bericht (765 Seiten) ist einer von drei Projektaufträgen des GKV-Spitzenverbandes und wurde in den Jahren 2014–2016 erstellt. Er setzt sich mit einer zeitgemäßen Qualitätsdebatte (Pflegequalität, Lebensqualität) auseinander, die in die Entwicklung von Merkmalen und Kriterien mündet (Kap. 1.1). Eine mittlerweile bekanntere Definition von Qualität bezieht sich auf die EN ISO: »So wird in der EN ISO 9000–2005 Qualität wie folgt definiert: »Grad, in dem ein Satz inhärenter Merkmale Anforderungen erfüllt.« (EN ISO 9000–2005).«5

Blumenstock bringt es auf den Punkt: »Qualität kann nicht direkt beobachtet werden. Es handelt sich vielmehr um einen theoretischen Begriff, um ein sogenanntes Konstrukt, das durch geeignete Indikatoren als messbare Größe weiter operationalisiert werden muss.«6»Zusammenfassend ist erkennbar, dass in den pflegebezogenen Definitionen von Qualität ein produkt- sowie subjektbezogenes Verständnis offenbar wird, der inhaltlich angemessen gefüllt werden muss.«7

In den o. g. Verweisen zur Auseinandersetzung mit einem zeitgemäßen Qualitätsverständnis kommen die Autorinnen8 zunehmend weg von einer linearen Abfolge von Qualitätserbringung und hin zu einem systemischen und dynamischen Qualitätsverständnis: »Im Kontext dieses Berichtes hat das Modell insofern eine Relevanz, als dass es verdeutlicht, dass Qualität in der pflegerischen Versorgung systemisch gedacht werden muss, da die internationale Qualitätsdebatte der linearen Abfolge von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität nicht mehr folgt.«9

Info

Qualitätsbeauftragte werden hier zukünftig genauer hinschauen müssen. Ist der PDCA-Zyklus, orientiert an Donabedian*, unter dieser Blickrichtung ein weiterhin tragbares Konstrukt?

* Donabedian A (1966): Evaluating the Quality of Medical Care. Milbank Memorial Fund Quarterly: Health and Society, 44. S. 166–203.

1.1Was bisher geschah

Die Mängel im Prüfsystem der Pflegenoten waren bereits beim Start des Systems 2009 offensichtlich. So initiierte das Bundesgesundheitsministerium bereits 2008–20011 ein Projekt10: »Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe«, um einen grundlegend neuen Ansatz mit der zentralen Frage: »Wie geht es dem Pflegebedürftigen?« zu verfolgen.

Dem folgte in den Jahren

• 2014 die »Durchführung einer systematischen Literaturrecherche und Beschreibung von 19 Kennzeichen/Merkmalen für die Qualität der pflegerischen Versorgung«11,

• 2015 die »Entwicklung eines theoretisch konzeptionellen Qualitätsverständnisses«12,

• 2015 die Betrachtung der »Lebensqualität in der stationären pflegerischen Versorgung«13,

• 2016 die »Darstellung von 31 Kennzeichen/Merkmalen für die Qualität der pflegerischen Versorgung«14.

Zusammengefasst wurden diese Projekte im Bericht »Entwicklung eines wissenschaftlich basierten Qualitätsverständnisses für die Pflege- und Lebensqualität«15 und flossen mit ein in die Entwicklung der Qualitätsindikatoren.

Der Gesetzgeber schuf hierzu die Grundlage in der Anpassung der »Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege vom 23.11.2018«.

Im § 113 (1a) SGB XI findet sich dezidiert die Vorgabe zur Entwicklung von Qualitätsindikatoren: »In den Maßstäben und Grundsätzen für die stationäre Pflege nach Absatz 1 ist insbesondere das indikatorengestützte Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität im stationären Bereich, das auf der Grundlage einer strukturierten Datenerhebung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements eine Qualitätsberichterstattung und die externe Qualitätsprüfung ermöglicht, zu beschreiben.«

Die Vertragsparteien des hierzu neu installierten Qualitätsausschusses hatten die Umsetzung des § 113 in einem zeitlich begrenzten Rahmen zu gestalten: »Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 legen dem Bundesministerium für Gesundheit spätestens bis zum 31. Januar 2018 einen konkreten Zeitplan für die Bearbeitung ihrer Aufgaben vor, aus dem einzelne Umsetzungsschritte erkennbar sind. § 113b Absatz 8 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.«

Vertragsparteien im Qualitätsausschuss gemäß § 113b SGB XI sind:

• Leistungsträger

– GKV-Spitzenverband – 7 Sitze

– Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe – 1 Sitz

– Deutscher Landkreistag und Deutscher Städtetag – 1 Sitz

– Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. – 1 Sitz

• Leistungserbringer

– Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene – 10 Sitze16

– Inklusive eines Vertreters der Verbände der Pflegeberufe (§ 113b (2))

Der zu pflegende Mensch in einer professionellen pflegerischen Umgebung, z. B. einer stationären Pflegeeinrichtung (gemäß § 70 SGB XI), darf zu Recht erwarten, in einem hohen Maß qualitativ gute Pflege zu erhalten. Ob dieses Ziel mit der Umstellung auf das System der Qualitätsindikatoren erreicht werden kann, wird erst die Zukunft zeigen. Akteuren im Gesundheitswesen fällt die Antwort auf die Fragestellung: »Was ist Pflegequalität?« nach wie vor schwer. Darüber hinaus beginnt mit dieser Annahme schon das Grundproblem. »Eine universelle und abschließende Definition von Qualität in der Gesundheitsversorgung«17 ist auch weiterhin nicht vorhanden. Dies verwundert nicht, da ebenso wie bei dem Begriff der »Lebensqualität« von einem höchst individuellen Begriff auszugehen ist, der nicht abschließend zu definieren oder zu prüfen ist. Die Messbarkeit von Pflegequalität wird zunächst eine Herausforderung bleiben. Dies insbesondere dann, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der individuell zu Pflegende bzw. seine Angehörigen andere Anforderungen an sein Wohlbefinden haben, wie es pflegefachlich oder sozialrechtlich vertretbar oder erwartbar ist (Kap. 4.1).

Fazit Es geht nicht um gut oder schlecht

Qualitätsindikatoren haben ausschließlich »Flaggenfunktion«. Sie können nicht mit »guter« oder »schlechter« (Pflege-)Qualität gleichgesetzt werden.

* Elsbernd A, Allgeier C, Lauffer-Spindler B (2010): Praxisstandards und Qualitätsindikatoren in der Pflege. Qualitätsinstrumente am Beispiel der stationären Altenpflege. 1. Aufl. Jacobs Verlag, Lage.

1.2Der lange Weg zu den Qualitätsindikatoren

Die neue Prüfsystematik erhebt den Anspruch, nicht am grünen Tisch entwickelt worden zu sein. Von Beginn an kooperierte man während des Projektentwicklungszeitraums eng mit Einrichtungen und Prüfteams. Dies lässt sich in den diversen Zwischenberichten der Teilprojekte ablesen. In verschiedenen Modellen (s. u.) wurden die Qualitätsindikatoren eingesetzt und evaluiert.

1.2.1Modellhafte Pilotierung von Indikatoren in der stationären Pflege – MoPIP

Im Auftrag der Vertragsparteien nach § 113 SGB XI wurden die 15 gesundheitsbezogenen Indikatoren aus dem von Wingenfeld et al. (2011) entwickelten Indikatorenset untersucht. Die Indikatoren wurden hinsichtlich ihrer Eignung und Reichweite für den Einsatz in einem bundesweit einheitlichen und indikatorengestützten Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung der Ergebnisqualität analysiert. Neben der Validität und Reliabilität des Erhebungsinstrumentariums waren insbesondere auch die Praktikabilität und Durchführbarkeit in Bezug auf eine regelhafte, bundesweite Einführung in allen stationären Pflegeeinrichtungen nach § 71 Abs. 2 SGB XI sowie auf gesetzliche Anforderungen in Bezug auf eine Umstellung der Qualitätsberichterstattung zu untersuchen und zu bewerten.18

Im MoPIP wurde deutlich, dass die Ergebnisse der Indikatoren anlassbezogen in Einrichtungen genutzt werden können. Jedoch können abschließend weder Qualitätsmängel nachgewiesen werden noch ausgeschlossen werden. Das Projekt MoPIP wurde im Februar 2017 erfolgreich abgeschlossen.19

1.2.2Entwicklungsauftrag »Neues Prüfverfahren«

Die Ergebnisse des Projekts MoPIP flossen in die Entwicklung der Instrumente und Verfahren für die Qualitätsprüfung und die Qualitätsdarstellung in der stationären Pflege ein. Hierfür vergaben die Vertragsparteien in der Pflege nach § 113 SGB XI Anfang 2017 einen wissenschaftlichen Auftrag an das aQua-Institut und das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld.

Ziel des Projekts war zum einen die Entwicklung von Instrumenten zur Qualitätsprüfung für die Leistungen, die von den stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden. Zum anderen sollten Vorschläge für eine vergleichende, verständliche und übersichtliche Qualitätsdarstellung für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige unterbreitet werden.20

Info

Sitz der DAS beim aQua

Das Institut aQua hat nun auch die Ausschreibung um die Datenauswertungsstelle (DAS) gewonnen. An diese Stelle melden alle stationären Einrichtungen ab Oktober 2019 halbjährlich ihre internen Ergebnisse.

1.2.3Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe – EQisA

Um die Qualität für die Bewohner in Einrichtungen der stationären Altenhilfe im Erzbistum Köln auf hohem Niveau zu halten, startete der Diözesan- Caritasverband für das Erzbistum Köln im Januar 2012 das Modellprojekt »EQisA – Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe«.21

Kooperationspartner war dabei das Institut für Pflegewissenschaften an der Universität Bielefeld, IPW. Insgesamt waren an dem Projekt im gesamten Zeitraum bundesweit 247 Pflegeeinrichtungen unterschiedlicher Trägerschaft beteiligt. Bis Dezember 2016 wurden alle Projektarbeiten abgeschlossen und das Kooperationsprojekt beendet.22

Die Komplexität von Qualität einer Pflegeeinrichtung wird vermeintlich nicht auf wenige Ergebniskennzahlen reduziert, sondern diese Qualitätskennzahlen werden von Zielen abgeleitet und unterstützen die Pflegeeinrichtung bei der inhaltlichen Steuerung ihres Auftrages. Werden diese Kennzahlen eingesetzt, um Vergleiche herzustellen, nimmt der Informationsgehalt zu.

1.2.4Ergebnisorientiertes Qualitätsmodell Münster – EQMS

Das »Ergebnisorientierte Qualitätsmodell Münster«, kurz EQMS, des Diözesancaritasverbandes Münster ist ein Projekt, dass die Ergebnisqualität der in 100 stationären Einrichtungen der Altenhilfe betreuten Bewohnern im Fokus hat.

Die Projekteigner haben im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit folgendes Ziel: »Grundprinzip des neuen Verfahrens ist, dass alle Bewohner einer Einrichtung in die Beurteilung einbezogen werden. Maßgebend sind die Veränderungen in ihrer Pflegesituation und Selbständigkeit anhand derer sich die Wirksamkeit von pflegerischen und betreuerischen Maßnahmen darstellen lässt. Im Gegensatz zur PTV ist somit nicht die Vollständigkeit und Güte der Dokumentation entscheidend, sondern die tatsächlichen Ergebnisse der täglichen Arbeit mit den Bewohnern. Durch einen moderierten Qualitätsdialog ist es den Einrichtungen möglich, voneinander zu lernen und anhand von aufgezeigten Verbesserungspotenzialen, die sich durch den Vergleich der Einrichtungen untereinander herleiten lassen, Qualitätsentwicklungen zu initiieren, die direkt den Bewohnern zugutekommen.«23 Die Ergebnisse des Praxistests flossen in den Abschlussbericht24 mit ein.

1.2.5Ergebnisse der QPR-Erprobung

In den genannten Projekten wurden in diversen Einrichtungen und unterschiedlichen Prüfsettings erste Erfahrungen mit dem neuen Prüfungstool gesammelt. Im Abschlussbericht25 wird deutlich, dass umfangreiche Kompromisse eingegangen werden müssen. Nicht immer geben die ermittelten Zahlen eine Auskunft darüber, wie die Qualität sich real darstellt. In der Argumentation während der Prüfung, vor allem aber in der Argumentation bei vorliegendem Prüfergebnis, ist dies durch die Einrichtungen im Blick zu behalten. Hier exemplarisch eine Aussage aus dem Abschlussbericht26: »Grundsätzlich ist festzustellen, dass bei einer so geringen Stichprobengröße, wie sie bei Qualitätsprüfungen zur Anwendung kommt (maximal neun Bewohner), die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, dass das Ergebnis in der Stichprobe einen wahren Wert in der Grundgesamtheit repräsentiert.«

Fazit Eine Herausforderung für alle Beteiligten

Die Erfassung und Nutzung solcher Qualitätskennzahlen ist auch für das interne Qualitätsmanagement von Einrichtungen/Diensten eine neue fachliche Herausforderung.*

* Vgl. Kelleter 2015

________________

2 Vgl. Hasseler M, Stemmer R, Weidekamp-Maicher M (2016): Abschlussbericht Entwicklung eines wissenschaftlich basierten Qualitätsverständnisses für die Pflege- und Lebensqualität. Abschlussbericht August 2016. Im Internet: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/qualitaet_in_der_pflege/wiss_qualitaetsverstaendnis/2016-08-25_Abschlussbericht_wiss_Qualitaetsverstaendnis.pdf, Zugriff am 15. April 2019

3 Vgl. Hasseler et al. 2016

4 Ebd., S. 2

5https://www.din.de/de/wdc-beuth:din21:82009580, Zugriff am 16. April 2019)

6 Blumenstock G (2011): Zur Qualität von Qualitätsindikatoren. In: Bundesgesundheitsblatt 54 (2), S. 154

7 Hasseler et al. 2016, S. 5

8 Ebd.

9 Ebd., S. 21

10 Wingenfeld K, Engels D (2011): Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe. Abschlussbericht. Bielefeld/Köln, S. 6. Im Internet: https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/Abschlussbericht_Ergebnisqualitaet_.pdf, Zugriff am 15. April 2019

11 Vgl. Hasseler et al. 2016

12 Vgl. ebd.

13 Vgl. ebd.

14 Vgl. ebd.

15 Wingenfeld K et al. (2018): Entwicklung der Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI und die Darstellung nach § 115 Abs. 1a SGB XI in der stationären Pflege. Abschlussbericht: Darstellung der Konzeptionen für das neue Prüfverfahren und die Qualitätsdarstellung. Bielefeld/Göttingen, 3. September 2018

16http://qa.gs-qsa-pflege.de/der-qualitaetsausschuss, Zugriff am 15. April 2019

17 Blumenstock 2011, S.3

18 Vgl. Görres S et al. (2017): Modellhafte Pilotierung von Indikatoren in der stationären Pflege (MoPIP). Abschlussbericht zum Forschungsprojekt. Im Internet: https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/Erga__nzt_Abschlussbericht_MoPIP_Universita__t_Bremen_20.03.2017.pdf, Zugriff am 16. April 2019

19 Vgl. https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/qualitaet_in_der_pflege/indikatoren_fuer_ergebnisqualitaet/indikatoren_fuer_ergebnisqualitaet_1.jsp, Zugriff am 15. April 2019

20 Vgl. https://www.aqua-institut.de/loesungen/qualitaetsfoerderung/entwicklung-von-qualitaetsindikatoren/, Zugriff am 15. April 2019

21https://www.caritasnet.de/themen/alter-pflege/qualitaetssicherung/projekt-eqisa/, Zugriff am 12. April 2019

22 Vgl. Kelleter H (2015): Qualitätsindikatoren und Effekte zur Qualitätssicherung. In: Monitor Pflege 1 (3), S. 25–2

23https://www.caritas-muenster.de/aktuelles/projekte/eqms/eqms, Zugriff am 4. April 2019

24 Wingenfeld 2018

25 Ebd.

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