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Die Frauen haben die gleichen aktiven und passiven Wahlrechte wie die Männer. In der jüngsten Zeit wird zunehmend eine paritätische Besetzung der Parlamente mit Frauen und Männern gefordert. Im Bundesland Brandenburg sind die ersten entsprechenden Gesetze zur Anhebung des Frauenanteils im Landesparlament verabschiedet worden. Wie sehen die Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern tatsächlich aus? Welche Bedeutung hat das Thema der Gleichberechtigung für die Wahlentscheidungen der Frauen? In welchen Bereichen werden die Frauen nach wie vor benachteiligt, oder sind es schon die Männer? In einem detaillierten Faktencheck werden alle relevanten Daten einer Bundestagswahl dargestellt, die das Machtverhältnis von Frauen und Männern betreffen. Dies geht von den Wahlberechtigten, den Wahlbeteiligungen der Wählergruppen, über die Kandidatenaufstellung bis zur Wahl der Abgeordneten und der Zusammensetzung der Bundesregierung. Das Wahlverhalten der Frauen und ihre Affinitäten zu bestimmten Parteien werden analysiert und ihr Einfluss auf das Wahlergebnis der Bundestagswahlen im Jahre 2013 und 2017 dargestellt. Die Darstellung gibt dem Leser die Möglichkeit selber zu bewerten, wie es um das Machtverhältnis der Geschlechter bei Wahlen bestellt ist.
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Seitenzahl: 52
Veröffentlichungsjahr: 2019
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Das „Machtverhältnis“ von Frauen und Männern bei Wahlen, Wahlverhalten der Frauen, Parteienaffinitäten der Frauen, Wählergewichte
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist auf immer neuen Gebieten ein Thema in der öffentlichen Diskussion. Gerade wurde daran erinnert, dass erst vor 100 Jahren das Frauenwahlrecht eingeführt wurde. Es wird beklagt, dass es bei den Abgeordneten im Bundestag keine Parität zwischen Männern und Frauen gibt.
Die Diskussion ist geprägt von Emotionen und Unterstellungen auf beiden Seiten und von Machtansprüchen elitärer Gruppierungen. Während auf der einen Seite in den öffentlichen Medien eine berechtigte Me-too Debatte geführt wird, wird gleichzeitig in diesen Medien weiterhin die verführerische Frau genutzt, um die Aufmerksamkeit der Betrachter zu gewinnen und den Verbraucher für jedes noch so beliebige Produkt zum Kauf zu animieren.
Die Diskussionen um die Quotenregelung für Frauen werden bestimmt von wenigen Meinungsführern, die den Eindruck erwecken die Frauen wären auch bei den Wahlen in der Bundesrepublik benachteiligt, und man müsste die Macht der Männer gesetzlich begrenzen.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit wird nur auf Frauen und Männer bezogen, dabei gilt dies auch nicht für Männer und Frauen untereinander, da es nur ein Schlagwort ist, das in der Realität tausend berechtigte und unberechtigte Wenn und Aber beinhaltet.
Eine sachliche Diskussion wird in vielen Fällen nicht geführt, und es stellt sich die Frage, ob sich die Mehrheit der Frauen auch so ungerecht behandelt sieht.
In der Bundesrepublik haben die Frauen das gleiche aktive und passive Wahlrecht wie die Männer und können bei den Wahlen frei entscheiden welche Personen und welche Parteien sie wählen.
Werden die Frauen auch hier von den Männern überstimmt und benachteiligt?
In diesem Beitrag soll die Sachlage dargestellt werden und es wird beschrieben, wie die Frauen ihr Wahlrecht bei den Bundestagswahlen nutzen.
Bergisch Gladbach im Februar 2019
Vorbemerkung
Das Wahlgesetz
Die wahlberechtigten Frauen
Die Wahlbeteiligung der Frauen
Anteil der Frauen in den Parteien
4.1 Parteiführungen
4.2 Frauenanteil bei den Mitgliedern der Parteien
Kandidatenaufstellung in den Wahlkreisen und Landeslisten
5.1 Kandidatinnen in den Wahlkreisen
5.2 Kandidatinnen auf den Landeslisten
Zusammensetzung der Abgeordneten des Bundestages
Altersgruppen der Abgeordneten
Einfluss der Frauen in der Bundesregierung
8.1 CDU/CSU geführte Ministerien
8.2 SPD geführte Ministerien
Affinität der Frauen zu den Parteien
Wahlverhalten der Wähler in den Altersgruppen
10.1 CDU
10.2 CSU
10.3 SPD
10.4 Die Linke
10.5 Die Grünen
10.6 FDP
10.7 AfD
10.8 Sonstige Parteien
Mehrheitsbildung durch die Wählerinnen der CDU/CSU
Splittingverhalten von Frauen und Männern
Anteile der Altersgruppen der Wähler am Ergebnis der Parteien.
Die kleinsten Wählergruppen
Die größten Wählergruppen
Zusammenfassung
Quellen
Anhang
Frage:
Haben die Frauen die gleichen Wahlrechte wie die Männer?
Seit 100 Jahren gibt es für Frauen auch das Wahlrecht in der Bundesrepublik. Sie haben die gleichen Stimmrechte und das gleiche Wahlsystem wie die Männer.
Dies scheint selbstverständlich zu sein, aber wenn sie einmal auf die Wahlsysteme bei den Landtagswahlen in den Bundesländern schauen, werden sie feststellen, dass die Bürger in diesen Ländern sehr unterschiedliche Wahlsysteme haben. Sie sind von der führenden Partei in dem jeweiligen Bundesland teilweise sehr geschickt zu ihrem eigenen Nutzen modifiziert worden.
Die Wahlgesetze bei den Landtagswahlen in Bayern, Sachsen oder Bremen sind nicht gleich, aber die Bayern haben es noch nicht gemerkt, dass ihre Wahlfreiheit geringer ist als die der Sachsen. In diesem Fall betrifft es aber beide Geschlechter (siehe „Die bayrische Farce der Landtagswahl 2018“(1) u.(2)).
In Deutschland sind Männer und Frauen bei den Wahlen (aktiv und passiv) ohne Einschränkungen gleichberechtigt. Die Frauen bestimmen also frei entsprechend ihrer Anzahl, ob sie wählen, welche Personen und Parteien mit welchem Programm gewählt werden und welche Partei aufgrund der Mehrheit der Stimmen die Regierung stellt.
Fakt:
Die Frauen haben die gleichen Wahlrechte wie die Männer
Frage:
Wie ist das Verhältnis von Frauen zu Männern bei den Wahlberechtigten? Kann eine Gruppe die andere majorisieren?
Bei den Bundestagswahlen dürfen alle deutschen Staatsbürger/Innen wählen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das Recht, sich durch seine Stimmabgabe an einer Wahl zu beteiligen zu können, wird auch aktives Wahlrecht genannt. Es gibt bei der Wahlberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland keinen Unterschied zwischen Frauen und Männern.
Die Zahl der wahlberechtigten Frauen lag bei der letzten Bundestagswahl 2017 bei 31,875 Mio. Wählerinnen, und damit um 2, 063 Mio. höher als die Zahl der wahlberechtigten Männer (Bild 2.1).
Bild 2.1: Anzahl der wahlberechtigten Frauen und Männer bei der BTW 2017 in Tsd. und in Prozent
Die Frauen haben bei allen Wahlen in der Bundesrepublik aufgrund ihrer größeren Zahl ein größeres Gewicht als die Männer. Die Frauen könnten also jederzeit die Männer überstimmen. Die Frage ist, ob sie diese Mehrheit auch nutzen.
Die Mehrheit der Frauen resultiert nur aus der Altersgruppe 70 Jahre und mehr (Bild 2.2). der Frauen. Dieser hohe Überschuss ist im Wesentlichen durch das höhere Lebensalter der Frauen bedingt.
Der Unterschied beträgt allein in dieser Gruppe 2.137 Mio. Wahlberechtigte.
Bild 2.2: Wahlberechtigte Frauen und Männer in der Altersgruppe 70 Jahre und mehr bei der BTW 2017 in Tsd.
Bild 2.3: Wahlberechtigte Frauen und Männer in der Altersgruppe 70 Jahre und mehr bei der BTW 2017 in Tsd. und in Prozent
Die Zahl der wahlberechtigten Frauen in der Altersgruppe 70 Jahre und mehr liegt um 16% höher als die der Männer. Bei einer reinen Kampfwahl der Geschlechter hätten die Frauen immer die Mehrheit.
Wie man aus dem folgenden Bild 2.4 erkennt, ist dieser Überschuss an wahlberechtigten Frauen kontinuierlich von 2002 bis zur BTW 2017 zurückgegangen, da auch der Unterschied in der Lebenserwartung von Frauen und Männern geringer wird.
Wenn die Angleichung der Lebenserwartung von Frauen und Männern in der gleichen Geschwindigkeit erfolgt wie bisher, genießen die Frauen noch ca. 50Jahre den Vorteil der größeren Anzahl der Wahlberechtigten.
Diese Mehrheit der Frauen ist natürlich nicht nur bei den Bundestagswahlen vorhanden, sondern bei allen demokratischen Wahlen in den Bundesländern und Kommunen. Zwischen den Bundesländern gibt es keine wesentlichen Unterschiede in der Altersstruktur der Wahlberechtigten.
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