Prognose der Landtagswahlen 2019 in Brandenburg, Sachsen und Thüringen - Wilfried Rabe - E-Book

Prognose der Landtagswahlen 2019 in Brandenburg, Sachsen und Thüringen E-Book

Wilfried Rabe

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Beschreibung

Die drei Landtagswahlen 2019 in Brandenburg, Sachsen und Thüringen werden über den Fortbestand der Großen Koalition in Berlin entscheiden. Bei den Landtagswahlen in Bayern und Hessen haben sich bestimmte Wählerwanderungen ergeben. Es wird untersucht, wie weit die dabei festgestellten Wählerwanderungen auf die Wahlen in Ostdeutschland übertragen werden können und welche Auswirkungen die aktuellen politischen Probleme auf die nächsten Wahlen haben werden. Das bei den letzten Wahlen in diesen Ländern festgestellte Wahlverhalten von Frauen und Männern in den verschiedenen Altersgruppen wird untersucht und analysiert. Die Anfang Januar 2019 vorliegenden Wahlprognosen werden vorgestellt, und es wird dargelegt mit welchen Wahlkampfstrategien voraussichtlich die Parteien in den beginnenden Wahlkampf gehen. Die Konsequenzen der möglichen Wahlausgänge für die Fortbestand der großen Koalition werden erläutert.

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Seitenzahl: 52

Veröffentlichungsjahr: 2019

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Analyse der letzten Landtags- und Bundestagswahlen bis 2017, Prognosen für die Landtagswahlen 2019, Herausforderungen und Konsequenzen für die Parteien, Entscheidung über den Fortbestand der Großen Koalition

Entscheidung über den Fortbestand der Großen Koalition

Nach den Landtagswahlen 2018 in Bayern und Hessen stellt sich die Frage, ob auch bei den nächsten Landtagswahlen 2019 in Bremen, Brandenburg, Sachsen und Thüringen die Verluste für die beiden Volksparteien SPD und CDU so groß sind wie bisher, und wie die AfD und die Grünen abschneiden werden. In den beiden letzten Landtagswahlen in Bayern und Hessen stand nicht die Landespolitik im Vordergrund der Wahl, sondern die schlechte Performance der Bundesregierung mit Personalquerelen und dem Dieselskandal.

In der Zwischenzeit hat die CDU ihre Konsequenzen gezogen und eine neue Parteivorsitzende gewählt. Bei der SPD ist eine Neuorientierung bisher nur in Ansätzen zu erkennen. Zum ersten Mal hat die Parteivorsitzende der SPD jedoch erkennen lassen, dass man sich von Hartz IV lösen könnte. Im Gegensatz zu den beiden vorlaufenden Landtagswahlen stellt in Bremen die SPD den Ministerpräsidenten in einer Koalition mit den Grünen und in Brandenburg in einer Koalition mit der Linken.

Bei den letzten Wahlen in Bayern und Hessen hat die SPD massiv Wähler*innen aus den Städten an die Grünen verloren. In Bremen und in Sachsen sind die Grünen selber mit in der Regierungsverantwortung. Wird es den Grünen trotzdem gelingen wie in Hessen die Verantwortung für drohende Fahrverbote der Bundesregierung zuzuweisen?

Nach der Wahl von Frau Kramp-Karrenbauer als neue Parteivorsitzende der CDU kann man davon ausgehen, dass es in der nächsten Zeit keine entscheidende Änderung der CDU- Politik geben wird. Schon der Antrag zu der paritätischen Beteiligung bei den Sozialbeiträgen der Betriebsrentner macht deutlich, dass die CDU weiterhin in der Mitte der Gesellschaft ihre Wähler sucht und bedient.

Diese Personalentscheidung der CDU für Frau Kramp-Karrenbauer bedeutet eine Fortsetzung der Merkelschen Politik und stärkt weiter das Auseinanderdriften der Wähler an die politischen Ränder und bestärkt die AfD.

Wird die Zeit bis zum September ausreichen die schweren Versäumnisse der Regierung in der Bundespolitik durch gute Arbeit vergessen zu machen?

Es besteht die Möglichkeit, dass die AfD in einem Bundesland die stärkste Partei wird.

In Brandenburg stellt die SPD den Ministerpräsidenten, aber in Sachsen und Thüringen ist sie nur noch eine Splitterpartei.

Geht bei diesen Wahlen weiteres Terrain für die SPD verloren, wird die Parteibasis der SPD den Druck auf die Parteispitze zur Beendigung der Großen Koalition weiter erhöhen. Diese Wahlen im Herbst 2019 sind damit die letzte Chance zur Fortsetzung der Großen Koalition.

Bergisch Gladbach im Januar 2019

*wegen der besseren Lesbarkeit wird im folgenden Text nur der Begriff Wähler verwendet.

Inhaltsverzeichnis

Entscheidung über die Fortsetzung der Großen Koalition

Wahlverfahren

Wahlergebnisse der Landtagswahlen von 2014

2.1 Brandenburg

2.2 Sachsen

2.3 Thüringen

Wahlergebnisse der Bundestagswahlen 2013 und 2017

Langfristige Entwicklung des Wahlverhaltens seit 2009

Bedeutung der Altersgruppen für das Wahlergebnis der Parteien

5.1 Größe und Wahlbeteiligung

5.2 Wahlentscheidungen der Bürger

5.2.1 Brandenburg

5.2.2 Sachsen

5.2.3 Thüringen

Splittingverhalten der Wähler und Sympathiezahlen der Parteien

6.1 Brandenburg

6.2 Sachsen

6.3 Thüringen

Wahlverhalten von Frauen und Männern

Wählertypisierung und zielgerichtete Parteiprogramme

Prognosen für die Landtagswahlen 2019 in Ostdeutschland

9.1 Umfrageergebnisse

9.2 Poltische Unwägbarkeiten und Ausblicke

Konsequenzen der Prognosen für die Parteien

Auswirkung der Wahlergebnisse für den Fortbestand der Großen Koalition

Zusammenfassung

Quellen

Anhang

1.Wahlverfahren

Bei einem Vergleich von Wahlergebnissen in verschiedenen Bundesländern muss man beachten, dass sich die Wahlsysteme in den Bundesländern ganz erheblich unterscheiden (1, 2, 9). Im bayrischen Wahlsystem war neben einer besonderen Stellung der Regierungsbezirke praktisch kein Stimmensplitting möglich wie auch im bremischen Wahlsystem, bei dem der Wähler fünf Stimmen auf Personen- oder Parteilisten verteilen kann.

Bei den drei Landtagswahlen 2019 in den neuen Bundesländern gibt es ein weitgehend vergleichbares Wahlsystem mit einigen Besonderheiten. Das Wahlsystem besteht aus einer Erststimme für einen Direktkandidaten und unabhängig davon einer Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Dies ist ein Wahlverfahren, wie es auch bei der Bundestagswahl angewendet wird. Das Wahlverfahren ermöglicht dem Wähler damit auch ein Stimmensplitting. Der Wähler kann mit seiner Erststimme einen Direktkandidaten einer beliebigen Partei wählen, ohne dass dies Auswirkungen auf den prozentualen Anteil seiner Partei im Landtag hat, die er mit seiner Zweitstimme wählt. Das Splittingverhalten der Wähler kann damit auch von den Wahlforschern für die Analyse des Wahlverhaltens genutzt werden.

• Brandenburg

Die nächste Landtagswahl in Brandenburg wird am 1.September 2019 durchgeführt.

Wahlsystem

Personalisierte Verhältniswahl mit geschlossenen Listen.

Besonderheiten

Die sorbische Minderheit ist von der Fünfprozenthürde ausgenommen.

Die Zahl der Ausgleichsmandate ist nach oben und unten gedeckelt.

Verfassungsrechtlich verankertes Ausländerwahlrecht

Abgeordnetenzahl

Der Landtag besteht aus mindestens 88 Sitzen. Davon werden 44 Mandate in Einerwahlkreisen nach relativer Mehrheitswahl und die restlichen über geschlossene Listen vergeben.

Wahlperiode

Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.

Aktives Wahlrecht

Aktiv wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens einem Monat seinen (Haupt-)Wohnsitz in Brandenburg hat

Stimmenzahl

Jeder Wähler hat wie bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man einen Wahlkreiskandidaten, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei oder einer politischen Vereinigung.

Sperrklausel

Für die Sitzverteilung auf die Landeslisten werden nur jene Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der insgesamt abgegebenen gültigen Landesstimmen oder mindestens ein Direktmandat erhalten haben. Hiervon ausgenommen sind Wahlvorschläge der Sorben (Sonderrechte für Parteien nationaler Minderheiten), wodurch ein Minderheiten-Paradoxon auftreten kann.

• Sachsen

Die nächste Landtagswahl in Sachsen wird am 1.September 2019 durchgeführt.

Wahlsystem

Auch Sachsen hat eine personalisierte Verhältniswahl mit geschlossenen Listen.

Besonderheiten

Erst- und Zweitstimme heißen Direktstimme bzw. Listenstimme.

Abgeordnetenzahl

Der Landtag besteht aus mindestens 120 Sitzen. Davon werden 60 Mandate in Einerwahlkreisen nach relativer Mehrheitswahl und die restlichen über geschlossene Listen vergeben.

Wahlperiode

Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.

Aktives Wahlrecht

Aktiv wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat

Stimmenzahl

Jeder Wähler hat wie bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Mit der Direktstimme wählt man einen Wahlkreiskandidaten, mit der Listenstimme die Landesliste einer Partei oder einer politischen Vereinigung.

Sperrklausel

Für die Sitzverteilung auf die Landeslisten werden nur jene Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der insgesamt abgegebenen gültigen Landesstimmen erhalten (Fünf-Prozent-Hürde) oder mindestens zwei Direktmandate gewonnen haben.

• Thüringen

Die nächste Landtagswahl in Thüringen wird am 27.Oktober 2019 durchgeführt.

Wahlsystem