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Im neuen Bundestag sitzen 709 Abgeordnete von 6 Parteien. Davon wurden 299 Abgeordnete direkt gewählt. Fast alle Abgeordneten haben sich in ihren Wahlkreisen dem Votum der Wähler gestellt. Die Wähler haben mit ihren Erst- und Zweitstimmen gezeigt, was sie von den Parteien und den handelnden Personen halten. Diese Analyse macht deutlich, in welchem Umfang und wie die Wähler der verschiedenen Parteien das Stimmensplitting nutzen, und welchen Einfluss sie bei der Stimmabgabe auf die personelle Zusammensetzung des Bundestages haben. Sie zeigt, wer aus der Sicht der Bürger die bestimmenden Politiker in der Regierung und den Parteien sind, und welche Kandidaten bei der Wahl durchgefallen sind. Sie zeigt wie differenziert und bewusst ein Teil der Wähler in Abhängigkeit vom Bundesland und dem einzelnen Wahlkreis das Stimmensplitting einsetzt. Die Resonanz der Wähler auf die Versprechen, die Programme und das Wirken der Parteien und als Rückmeldung an die Kandidaten in ihrem Wahlkreis wird dargestellt. Mit einem aus den Wahlergebnissen ermittelten Persönlichkeitswert wird eine Rangliste der Kandidaten für die einzelnen im Bundestag vertreten Parteien erstellt. Sie bewertet die Bundestagskandidaten, die bei den Wählern die höchste persönliche Resonanz gefunden haben oder beim Wähler durchgefallen sind. Es werden insbesondere die Wahlkreisergebnisse der Spitzenpolitiker aller Parteien analysiert. Für die Mitglieder der Bundesregierung wird eine Rangliste aufgestellt, ebenso wie für alle im Bundestag vertretenen Parteien. Abschließend wird eine Rangliste der Bundestagskandidaten mit den besten Persönlichkeitswerten aller Bewerber ermittelt.
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Seitenzahl: 50
Veröffentlichungsjahr: 2017
Wahlanalysen, Benchmark der Bundestagskandidaten/innen,
Rangliste der Bundesregierung und der besten Wahlkämpfer in den Parteien
Vorbemerkung
Die Wähler haben am 24.09.2017 einen neuen Bundestag gewählt, aber eine neue Bundesregierung ist noch nicht erkennbar.
Die Ergebnisse der Wahl sind die direkte Rückmeldung der Wähler mit der sie deutlich gemacht haben, was sie von den Kandidaten und den Parteien halten
In dieser Darstellung wird gezeigt, wie unterschiedlich die Wähler die Bundestagsabgeordneten bewertet haben, die uns in den nächsten Jahren vier Jahren im Bundestag vertreten werden, wenn es nicht in einigen Wochen Neuwahlen gibt.
Der Ausgang der Bundestagswahl hängt in erster Linie von den Programmen und politischen Ausrichtungen der Parteien sowie deren Wahlkampfthemen ab. Eine nicht unwesentliche Rolle spielen jedoch auch die Bundestagskandidaten und Kandidatinnen, die sich für ein Direktmandat bewerben, denn sie müssen die Wähler von der Politik ihrer Partei überzeugen.
Unser Wahlsystem mit der Erst- und Zweitstimme gibt dem Wähler die Möglichkeit mit der Erststimme für die Direktmandate Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Bundestages zu nehmen.
Durch das Stimmensplitting haben die Wähler die Möglichkeit, neben den Parteien, die sie mit der Zweitstimme wählen, auch Persönlichkeiten der eigenen oder einer anderen Partei mit der Erststimme zu wählen, die ihren Wahlkreis im Bundestag vertreten sollen. Die Ergebnisse der Bundestagswahl zeigen, dass sie davon auch gezielt Gebrauch machen.
In der vorliegenden Analyse wird ermittelt, welche Aussagen über die Bundestagskandidaten diese Ergebnisse in den Wahlkreisen zulassen. Es wird insbesondere untersucht, welche Schlüsse sie hinsichtlich der Qualität des Kandidaten zulassen, die Wähler der eigenen Partei und anderer Parteien persönlich zu überzeugen.
Wie nutzt der Wähler das Stimmensplitting?
Gibt es grundsätzliche Unterschiede in den Bundesländern?
Wie schneiden die Spitzenpolitiker der Parteien ab?
Differenziert der Wähler zwischen den Personen und der Parteizugehörigkeit?
Welche Bedeutung haben die Wahlkampfthemen der Bundes- und Landesparteien und welche die Kandidaten selber für das Ergebnis in ihrem Wahlkreis?
Aus den Wahlkreisergebnissen der Bundestagswahl 2017 werden die erfolgreichsten Kandidaten/innen ermittelt, die die besten Persönlichkeitswerte erreicht haben. Für die Regierungsmitglieder und die Spitzenpolitiker der Parteien werden Ranglisten mit den Top-Kandidaten und den Flop-Kandidaten aufgestellt.
Im November 2017
Dr. Wilfried Rabe
Vorbemerkung
Die Wahlkreisbewerber
Die Kandidaten der Landeslisten
Gesamtergebnis der Erst- und Zweitstimmen im Bund
Erst- und Zweitstimmen in den Bundesländern
4.1 Parteiaffinitäten der Wähler in den Bundesländern
4.2 Sympathiewerte der Parteien in den Bundesländern
Nutzung des Stimmensplittings durch den Wähler
Einflussfaktoren beim Stimmensplitting
Bewertungsmaßstäbe für die Bundestagskandidaten
Benchmark, Bewertung der Bundestagskandidaten
8.1 Die Bundeskanzlerin und die Minister/innen in der Bundesregierung
8.2 Tops und Flops bei den Kandidaten und Kandidatinnen der Parteien
8.2.1 SPD
8.2.1.1 Spitzenpolitiker
8.2.1.2 Kandidaten aus den Bundesländern
8.2.1.3 Rangliste der besten Kandidaten
8.2.1.4 Flops der Kandidaten
8.2.2 CDU/CSU
8.2.2.1 Spitzenpolitiker
8.2.2.2 Kandidaten aus den Bundesländern
8.2.2.3 Rangliste der besten Kandidaten
8.2.2.4 Flops der Kandidaten
8.2.3 Spitzenpolitiker und Direktmandatsträger der Linken
8.2.4 Grüne
8.2.4.1 Spitzenpolitiker und Spitzenkandidaten
8.2.4.2 Rangliste der besten Kandidaten
8.2.5 Spitzenpolitiker der FDP
8.2.6 Spitzenpolitiker und Direktmandatsträger der AfD
8.3 Wahlergebnisse der Bewerber auf den Landeslisten
8.3.1 SPD in Nordrhein-Westfalen
8.3.2 CDU in Nordrhein-Westfalen
Parteiübergreifende Rangliste der besten Bundestagskandidaten
Zusammenfassung
Quellenangaben
Die Bundestagswahl fand in 299 Wahlkreisen statt. Dies ist genau die Hälfte der für den Bundestag vorgesehenen Abgeordneten, sofern es keine Ausgleichs- und Überhangmandate gibt. Der Kandidat oder die Kandidatin, der oder die im Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hatte, erhält das Direktmandat.
Die CDU erhielt 185, die SPD 59, die CSU 46, die Linke 4, die Grünen 1 und die AFD 3 Direktmandate.
Bild1.1: Verteilung der Direktmandate und der Abgeordneten, die über die Landeslisten gewählt wurden auf die Parteien bei der BTW 2017
Die Wähler konnten ihre Direktkandidaten aus insgesamt 2559 Bewerbern und Bewerberinnen auswählen. Die Landeslistenbewerber wurden dagegen von den Parteien ausgewählt. Insbesondere die Reihenfolge auf der Landesliste ist dabei heiß umkämpft, da die Position darüber entscheidet, ob ein Kandidat, der kein Direktmandat errungen hat, dennoch in den Bundestag kommt.
Man kann davon ausgehen, dass die Reihenfolge der Kandidaten auf den Landeslisten die Abgabe der Zweitstimme des Wählers kaum beeinflusst hat.
Mit Ausnahme von Berlin und Sachsen fiel die Entscheidung über die Direktkandidaten überwiegend zwischen der CDU/CSU und der SPD. Nur in Berlin wurden auch drei Kandidaten/Kandidatinnen der Linken und einer der Grünen sowie in Sachsen einer der Linken und drei der AFD direkt gewählt.
Bei den Parteien der Grünen, Linken, FDP und AfD hatte der Wähler fast keinen Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Abgeordneten, da fast alle Abgeordneten dieser Parteien nur über die Landeslisten in den Bundestag gekommen sind. Die Reihenfolge der Personen auf den Landeslisten wird durch einen internen Prozess bei den Parteien festgelegt. Bis auf wenige Ausnahmen insbesondere bei der Linken und der AfD haben sich auch die Abgeordneten, die über die Landeslisten in den Bundestag gekommen sind, in einem Wahlkreis den Wählern gestellt.
Die Verteilung der Direktmandate der SPD und der CDU/CSU in den Bundesländern ist im folgenden Bild 1.2 dargestellt.
Bild 1.2: Verteilung der Direktmandate auf die Parteien SPD und CDU/CSU bei der Bundestagswahl
Die CDU/CSU holt in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern alle Direktmandate.
In dem Bild 1.3 sind die Direktmandate in Relation zu den Erstimmenanteilen gestellt und man sieht, dass in diesen Ländern der Stimmenabstand zum unterlegenen Kandidaten der SPD sehr hoch ist.
Bild 1.3: Relation der Erststimmen und Direktmandate der SPD und CDU/CSU in den Bundesländern
Gemäß dem Zweitstimmenergebnis der Parteien, die mehr als 5% der Wählerstimmen erreicht haben, werden dann die Kandidaten von den Landeslisten der Parteien bestimmt, die als Abgeordnete in den Bundestag entsandt werden können.
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