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Was so alles vor Gericht in Sachen Liebe landet. Potenzmittel, Seitensprünge, Sexspiele mit und ohne Geräusch und so weiter und so fort. Nur eine kleine Auswahl davon soll hier dargestellt werden. Es sind Fälle aus dem 19. Jahrhundert bis heute, die in Deutschland und anderswo die Gerichte beschäftigten. Das Buch ist aus der Idee heraus entstanden, Nichtjuristen über das "Recht der Lust und der Liebe" leicht verständlich zu informieren. Dabei wollte der Autor nicht nur illustre Fälle darstellen, sondern auch aufzeigen, wie sich die Rechtsprechung mit diesem, in weiten Teilen der Bevölkerung auch heute noch als anstößig empfundenen, Thema auseinandersetzt. Manche Urteile unter der damaligen Rechtslage und dem Zeitgeist unterworfen, sorgen heute bei dem Leser für Schmunzeln. Alles was man für Liebe und Sexbedürfnisse, nach Hingebung des Partners hielte, ist nicht immer legal. Und manche Liebeslust endete vor dem Richtertisch. Interessant ist auch, wie ausländische Gerichte die hier aufgeworfene Thematik behandeln. Wem ein kurioses Missgeschick zustößt, hat nicht nur den Schaden, sondern auch den Beifall von ungewollter Seite. Schadenfreude ist bekanntlich die schönste Freude. Schon die Stummfilme von Charlie Chaplin lebten davon: Der Pechvogel, der immer eins aufs Dach kriegt, löst bei Zuschauern und Lesern helle Begeisterung aus. Je irrer, je witziger, je absurder - desto nachhaltiger das Echo. Das zeigt das Kapitel über die Presseberichte. Und dass mancher Moralapostel nicht einmal vor weltberühmten Romanen halt macht, zeigt uns das letzte Kapitel. Auch in der heutigen Zeit sterben selbsternannte Moralwächter, auch bei manchen Verlagen nicht aus.
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Seitenzahl: 114
Walter Brendel
Lust und Liebe vor Gericht und in der Presse
Impressum
Texte: © Copyright by Walter Brendel
Umschlag: © Copyright by Gunter Pirntke
Verlag:
Das historische Buch, Dresden / Brokatbookverlag
Gunter Pirntke
Mühlsdorfer Weg 25
01257 Dresden
Inhalt
Vorwort
Vor ausländischen Gerichten
Urteile deutscher Gerichte von anno dazumal
Thematik-Entscheidungen bundesdeutscher Gerichte
Liebe und Sex in den Presseberichten
Erotische Literatur vor Gericht
Was so alles vor Gericht in Sachen Liebe landet. Potenzmittel, Seitensprünge, Sexspiele mit und ohne Geräusch und so weiter und so fort. Nur eine kleine Auswahl davon soll hier dargestellt werden. Es sind Fälle aus dem 19. Jahrhundert bis heute, die in Deutschland und anderswo die Gerichte beschäftigten.
Das Buch ist aus der Idee heraus entstanden, Nichtjuristen über das „Recht der Lust und der Liebe“ leicht verständlich zu informieren. Dabei wollte der Autor nicht nur illustre Fälle darstellen, sondern auch aufzeigen, wie sich die Rechtsprechung mit diesem, in weiten Teilen der Bevölkerung auch heute noch als anstößig empfundenen, Thema auseinandersetzt.
Das Ergebnis der intensiven Auswertung verstaubter und druckfrischer Kommentare sowie Fachzeitschriften und sogenannten Entscheidungssammlungen macht mehrere Aspekte der täglichen Gerichtspraktiken deutlich: Die Urteilsauszüge zeigen, dass Juristen selbst die lustvollsten Geschehensabläufe sachlich darstellen können (bisweilen steht allerdings zwischen den Zeilen mehr als darin). Für den historisch interessierten Leser sind zahlreiche Entscheidungen des Reichsgerichtes und der Apellationsgerichte enthalten, die als Nachweis dafür gelten können, dass auch unsere so sittenstrengen Vorväter tagtägliche lustvolle Streitigkeiten ausfochten.
Manche Urteile unter der damaligen Rechtslage und dem Zeitgeist unterworfen, sorgen heute bei dem Leser für Schmunzeln.
Alles was man für Liebe und Sexbedürfnisse, nach Hingebung des Partners hielte, ist nicht immer legal. Und manche Liebeslust endete vor dem Richtertisch. Interessant ist auch, wie ausländische Gerichte die hier aufgeworfene Thematik behandeln.
Wem ein kurioses Missgeschick zustößt, hat nicht nur den Schaden, sondern auch den Beifall von ungewollter Seite. Schadenfreude ist bekanntlich die schönste Freude. Schon die Stummfilme von Charlie Chaplin lebten davon: Der Pechvogel, der immer eins aufs Dach kriegt, löst bei Zuschauern und Lesern helle Begeisterung aus. Je irrer, je witziger, je absurder - desto nachhaltiger das Echo. Das zeigt das Kapitel über die Presseberichte.
Und das mancher Moralapostel nicht einmal vor weltberühmten Romane halt macht, zeigt uns das letzte Kapitel, wo es um die Prozesse zum Fall der Madame Bovary von Gustave Flaubert im Jahre 1857 fand vor einem Pariser Kriminalgericht und dem Prozess der Lady Chatterley von D.H. Lawrence 1960 vor dem englischen Kammergericht geht.
Bücher haben es manchmal schwer. Sie bündeln die Macht der Worte und lösen so manchen Skandal aus. Vordergründig, weil sie so manches Tabu brechen. Doch meist geht es dabei um tiefgreifende gesellschaftliche Strukturen, um neue Ideen. Auch in der heutigen Zeit sterben selbsternannte Moralwächter, auch bei manchen Verlagen nicht aus.
In Spanien sprach ein Richter einen Mann von dem Vorwurf der Misshandlung seiner Frau frei, weil sie zu gut gekleidet war, als sie vor Gericht erschien. Dies passe nicht "zu dem Verlust jeglicher Initiative, der misshandelte Ehefrauen kennzeichnet".
Ein Tanzlehrer ist in Hongkong zur Rückzahlung von umgerechnet gut sechs Millionen Euro verdonnert worden, weil er seine offenbar nicht sonderlich begabte Schülerin als "faule Kuh" beschimpfte. Die Bankerin Mimi Monica Wong warf ihrem Lehrer Mirko Saccani laut Justizangaben außerdem vor, sie während einer Tanzstunde im August 2004 vor anderen aufgefordert zu haben, "ihren Arsch zu bewegen". Außerdem habe er der 61-jährigen Witwe angedroht, sie mit dem Kopf an die Wand zu stoßen und aus dem Fenster zu werfen.
Sein lautstarkes Liebesleben hat ein britisches Ehepaar vor Gericht gebracht. In ihrem Schlaf gestörte Nachbarn von Steve und Caroline Cartwright aus Washington bei Newcastle, eine Passantin und ein Postbote beklagten sich wegen des Lärms über die beiden. Es gab sogar ein Tonband-Dokument.
Die pikante Angelegenheit führte sogar dazu, dass eine zehnminütige Aufnahme ihres Gestöhns im ehrwürdigen Newcastle Crown Court abgespielt wurde, wie britische Zeitungen berichteten. Das „Gebrüll“ des Paares beim Sex klinge „unnatürlich“ und „als hätten beide starke Schmerzen“, sagte die Nachbarin Rachel O’Connor. Selbst wenn sie den Fernseher in ihrem Schlafzimmer auf volle Lautstärke stelle, komme dies nicht gegen den Lärm des Ehepaares an.
Der Streit um das Liebesgestöhn führte dazu, dass der Gemeinderat Aufnahmegeräte in O’Connors Wohnung aufstellte. Diese registrierten Lärmpegel zwischen 30 und 47 Dezibel.
Ein Richter und zwei Schöffinnen hörten sich die Aufnahmen anschließend an. „Ich hörte eine männliche Stimme laut brüllen, was ich als sehr nervend empfand“, sagte eine der Beisitzerinnen. Ihre Kollegin bezeichnete den Lärm als „hysterisches, nahezu ununterbrochenes Schreien“. Es habe sich angehört, „als ob jemand umgebracht würde“ und sei „sehr beunruhigend“ gewesen.
Laut Gerichtsdokumenten begann das Liebesspiel des Paares gewöhnlich gegen Mitternacht und dauerte mehrere Stunden. Sie könne nichts gegen ihr Gestöhn tun, verteidigte sich Caroline Cartwright. „Ich habe versucht, es zu kontrollieren. Ich habe mir sogar ein Kissen übers Gesicht gelegt, um den Lärm zu dämpfen.“
Außerdem seien ihr Mann und sie dazu übergegangen, morgens Sex zu haben, damit die Nachbarn wenigstens nicht beim Schlafen gestört würden.
Eine Dame, die ungefähr im achten Monat schwanger war, betrat einen Bus und bemerkte einen Mann ihr gegenüber, der sie anlächelte. Sie suchte sich sofort einen anderen Platz. Jetzt grinste der Mann, und sie wechselte erneut den Platz. Der Mann wurde noch mehr erheitert. Nach ihrem vierten Platzwechsel brach der Mann in schallendes Gelächter aus, sie beschwerte sich beim Fahrer, und an der nächsten Station wurde der Mann verhaftet.
Der Fall kam vor Gericht. Der Richter fragte den Mann was er zu seiner Verteidigung zu sagen hätte Der Mann antwortete: " Es war so, Euer Ehren: Als die Dame den Bus betrat konnte man ihren Zustand nicht übersehen. Sie saß unter einer Werbung, die hieß " Die Double Mint Zwillinge kommen", und ich grinste. Dann setzte sie sich unter eine Werbung die sagte "Slogan's Einreibesalbe wird die Schwellung lindern" und ich musste lachen. Dann setzte sie sich unter ein Schild, das sagte: " William's großer Stab vermochte diesen Trick" und ich hatte mich kaum noch unter Kontrolle. ABER, Euer Ehren als sie sich das vierte mal umsetzte und unter der Werbung saß: "Goodyear Gummi hätte diesen Unfall verhindert" war es mit der Beherrschung aus!
Das Verfahren wurde eingestellt!
Zwei erwachsene eineiige Zwillinge, die außer ihrem identischen Erbgut über längere Zeit auch eine Geliebte teilten, geben einem Vormundschaftsrichter in Montreal (Kanada) Rätsel auf. Die Frage ist: Welcher der beiden Männer hat die inzwischen fünfjährige Tochter der gemeinsamen Geliebten gezeugt?
Selbst der in diesen Fällen übliche DNA-Test, der die Vaterschaft für das kleine Mädchen bei einer anderen Konstellation zweifelsfrei ermitteln könnte, dürfte keine klare Antwort erbringen, zitierte die Zeitung "Globe and Mail" den zuständigen Richter am Superior Court der Provinz Quebec. "Wir sehen ein hohes Risiko, die Frage der Vaterschaft nie lösen zu können", fürchtet Richter Paul Jolin.
Auch die Anwältin der beiden Männer räumt ein, bei der Suche nach ähnlichen Fällen leer ausgegangen zu sein. Das heiße aus ihrer Sicht, dass die Konstellation zumindest in Kanada einmalig sei, sagte sie einer Zeitung.
Ein islamisches Gericht in Malaysia hat die Scheidung einer Ehe per SMS für rechtskräftig erklärt. Ein malaysischer Moslem hatte seiner Frau eine SMS mit dem Text „Wenn du nicht das Haus deiner Eltern verlässt, dann bist du geschieden“ zugesendet und wollte damit das Zusammenleben beenden. Seine Frau war deshalb vor Gericht gegangen. Dies steht in einen Artikel der Financial Times (FT) vom 28.07.2003.
Wie die FT weiter berichtet, befürwortet der Islam-Berater der Regierung Abdul Hamid Othman die Entscheidung des Gerichts. Diese Nachricht sei klar und unzweideutig sowie unter der islamischen Scharia gültig. Eine SMS sei lediglich eine andere Form des Schreibens. Noch vor zwei Jahren, so die FT, habe Othman Scheidungen per SMS für „unverantwortlich“ und „gefährlich“ gehalten und seine Glaubensbrüder und -schwestern dazu aufgefordert, sie nicht zu dulden.
Die Traditionalisten seien infolge der Entscheidung des moslemischen Gerichts schockiert, berichtet die FT weiter. Denn die islamische Scharia erlaube die Scheidung der Frau vom Mann nur, wenn dieser drei Mal das Wort „talaq“ hintereinander vor Zeugen gegenüber seiner Angetrauten ausspreche. Das arabische Wort „talaq“ bedeute so viel wie „einen Vogel freilassen“ und werde im juristischen Kontext gleichbedeutend zu „ich trenne dich von mir“ benutzt. Talaq solle im Islam der letzte Ausweg sein, um den Streit zwischen Ehepartnern beizulegen. Auch der malaysische Frauen- und Familienentwicklungsminister Shahrizat Abdul Jalil kann sich nicht mit der Trennung per SMS anfreunden: „Es ist eine Schande, eine Scheidung in dieser Form auszusprechen - gegenüber einer Frau, die so viel in die Ehe eingebracht hat.“
Zwei ehemalige Pflegerinnen des weltberühmten Gorilla-Weibchens Koko, das die Zeichensprache beherrscht, sind wegen sexueller Diskriminierung in Kalifornien vor Gericht gezogen. Wie der "San Francisco Chronicle" berichtete, werfen die beiden Frauen der Gorilla-Stiftung in Woodside vor, dass ihnen gekündigt wurde, weil sie ihre Brüste vor dem Gorilla nicht entblößen wollten. Laut Klageschrift waren die beiden Mitarbeiterinnen von der leitenden Wissenschaftlerin Francine Patterson dazu aufgefordert worden, sich vor der 33-jährigen Gorilla-Dame freizumachen, um ein "persönliches Verhältnis" zu dem Tier aufzubauen. Die Trainerin soll den beiden Mitarbeiterinnen signalisiert haben, dass ihre Anstellung in Gefahr sei, wenn sie Kokos "Brustwarzen-Fetisch" nicht nachkommen würden.
Patterson soll Handzeichen von Koko so interpretiert haben, dass der Affe menschliche Brustwarzen sehen wollte. Das im Zoo von San Francisco geborene Affenweibchen, wird seit den 70er Jahren von Patterson betreut. Es soll über 2000 englische Wörter verstehen und mit rund 1000 Handzeichen und Gesten Wünsche ausdrücken können. Die im Sommer 2004 entlassenen Mitarbeiterinnen hatten sich auch über mangelnde Hygiene am Arbeitsplatz beschwert. Sie fordern nun über eine Million Dollar Schadenersatz.
Ein Seitensprung kann in Kambodscha zu Problemen mit dem Staat führen. Wegen eines neuen Gesetzes müssen Fremdgänger ab September 2007 mit einer Haftstrafe bis zu einem Jahr rechnen. Jetzt ist erstmalig ein Mann wegen Untreue verurteilt worden. Damit ist erstmals in Kambodscha ein Mann wegen eines Seitensprungs verurteilt worden.
Ein umstrittenes Gesetz stellt seit September unter Strafe. Der Mann, ein stellvertretender Präsident des Fußballverbandes und Prinzenneffe, muss umgerechnet 175 Euro Strafe zahlen, sagte der stellvertretende Staatsanwalt an dem Gericht in Phnom Penh.
Die betrogene Ehefrau hatte ihren Mann angezeigt. Sie hatte 350.000 Euro Wiedergutmachung verlangt. Der Richter berücksichtigte nach Angaben des Staatsanwalts, dass der Mann 18 Monate zuvor die Scheidung beantragt hatte, die wegen Streitereien über die Finanzen aber noch nicht vollzogen war. Untreue in der Ehe kann nach dem neuen Gesetz auch mit einem Jahr Haft bestraft werden.
Ein gebrochenes Herz kann ganz schon teuer werden. Das musste German Blinov im US-Staat Illinois jetzt erfahren. Ein Gericht im Bezirk Cook verurteilte ihn zu einer Strafe von 4802 Dollar (3555 Euro), nachdem er von einem Ehemann aus einem Vorort von Chicago verklagt worden war, weil er die Zuneigung seiner Frau gestohlen haben soll. Arthur Friedman nutzte für seine Klage ein selten genutztes Gesetz, wonach Eheleute für eine verlorene Liebe Schadenersatz verlangen können.
„Dieser Kerl hat mein Leben ruiniert – er hat mich hintergangen“, erklärte Friedman. „Was er getan hat, war falsch.“ Friedmans Frau Natalie stellt die Sache allerdings etwas anders dar. Sie wirft ihrem Mann vor, dass er sie aufforderte, Sex auch mit anderen Männern und Frauen zu haben, um ihre Beziehung wieder in Schwung zu bringen. Dabei habe sie dann ihre Gefühle für Blinov entdeckt. Dieser bestreitet auch gar nicht seine Beziehung zu Natalie Friedman, nur war er überrascht, dass er dafür verklagt werden kann. Sein Anwalt Enrico Mirabelli erklärte, Natalie Friedman sei schon vorher unglücklich in ihrer Ehe gewesen. „German war kein Pirat, der ihre Zuneigung gestohlen hat. Sie hatte sich vorher schon gelöst.“
Die Betätigung einer Ehefrau in einer Bar ist ehewidrig. (OLG Köln, Urteil v. 08.03.1932 - 6 U 223/31)
Aus dem Urteil:
Die Klägerin hat Stellungen in Bars angenommen. Mag es sich auch um noch so „erstklassige“ Geschäfte handeln, so ist doch mit der Tätigkeit einer Barangestellten, wie dem Gericht bekannt ist, in jedem Falle manches verbunden, was sich mit der Stellung einer Ehefrau nicht verträgt Zum mindesten muss jede Barangestellte durch persönliche Liebenswürdigkeit und weites Entgegenkommen gegenüber den Besuchern der Bar für eine möglichste Steigerung des Verzehrs besorgt sein, zu diesem Zweck also schon in intimeren Verkehr mit diesen Besuchern treten, als sich für eine Ehefrau ziemt.
Immerhin war auch den Richtern der Tätigkeitsinhalt einer Barfrau bekannt.
Hierunter verstand man im beginnenden 20. Jahrhundert ein Mittel zur (nachträglichen) Empfängnisverhütung. Das Reichsgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es sich dabei um einen Gegenstand zum unzüchtigen Gebrauch handelte; dann wäre die Verwendung strafbar gewesen.
Das Gericht verneinte die Frage mit folgenden Erwägungen: Wenn, wie die Revision geltend macht, von der Strafkammer festgestellt worden wäre, dass die von dem Angeklagten angekündigte „Couco-Dusche“ nichts anderes wäre als ein Reinigungsapparat, der wie ein sogenannter Irrigator nach seiner Gattung zur Beförderung der Gesundheit bestimmt wäre, dann könnte die Annahme, dass es sich um einen zu unzüchtigem Gebrauche bestimmten Gegenstand handelt, zu rechtlichen Bedenken Anlass geben.
Im Urteil ist aber nach eingehender Beschreibung der Spritze ausgesprochen, dass „nach dem Gutachten des vernommenen Sachverständigen“, dem sich die Strafkammer angeschlossen hat, „die hier 'Couco-Dusche' genannte Druckspritze ein Mittel zur Abtreibung der Leibesfrucht ist“. „Sie ermöglicht es“ -wie es weiter heißt – „Wasser mit so starkem Druck gegen die Gebärmutter zu spritzen, dass dadurch bei vorhandener Schwangerschaft ein Abortus eingeleitet werden kann. Die Spritzen werden auch zur Abtreibung benutzt, namentlich im außerehelichen Geschlechtsverkehr nach vollzogenem Beischlaf zur Beseitigung etwa eingetretener Schwangerschaft“.