Polizei im Visier - Walter Brendel - E-Book

Polizei im Visier E-Book

Walter Brendel

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Beschreibung

Griff die Polizei beim Geiseldrama von Gladbeck viel zu spät ein? Warum konnte die Terrorgruppe NSU jahrelang unentdeckt morden? War der Polizeieinsatz in Hamburg beim G-20-Gipfel verhältnismäßig? Immer wieder gerät die Polizei bei diesen und weiteren Fällen ins Kreuzfeuer der Kritik. Das Buch zeigt spannende Fälle aus 100 Jahren Polizeigeschichte, die Schlagzeilen machten. Experten erklären, warum die Polizisten jeweils so und nicht anders reagierten. Ist die Kritik an ihnen berechtigt, oder sind sie nur der Sündenbock?

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Walter Brendel

Die Polizei im Visier

Impressum

Texte:             © Copyright by Walter Brendel

Umschlag:      © Copyright by Walter Brendel

Verlag:

Das historische Buch, Dresden / Brokatbookverlag

Gunter Pirntke

Mühlsdorfer Weg 25

01257 Dresden

[email protected]

Inhalt

Vorwort

Das Geiseldrama von Gladbeck

Terroranschlag in Hanau

Der NSU-Skandal

G20-Gipfel 2017 in Hamburg

Der Blutmai 1929 in Berlin

Demonstration am 2. Juni 1967 in West-Berlin

Großdemonstration bei Brokdorf 1981

Quellen

Vorwort

Griff die Polizei beim Geiseldrama von Gladbeck viel zu spät ein? Warum konnte die Terrorgruppe NSU jahrelang unentdeckt morden? War der Polizeieinsatz in Hamburg beim G-20-Gipfel verhältnismäßig? Immer wieder gerät die Polizei bei diesen und weiteren Fällen ins Kreuzfeuer der Kritik.

Das Buch zeigt spannende Fälle aus 100 Jahren Polizeigeschichte, die Schlagzeilen machten. Experten erklären, warum die Polizisten jeweils so und nicht anders reagierten. Ist die Kritik an ihnen berechtigt, oder sind sie nur der Sündenbock?

18. August 1988: Der Entführer Dieter Degowski gibt in der Kölner Innenstadt einem Journalisten ein Interview, während er sein Opfer mit der Waffe bedroht. Das „Geiseldrama von Gladbeck“ führt zu heftiger Kritik an der Polizei, die viel zu spät eingegriffen und deshalb mehrere Tode zu verantworten habe. Die Täter begehen ihre Verbrechen in aller Öffentlichkeit.

Warum konnte die Terrorgruppe NSU jahrelang ungehindert morden? Als NSU-Mordserie werden neun rassistisch motivierte Morde an Unternehmern mit Migrationshintergrund bezeichnet, davon acht Türkeistämmige und ein Grieche, die die rechtsextreme Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zwischen 2000 und 2006 in deutschen Großstädten verübte. Die Haupttäter, die Neonazis Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, begingen am 4. November 2011 Suizid. Ihre Komplizin Beate Zschäpe verschickte Bekennervideos; seitdem wird die Mordserie dem NSU zugerechnet. Sie stellte sich am 8. November 2011 der Polizei und musste sich ab Mai 2013 als mutmaßliche Mittäterin im NSU-Prozess verantworten. Vier weitere mutmaßliche Gehilfen waren wegen Beihilfe zum Mord und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Alle fünf wurden im Juli 2018 zu Freiheitsstrafen verurteilt, Zschäpe zu einer lebenslangen. Der Polizistenmord von Heilbronn wird ebenfalls dem NSU zugerechnet. Er ereignete sich ein Jahr nach dem letzten Fall dieser Mordserie und wurde mit anderen Tatwaffen durchgeführt.

Warum unterliefen der Polizei beim Anschlag in Hanau so viele Pannen? Beim Anschlag in Hanau am 19. Februar 2020 erschoss der 43-jährige Tobias Rathjen neun Menschen mit Migrationshintergrund, danach seine Mutter und schließlich sich selbst. Das Bundeskriminalamt (BKA) stufte die Morde des von paranoiden Wahnvorstellungen geprägten Täters als rechtsextrem und rassistisch motiviert ein.

Warum wurden Journalisten beim Gipfel in Hamburg ausgesperrt, bedroht und geschlagen; Warum wurden vollkommen Unbeteiligte misshandelt und festgenommen?

Das Geiseldrama von Gladbeck

Das Gladbecker Geiseldrama war ein aufsehenerregendes Verbrechen in der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden im Sommer 1988, in dessen Verlauf drei Menschen ums Leben kamen. Der Bankraub mit anschließender Geiselnahme begann im nordrhein-westfälischen Gladbeck und endete nach rund 54 Stunden auf der Autobahn 3 bei Bad Honnef mit einem Zugriff des Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Kölner Polizei. Im Nachgang der Tat wurde am Verhalten von Polizei und Berichterstattern massive Kritik geübt und eine gesellschaftliche Debatte über Verantwortung und Grenzen des Journalismus angestoßen.

16. August 1988, kurz vor 8 Uhr morgens: Der 31-jährige Hans-Jürgen Rösner und der 32 Jahre alte Dieter Degowski überfallen eine Bank im nordrhein-westfälischen Gladbeck. Als sie von der Polizei umstellt werden, nehmen sie zwei Angestellte als Geiseln. In der Nacht dürfen sie mit den Geiseln und einem Fluchtwagen abziehen. In einer Wohnung in Gladbeck holen die Gangster Rösners Freundin Marion Löblich ab. Zunächst irren sie ziellos durchs Ruhrgebiet. Schließlich entscheiden sie sich, nach Bremen zu fahren. Marion Löblich stammt von dort.

17. August: Im Bremer Stadtteil Vegesack unternehmen Rösner und Löblich einen gemütlichen Einkaufsbummel durch die Fußgängerzone. Degowski bleibt solange bei den beiden Geiseln im Auto. Die Gangster fühlen sich anscheinend sicher. Aber die Polizei hat sie mittlerweile aufgespürt. Die Beamten können beobachten, dass Degowski zwischenzeitlich sogar das Auto verlässt, um zur Toilette zu gehen. Nie wieder ist die Gelegenheit so günstig, die Geiselnahme unblutig zu beenden. Aber niemand gibt den Befehl zum Zugriff. Die Polizei scheint regelrecht paralysiert. Es gelingt den Gangstern noch einmal, sich mit den Geiseln davonzumachen. Die Verfolger lassen sich jedoch nur kurz abschütteln. Als Rösner und Degowski die Polizei bemerken, kommt es kurz nach 19 Uhr zu einer Kurzschlussreaktion: Im Bremer Stadtteil Huckelriede kapern sie einen Bus der Linie 53 und bringen weitere 32 Menschen in ihre Gewalt.

Das absurde Schauspiel wird jetzt zu einem öffentlichen Ereignis. Unbehelligt gelangen Schaulustige und Reporter an den Bus. Von Absperrung keine Spur. Die beiden Gangster genießen offensichtlich die öffentliche Aufmerksamkeit. Vor dem Bus gibt Rösner eine "Pressekonferenz". Sein Kumpel Degowski sei "brandgefährlich", prahlt er. Erzählt von seinem Leben und seiner Kindheit in Erziehungsheimen. 13 Jahre hat er insgesamt schon im Gefängnis gesessen. Bevor er wieder in den Knast müsse, wolle er alle Geiseln und dann sich selbst erschießen. Sein Leben sei ihm egal. Medienwirksam steckt er sich den Lauf seiner Pistole in den Mund. Warum denn all die unschuldigen Menschen sterben sollen, wird er gefragt. Rösner zuckt mit der Schulter und murmelt nur: "Kann ich nichts für."

Schwere Panne: Die Polizei kann es nicht verhindern, dass die Geiselnehmer einen Linienbus mit 32 Menschen entführen.

Immer wieder versuchen die Geiselnehmer, mit der Polizei zu verhandeln. Aber alle Versuche schlagen fehl: Niemand in der oberen Führungsetage scheint sich zuständig zu fühlen. Überhaupt agiert der gesamte Bremer Polizeiapparat kopflos und ohne ein erkennbares Konzept. Mit einer derartigen Situation hat niemand gerechnet, entsprechende Notfallpläne existieren nicht. Rösner wird derweil zusehends aggressiver. Immer wieder hält er der achtjährigen Tatiana de Giorgi, die zusammen mit ihrem Bruder Emanuele im Bus sitzt, seine Waffe an den Kopf. Droht, sie zu erschießen, wenn nicht bald jemand mit ihm Kontakt aufnimmt. Schießt um sich, als er hinter einem Fenster Scharfschützen vermutet. Als es dunkel ist, setzt sich der Bus schließlich in Bewegung.

Verfolgt von der Polizei, steuert der Bus mit den Gangstern und ihren Geiseln auf die Autobahn. Im Schlepptau befindet sich ein ganzer Pulk von Reportern. Ein Polizeibeamter kommt während der Verfolgung bei einem Verkehrsunfall ums Leben. An der Raststätte Grundbergsee an der A 1 bei Sottrum in Niedersachsen machen die Entführer kurz nach 23 Uhr Halt. Rösners Freundin will zur Toilette.

Wieder gehen Reporter zu den Geiselnehmern und verhandeln. Sie erreichen, dass die beiden erschöpften Geiseln aus der Gladbecker Bank freikommen. Derweil müssen andere Geiseln für Interviews herhalten. Vor laufender Kamera fragt ein Reporter Silke Bischoff: "Wie geht es Ihnen mit der Pistole am Hals?" Die 18-jährige Geisel, von Degowski mit einer Waffe bedroht, versucht zu lächeln. Es gehe ihr "eigentlich ziemlich gut", erklärt sie. Und dass sie sich nicht vorstellen kann, dass er wirklich abdrücken würde.

Ungehindert von der Polizei beantwortet Hans-Jürgen Rösner die Fragen von Journalisten

Dann eskaliert das Drama. Polizeibeamte haben Löblich auf der Toilette überwältigt und festgenommen - offenbar eigenmächtig; wer das Kommando dazu gab, ließ sich nie klären. Rösner rastet aus. Wenn seine Freundin nicht in fünf Minuten freigelassen werde, müsse eine Geisel sterben. Die Polizei gibt nach. Doch der Schlüssel für die Handschellen bricht ab. Die Freilassung verzögert sich. Da schießt Degowski dem 15-jährigen Emanuele de Giorgi vor den Augen seiner kleinen Schwester in den Kopf. Reporter tragen den Schwerverletzten aus dem Bus. Einer von ihnen hält den Kopf des Jungen noch in die Kamera. Ein weiterer verhängnisvoller Fehler der Einsatzleitung wird offenbar: Es befindet sich kein Rettungswagen vor Ort. De Giorgi verblutet.

Wieder fährt der Bus davon, dieses Mal Richtung Niederlande. Dort tauschen die Gangster den Bus gegen einen von der Polizei gestellten, präparierten BMW ein und lassen die meisten Geiseln frei. Zwei Bremer Mädchen aus dem Bus, Silke Bischoff und ihre Freundin Ines Voitle, bleiben jedoch in ihrer Hand. Die Geiselnehmer fahren zurück nach Deutschland. In Wuppertal besorgen sie sich am Morgen des 18. August aus einer Apotheke Aufputschmittel, fahren weiter nach Köln. Dort wird das Fahrzeug der Entführer in der Innenstadt von Schaulustigen und Reportern umlagert. Die Täter geben ausführliche Interviews und fahren später auf die A 3. Ihr Ziel ist Frankfurt am Main. Bei Bad Honnef endet am Mittag schließlich ein Befreiungsversuch der Polizei in einer Tragödie. Silke Bischoff stirbt durch eine Kugel aus Rösners Waffe. Ines Voitle springt aus dem Wagen und bleibt weitgehend unverletzt.

Unmittelbar nach Ende des Geiseldramas wird bundesweit der Ruf nach Konsequenzen laut. Angesichts des desaströsen Verhaltens der Bremer Polizei fordert die Opposition aus CDU, FDP und Grünen im Bremer Senat den sofortigen Rücktritt den Innensenators Bernd Meyer. Meyer, selbst ehemaliger Polizist, übernimmt die volle politische Verantwortung und kündigt umgehende Verbesserungen an. Doch einen Rücktritt lehnt er ab.

Nichts ist abgesperrt; Journalisten drängen sich hemmungslos vor dem Bus mit den Geiseln

Der Bremer Senat beauftragt den pensionierten Generalstaatsanwalt Günther Wendisch, das Vorgehen der Polizei zu untersuchen. In seinem Bericht vom Oktober desselben Jahres kommt Wendisch zu einem ebenso eindeutigen wie vernichtenden Urteil: Der chaotische Polizeieinsatz sei durch schwere Führungsfehler verursacht worden. Insbesondere wird der oberen Polizeiführung angelastet, die Kaperung des Linienbusses nicht verhindert zu haben. Auch das Fehlen eines Rettungswagens an der Raststätte Grundbergsee wird als schweres Versäumnis gewertet. Angesichts dieser Vorwürfe kann Bremens Bürgermeister Klaus Wedemeier seinen Innensenator nicht länger halten. Einen Monat später tritt Meyer ihm Rahmen einer Kabinettsumbildung zurück. Er bleibt damit bundesweit der einzige Politiker, der entsprechende Konsequenzen aus dem Geiseldrama von Gladbeck zu ziehen hat.

Auch die Polizeitaktik stieß auf heftige Kritik. Den drei Einsatzleitungen in NRW (Recklinghausen bzw. Köln) und Bremen wurden schwere Organisationsfehler und psychologisches Ungeschick vorgeworfen. Dagegen verteidigte NRW-Innenminister Schnoor das polizeiliche Vorgehen, geriet aber nach dem Rücktritt des Bremer Innensenators Bernd Meyer zunehmend in Bedrängnis. Von Ministerpräsident Johannes Rau gestützt, musste sich Schnoor im Februar 1989 auf Antrag der CDU-Opposition im Landtag vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss verantworten. Dort warf man ihm vor, die Gefährlichkeit der Geiselnehmer unterschätzt zu haben. Er begegnete den Vorwürfen u. a. damit, dass es „... keine falsche Entscheidungen gegeben habe, sondern nur einen Mangel an richtigen“ und blieb trotz zahlreicher Rücktrittsforderungen weiter im Amt. Im Juni 1989 wurde Schnoor von der Verantwortung für Fehler beim Polizeieinsatz entlastet. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung lehnte die Staatsanwaltschaft Bochum ab.

Von Absperrung keine Spur: Nach dem Ende der Geiselnahme versammeln sich Hunderte Schaulustige auf einer Autobahnbrücke

Unabhängig davon, dass auch viele Journalisten sowie die halbe Medienlandschaft eine sehr unrühmliche Rolle gespielt haben, bleibt die Polizei hauptverantwortlich für die Pannen, die das Leben mehrerer Menschen gefordert haben. Wie der 14-jährige Schüler Emanuele De Giorgi, der wurde in Surbo (Italien) bestattet wurde. Seinem Sarg folgten 25.000 Trauernde. Die Familie ging noch 1988 wieder zurück nach Italien.

Die 18-jährige Silke Bischoff war in der Ausbildung zur Rechtsanwaltsgehilfin am Amtsgericht Bremen. Sie ist im Familiengrab ihres zwei Jahre nach der Tat verstorbenen Großvaters Heinrich Bischoff bestattet. Auf dem Weg zum Tatort Raststätte Grundbergsee starb der 31-jährige Polizeiobermeister Ingo Hagen, als das Polizeifahrzeug mit einem Lkw kollidierte. Zwei weitere Kollegen wurden verletzt. Bekannt ist unter anderem, dass die Geisel Ines Voitle, mit späterem Nachnamen Falk, an Depressionen mit langjährigem Verlauf erkrankte. Sie trat am 12. September 2013 in der Fernsehsendung Markus Lanz auf.

***

Hans Jürgen-Rösner und Dieter Degowski werden am 22. März 1991 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Im Oktober 1999 wurde Rösner von der JVA Geldern in die JVA Düsseldorf in Derendorf verlegt, da er in Geldern illegale Drogengeschäfte getätigt haben soll. Sein Gesuch auf vorzeitige Entlassung lehnte das Oberlandesgericht Hamm 2004 ab, ebenso eine Haftverkürzung.

Rösner war von 2004 bis 2012 in der JVA Bochum (Krümmede) inhaftiert, wo er an Hepatitis C erkrankte. Am 25. März 2009 fanden Vollzugsbeamte in seiner Einzelzelle sieben Gramm Heroin. Wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilte ihn ein Schöffengericht am Amtsgericht Bochum im August 2009 zu einer zusätzlichen Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Im Oktober 2012 wurde Rösner in die JVA Rheinbach verlegt, 2013 in die JVA Aachen.

Im Oktober 2015 verließ Rösner nach 27 Jahren Haft zum ersten Mal das Gefängnis für vier Stunden im Rahmen einer begleiteten Maßnahme zur „Aufrechterhaltung der Lebenstüchtigkeit“.

Als frühester Entlassungszeitpunkt aus der Strafhaft wäre der 27. Februar 2016 in Betracht gekommen. Eine Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach § 57a StGB zur Bewährung würde nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB auch für die Sicherungsverwahrung gelten. Ab November 2017 erhielt Rösner eine Therapie zur Resozialisierung. Anfang 2020 saß er noch in Haft.

Seine Ex-Freundin Löblich wurde wegen guter Führung nach sechs Jahren Gefängnis Mitte der 1990er Jahre vorzeitig entlassen. Sie heiratete ein viertes Mal, nahm den Namen ihres Mannes an und lebte im August 2013 in Magdeburg.

Ein nach der Tat durchgeführter Intelligenztest ergab einen IQ im unteren Normbereich; Degowski war also voll schuldfähig. Ab 1992 war er in der JVA Werl inhaftiert. Das Oberlandesgericht Hamm lehnte 2002 seine vorzeitige Haftentlassung „wegen der besonderen Schwere der Schuld“ ab. Die Dauer seiner Haft wurde auf mindestens 24 Jahre festgelegt. 2008 stellte Degowski ein Gnadengesuch, welches der damalige nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers im März 2009 ablehnte. Auch nachdem Degowski seine Mindesthaftstrafe verbüßt hatte, entschied die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg im August 2013, dass er vorläufig weiter in Haft bleiben müsse.

Ab 2014 durfte er das Gefängnis im Rahmen von begleiteten Ausführungen verlassen. Nach Erstellung eines Gutachtens im August 2016 rechneten viele mit seiner Haftentlassung. Am 10. Oktober 2017 wurde bekannt, dass er unter Bewährungsauflagen freikommen und eine neue Identität erhalten sollte. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Einspruch. Am 15. Februar 2018 wurde Degowski nach fast 30 Jahren Haft entlassen.

***

Durch ihre Liveberichte und -interviews boten die Medienvertreter den Tätern während der Begehung der Tat ein öffentliches Podium in bis dahin nicht gekannter Form. Dieses Verhalten der Presse rief in der Öffentlichkeit Empörung hervor.

Das Verhalten der Journalisten in Bremen wurde zum damaligen Zeitpunkt unterschiedlich bewertet. Aufgrund der chaotischen Situation gelang es Journalisten, die Freilassung von fünf Geiseln zu erreichen. Auch die Freilassung der beiden Bankangestellten auf der Raststätte Grundbergsee erreichten die Journalisten durch ein Gespräch mit Rösner. Zwei Reporter übernahmen auch den blutenden Emanuele an der Tür des Busses und zogen den schwerverletzten Jungen in den Gang der Raststätte. Vorher hielt einer der beiden Reporter den herabhängenden Kopf noch einmal „fotogerecht“ vor die Kameras.

Wegen des Fehlverhaltens der Journalisten während des Geiseldramas teilte der Deutsche Presserat am 7. September 1988 mit, dass Geiselnehmer während einer Geiselnahme nicht interviewt werden sollten und eigenmächtige Vermittlungsversuche nicht zu den Aufgaben von Journalisten gehörten. Der Pressekodex wurde entsprechend erweitert. In einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zwanzig Jahre nach dem Geiseldrama erklärten einige der beteiligten Journalisten, sie bereuten ihr Verhalten, das zur Unterstützung der Verbrecher beigetragen habe. Frank Plasberg (Ehemals Hart aber fair) erklärte im Rückblick, aus damaliger Sicht nichts falsch gemacht zu haben, heutzutage würde er aber anders handeln. Auch der Berliner Tagesspiegel analysierte in einem längeren Artikel am 16. August 2018 das Verhalten der Medien.

Das bizarre Fiasko, in dem die Einsatzkräfte während des unverschämten Katz-und-Maus-Spiels der Täter untergingen, wurde nur noch von der Sensationsgier der Reporter übertroffen. Während die Polizei im Blindflug agierte, waren die Medien umso näher dran. Direkt am Fluchtauto. Sie hatten ihre Bilder von blutüberströmten und mit der Pistole bedrohten Geiseln.

Hinzu kam, dass durch die Fahrt über mehrere Landesgrenzen hinweg sich die Polizei gegenseitig Kompetenzgerangel unterstellte und letztlich sich keiner mehr zuständig fühlte. Hier kam man auch an die Grenzen des Föderalismus.

Terroranschlag in Hanau

Auch mein Terroranschlag im Hanau 2020 wimmelt es von Fehlern der der Polizei. Hätten sie den Täter aufhalten können, bevor er neun Menschen tötete? Der erste Vorwurf: die Polizei war nicht erreichbar. Ein junger Mann verfolgt den Täter mit seinem Auto und wählt dreimal vergeblich den Notruf 110. Dich niemand bei der Polizei geht ans Telefon. Kurz darauf wird Vili Viorel Păun regelrecht in seinem Wagen vom Täter hingerichtet.

Vorwurf Zwei:. Die Polizei reagiert in der Tatnacht kopflos. Man ruft: Ein Mann schießt auf Menschen. Das wird auch der Dienststelle in Hanau gemeldet. Schon bald sind bewaffnete Einsatzkräfte vor Ort. Doch ihre Koordinierung erweist sich als mangelhaft. Dabei gibt es eigentlich für solche Fälle klare Vorgaben. „Diese Sache hätte von der ersten Minute an vom Einsatzlagezentrum im Innenministerium gesteuert werden müssen. Das heißt, diese hätten erkennen müssen, dass Hanau nicht imstande war, auch die nächst größerer Polizeidirektion nicht, sondern wir müssen das hochziehen. Im jeden Innenministerium gibt es ein voll ausgestattetes Lagezentrum für terroristische Notfälle und sonstiges. Und die hätten sagen müssen, wir übernehmen das jetzt und bündeln hier alle Kräfte und lösen die und die Alarmketten aus und schicken dann Seelsorger und Psychologen zur Betreuung der Hinterbliebenen. Auch das ist unterlassen worden. Ich verstehe das ehrlich gesagt nicht“, sagt Prof. Thomas Feltes, ein Polizeiwissenschaftler.

Der Täter R. wurde 1977 in Hanau geboren, wuchs dort auf und spielte einige Jahre in der Jugendfußballmannschaft von Eintracht Frankfurt. 1996 machte er Abitur an der Hohen Landesschule. Mitschülern fiel er nicht als rechtsextrem auf. Nach einem Zivildienst machte er in Frankfurt am Main eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Von 2000 bis zu seinem Diplom 2007 studierte er Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth. Von 2008 bis 2011 arbeitete er als Kundenberater in Trier, später in München. Im dortigen Stadtteil Obermenzing wohnte er von 2013 bis 2018. Nach Angaben früherer Arbeitskollegen arbeitete er bis zu zwölf Stunden täglich, war sehr ehrgeizig und zeigte kein Interesse an anderen. Er zeigte offen seine Ansichten, lehnte die deutsche Fußballnationalmannschaft wegen der „Ausländer“ darin ab und fand die Partei Alternative für Deutschland (AfD) nicht radikal genug.

Seit 2012 trainierte R. in einem Frankfurter Schützenverein regelmäßig zwei- bis dreimal in der Woche Sportschießen. Seit 2014 war er zudem Mitglied einer Münchener Schützengesellschaft. In beiden Vereinen fiel er nach Angaben der Vorsitzenden nie als gefährlich oder rassistisch auf.

Im April 2013 beantragte R. eine Waffenbesitzkarte zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen, eine weitere für das Sportschießen. Er erhielt beide bis 2018 und kaufte sich dafür legal zwei Pistolen. Gemäß einer bundesweiten Verwaltungsvorschrift unterließ die hessische Waffenbehörde bei ihm die Nachfrage beim Gesundheitsamt nach Vorerkrankungen. Sie fand keine Vorstrafen R.s im Bundeszentralregister und stufte einen Vermerk zu Ermittlungen wegen Drogenschmuggels als „verwaltungsrechtlich nicht verwertbar“ ein. Laut einer Kontrolle der Polizei München (März 2018) bewahrte er seine Pistole ordnungsgemäß auf. Im August 2019 erhielt er den Europäischen Feuerwaffenpass.

2018 bedrohte R. eine Prostituierte in einer Ferienwohnung mit gewalttätigen Sexpraktiken und zeigte ihr ein Messer und ein Gewehr, die er angeblich für die Jagd brauche. Zudem äußerte er sich flüchtlingsfeindlich. Die von der Frau gerufene Polizei, so bezeugte sie 2021, habe R.s Waffen nicht gesucht, sondern nur wegen eines Joints gegen ihn ermittelt und sie wegen Prostitution in einem Sperrgebiet verhört.

Bis 2019 bewahrte R. seine Schusswaffen an seinem Münchner Wohnsitz auf, unterließ es aber, sich dort anzumelden. 2017 und 2018 teilte er dem Main-Kinzig-Kreis schriftlich mit, dass er seine Waffen für sein Schießhobby in München aufbewahre, aber seinen Hauptwohnsitz weiter in Hanau habe. Die Mainzer Waffenbehörde informierte weder Münchens Waffenbehörde noch das dortige Polizeipräsidium, überprüfte R.s Waffenaufbewahrung aber nach Eigenangaben bis Mai 2017 viermal, ein weiteres Mal im August 2019. Dabei habe man nichts Auffälliges festgestellt. Spätere Ermittlungen gegen Mitarbeiter dieser Behörde wegen fahrlässiger Tötung wurden 2022 eingestellt.

2019 absolvierte R. bei einer Sicherheitsfirma in der Slowakei mindestens zwei von Militärausbildern und Spezialeinsatzkräften geleitete Gefechtstrainings. Insgesamt meldete er sich fünf Mal für Trainings dieser Firma an. Von einem Kurs wurde er wegen seltsamen Verhaltens ausgeschlossen. Im Herbst 2019 mietete er für kurze Zeit eine Wohnung in Hof (Saale) und beobachtete dort Shisha-Bars.

Als Sportschütze durfte R. Waffen vier Wochen lang ausleihen und testen. Knapp zwei Wochen vor seiner Tat lieh er sich eine weitere Pistole bei einem Waffenhändler und legte dazu nach dessen Angaben korrekte Papiere vor. Damit besaß er zur Tatzeit legal drei Handfeuerwaffen.

R. stellte dreimal wahnhafte Strafanzeigen. Im Januar 2002 zeigte er beim Polizeipräsidium Oberfranken eine „psychische Vergewaltigung“ an: Er werde „durch die Wand und durch die Steckdose abgehört, belauscht und gefilmt“. Ein Amtsarzt diagnostizierte eine Psychose mit paranoiden Inhalten und empfahl die sofortige Einweisung in eine Psychiatrie. R. leistete Widerstand, wurde in Handschellen ins Krankenhaus gebracht, aber am selben Abend mit dem Vermerk „ungeheilt“ entlassen. Sein Vater hatte einen Anwalt eingeschaltet. Ein Arzt notierte, der Vater glaube ebenfalls, sein Sohn werde überwacht; beide hätten eine gemeinsame psychische Störung. Bei einer Nachuntersuchung im April 2002 wurde R.s voriger Gewaltausbruch auf universitären Prüfungsdruck zurückgeführt. 2004 stellte er die gleiche paranoide Anzeige bei der Polizei in Offenbach. Auch diesmal wurde er nicht psychiatrisch behandelt. 2007 griff er einen Wachmann der Universität Bayreuth an und erhielt deshalb Hausverbot. 2010 ermittelte das Zollfahndungsamt Essen wegen Drogenschmuggels gegen ihn. Einige Monate später klagte die Stadtverwaltung Hanau Vater und Sohn an, sie hätten sich Sozialhilfe erschlichen. Beide Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Im März 2018 wurde auch in München wegen Drogenschmuggels sowie fahrlässiger Brandstiftung gegen R. ermittelt, die er zugab. Wegen eines Formfehlers wurde das Verfahren eingestellt. Bis 2020 tauchte R. in 15 polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Akten auf, fünfmal als Beschuldigter, erhielt aber keine Einträge ins Bundeszentralregister.

Im November 2019 sandte er dem Generalbundesanwalt eine lange Strafanzeige gegen eine „unbekannte geheimdienstliche Organisation“. Teile davon tauchten in seinem Pamphlet vom Januar 2020 wieder auf. Ende 2019 schrieb er einer österreichischen Organisation für „Fernwahrnehmung“, er fühle sich beobachtet und bespitzelt. Er sprach von einer „ständigen Ausländerkriminalität“ und „Hochverrat“ an den Deutschen.

2004 erstatteten er und sein Vater Strafanzeige wegen Bespitzelung durch einen unbekannten Geheimdienst. 2017 wollte er im Bürgerbüro von Hanau nur von deutschen Mitarbeitern betreut werden und beantragte einen Hund zum Schutz gegen Ausländer.

Der Täter hatte sich seine Ideologie wahllos aus Versatzstücken aus dem Internet zusammengefügt, seine Anschläge allein vorbereitet und durchgeführt und mit einer „PR-Strategie“ zu verbreiten versucht. Das verband ihn laut Experten mit anderen „einsamen Wölfen“ wie Anders Breivik und Stephan Balliet, die als ihre Mission ansahen, einen Teil der Welt auszulöschen, um das Ganze zu retten.

Einige Verschwörungsideen bezog R. aus Büchern rechter Verlage über Geheimgesellschaften, Außerirdische, die Zeit des Nationalsozialismus und Reden Adolf Hitlers. Zwischen 2013 und 2019 bestellte er diese Reden sowie rund 45 Schriften zur deutschen Militärgeschichte, zu Geschichtsrevisionismus, zur Präventivkriegsthese, Geschichte der Waffen-SS, zu Aktivitäten und Propaganda der US-Geheimdienste und Geheimdienstkriegen gegen Deutschland online.[61] Im Frühjahr 2019 legte er eine Datei voller solcher Inhalte an, im Herbst 2019 ging seine Website online. Am 22. Januar 2020 lud er dort eine Datei mit dem Titel „Begründung“ hoch, die er bis zum 13. Februar 2020 mit Texten und Videos vervollständigte. Ende Januar 2020 recherchierte er im Internet über Schulen, eventuell als Anschlagsziele. Ab Februar 2020 begann er, Tatorte auszukundschaften, notierte Anschlagsziele und Vorgehen: Am Heumarkt wollte er „mind. 10“ Menschen töten. Auf Skizzen zeichnete er die Bars „La Votre“ und „Midnight“, eine weitere Bar und einen Kiosk ein.

Am 15. Februar 2020 spähte R. in Kesselstadt ein Wettbüro aus und erkundigte sich nach den Öffnungszeiten der angrenzenden Bar. Er besuchte Treffpunkte von Migranten, eventuell auch das Jugendzentrum „k.town“. Dort waren einige spätere Mordopfer Stammgäste. Sie waren in den letzten Jahren öfter beleidigt und bedroht worden; einmal habe ein Mann gedroht, sie zu erschießen. Wochen vor der Tat war die Adresse von R.s Website nahe der Arena Bar an eine Wand gesprüht worden.

Die Tatmotive des Täters zeigen auf, was für ein Mensch er war:

Im Januar 2020 veröffentlichte R. eine „Botschaft an das gesamte deutsche Volk“ über seinen Lebensweg und sein Weltbild. Darin rief er zum Krieg gegen die „Geheimorganisation und gegen die Degeneration unseres Volkes“ und zur Vernichtung der Bevölkerung ganzer Staaten auf. Er bezog sich darin nicht auf andere Rechtsterroristen oder deren Kanäle. Der Text war bis 20. Februar 2020 als PDF „Skript mit Bildern“ auf seiner Webseite verlinkt. Wenige Tage zuvor veröffentlichte R. auf YouTube eine Videobotschaft an die Bevölkerung der USA, die nach der Tat noch einige Tage im Netz verbreitet wurde. Am 18. Februar 2020, dem Vorabend seiner Tat, sah sich R. online drei Beiträge über die 200. Pegida-Veranstaltung vom Vortag in Dresden an, darunter die Rede von Björn Höcke (AfD). Dieser Höcke passt in sein verworrenes Weltbild und wurde sein Vorbild.

Kernelemente von R.s Weltsicht waren:

Rassismus: Er behauptete genetisch verschiedenartige „Rassen“ und zählte „Volksgruppen“ und viele Völker auf, die „komplett vernichtet“ werden müssten. Das deutsche Volk sei das „Beste und Schönste“ der Welt, doch Deutsche, die straffällige Ausländer nicht aus dem Land trieben, begingen Hochverrat. Nicht alle Bundesbürger seien „reinrassig und wertvoll“, daher könne er sich eine „Halbierung der Bevölkerungszahl“ vorstellen. Global müsse man mehrere Milliarden Menschen „eliminieren“.

Verschwörungstheorien: Er griff unter anderem die Pizzagate- und QAnon-Thesen von einer angeblichen satanischen Elite auf sowie die These D.u.m.bs (deep underground military bases), wonach die US-Armee unterirdische, mit einem Tunnelsystem verbundene Städte baue.

Misogynie: Im Kapitel „Thema Frauen“ zeigte er eine „extreme Anspruchshaltung“ an Frauen. Diese wird ähnlich wie bei anderen Rechtsterroristen auch aus der Incel-Subkultur erklärt. Laut Simone Rafael fehlte bei R. jedoch der „ausformulierte Frauenhass“. Stattdessen mache er eine „Geheimorganisation“ dafür verantwortlich, dass er keine Freundin fand.

Antisemitismus: R. beschrieb jene Geheimorganisation in antisemitischen Chiffren als Teil einer „Schattenregierung“, die mächtiger sei als der US-Präsident, und als sehr kleine „sogenannte ‚Elite‘“, die die Menschheit „für dumm verkauft“ und ihr Geheimwissen „der breiten Masse vorsätzlich vorenthält“. Dabei sah er ein Zusammenwirken von „äußeren“ und „inneren Feinden“ des „eigenen Volkes“.

Islamfeindlichkeit: R. benannte explizit Muslime als Feindbilder. Der Islam trage nichts zur Weiterentwicklung der „Völker“ bei und sei nur „destruktiv“.

Die Meinung von Experten zum Täter:

Die forensische Psychiaterin Nahlah Saimeh deutete die paranoiden Motive in R.s Aussagen als Hinweise auf eine mögliche paranoid-halluzinatorische Schizophrenie und schwere narzisstische Persönlichkeitsstörung. In sein Wahnsystem habe er ein detailliertes fremdenfeindliches und rechtsextremes Weltbild fest verankert und sich auserkoren gewähnt, „das Rätsel“ der Welt durch die Auslöschung von solchen „Rassen“ zu lösen, die er als „destruktiv“ ansah. Damit habe er sich öffentliche Anerkennung verschaffen und Vergeltung für empfundene Kränkungen üben wollen. Die Verknüpfung von wahnhaften mit rechtsextremen Motiven sei untypisch für Rechtsterroristen; diese seien in der Regel nicht krank. Die Kriminologin Britta Bannenberg sah R.s „wahnhafte Vorstellungen“ als Ursache seiner Taten. Seine rechtsextreme Einstellung habe die Art seiner Radikalisierung und Opferauswahl beeinflusst.